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Public Corporate Governance Kodex ist sofort anzuwenden

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

anzuwenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Bericht B 560 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, der letzte Absatz wird abgelehnt, da er nicht mit der Rechtslage in Einklang steht.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Antrag NR1803 geforderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG analog bereits in den Beteiligungsbericht 2010 aufzunehmen. Begründung: Mit Beschluss vom
  3. März 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M225 und damit die "Richtlinie guter Unternehmensführung" - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" (Kodex) beschlossen. Weder dem Beschluss noch dem Kodex selbst sind hinsichtlich seiner Anwendbarkeit Fristen, Übergangstermine oder Daten zu dessen Einführung und Anwendbarkeit zu entnehmen, so dass der Kodex mit dem Datum des Beschlusses, d.h. mit dem
  4. März 2010 zur Anwendung gelangt. Auch eine Bestimmung darüber, dass die im Kodex genannten Soll-Vorschriften erst ab dem vollen Geschäftsjahr der Geltung des Kodex zur Anwendung gelangen, findet sich in beiden Dokumenten nicht. Daher ist es nur folgerichtig, den Kodex auch ab seinem Wirksamkeitsdatum anzuwenden.

Inhalt

Anregung vom 20.08.2010, OA 1179 entstanden aus Vorlage: OF 374/12 vom 08.08.2010

Betreff: Public Corporate Governance Kodex ist sofort anzuwenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Bericht B 560 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, der letzte Absatz wird abgelehnt, da er nicht mit der Rechtslage in Einklang steht.

  2. Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Antrag NR1803 geforderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG analog bereits in den Beteiligungsbericht 2010 aufzunehmen. Begründung: Mit Beschluss vom

  3. März 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M225 und damit die "Richtlinie guter Unternehmensführung" - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" (Kodex) beschlossen. Weder dem Beschluss noch dem Kodex selbst sind hinsichtlich seiner Anwendbarkeit Fristen, Übergangstermine oder Daten zu dessen Einführung und Anwendbarkeit zu entnehmen, so dass der Kodex mit dem Datum des Beschlusses, d.h. mit dem

  4. März 2010 zur Anwendung gelangt. Auch eine Bestimmung darüber, dass die im Kodex genannten Soll-Vorschriften erst ab dem vollen Geschäftsjahr der Geltung des Kodex zur Anwendung gelangen, findet sich in beiden Dokumenten nicht. Daher ist es nur folgerichtig, den Kodex auch ab seinem Wirksamkeitsdatum anzuwenden. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 560

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