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Umweltzone abschaffen statt ausweiten!

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

ausweiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umweltzone zum nächst möglichen Zeitpunkt abzuschaffen, 2. ein LKW-Durchfahrtsverbot für das Stadtgebiet zu prüfen und ein entsprechendes Verbot im Rahmen der Möglichkeiten zügig in Kraft zu setzen, 3. ein Konzept vorzulegen, das darlegt, wie durch die weitere Modernisierung bzw. den Austausch von Lichtsignalsteuergeräten, die Einrichtung von Grünen Wellen, eine intelligente Verkehrsleitplanung und die Neugestaltung des Parkleitsystems für eine Verbesserung des Verkehrsfluss gesorgt werden kann. Begründung: Die Einführung der Umweltzone hat nicht nur in Frankfurt nachweislich nicht dazu beigetragen, die Luftqualität entscheidend zu verbessern, und zwar weder bezüglich der Feinstaubwerte noch bezüglich der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid. Im Hinblick auf Stickstoffdioxid ist sogar zu befürchten, dass die Wirkung von Umweltzonen kontraproduktiv sein könnte. Dies ist u. a. das Ergebnis aus einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme mit Sitz in Dresden. Demnach sind die Umweltzonen nicht nur wirkungslos für die Belastung durch Feinstaub, sondern auch durch Stickstoffdioxid. Die Gutachter des Fraunhofer-Instituts befürworten andere Maßnahmen als Umweltzonen. Für sie liegt das größte Potenzial zur Schadstoffminderung in einer Optimierung des Verkehrsflusses. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxyd sei bei fließendem Verkehr 29 bis 55 Prozent geringer als bei stockendem Verkehr. Die Gutachter merken darüber hinaus an, dass insbesondere der Schwerlastverkehr eine überproportionale Schuld an den Emissionen trage. Mit der Einführung der Umweltzone wurde das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Friedberger Landstraße und der Höhenstraße aufgehoben, da es aufgrund der Umweltzone rechtlich nicht mehr begründbar war. Ein LKW-Durchfahrtsverbot kann jedoch nicht nur zur Verbesserung der Luftqualität, sondern auch zur Reduzierung der Lärmbelastung einen erheblichen Beitrag leisten. Mit der Abschaffung der Umweltzone wäre die rechtliche Grundlage für ein solches Durchfahrtsverbot wieder gegeben. Die seit Einführung der Frankfurter Umweltzone im Jahre 2008 weiter fortgeschrittene Modernisierung der Motorentechnik hat zudem dazu geführt, dass sich durch die stetige Erneuerung des Fahrzeugparks die Umweltbelastung insgesamt abgenommen hat und auch künftig noch weiter reduziert werden wird. Auch aus diesem Grund ist die Beibehaltung der Umweltzone nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Ausweitung der bestehenden Umweltzone in Frankfurt über das durch die Autobahnen A3, A5 und A661 hinaus ist also sinnlos und nichts anderes als populistischer Aktionismus.

Inhalt

Antrag vom 01.02.2017, NR 231

Betreff: Umweltzone abschaffen statt ausweiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Umweltzone zum nächst möglichen Zeitpunkt abzuschaffen,

  2. ein LKW-Durchfahrtsverbot für das Stadtgebiet zu prüfen und ein entsprechendes Verbot im Rahmen der Möglichkeiten zügig in Kraft zu setzen,

  3. ein Konzept vorzulegen, das darlegt, wie durch die weitere Modernisierung bzw. den Austausch von Lichtsignalsteuergeräten, die Einrichtung von Grünen Wellen, eine intelligente Verkehrsleitplanung und die Neugestaltung des Parkleitsystems für eine Verbesserung des Verkehrsfluss gesorgt werden kann. Begründung: Die Einführung der Umweltzone hat nicht nur in Frankfurt nachweislich nicht dazu beigetragen, die Luftqualität entscheidend zu verbessern, und zwar weder bezüglich der Feinstaubwerte noch bezüglich der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid. Im Hinblick auf Stickstoffdioxid ist sogar zu befürchten, dass die Wirkung von Umweltzonen kontraproduktiv sein könnte. Dies ist u. a. das Ergebnis aus einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme mit Sitz in Dresden. Demnach sind die Umweltzonen nicht nur wirkungslos für die Belastung durch Feinstaub, sondern auch durch Stickstoffdioxid. Die Gutachter des Fraunhofer-Instituts befürworten andere Maßnahmen als Umweltzonen. Für sie liegt das größte Potenzial zur Schadstoffminderung in einer Optimierung des Verkehrsflusses. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxyd sei bei fließendem Verkehr 29 bis 55 Prozent geringer als bei stockendem Verkehr. Die Gutachter merken darüber hinaus an, dass insbesondere der Schwerlastverkehr eine überproportionale Schuld an den Emissionen trage. Mit der Einführung der Umweltzone wurde das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Friedberger Landstraße und der Höhenstraße aufgehoben, da es aufgrund der Umweltzone rechtlich nicht mehr begründbar war. Ein LKW-Durchfahrtsverbot kann jedoch nicht nur zur Verbesserung der Luftqualität, sondern auch zur Reduzierung der Lärmbelastung einen erheblichen Beitrag leisten. Mit der Abschaffung der Umweltzone wäre die rechtliche Grundlage für ein solches Durchfahrtsverbot wieder gegeben. Die seit Einführung der Frankfurter Umweltzone im Jahre 2008 weiter fortgeschrittene Modernisierung der Motorentechnik hat zudem dazu geführt, dass sich durch die stetige Erneuerung des Fahrzeugparks die Umweltbelastung insgesamt abgenommen hat und auch künftig noch weiter reduziert werden wird. Auch aus diesem Grund ist die Beibehaltung der Umweltzone nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Ausweitung der bestehenden Umweltzone in Frankfurt über das durch die Autobahnen A3, A5 und A661 hinaus ist also sinnlos und nichts anderes als populistischer Aktionismus.Hauptvorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.02.2017

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 8
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP FRAKTION
Sitzung 8
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 9
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter
Sitzung 10
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter Annahme
Sitzung 12
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter

Reden im Parlament

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