Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.09.2015, B
344 Betreff:
Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, §
6133 Ziff. 2.+3. - NR 1243/15
CDU/GRÜNE - Die Verhandlungen zum Ankauf der
Bunker in Frankfurt erfolgten primär, um die Nutzungsmöglichkeit für die
Frankfurter Vereine zu sichern. Das Kaufangebot der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) legt daher die Fortführung der aktuellen Nutzung der
jeweiligen Bunker zu Grunde. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung nach
Erwerb, fordert die Veräußerin ausdrücklich die vertragliche Vereinbarung einer
Nachzahlungsvereinbarung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Verzicht auf
eine Nachzahlungsverpflichtung wird, auch für einzelne Bunker, von der BIMA
ausgeschlossen. Eine Aufstockung der Objekte wäre somit in jedem Fall mit
erhöhten Erwerbskosten verbunden. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs
(Stadtverordnetenbeschluss zum Ankauf vom 16.07.2015) sind die detaillierten
Vertragsinhalte mit der BIMA noch nicht endverhandelt, so dass Mehrkosten nicht
beziffert werden können. Bei den beiden denkmalgeschützten Hochbunkern
(Eppenhainer Straße 8/Ecke Josbacher Straße 13 und Goldsteinstraße 302) sind
baulichen Änderungen grundsätzlich nicht möglich. Der Bunker Friedberger Anlage soll antragsgemäß von
Überlegungen zur erweiterten Nutzung ausgenommen werden. Für die verbleiben drei Bunker wird eine Prüfung der
technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur erweiterten wohnlichen Nutzung
bzw. Dachbegrünung nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen. Die Belange der
aktuellen Nutzer der Objekte werden hierbei berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
03.06.2015, NR 1243
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 11
Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1
am 06.10.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4
am 06.10.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 06.10.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 6559, 45. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 07.12.2015 Aktenzeichen: 61 0