Berichte der Schulinspektion
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B
4 Betreff:
Berichte der Schulinspektion
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, §
7044 - A 975 FDP - Zu 1 Die Schulinspektion durch das Institut für
Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums verfolgt folgende
Ziele: - Sie dient der
datengestützten Beschreibung der Qualität von Unterricht, der Erziehung und der
Schulleitungskompetenz. -
Weiterhin sollen die Schulen eine Einschätzung der schulischen Arbeit, ihrer
Stärken und Schwächen, erhalten. Dies geschieht durch die Selbsteinschätzung
der Beteiligten sowie der Außenperspektive durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung. Durch die Fremdsicht und
die festgelegten Kriterien ist eine Vergleichbarkeit von Schulqualität
unterschiedlicher Schulen gegeben. Beurteilungskriterien sind: - Voraussetzungen und Bedingungen, - Ziele und Strategien der
Qualitätskriterien - Führung
und Management -
Professionalität -
Schulkultur - Lehren und
Lernen - Ergebnisse und
Wirkungen Die Schulinspektionen und die
Inspektionsberichte können der Weiterentwicklung Hessischer Schulen sowie im
speziellen Frankfurter Schulen und damit als bildungspolitisches
Steuerungsinstrument dienen. Sie bilden die Grundlage für
Schulentwicklungsgespräche, die durch das Staatliche Schulamt für die Stadt
Frankfurt durchgeführt werden. Im Rahmen der Schulinspektionen wird dem Magistrat
ein Berichtsauszug zur Verfügung gestellt, der Basiszahlen zu Schülerinnen und
Schülern, sowie quantitative Personaldaten enthält. Des Weiteren werden die
Bereiche Gebäude, Gelände und Ausstattung, sowie Bildungs-, Betreuungs- und
Förderangebote gesichtet und bewertet. Der Bereich der Bildungs-, Betreuungs- und
Förderangebote wird in der überwiegenden Mehrheit der Berichte lediglich
beschrieben, aber nicht bewertet. Durch die Inspektionsberichte erhält der
Magistrat einen Gesamteindruck von den einzelnen Schulen. Das
(sozial)pädagogische Personal und die Beratungs- und Betreuungsangebote werden
kaum in die Befragung und Beurteilung einbezogen. Daher ist die Nützlichkeit
insbesondere für die qualitative Weiterentwicklung von pädagogischen Angeboten
Seitens des Magistrates nur bedingt gegeben. Die Inspektionsberichte benennen in dem Bereich
Gebäude, Gelände und Ausstattung Mängel, die weitgehend bekannt sind, aber
keine qualitativen oder innovativen Weiterentwicklungen beinhalten. Daher ist auch in diesem Bereich die
Nützlichkeit insbesondere für bauliche Anregungen Seitens des Magistrates nur
bedingt gegeben.
Zu 2 Die erste Phase der Schulinspektionen begann im
Januar 2006 und endet voraussichtlich im Herbst 2010. Bis Februar 2010 werden insgesamt 111 Schulen
besucht. (Liste im Anhang) Bis Herbst 2010 sollen alle Frankfurter Schulen
einen Besuch durch die Schulinspektion erhalten haben. Die Anzahl der Schulen aus folgenden
Schulformen: - 50
Grundschulen, - 4
Hauptschulen, - 6
Realschulen, - 16
Gymnasien - 8 Gesamtschulen
(6x IGS, 3 x KGS) - 8
verbundene Schulen - 9
Förderschulen - 10
Berufliche Schulen Zu 3 Laut dem Bericht des Instituts für
Qualitätsentwicklung " Ergebnisse der Schulinspektion in Hessen" sind
hessenweit viele Stärken und Schwächen als gemeinsames,
schultypenübergreifendes Merkmal aufgetreten. Bei dem Qualitätsbereich "Ergebnissen und Wirkungen"
sind schultypenübergreifend positive Bewertungen festgestellt worden. Hierzu
zählt die Bewertung der Lernerträge und der Erziehungsarbeit. Im Bereich der Aktivierung von
Schülerinnen und Schülern im Qualitätsbereich "Lernen und Lehren" stellte sich
schultypenübergreifend eine Schwäche dar. Für Frankfurt gibt es keine spezielle Auswertung.
Bei den zur Verfügung
stehenden Inspektionsberichten Frankfurter Schulen fällt auf, dass die Schulen
in der Rubrik "Schulkultur" sehr positiv abschneiden. Dagegen entsteht der
Eindruck, dass bei dem Qualitätsbereich "Ziele und Strategien der
Qualitätsentwicklung", hierzu zählt z.B. die Entwicklung des Schulprogramms und
die Evaluation als Steuerungselement, noch Verbesserungsbedarf besteht.
Bei den Gebäuderundgängen an denen sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtschulamtes / Abteilung 4 regelmäßig
beteiligen, ging es im Wesentlichen um Themen des Gebäudezustands, der
Möblierung, PC-Ausstattung und Sauberkeit. Es handelte sich bei angesprochenen
Mängeln in aller Regel um dem Stadtschulamt bekannte Probleme. Zu 4 Aufgrund der Schulinspektionen wurden bisher keine
besonderen Veranlassungen getroffen. Die benannten Problemstellungen befinden
sich je nach Umfang und Dringlichkeit entweder bereits in Bearbeitung oder
müssen noch priorisiert werden. Zu 5 Grundsätzlich waren die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des regionalen Facilitymanagements zu der Besichtigung der
räumlichen Gegebenheiten eingeladen. Eine Teilnahme bei den Gebäuderundgängen
ist obligatorisch, an der Übergabe und Präsentation der Berichte jedoch nicht.
Weitere Mitarbeiterinnen,
die für die pädagogischen Aufgaben des Schulträgers zuständig sind, nahmen
ebenfalls teil. Eine
Einladung zur Übergabe und Präsentation des Berichtes liegt im Ermessen der
Schulleitung und erfolgte an die Amtsleitung des Stadtschulamtes bisher nur
durch den Schulleiter der Ziehenschule. Zu 6 Der Magistrat vertritt die Ansicht, dass eine
Teilnahme des Schulträgers an der Präsentation der Berichte sinnvoll ist.
Allerdings sollten die Berichte nicht grundsätzlich der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden, da dort z.T. personelle Aussagen zur Schulleitung
und den Lehrkräften getroffen werden und die Berichte für die Schulen eine
Arbeitsgrundlage bilden sollen um eine qualitative Entwicklung weiter zu
verfolgen. Eine Veröffentlichung sollte weiterhin im Ermessen der Schulleitung
bleiben. Bisher wurden
folgend Berichte auf den Homepages der Schulen veröffentlicht: Heinrich-von-Gagern-Schule
Comeniusschule Bettinaschule
Henri-Dunant-Schule Sophienschule
Hostatoschule Ziehenschule
Leibnitzschule Wöhlerschule
Otto-Hahn-Schule Zu 7 In der Regel erhält der Magistrat keine
Informationen über Veröffentlichungen auf den jeweiligen Homepages der Schulen.
Da auch dies im Ermessen der Schulleitungen liegt, besteht die Gefahr, dass
eine Verlinkung sehr unvollständig erfolgen kann. Allerdings besteht ein Link
vom Schulwegweiser auf die Homepage jeder Einzelschule, sodass man sich gezielt
bei den Einzelschulen informieren kann. Grundsätzlich sprengt eine Verlinkung den Rahmen des
Schulwegweisers, der das Ziel hat Bürgerinnen und Bürger über das Schulangebot
in Frankfurt zu informieren. Die Informationen der Schulinspektionen sollen für
die Weiterentwicklung der Schulen dienen und sind somit für ein Fachpublikum
bestimmt. Zu 8 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die
Berichtsauszüge, die dem Magistrat zur Verfügung stehen, der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Auf welchem Wege dies
geschehen kann, sollte durch einen Stadtverordnetenbeschluss festgelegt
werden. Anlage 1 (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
19.01.2010, NR 1700
Antrag vom
09.02.2010, OF
576/16 Antrag vom
11.02.2010, OF
905/3 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
01.07.2009, A 975
Bericht des
Magistrats vom 25.06.2010, B 405
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7
am 01.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 4
am 02.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 40. Sitzung des OBR
10 am 02.02.2010, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 05.02.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR
15 am 05.02.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 08.02.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR
11 am 08.02.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 08.02.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung der KAV am 08.02.2010, TO
II, TOP 11
Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis. 41. Sitzung des OBR 1
am 09.02.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR
13 am 09.02.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR
16 am 09.02.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2010
1.
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 576/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 40. Sitzung des OBR 6
am 09.02.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 8
am 11.02.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 11.02.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage B 4 ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 905/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR
12 am 19.02.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 11.03.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2010
1.
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 905/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und FDP
gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
zu 2.
Einstimmige Annahme
39. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.03.2010, TO I, TOP 106
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 1700 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP und NPD (B 4 = Kenntnis, NR 1700 = Annahme) ÖkoLinX-ARL
(B 4 = Zurückweisung, NR 1700 = Annahme) 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 49 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 1700 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD
gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP,
NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 7881, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 40 1