Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen
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Bericht des Magistrats vom 18.09.2015, B 344
Betreff: Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6133 Ziff. 2.+3. - NR 1243/15 CDU/GRÜNE - Die Verhandlungen zum Ankauf der Bunker in Frankfurt erfolgten primär, um die Nutzungsmöglichkeit für die Frankfurter Vereine zu sichern. Das Kaufangebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) legt daher die Fortführung der aktuellen Nutzung der jeweiligen Bunker zu Grunde. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung nach Erwerb, fordert die Veräußerin ausdrücklich die vertragliche Vereinbarung einer Nachzahlungsvereinbarung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Verzicht auf eine Nachzahlungsverpflichtung wird, auch für einzelne Bunker, von der BIMA ausgeschlossen. Eine Aufstockung der Objekte wäre somit in jedem Fall mit erhöhten Erwerbskosten verbunden. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs (Stadtverordnetenbeschluss zum Ankauf vom 16.07.2015) sind die detaillierten Vertragsinhalte mit der BIMA noch nicht endverhandelt, so dass Mehrkosten nicht beziffert werden können. Bei den beiden denkmalgeschützten Hochbunkern (Eppenhainer Straße 8/Ecke Josbacher Straße 13 und Goldsteinstraße 302) sind baulichen Änderungen grundsätzlich nicht möglich. Der Bunker Friedberger Anlage soll antragsgemäß von Überlegungen zur erweiterten Nutzung ausgenommen werden. Für die verbleiben drei Bunker wird eine Prüfung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur erweiterten wohnlichen Nutzung bzw. Dachbegrünung nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen. Die Belange der aktuellen Nutzer der Objekte werden hierbei berücksichtigt.