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Kindertagesstätte für Bockenheim

Vorlagentyp: NR LINKE

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Magistrat nimmt sofort Gespräche mit der VGF zur Nutzung des Geländes Rödelheimer Straße 37/ Salvador- Allende- Straße auf.
  2. Die Planungen für eine Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße werden eingestellt.
  3. Es wird eine Kindertagesstätte auf dem der VGF gehörigen Gelände Rödelheimer Straße 37 / Salvador-Allende-Straße errichtet. Begründung: Das Stadtschulamt sucht händeringend Flächen in Bockenheim, um eine Kinder-tagesstätte zur Deckung des Bedarfs zu errichten. In seiner Not hat das Stadtschulamt eine Fläche im Kleingartengelände und Landschaftsschutzgebiet an der Breitenbachstraße ausgewählt, das zudem noch von Bockenheim durch die Bahnlinie getrennt ist und nur schlecht verkehrlich erschlossen werden kann. Der Ortsbeirat 7 hat einstimmig Bedenken gegen diesen Standort beschlossen (siehe OA 150/2012). In der Rödelheimer Straße 37 gibt es ein der VGF gehöriges Brachgrundstück, das viel besser für den Bau einer Kindertagesstätte geeignet ist: es ist fußläufig aus den umliegenden Wohngebieten erreichbar und die Fläche ist viel größer. Dieses Grundstück soll europaweit zur Erbpacht ausgeschrieben werden, um eine Wohnbebauung zu realisieren. Hier zeigt sich, wie zwei städtische Dezernate gegeneinander arbeiten zum Nachteil der Allgemeinheit. Die VGF (verantwortlich: Verkehrsdezernat) soll das Gelände möglichst profitabel vermarkten, während die Kinder (verantwortlich: Bildungsdezernat) das Nachsehen haben. Durch die geplante Wohnbebauung würde sich der Mangel an Betreuungsplätzen sogar noch vergrößern. Der rechtsgültige Bebauungsplan weist an dieser Stelle ein Allgemeines Wohngebiet aus, sodass eine Kindertagesstätte zulässig ist. Leider wurde in der Vergangenheit versäumt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ausreichend Flächen für Kinderbetreuungs-Einrichtungen vorzusehen.

Inhalt

Antrag vom 27.02.2012, NR 251

Betreff: Kindertagesstätte für Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Magistrat nimmt sofort Gespräche mit der VGF zur Nutzung des Geländes Rödelheimer Straße 37/ Salvador- Allende- Straße auf.

  2. Die Planungen für eine Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße werden eingestellt.

  3. Es wird eine Kindertagesstätte auf dem der VGF gehörigen Gelände Rödelheimer Straße 37 / Salvador-Allende-Straße errichtet. Begründung: Das Stadtschulamt sucht händeringend Flächen in Bockenheim, um eine Kinder-tagesstätte zur Deckung des Bedarfs zu errichten. In seiner Not hat das Stadtschulamt eine Fläche im Kleingartengelände und Landschaftsschutzgebiet an der Breitenbachstraße ausgewählt, das zudem noch von Bockenheim durch die Bahnlinie getrennt ist und nur schlecht verkehrlich erschlossen werden kann. Der Ortsbeirat 7 hat einstimmig Bedenken gegen diesen Standort beschlossen (siehe OA 150/2012). In der Rödelheimer Straße 37 gibt es ein der VGF gehöriges Brachgrundstück, das viel besser für den Bau einer Kindertagesstätte geeignet ist: es ist fußläufig aus den umliegenden Wohngebieten erreichbar und die Fläche ist viel größer. Dieses Grundstück soll europaweit zur Erbpacht ausgeschrieben werden, um eine Wohnbebauung zu realisieren. Hier zeigt sich, wie zwei städtische Dezernate gegeneinander arbeiten zum Nachteil der Allgemeinheit. Die VGF (verantwortlich: Verkehrsdezernat) soll das Gelände möglichst profitabel vermarkten, während die Kinder (verantwortlich: Bildungsdezernat) das Nachsehen haben. Durch die geplante Wohnbebauung würde sich der Mangel an Betreuungsplätzen sogar noch vergrößern. Der rechtsgültige Bebauungsplan weist an dieser Stelle ein Allgemeines Wohngebiet aus, sodass eine Kindertagesstätte zulässig ist. Leider wurde in der Vergangenheit versäumt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ausreichend Flächen für Kinderbetreuungs-Einrichtungen vorzusehen. Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 240 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.02.2012

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