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Gewerbeparkausweis

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Verwaltungsgebühr für verschiedene Arten von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt seit über 15 Jahren unverändert 355 € bei einer Gültigkeit von einem Jahr. Monatlich ergeben sich Kosten in Höhe von weniger als 30 €. Die angesetzte Gebühr reizt den Gebührenrahmen nicht einmal zur Hälfte aus. Der bundeseinheitliche Gebührenrahmen für derartige Genehmigungen legt einen Spielraum von 10,20 € bis 767,00 € fest. Innerhalb dieses Gebührenrahmens hat der Magistrat auch für Genehmigungen kürzerer Dauer eine Staffelung vorgenommen, so dass für sämtliche Ausnahmegenehmigungen von der StVO, also auch den Gewerbeparkausweis, mit einem Jahr Laufzeit derzeit 355 € zu zahlen sind. Der bundeseinheitliche Gebührenrahmen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen betrug bis 2022 nur 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr. Der Magistrat hält beim Gewerbeparkausweis eine höhere Gebühr als die des Bewohnerparkausweises für sinnvoll, da insbesondere über die gestaffelte Gebührenhöhe eine Lenkungswirkung erzielt werden soll. Damit steht die Ausstellung von Gewerbeparkausweisen auch künftig in einem verträglichen und deren verkehrliche Wirksamkeit nicht unterlaufenden Verhältnis zum Instrument der Parkraumbewirtschaftungszonen. Die allgemeine Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts im Zusammenspiel mit der gemeingebräuchlichen straßenrechtlichen Widmung öffentlicher Verkehrsflächen setzt hier der straßenverkehrsbehördlichen Ermessensausübung enge rechtliche Grenzen. Wer für seinen Geschäftsbetrieb ein Kraftfahrzeug unterhält, muss grundsätzlich eigenverantwortlich für die Unterbringung desselben sorgen. Öffentlicher Verkehrsraum unterliegt dem Gemeingebrauch. Die Verlagerung von Firmengelände beziehungsweise Firmenparkplätzen in den öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Gewerbeparkausweis ist als unterstützende Subvention von Geschäftsbetrieben anzusehen, die - aus welchen Gründen auch immer - keinen privaten Stellplatz anmieten können. Eine komplette Verlagerung größerer Fuhrparks in die Bewohnerparkgebiete würde zudem den Parkraum für Bewohner:innen deutlich reduzieren. Künftig können bis zu drei Gewerbeparkausweise beantragt werden. Der Gewerbeparkausweis kann bereits seit Ende 2021 online beantragt werden. Aufgrund geltenden Bundesrechts ist dies nicht möglich (Verweis auf Punkt 3). Der Handwerkerparkausweis RheinMain wurde eingeführt, um Handwerksbetrieben vor Ort beim Kunden Parkerleichterungen zu verschaffen.