Umgestaltung der Elisabethenstraße
Vorlagentyp: NR AfD
Begründung
Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017 wird zurückgestellt;
- Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Ob mit der vom Magistrat geplanten Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.04.2017, NR 303 Betreff: Umgestaltung der
Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017
wird zurückgestellt; 2. Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen
Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts
führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der
Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der
derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des
Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung
nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des
Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung
der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In
diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den
Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll
die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende
Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des
Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und
Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung
Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung
Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig
entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der
Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass
Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen
können. Ob mit der vom Magistrat geplanten
Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint
zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das
ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts
bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass
es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen
wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der
Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die
Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im
Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur. Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.04.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage NR 303 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (=
Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (=
Annahme) zu 3. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung),
BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017