Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten gesehen werden, die Dächer der von der Stadt erworbenen Bunker für Wohnungen aufzustocken und/oder mit Dachgärten auszustatten. Diese Maßnahmen dürfen die bestehenden Nutzungen wie zum Beispiel durch Vereine und Bands nicht beeinträchtigen. Der Bunker Friedberger Anlage, der Gedenkort der Initiative 9. November bleiben soll, wird von diesen Überlegungen ausgenommen. Begründung: Der Ankauf von Bunkern wird von der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich begrüßt, weil dadurch die bisherigen Nutzungen für Vereine und Bands gesichert werden. Darüber hinaus kann sich die Stadtverordnetenversammlung vorstellen, dass die Dächer aufgestockt werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Eine weitere Bereicherung könnte es sein, auf Bunkerdächern Gärten anzulegen. Dachgärten kühlen das Stadtklima ab, bei Regen entlasten sie die Kanalisation, eine Funktion, die im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie geboten ist. Die Bunker stehen - wie sich aus ihrer ursprünglichen Nutzung zwangsläufig ergibt- vielfach in dicht bebauten Quartieren, so dass auch ein Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas mehr als wünschenswert wäre. In Hamburg wird derzeit u.a. ein Projekt entwickelt, wonach auf einem ehemaligen Bunker ein Stadtgarten entwickelt werden soll. Vereinsleben, Musik, Wohnen und Grün - das könnte zusammen die friedliche Konversion der Bunkeranlagen komplettieren.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.06.2015, NR 1243 Betreff: Bunkerdächer bewohnen und begrünen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu
berichten, ob und welche Möglichkeiten gesehen werden, die Dächer der von der
Stadt erworbenen Bunker für Wohnungen aufzustocken und/oder mit Dachgärten
auszustatten. Diese Maßnahmen dürfen die bestehenden Nutzungen wie zum Beispiel
durch Vereine und Bands nicht beeinträchtigen. Der Bunker Friedberger Anlage, der Gedenkort der
Initiative 9. November bleiben soll, wird von diesen Überlegungen
ausgenommen. Begründung: Der Ankauf von Bunkern wird von der
Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich begrüßt, weil dadurch die bisherigen
Nutzungen für Vereine und Bands gesichert werden. Darüber hinaus kann sich die
Stadtverordnetenversammlung vorstellen, dass die Dächer aufgestockt werden, um
zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Eine weitere Bereicherung könnte es sein,
auf Bunkerdächern Gärten anzulegen. Dachgärten kühlen das Stadtklima ab, bei
Regen entlasten sie die Kanalisation, eine Funktion, die im Rahmen der
Klimaanpassungsstrategie geboten ist. Die Bunker stehen - wie sich aus ihrer
ursprünglichen Nutzung zwangsläufig ergibt- vielfach in dicht bebauten
Quartieren, so dass auch ein Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas mehr als
wünschenswert wäre. In Hamburg wird derzeit u.a. ein Projekt entwickelt,
wonach auf einem ehemaligen Bunker ein Stadtgarten entwickelt werden soll.
Vereinsleben, Musik, Wohnen und Grün - das könnte zusammen die friedliche
Konversion der Bunkeranlagen komplettieren. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 69
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2015, B 344
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) und
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP, RÖMER und REP (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 und OA 626
= Annahme) BFF (M 69 = Annahme im Rahmen OA 626, NR 1243 und OA 626 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Annahme, OA
626 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 69 = Annahme, NR 1243 = Ablehnung, OA
626 = Annahme) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme
ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) sowie BFF (=
Annahme im Rahmen OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 1
Beschluss: 1. Die Vorlage
NR 1144 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 3. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL
und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA
626), BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP
zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
2: Stv. Krebs (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Ablehnung, OA
626 = Annahme) 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II,
TOP 66 Beschluss: Der Vorlage NR 1243 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 6133, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 61 0