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Neue Straßenreinigungssatzung ausarbeiten!

Vorlagentyp: NR Freie_Wähler

Begründung

ausarbeiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 32 wird abgelehnt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 9116 und § 10064 werden nicht aufgehoben.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31. 12. 2009 eine neue Straßenreinigungssatzung vor, die jene Parameter nicht mehr enthält, welche die Kehrgebühr nach derzeitiger Satzung ungerechter als unbedingt notwendig machen. a) Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob ein Grundstück mit der langen statt der schmalen Seite eine Straße säumt. Das löst ungleiche Gebühren aus. b) Rund 600 Straßen sind in höhere Reinigungsklassen eingestuft, was bis zu zehnfach höheren, also in vielen Fällen absurd hohe Kehrgebühren auslöst. c) Wird ein Grundstück von zwei oder mehr Straßen/Wegen gesäumt, so ergibt sich zwangsläufig eine größere Frontlänge mit höheren Gebühren im Vergleich zu jemandem, dessen Grundstück gleich groß ist, das aber nur an einer Seite eine Straße/Weg säumt. d) Liegen Grundstücke hintereinander, so ist hier für eine Kehrfläche zu zahlen, die es gar nicht gibt. e) Derzeit macht es einen beträchtlichen, nicht gerechtfertigten Gebührenunterschied aus, ob der Zugang zum Grundstück über einen privaten Weg statt über einen öffentlichen Weg erfolgt. f) Wenn der öffentliche Weg so schmal ist, dass eine Kehrmaschine dort nicht wenden kann, wird dem Eigentümer das private Kehren aufgetragen. Dafür wird im Gegenzug keine Gebühr erhoben - nicht einmal eine Grundgebühr zur Deckung der Vorhaltekosten. Das verletzt das Grundprinzip der (größtmöglichen) Gebührengerechtigkeit. g) Andererseits lehnt es die Stadt nun offenbar endgültig ab, auch nur einen stadtteilbezogenen Feldversuch mit Selbstkehren zu unterstützen, weil sie sich dem Kostenkalkül der FES unterwirft, einer wirtschaftlichen Beteiligung an der sie die Mehrheit hat. h) Da die Breite einer Straße ein Parameter ist, führt das zu unterschiedlichen Gebührenhöhen. Es ist eher Zufall, seinen Wohnsitz an einer breiten Straße statt an einem engen Weg - bei ansonsten vergleichbaren Kriterien - zu haben. i) Haben beispielsweise drei Grundstücke mit je 2.000 qm je ein Gebäude mit einem Stockwerk, mit vier Stockwerken und zehn Stockwerken, so müssen sich im gewogenen Mittel im ersten Fall drei, im zweiten Fall zwölf und im dritten Fall 30 Bewohner die für jedes der drei Grundstücke gleich hohe Kehrgebühr teilen. Die individuelle Belastung ist also ungerechtfertigt sehr verschieden. Begründung: Die obige Auflistung zeigt die wichtigsten Webfehler der aktuellen Satzung auf, die es zu beseitigen gilt. Daher sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2005 - § 9116 - und vom 13.10.2005 - § 10064 - nicht außer Kraft zu setzen. Zwar ist es richtig, dass eine "abschließende höchstrichterliche Klärung" noch nicht erfolgt ist. Allerdings ist diese Klärung seitens der Stadt auch keineswegs gesucht worden und es fehlt jedes Anzeichen, dass diese Klärung seitens der Stadtverwaltung künftig gesucht wird. Die jetzt geltende Satzung sollte nicht ohne Grund 2005 durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden. Dieser Versuch ist bekanntlich spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte. Diese Rückkehr sollte nach damaligem Bekunden nur vorübergehenden Charakter haben. Die M 32 will aber den jetzigen, in Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung auf unabsehbare Zeit machen. Diese Verfahrensweise missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der es nicht nur darauf abstellt, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2009, NR 1309 Betreff: Neue Straßenreinigungssatzung ausarbeiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die M 32 wird abgelehnt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 9116 und § 10064 werden nicht aufgehoben. 2. Der Magistrat legt bis zum 31. 12. 2009 eine neue Straßenreinigungssatzung vor, die jene Parameter nicht mehr enthält, welche die Kehrgebühr nach derzeitiger Satzung ungerechter als unbedingt notwendig machen. a) Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob ein Grundstück mit der langen statt der schmalen Seite eine Straße säumt. Das löst ungleiche Gebühren aus. b) Rund 600 Straßen sind in höhere Reinigungsklassen eingestuft, was bis zu zehnfach höheren, also in vielen Fällen absurd hohe Kehrgebühren auslöst. c) Wird ein Grundstück von zwei oder mehr Straßen/Wegen gesäumt, so ergibt sich zwangsläufig eine größere Frontlänge mit höheren Gebühren im Vergleich zu jemandem, dessen Grundstück gleich groß ist, das aber nur an einer Seite eine Straße/Weg säumt. d) Liegen Grundstücke hintereinander, so ist hier für eine Kehrfläche zu zahlen, die es gar nicht gibt. e) Derzeit macht es einen beträchtlichen, nicht gerechtfertigten Gebührenunterschied aus, ob der Zugang zum Grundstück über einen privaten Weg statt über einen öffentlichen Weg erfolgt. f) Wenn der öffentliche Weg so schmal ist, dass eine Kehrmaschine dort nicht wenden kann, wird dem Eigentümer das private Kehren aufgetragen. Dafür wird im Gegenzug keine Gebühr erhoben - nicht einmal eine Grundgebühr zur Deckung der Vorhaltekosten. Das verletzt das Grundprinzip der (größtmöglichen) Gebührengerechtigkeit. g) Andererseits lehnt es die Stadt nun offenbar endgültig ab, auch nur einen stadtteilbezogenen Feldversuch mit Selbstkehren zu unterstützen, weil sie sich dem Kostenkalkül der FES unterwirft, einer wirtschaftlichen Beteiligung an der sie die Mehrheit hat. h) Da die Breite einer Straße ein Parameter ist, führt das zu unterschiedlichen Gebührenhöhen. Es ist eher Zufall, seinen Wohnsitz an einer breiten Straße statt an einem engen Weg - bei ansonsten vergleichbaren Kriterien - zu haben. i) Haben beispielsweise drei Grundstücke mit je 2.000 qm je ein Gebäude mit einem Stockwerk, mit vier Stockwerken und zehn Stockwerken, so müssen sich im gewogenen Mittel im ersten Fall drei, im zweiten Fall zwölf und im dritten Fall 30 Bewohner die für jedes der drei Grundstücke gleich hohe Kehrgebühr teilen. Die individuelle Belastung ist also ungerechtfertigt sehr verschieden. Begründung: Die obige Auflistung zeigt die wichtigsten Webfehler der aktuellen Satzung auf, die es zu beseitigen gilt. Daher sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2005 - § 9116 - und vom 13.10.2005 - § 10064 - nicht außer Kraft zu setzen. Zwar ist es richtig, dass eine "abschließende höchstrichterliche Klärung" noch nicht erfolgt ist. Allerdings ist diese Klärung seitens der Stadt auch keineswegs gesucht worden und es fehlt jedes Anzeichen, dass diese Klärung seitens der Stadtverwaltung künftig gesucht wird. Die jetzt geltende Satzung sollte nicht ohne Grund 2005 durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden. Dieser Versuch ist bekanntlich spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte. Diese Rückkehr sollte nach damaligem Bekunden nur vorübergehenden Charakter haben. Die M 32 will aber den jetzigen, in Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung auf unabsehbare Zeit machen. Diese Verfahrensweise missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der es nicht nur darauf abstellt, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen. Antragsteller: Freie Wähler Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.02.2009, M 32 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2009, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 32 = Annahme, NR 1309 = Ablehnung) BFF, REP und NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Enthaltung) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Hübner dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler, REP und NPD (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5866, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 § 6073, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 79 4