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Umgestaltung der Elisabethenstraße

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017 wird zurückgestellt;
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Ob mit der vom Magistrat geplanten Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur.

Inhalt

Antrag vom 19.04.2017, NR 303

Betreff: Umgestaltung der Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017 wird zurückgestellt;

  2. Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Ob mit der vom Magistrat geplanten Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 26.04.2017

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 10
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 10
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 10
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 11
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Frankfurter
Sitzung 13
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 46
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Frankfurter ÖkoLinX-ARL

Reden im Parlament

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