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Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 985 Betreff: Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6583 - NR 1328 CDU - Zwischenbericht: Die Integration eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen in das in der Oppenheimer Landstraße entstehende Wohnprojekt wird vom Magistrat weiterhin verfolgt. Die Verhandlungen mit dem Investor stehen kurz vor einem Abschluss. Das Raumprogramm wurde inzwischen einvernehmlich mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt. Die vom Investor vorgelegte Kostenberechnung wird derzeit vom beauftragten Architekturbüro endgeprüft. Sobald die endgültigen Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.03.2009, NR 1328 Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 15.01.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 985 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.01.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 985 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 985 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 7450, 37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 25.01.2010 Aktenzeichen: 37 1