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Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 195

Betreff: Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2781 - NR 290/12 SPD - Zu 4. Die Kosten der zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen betreffen den Glasaufbau der Fassade. Ein erhöhter Schallschutzwert im Vergleich zu einer "Regelkita" führt zu geschätzten Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € netto. Diese Kosten werden im Zuge der Baumaßnahme gesondert erfasst und bei entsprechender Stelle zur Erstattung eingereicht. Zu 5. Am 17.01.13 wurde die Verkehrssituation der Kindertageseinrichtung Martin-Buber-Schule mit dem Straßenverkehrsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Grünflächenamt und der Bauaufsicht gemeinsam besprochen. Hier wurde festgehalten, dass der generelle Ausbau des Sachsenhäuser Landwehrweges grundsätzlich vorgesehen aber zeitlich noch nicht absehbar ist. Die entsprechenden Flächen entlang der Straße müssen deshalb bei den momentanen Planungen für die künftige Verbreiterung freigehalten werden. Als vorübergehende Lösung soll aus diesem Grund bis dahin im Straßenbereich vor der Kindertageseinrichtung ein Abschnitt befestigt und durch eine entsprechende Kennzeichnung der Kindertageseinrichtung zugeordnet werden. So können ungefähr sechs Halteplätze vor der Kindertageseinrichtung entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrzahl der Kinder aufgrund der lokalnahen Versorgung nicht mit dem Auto gebracht werden müssen. Dies zeigt auch die Erfahrung bei anderen Einrichtungen. Die zuständigen Fachämter halten die angedachte Andienung für praktikabel.

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