Einsicht in die Befunde der Schulinspektionen
Begründung
Schulinspektionen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat gibt der Stadtverordnetenversammlung - sofern notwendig im Rahmen der Vertraulichkeit - Einsicht in alle Berichtsauszüge zur baulichen Beschaffenheit und Ausstattung der von der Stadt Frankfurt getragenen Schulen. Dies gilt auch für alle künftigen Berichtsauszüge. Begründung: Das Institut für Qualitätsentwicklung führt seit dem Schuljahr 2006/2007 landesweit externe Evaluationen aller hessischen Schulen durch. Diese werden in einem Turnus von vier bis fünf Jahren wiederholt. Die Schulinspektionen richten sich dabei sowohl auf die Unterrichtsinhalte als auch auf die Rahmenbedingungen wie den baulichen Zustand der Schulen. Jede Schule erhält einen umfassenden Bericht über die Ergebnisse der Evaluation. Gleichzeitig bekommt der zuständige Träger einen Auszug aus dem Bericht, der die Befunde zur Beschaffenheit und Ausstattung der Gebäude und Grundstücke enthält. Da die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig wichtige Entscheidungen bezüglich des Zustandes der von der Stadt Frankfurt getragenen Schulen zu treffen hat, sollten diese Berichtsauszüge den Mandatsträgern als Informationsquelle zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage der FDP-Fraktion heißt es in dem Bericht B 4/2010 hierzu bereits: "Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Berichtsauszüge, die dem Magistrat zur Verfügung stehen, der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Auf welchem Wege dies geschehen kann, sollte durch einen Stadtverordnetenbeschluss festgelegt werden." Dieser Beschluss wird hiermit angestrebt.