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Berichte der Schulinspektion

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 405

Betreff: Berichte der Schulinspektion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7881 - NR 1700 FDP, A 975 FDP, B 4/10 - Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen im Bericht B 4 vom 11.01.2010. Die Aussagen in den Inspektionsberichten zu den Bereichen Gebäude, Außenanlagen und Ausstattung beinhalten subjektive Eindrücke der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung. Für die Bereitstellung von räumlichen und sächlichen Ressourcen gibt es in Hessen keine für die Schulträger verbindlichen Vorgaben und damit keine Vergleichbarkeit der Qualität. Die getroffenen Aussagen beziehen sich auf weitestgehend bekannte Mängel, beinhalten aber keine qualitativen oder innovativen Weiterentwicklungen und sind somit wenig nützlich, über die von Seite der Stadt bestehenden Kriterien hinaus Prioritäten für die Verbesserung des schulischen Umfelds in Form von baulichen oder Ausstattungsmaßnahmen setzen zu können. Ungeachtet dessen können die Berichtsauszüge, die sich auf die bauliche Beschaffenheit und die Ausstattung beziehen selbstverständlich der Stadtverordnetenversammlung zur Einsicht vorgelegt werden. Der Magistrat empfiehlt, dies nach Abschluss der derzeit laufenden ersten Phase der Schulinspektionen zu tun. Wie berichtet hat das Institut für Qualitätssicherung das Ziel, bis Herbst dieses Jahres alle Frankfurter Schulen besucht zu haben.