Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
Begründung
Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.06.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung 1. das beabsichtigte Raumprogramm des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen, 2. die Vorplanung des Gebäudeteils und 3. die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen. II. Die Beschlussfassung der M 36/09 wird bis zum Vorliegen des Magistratsberichts zu Ziffer I zurückgestellt. Begründung: Da die Kosten der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund des Umfangs des erforderlichen Innenausbaus im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage nicht mit Sicherheit bestimmt werden können, ist es erforderlich, zunächst einen Vorplanungsauftrag zu vergeben.
Inhalt
Antrag vom 18.03.2009, NR 1328
Betreff: Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.06.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung
- das beabsichtigte Raumprogramm des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen,
- die Vorplanung des Gebäudeteils und
- die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen. II. Die Beschlussfassung der M 36/09 wird bis zum Vorliegen des Magistratsberichts zu Ziffer I zurückgestellt. Begründung: Da die Kosten der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund des Umfangs des erforderlichen Innenausbaus im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage nicht mit Sicherheit bestimmt werden können, ist es erforderlich, zunächst einen Vorplanungsauftrag zu vergeben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 36
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