Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 7: Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 3
Betreff: Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 7: Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 9032 NR 1803 und NR 1998 FAG, l. B 560/10 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat den Public Corporate Governance Kodex in ihrer Sitzung am 25.03.2010 (§ 7856) beschlossen. Die Umsetzung des Kodex hat unmittelbar nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung begonnen. Anders als im Antrag NR 1998 ausgeführt, ist mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aber keine automatische Übertragung des Kodex auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften erfolgt. Die Übertragung des Kodex auf die städtischen Beteiligungsunternehmen erfolgt - wie in der Präambel des Kodex sowie in den Beschlusspunkten 2 und 3 der zugehörigen Vorlage M 225 vom 20.11.2009 ausgeführt - über Beschlüsse der Gesellschaftsorgane. Dabei werden nicht nur die Geschäftsführungen über Gesellschafterbeschlüsse auf den Kodex verpflichtet, sondern über Aufsichtsratsbeschlüsse erkennen auch die Aufsichtsräte als Gesamtorgan - und damit nicht nur die städtischen Vertreter sondern auch die übrigen Vertreter im Aufsichtsrat (Arbeitnehmervertreter, Vertreter von Mitgesellschaftern, neutrale Personen etc.) - den Kodex an. Das Inkrafttreten des Kodex bei den einzelnen Gesellschaften variiert insofern abhängig vom Sitzungsturnus zeitlich und ist abhängig vom jeweiligen Beschlussdatum der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats. Nachdem die Geschäftsführungen aller Eigengesellschaften der Stadt Frankfurt am Main bereits flächendeckend mit Datum vom 26.03.2010 über schriftliche Gesellschafteranweisungen auf den Public Corporate Governance Kodex verpflichtet wurden und auch ein Großteil der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen bzw. der Gesellschafterversammlungen der Mehrheitsbeteiligungen, die keine Eigengesellschaften (100 % Stadt) sind, in den Sommersitzungen den Kodex beschlossen oder zumindest erstmals diskutiert haben, konnte die Übertragung des Kodex auf die Unternehmensorgane der Mehrheitsbeteiligungen durch Gesellschafter- und Aufsichtsratsbeschlüsse - soweit dem nicht Rechte Dritter entgegenstanden - bis Ende 2010 abgeschlossen werden. Dementsprechend haben in Umsetzung des Kodex, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan 2011 im Herbst 2010, erstmals die im Kapitel B.1.4. des Public Corporate Governance Kodex neu installierten Wirtschaftsplangespräche stattgefunden, die durch zwei Rundschreiben an die städtischen Beteiligungsunternehmen inklusive Agenda und Übersichtstabelle vorbereitet wurden. Im Vorfeld erfolgte auch eine Überprüfung der bisherigen Wirtschaftsplanstrukturen der Gesellschaften im Hinblick auf die im Kapitel B.1 neu definierten Mindestvorgaben für die Wirtschaftsplanung. Zum Themenkomplex "Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex" sieht der Kodex selbst folgende drei Bausteine vor: - Geschäftsführung und Aufsichtsrat sollen jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten (Public Corporate Governance Bericht). Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex (Kapitel A.3.4). - Im Beteiligungsbericht ist jährlich zusammenfassend über die Einhaltung des Kodex zu berichten (Kapitel A.3.4).
- Im Rahmen der Abschlussprüfung soll der Abschlussprüfer über die Einhaltung dieses Kodex berichten (Kapital B.2.2.2). Hinsichtlich der Prüfung durch den Abschlussprüfer wird derzeit ein Fragenkatalog erarbeitet. Wie bei der Ordnungsmäßigkeitsprüfung nach § 53 HGrG sollen - hier natürlich nur speziell auf die Stadt Frankfurt am Main bezogen - alle Wirtschaftsprüfungsgesellschaften künftig bei der Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex diesen einheitlichen Fragenkatalog zugrundelegen. Die Einhaltung des Kodex auf der Grundlage dieses einheitlichen Fragenkatalogs kann erstmals bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 geprüft werden, da der Kodex im Geschäftsjahr 2010 erst unterjährig in der Regel mit unterschiedlichen Beschlussdaten von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat installiert wurde. Auch bei der im Kapitel A.3.4 aufgeführten Berichterstattung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie der zusammenfassenden Berichterstattung im Beteiligungsbericht bietet es sich an, den einheitlichen Fragenkatalog heranzuziehen. Da die Abschlussprüfung der Kodexumsetzung erstmals für das Geschäftsjahr 2011 erfolgen soll, kann auch die darauf bezogene Zusammenfassung im Beteiligungsbericht erstmals im Bericht 2011 vorgenommen werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Beteiligungsberichte 2009 und 2010 nicht auch schon Aussagen über den Public Corporate Governance Kodex und den Umsetzungsstand enthalten werden. So ist in den Allgemeinen Teil des Beteiligungsberichts 2009 erstmals ein Kapitel über den Public Corporate Governance aufgenommen worden. Dort werden die Historie solcher Kodizes, der Beschluss des Frankfurter Kodex und seine grundlegenden Inhalte erläutert. Im Beteiligungsbericht 2010 ist beabsichtigt, einen ersten Bericht über den Umsetzungsstand abzubilden, also insbesondere zur Übertragung des Kodex auf die Unternehmen durch die Organbeschlüsse und zum Beginn der Umsetzung seiner Inhalte (z.B. erstmalige Durchführung von Wirtschaftsplangesprächen). Dieser erste Umsetzungs- bzw. Entsprechensbericht kann sich allerdings noch nicht auf die Abschlussprüfung auf der Grundlage des einheitlichen Fragenkatalogs stützen und wird seinen Schwerpunkt auf der "Einführung und Überprüfung des Umsetzungsstands des Kodex" haben. Eine standardisiertere Berichterstattung wie sie im B 560 im letzten Absatz angesprochen ist, wird dann ab 2011 erfolgen.