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Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.09.2015, B 344 Betreff: Bunkerdächer bewohnen und bepflanzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6133 Ziff. 2.+3. - NR 1243/15 CDU/GRÜNE - Die Verhandlungen zum Ankauf der Bunker in Frankfurt erfolgten primär, um die Nutzungsmöglichkeit für die Frankfurter Vereine zu sichern. Das Kaufangebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) legt daher die Fortführung der aktuellen Nutzung der jeweiligen Bunker zu Grunde. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung nach Erwerb, fordert die Veräußerin ausdrücklich die vertragliche Vereinbarung einer Nachzahlungsvereinbarung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Verzicht auf eine Nachzahlungsverpflichtung wird, auch für einzelne Bunker, von der BIMA ausgeschlossen. Eine Aufstockung der Objekte wäre somit in jedem Fall mit erhöhten Erwerbskosten verbunden. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs (Stadtverordnetenbeschluss zum Ankauf vom 16.07.2015) sind die detaillierten Vertragsinhalte mit der BIMA noch nicht endverhandelt, so dass Mehrkosten nicht beziffert werden können. Bei den beiden denkmalgeschützten Hochbunkern (Eppenhainer Straße 8/Ecke Josbacher Straße 13 und Goldsteinstraße 302) sind baulichen Änderungen grundsätzlich nicht möglich. Der Bunker Friedberger Anlage soll antragsgemäß von Überlegungen zur erweiterten Nutzung ausgenommen werden. Für die verbleiben drei Bunker wird eine Prüfung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur erweiterten wohnlichen Nutzung bzw. Dachbegrünung nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen. Die Belange der aktuellen Nutzer der Objekte werden hierbei berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.06.2015, NR 1243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 11 Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 06.10.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6559, 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 07.12.2015 Aktenzeichen: 61 0

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