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Berichte der Schulinspektion

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 4 Betreff: Berichte der Schulinspektion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 7044 - A 975 FDP - Zu 1 Die Schulinspektion durch das Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums verfolgt folgende Ziele: - Sie dient der datengestützten Beschreibung der Qualität von Unterricht, der Erziehung und der Schulleitungskompetenz. - Weiterhin sollen die Schulen eine Einschätzung der schulischen Arbeit, ihrer Stärken und Schwächen, erhalten. Dies geschieht durch die Selbsteinschätzung der Beteiligten sowie der Außenperspektive durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung. Durch die Fremdsicht und die festgelegten Kriterien ist eine Vergleichbarkeit von Schulqualität unterschiedlicher Schulen gegeben. Beurteilungskriterien sind: - Voraussetzungen und Bedingungen, - Ziele und Strategien der Qualitätskriterien - Führung und Management - Professionalität - Schulkultur - Lehren und Lernen - Ergebnisse und Wirkungen Die Schulinspektionen und die Inspektionsberichte können der Weiterentwicklung Hessischer Schulen sowie im speziellen Frankfurter Schulen und damit als bildungspolitisches Steuerungsinstrument dienen. Sie bilden die Grundlage für Schulentwicklungsgespräche, die durch das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt durchgeführt werden. Im Rahmen der Schulinspektionen wird dem Magistrat ein Berichtsauszug zur Verfügung gestellt, der Basiszahlen zu Schülerinnen und Schülern, sowie quantitative Personaldaten enthält. Des Weiteren werden die Bereiche Gebäude, Gelände und Ausstattung, sowie Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote gesichtet und bewertet. Der Bereich der Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote wird in der überwiegenden Mehrheit der Berichte lediglich beschrieben, aber nicht bewertet. Durch die Inspektionsberichte erhält der Magistrat einen Gesamteindruck von den einzelnen Schulen. Das (sozial)pädagogische Personal und die Beratungs- und Betreuungsangebote werden kaum in die Befragung und Beurteilung einbezogen. Daher ist die Nützlichkeit insbesondere für die qualitative Weiterentwicklung von pädagogischen Angeboten Seitens des Magistrates nur bedingt gegeben. Die Inspektionsberichte benennen in dem Bereich Gebäude, Gelände und Ausstattung Mängel, die weitgehend bekannt sind, aber keine qualitativen oder innovativen Weiterentwicklungen beinhalten. Daher ist auch in diesem Bereich die Nützlichkeit insbesondere für bauliche Anregungen Seitens des Magistrates nur bedingt gegeben. Zu 2 Die erste Phase der Schulinspektionen begann im Januar 2006 und endet voraussichtlich im Herbst 2010. Bis Februar 2010 werden insgesamt 111 Schulen besucht. (Liste im Anhang) Bis Herbst 2010 sollen alle Frankfurter Schulen einen Besuch durch die Schulinspektion erhalten haben. Die Anzahl der Schulen aus folgenden Schulformen: - 50 Grundschulen, - 4 Hauptschulen, - 6 Realschulen, - 16 Gymnasien - 8 Gesamtschulen (6x IGS, 3 x KGS) - 8 verbundene Schulen - 9 Förderschulen - 10 Berufliche Schulen Zu 3 Laut dem Bericht des Instituts für Qualitätsentwicklung " Ergebnisse der Schulinspektion in Hessen" sind hessenweit viele Stärken und Schwächen als gemeinsames, schultypenübergreifendes Merkmal aufgetreten. Bei dem Qualitätsbereich "Ergebnissen und Wirkungen" sind schultypenübergreifend positive Bewertungen festgestellt worden. Hierzu zählt die Bewertung der Lernerträge und der Erziehungsarbeit. Im Bereich der Aktivierung von Schülerinnen und Schülern im Qualitätsbereich "Lernen und Lehren" stellte sich schultypenübergreifend eine Schwäche dar. Für Frankfurt gibt es keine spezielle Auswertung. Bei den zur Verfügung stehenden Inspektionsberichten Frankfurter Schulen fällt auf, dass die Schulen in der Rubrik "Schulkultur" sehr positiv abschneiden. Dagegen entsteht der Eindruck, dass bei dem Qualitätsbereich "Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung", hierzu zählt z.B. die Entwicklung des Schulprogramms und die Evaluation als Steuerungselement, noch Verbesserungsbedarf besteht. Bei den Gebäuderundgängen an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtschulamtes / Abteilung 4 regelmäßig beteiligen, ging es im Wesentlichen um Themen des Gebäudezustands, der Möblierung, PC-Ausstattung und Sauberkeit. Es handelte sich bei angesprochenen Mängeln in aller Regel um dem Stadtschulamt bekannte Probleme. Zu 4 Aufgrund der Schulinspektionen wurden bisher keine besonderen Veranlassungen getroffen. Die benannten Problemstellungen befinden sich je nach Umfang und Dringlichkeit entweder bereits in Bearbeitung oder müssen noch priorisiert werden. Zu 5 Grundsätzlich waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des regionalen Facilitymanagements zu der Besichtigung der räumlichen Gegebenheiten eingeladen. Eine Teilnahme bei den Gebäuderundgängen ist obligatorisch, an der Übergabe und Präsentation der Berichte jedoch nicht. Weitere Mitarbeiterinnen, die für die pädagogischen Aufgaben des Schulträgers zuständig sind, nahmen ebenfalls teil. Eine Einladung zur Übergabe und Präsentation des Berichtes liegt im Ermessen der Schulleitung und erfolgte an die Amtsleitung des Stadtschulamtes bisher nur durch den Schulleiter der Ziehenschule. Zu 6 Der Magistrat vertritt die Ansicht, dass eine Teilnahme des Schulträgers an der Präsentation der Berichte sinnvoll ist. Allerdings sollten die Berichte nicht grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da dort z.T. personelle Aussagen zur Schulleitung und den Lehrkräften getroffen werden und die Berichte für die Schulen eine Arbeitsgrundlage bilden sollen um eine qualitative Entwicklung weiter zu verfolgen. Eine Veröffentlichung sollte weiterhin im Ermessen der Schulleitung bleiben. Bisher wurden folgend Berichte auf den Homepages der Schulen veröffentlicht: Heinrich-von-Gagern-Schule Comeniusschule Bettinaschule Henri-Dunant-Schule Sophienschule Hostatoschule Ziehenschule Leibnitzschule Wöhlerschule Otto-Hahn-Schule Zu 7 In der Regel erhält der Magistrat keine Informationen über Veröffentlichungen auf den jeweiligen Homepages der Schulen. Da auch dies im Ermessen der Schulleitungen liegt, besteht die Gefahr, dass eine Verlinkung sehr unvollständig erfolgen kann. Allerdings besteht ein Link vom Schulwegweiser auf die Homepage jeder Einzelschule, sodass man sich gezielt bei den Einzelschulen informieren kann. Grundsätzlich sprengt eine Verlinkung den Rahmen des Schulwegweisers, der das Ziel hat Bürgerinnen und Bürger über das Schulangebot in Frankfurt zu informieren. Die Informationen der Schulinspektionen sollen für die Weiterentwicklung der Schulen dienen und sind somit für ein Fachpublikum bestimmt. Zu 8 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Berichtsauszüge, die dem Magistrat zur Verfügung stehen, der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Auf welchem Wege dies geschehen kann, sollte durch einen Stadtverordnetenbeschluss festgelegt werden. Anlage 1 (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2010, NR 1700 Antrag vom 09.02.2010, OF 576/16 Antrag vom 11.02.2010, OF 905/3 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2009, A 975 Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 01.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 02.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 40. Sitzung des OBR 10 am 02.02.2010, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 05.02.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 05.02.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 08.02.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 11 am 08.02.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 08.02.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung der KAV am 08.02.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 41. Sitzung des OBR 1 am 09.02.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 09.02.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 09.02.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2010 1. Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 576/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 09.02.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 11.02.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.02.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 4 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 905/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 11.03.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2010 1. Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 905/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.03.2010, TO I, TOP 106 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1700 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 4 = Kenntnis, NR 1700 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 4 = Zurückweisung, NR 1700 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1700 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7881, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 40 1