Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Betreff: Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in
Frankfurt am Main (Bunkerpaket) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender
Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Hansaallee 24-26, 60322 Frankfurt am Main
Kaufgrundstücke: siehe nachfolgende Einzelnennung
Kaufpreis: 2.145.000,-- €
(Paketpreis) 1. Kaufgrundstück: Goldsteinstraße 302 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 511 Flur 48, Nr. 211 hält 1.788 m2 Kaufpreis: 530.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
2. Kaufgrundstücke: Küferstraße 7 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 513 Flur 7, Nr.
144/6 hält 2.472 m2 Flur 7, Nr. 1265/117 hält
2 m2 Insgesamt:
2.474 m2
Kaufpreis: 470.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
3. Kaufgrundstück: Lassallestraße 2A Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26 Flur 420, Nr. 3/50 hält 1.643 m2 Kaufpreis: 290.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
4. Kaufgrundstücke: Eppenhainer Straße 8/Josbacher
Straße13 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16
Flur 225, Nr. 10/1 hält 511 m2
Flur 225, Nr. 10/4 hält 67 m2
Flur 225, Nr. 9/2 hält
96 m2 Insgesamt:
674 m2
Kaufpreis: 160.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
5. Kaufgrundstücke: Petterweilstraße 68 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 27 Flur 424, Nr. 15/4 hält 1.820 m2
Flur 424, Nr. 22/1 hält 14
m2 Flur 424, Nr. 25/1 hält
3 m2
Insgesamt:
1.837 m2
Kaufpreis: 310.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
6. Kaufgrundstücke: Friedberger Anlage 5 und 6
Gemarkung Frankfurt, Bezirk 14 Flur 160, Nr. 7 hält
1.513 m2 Flur 161, Nr. 2 hält
1.020 m2 Flur 161, Nr. 1 hält
605 m2 Insgesamt:
3.138 m2
Kaufpreis: 385.000,-- € (einschließlich Aufbauten)
Kosten und Steuern: des Kaufvertrages und seiner
Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von
Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung
Nachzahlungsverpflichtung: Dem Angebot liegt die Annahme
zugrunde, dass die Nutzung der Liegenschaften weiterhin in der bisherigen
Form (Gewerbe-/Gemeinbedarf) erfolgt. Für den Fall einer höherwertigen
Nutzung wird eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für einen Zeitraum
von 20 Jahren nach Vertragsabschluss vereinbart. Als Ausgleich sind in diesem
Fall 75 % der Differenz zwischen dem bei der Ermittlung des Kaufpreises
zugrunde gelegten Bodenrichtwert und dem Bodenrichtwert des Kaufgegenstandes
unter Berücksichtigung der tatsächlich realisierten Ausnutzung zu zahlen.
Rechts- und Sachmängelhaftung:
Die Grundstücke werden
so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach-
und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und
Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche
Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche
nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften,
sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis,
dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die zu erwerbenden
Liegenschaften im Paket anbietet. Dem Angebot der BIMA liegen Ertragswertermittlungen
aus dem Jahr 2013 zugrunde. Für die Berechnungen wurden neben den erzielbaren
Mieten nicht die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Ansatz gebracht, sondern
die deutlich niedrigeren Richtwerte angrenzender Gewerbeflächen bzw. in
Ermangelung solcher die Bodenrichtwerte für Sonderflächen. Bezüglich des Kaufpreises für das Bunkerareal
"Friedberger Anlage" hat sich die BIMA bereit erklärt, die ursprünglich
geforderte Summe von 2,85 Millionen € auf die Höhe zu reduzieren, die sich
aus einem Gutachten des Gutachterausschusses bei der Stadt Frankfurt ergibt.
Für 5 der 6 Bunker werden bei
Weiterführung der derzeitigen Nutzung Brandschutzertüchtigungen erforderlich,
für die voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.159.510,00 € entstehen
werden. Diese sind von der Stadt Frankfurt zusätzlich zum Kaufpreis zu
tragen. Begründung: Die Stadt Frankfurt erwirbt die sechs Bunker von der
Bundesrepublik, um die derzeitigen Nutzungen in den Gebäuden langfristig
sicherzustellen.
Der Bunker "Friedberger Anlage"
wird bereits seit mehreren Jahren als Ausstellungsort durch den Verein
"Initiative 9.November e.V." genutzt. Es besteht seit langem ein politischer
Konsens, diese Nutzung an der historisch bedeutenden Stelle aufrecht zu
erhalten und langfristig zu sichern. Die weiteren angebotenen Bunkeranlagen werden derzeit
überwiegend durch Vereine als Lagerräume genutzt. Darüber hinaus finden sich
einzelne Ateliers und Clubräume. Laut einer aktuellen Übersicht der BIMA (Feb.2015)
werden zurzeit folgende Nettomieten erzielt:
1. Goldsteinstraße 302
17.764,44 €/jährlich
2. Küferstraße
7 3.612,36 €/jährlich
3.Lassallestraße 2A 1.286,40
€/jährlich 4. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13
3.689,52 €/jährlich
5.
Petterweilstraße 68 6.706,44
€/jährlich 6. Friedberger Anlage 5 und 6 1.676,16
€/jährlich 34.735,32
€/jährlich Für fünf Bunker sind brandschutztechnische
Ertüchtigungen für die Fortführung der derzeitigen Nutzung erforderlich.
Hierfür wurden von einem von der Stadt Frankfurt beauftragten Architekturbüro
folgende Kosten veranschlagt
1. Goldsteinstraße 302
25.050,00 €
2. Küferstraße
7 263.000,00 €
3. Lassallestraße
2A 413.980,00 €
4. Eppenhainer
Straße 8/Josbacher Straße 13 75.500,00 €
5.
Petterweilstraße 68 381.980,00 €
1.159.510,00 €
Sollte die Stadt Frankfurt die
Bunker nicht erwerben, würde die BIMA die Veräußerung an Dritte weiter
betreiben, da sie selber die erforderlichen brandschutztechnischen
Ertüchtigungen nicht beauftragen wird. In einem solchen Fall wäre ein Verbleib
der bisherigen Mieter nicht gesichert. Dies ist für viele Vereine von
existenzieller Bedeutung, da die Stadt Frankfurt nicht in der Lage ist,
adäquate Ausweichräume anzubieten. Durch den Erwerb der Bunkeranlagen wird damit ein
wichtiger Beitrag zu Erhalt und Sicherung der städtischen Vereinsvielfallt bzw.
in der Friedberger Anlage zum Erhalt einer wichtigen kulturhistorischen Stätte
geleistet. Bunker Goldsteinstraße 1:500
Bunker Goldsteinstraße 1:1000
Bunker Küferstraße 1:500
Bunker Küferstraße 1:2000
Bunker Lassallestraße 1:500
Bunker Lassallestraße 1:2000
Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:500
Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:2000
Bunker Petterweilstraße 1:500
Bunker Petterweilstraße 1:2000
Bunker Friedberger Anlage 1:500
Bunker Friedberger Anlage 1:2000 Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
03.06.2015, NR 1243
Anregung vom
19.05.2015, OA 626
Antrag vom
18.05.2015, OF
1379/6 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
19.11.2017, OF
553/6
Antrag vom 04.12.2017, OF 557/6
Antrag vom
14.01.2018, OF
582/6
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2580
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2581
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 11
Versandpaket: 13.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 18.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 626 2015
1. Der Vorlage
M 69 wird unter Hinweis auf OA 626 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP
34 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) und
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP, RÖMER und REP (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 und OA 626
= Annahme) BFF (M 69 = Annahme im Rahmen OA 626, NR 1243 und OA 626 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Annahme, OA
626 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 69 = Annahme, NR 1243 = Ablehnung, OA
626 = Annahme) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme
ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) sowie BFF (=
Annahme im Rahmen OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 1
Beschluss: 1. Die Vorlage
NR 1144 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243
zugestimmt 3. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL
und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA
626), BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP
zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
2: Stv. Krebs (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Ablehnung, OA
626 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6133, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 23 10