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Berichte der Schulinspektion

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 4

Betreff: Berichte der Schulinspektion


Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 7044 - A 975 FDP - Zu 1 Die Schulinspektion durch das Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums verfolgt folgende Ziele: - Sie dient der datengestützten Beschreibung der Qualität von Unterricht, der Erziehung und der Schulleitungskompetenz. - Weiterhin sollen die Schulen eine Einschätzung der schulischen Arbeit, ihrer Stärken und Schwächen, erhalten. Dies geschieht durch die Selbsteinschätzung der Beteiligten sowie der Außenperspektive durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung. Durch die Fremdsicht und die festgelegten Kriterien ist eine Vergleichbarkeit von Schulqualität unterschiedlicher Schulen gegeben. Beurteilungskriterien sind: - Voraussetzungen und Bedingungen, - Ziele und Strategien der Qualitätskriterien - Führung und Management - Professionalität - Schulkultur - Lehren und Lernen - Ergebnisse und Wirkungen Die Schulinspektionen und die Inspektionsberichte können der Weiterentwicklung Hessischer Schulen sowie im speziellen Frankfurter Schulen und damit als bildungspolitisches Steuerungsinstrument dienen. Sie bilden die Grundlage für Schulentwicklungsgespräche, die durch das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt durchgeführt werden. Im Rahmen der Schulinspektionen wird dem Magistrat ein Berichtsauszug zur Verfügung gestellt, der Basiszahlen zu Schülerinnen und Schülern, sowie quantitative Personaldaten enthält. Des Weiteren werden die Bereiche Gebäude, Gelände und Ausstattung, sowie Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote gesichtet und bewertet. Der Bereich der Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote wird in der überwiegenden Mehrheit der Berichte lediglich beschrieben, aber nicht bewertet. Durch die Inspektionsberichte erhält der Magistrat einen Gesamteindruck von den einzelnen Schulen. Das (sozial)pädagogische Personal und die Beratungs- und Betreuungsangebote werden kaum in die Befragung und Beurteilung einbezogen. Daher ist die Nützlichkeit insbesondere für die qualitative Weiterentwicklung von pädagogischen Angeboten Seitens des Magistrates nur bedingt gegeben. Die Inspektionsberichte benennen in dem Bereich Gebäude, Gelände und Ausstattung Mängel, die weitgehend bekannt sind, aber keine qualitativen oder innovativen Weiterentwicklungen beinhalten. Daher ist auch in diesem Bereich die Nützlichkeit insbesondere für bauliche Anregungen Seitens des Magistrates nur bedingt gegeben. Zu 2 Die erste Phase der Schulinspektionen begann im Januar 2006 und endet voraussichtlich im Herbst 2010. Bis Februar 2010 werden insgesamt 111 Schulen besucht. (Liste im Anhang) Bis Herbst 2010 sollen alle Frankfurter Schulen einen Besuch durch die Schulinspektion erhalten haben. Die Anzahl der Schulen aus folgenden Schulformen: - 50 Grundschulen, - 4 Hauptschulen, - 6 Realschulen, - 16 Gymnasien - 8 Gesamtschulen (6x IGS, 3 x KGS) - 8 verbundene Schulen - 9 Förderschulen - 10 Berufliche Schulen Zu 3 Laut dem Bericht des Instituts für Qualitätsentwicklung " Ergebnisse der Schulinspektion in Hessen" sind hessenweit viele Stärken und Schwächen als gemeinsames, schultypenübergreifendes Merkmal aufgetreten. Bei dem Qualitätsbereich "Ergebnissen und Wirkungen" sind schultypenübergreifend positive Bewertungen festgestellt worden. Hierzu zählt die Bewertung der Lernerträge und der Erziehungsarbeit. Im Bereich der Aktivierung von Schülerinnen und Schülern im Qualitätsbereich "Lernen und Lehren" stellte sich schultypenübergreifend eine Schwäche dar. Für Frankfurt gibt es keine spezielle Auswertung. Bei den zur Verfügung stehenden Inspektionsberichten Frankfurter Schulen fällt auf, dass die Schulen in der Rubrik "Schulkultur" sehr positiv abschneiden. Dagegen entsteht der Eindruck, dass bei dem Qualitätsbereich "Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung", hierzu zählt z.B. die Entwicklung des Schulprogramms und die Evaluation als Steuerungselement, noch Verbesserungsbedarf besteht. Bei den Gebäuderundgängen an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtschulamtes / Abteilung 4 regelmäßig beteiligen, ging es im Wesentlichen um Themen des Gebäudezustands, der Möblierung, PC-Ausstattung und Sauberkeit. Es handelte sich bei angesprochenen Mängeln in aller Regel um dem Stadtschulamt bekannte Probleme. Zu 4 Aufgrund der Schulinspektionen wurden bisher keine besonderen Veranlassungen getroffen. Die benannten Problemstellungen befinden sich je nach Umfang und Dringlichkeit entweder bereits in Bearbeitung oder müssen noch priorisiert werden. Zu 5 Grundsätzlich waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des regionalen Facilitymanagements zu der Besichtigung der räumlichen Gegebenheiten eingeladen. Eine Teilnahme bei den Gebäuderundgängen ist obligatorisch, an der Übergabe und Präsentation der Berichte jedoch nicht. Weitere Mitarbeiterinnen, die für die pädagogischen Aufgaben des Schulträgers zuständig sind, nahmen ebenfalls teil. Eine Einladung zur Übergabe und Präsentation des Berichtes liegt im Ermessen der Schulleitung und erfolgte an die Amtsleitung des Stadtschulamtes bisher nur durch den Schulleiter der Ziehenschule. Zu 6 Der Magistrat vertritt die Ansicht, dass eine Teilnahme des Schulträgers an der Präsentation der Berichte sinnvoll ist. Allerdings sollten die Berichte nicht grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da dort z.T. personelle Aussagen zur Schulleitung und den Lehrkräften getroffen werden und die Berichte für die Schulen eine Arbeitsgrundlage bilden sollen um eine qualitative Entwicklung weiter zu verfolgen. Eine Veröffentlichung sollte weiterhin im Ermessen der Schulleitung bleiben. Bisher wurden folgend Berichte auf den Homepages der Schulen veröffentlicht: Heinrich-von-Gagern-Schule Comeniusschule Bettinaschule Henri-Dunant-Schule Sophienschule Hostatoschule Ziehenschule Leibnitzschule Wöhlerschule Otto-Hahn-Schule Zu 7 In der Regel erhält der Magistrat keine Informationen über Veröffentlichungen auf den jeweiligen Homepages der Schulen. Da auch dies im Ermessen der Schulleitungen liegt, besteht die Gefahr, dass eine Verlinkung sehr unvollständig erfolgen kann. Allerdings besteht ein Link vom Schulwegweiser auf die Homepage jeder Einzelschule, sodass man sich gezielt bei den Einzelschulen informieren kann. Grundsätzlich sprengt eine Verlinkung den Rahmen des Schulwegweisers, der das Ziel hat Bürgerinnen und Bürger über das Schulangebot in Frankfurt zu informieren. Die Informationen der Schulinspektionen sollen für die Weiterentwicklung der Schulen dienen und sind somit für ein Fachpublikum bestimmt. Zu 8 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Berichtsauszüge, die dem Magistrat zur Verfügung stehen, der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Auf welchem Wege dies geschehen kann, sollte durch einen Stadtverordnetenbeschluss festgelegt werden. Anlage 1 (ca. 15 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2010, NR 1700 Antrag vom 09.02.2010, OF 576/16 Antrag vom 11.02.2010, OF 905/3