Berichte der Schulinspektionen
Vorlagentyp: A FDP
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 01.07.2009, A 975 Betreff: Berichte der Schulinspektionen
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2009
Seit dem Schuljahr 2006/2007 evaluiert
das neu gegründete Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) die hessischen
Schulen. Ziel ist es, den Qualitätsstand an den untersuchten Schulen zu
beschreiben. Zu diesem Zweck führt das IQ vor Ort Schulinspektionen durch, die
in einem Turnus von vier bis fünf Jahren wiederholt werden. Begutachtet werden
dabei neben der Qualität des Unterrichts auch die räumlichen Rahmenbedingungen,
also etwa der bauliche Zustand von Gebäuden. Die Ergebnisse werden in
schulspezifischen Berichten einerseits und in einem aggregierten Gesamtbericht
andererseits zusammengefasst. Letzterer wurde zuletzt im Dezember 2008 der
Öffentlichkeit präsentiert und informierte über die Evaluationsergebnisse der
landesweit 621 untersuchten Schulen. Die schulspezifischen Berichte hingegen
gehen den einzelnen Einrichtung zu, die anschließend selbständig über deren
Veröffentlichung entscheiden. Gleichzeitig geht ein Auszug aus dem Bericht mit
allen ihn betreffenden Informationen an den zuständigen Träger. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie bewertet der Magistrat im
Allgemeinen die externe Evaluation der von der Stadt Frankfurt getragenen
Schulen? Wie bewertet der Magistrat im Speziellen die ihm zugegangenen Berichte
bezüglich ihrer Präzision und ihrer Nützlichkeit als Instrument der
Qualitätskontrolle? 2. Wie viele Frankfurter Schulen aus den einzelnen
Schulzweigen wurden in der letzten Inspektionsrunde begutachtet? Welche waren
dies? 3. Welche Ergebnisse sind hier
insgesamt zu verzeichnen? Wo lagen die meisten Probleme? 4. In welcher Form sind die Erkenntnisse der
Berichte in die Planungen des Magistrats eingeflossen? Welche Maßnahmen hat der
Magistrat auf dieser Basis ergriffen? 5. Waren regelmäßig Vertreter des Stadtschulamtes
bei den Rundgängen der Inspektoren anwesend? Waren sie bei der Übergabe und
Präsentation der Berichte präsent? 6. Welche Position vertritt der Magistrat
hinsichtlich der Veröffentlichung der Berichte? Wie viele Schulen haben sich,
in Relation zur Zahl der insgesamt untersuchten Schulen, für eine
Veröffentlichung entschieden? 7. Wie steht der Magistrat zur Möglichkeit, alle
Berichte, die freiwillig von den Schulen veröffentlicht wurden (bzw. künftig
veröffentlicht werden), direkt über den "Schulwegweiser" des städtischen
Internetangebots zu verlinken? Könnten an gleicher Stelle alle Schulen
gekennzeichnet werden, die bereits vom IQ evaluiert wurden? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die dem
Träger zugegangenen (bzw. künftig zugehenden) Berichtsauszüge der
Stadtverordnetenversammlung - falls nötig auf vertraulicher Basis - zugänglich
zu machen? Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Christoph
Schnurr Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 11.01.2010, B 4
Bericht des
Magistrats vom 25.06.2010, B 405
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 08.07.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 02.11.2009, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 975 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Fristverlängerung zwei
Monate) und FDP (= Fristverlängerung um einen Monat)
Beschlussausfertigung(en): § 7044, 35. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 40 1