Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69

Betreff: Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Hansaallee 24-26, 60322 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: siehe nachfolgende Einzelnennung Kaufpreis: 2.145.000,-- € (Paketpreis)

  1. Kaufgrundstück: Goldsteinstraße 302 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 511 Flur 48, Nr. 211 hält 1.788 m2 Kaufpreis: 530.000,-- € (einschließlich Aufbauten)

  2. Kaufgrundstücke: Küferstraße 7 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 513 Flur 7, Nr. 144/6 hält 2.472 m2 Flur 7, Nr. 1265/117 hält 2 m2 Insgesamt: 2.474 m2 Kaufpreis: 470.000,-- € (einschließlich Aufbauten)

  3. Kaufgrundstück: Lassallestraße 2A Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26 Flur 420, Nr. 3/50 hält 1.643 m2 Kaufpreis: 290.000,-- € (einschließlich Aufbauten)

  4. Kaufgrundstücke: Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße13 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16 Flur 225, Nr. 10/1 hält 511 m2 Flur 225, Nr. 10/4 hält 67 m2 Flur 225, Nr. 9/2 hält 96 m2 Insgesamt: 674 m2 Kaufpreis: 160.000,-- € (einschließlich Aufbauten)

  5. Kaufgrundstücke: Petterweilstraße 68 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 27 Flur 424, Nr. 15/4 hält 1.820 m2 Flur 424, Nr. 22/1 hält 14 m2 Flur 424, Nr. 25/1 hält 3 m2 Insgesamt: 1.837 m2 Kaufpreis: 310.000,-- € (einschließlich Aufbauten)

  6. Kaufgrundstücke: Friedberger Anlage 5 und 6 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 14 Flur 160, Nr. 7 hält 1.513 m2 Flur 161, Nr. 2 hält 1.020 m2 Flur 161, Nr. 1 hält 605 m2 Insgesamt: 3.138 m2 Kaufpreis: 385.000,-- € (einschließlich Aufbauten) Kosten und Steuern: des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Nachzahlungsverpflichtung: Dem Angebot liegt die Annahme zugrunde, dass die Nutzung der Liegenschaften weiterhin in der bisherigen Form (Gewerbe-/Gemeinbedarf) erfolgt. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung wird eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Vertragsabschluss vereinbart. Als Ausgleich sind in diesem Fall 75 % der Differenz zwischen dem bei der Ermittlung des Kaufpreises zugrunde gelegten Bodenrichtwert und dem Bodenrichtwert des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der tatsächlich realisierten Ausnutzung zu zahlen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die zu erwerbenden Liegenschaften im Paket anbietet. Dem Angebot der BIMA liegen Ertragswertermittlungen aus dem Jahr 2013 zugrunde. Für die Berechnungen wurden neben den erzielbaren Mieten nicht die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Ansatz gebracht, sondern die deutlich niedrigeren Richtwerte angrenzender Gewerbeflächen bzw. in Ermangelung solcher die Bodenrichtwerte für Sonderflächen. Bezüglich des Kaufpreises für das Bunkerareal "Friedberger Anlage" hat sich die BIMA bereit erklärt, die ursprünglich geforderte Summe von 2,85 Millionen € auf die Höhe zu reduzieren, die sich aus einem Gutachten des Gutachterausschusses bei der Stadt Frankfurt ergibt. Für 5 der 6 Bunker werden bei Weiterführung der derzeitigen Nutzung Brandschutzertüchtigungen erforderlich, für die voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.159.510,00 € entstehen werden. Diese sind von der Stadt Frankfurt zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen. Begründung: Die Stadt Frankfurt erwirbt die sechs Bunker von der Bundesrepublik, um die derzeitigen Nutzungen in den Gebäuden langfristig sicherzustellen. Der Bunker "Friedberger Anlage" wird bereits seit mehreren Jahren als Ausstellungsort durch den Verein "Initiative 9.November e.V." genutzt. Es besteht seit langem ein politischer Konsens, diese Nutzung an der historisch bedeutenden Stelle aufrecht zu erhalten und langfristig zu sichern. Die weiteren angebotenen Bunkeranlagen werden derzeit überwiegend durch Vereine als Lagerräume genutzt. Darüber hinaus finden sich einzelne Ateliers und Clubräume. Laut einer aktuellen Übersicht der BIMA (Feb.2015) werden zurzeit folgende Nettomieten erzielt:

  7. Goldsteinstraße 302 17.764,44 €/jährlich

  8. Küferstraße 7 3.612,36 €/jährlich 3.Lassallestraße 2A 1.286,40 €/jährlich

  9. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 3.689,52 €/jährlich

  10. Petterweilstraße 68 6.706,44 €/jährlich

  11. Friedberger Anlage 5 und 6 1.676,16 €/jährlich 34.735,32 €/jährlich Für fünf Bunker sind brandschutztechnische Ertüchtigungen für die Fortführung der derzeitigen Nutzung erforderlich. Hierfür wurden von einem von der Stadt Frankfurt beauftragten Architekturbüro folgende Kosten veranschlagt

  12. Goldsteinstraße 302 25.050,00 €

  13. Küferstraße 7 263.000,00 €

  14. Lassallestraße 2A 413.980,00 €

  15. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 75.500,00 €

  16. Petterweilstraße 68 381.980,00 € 1.159.510,00 € Sollte die Stadt Frankfurt die Bunker nicht erwerben, würde die BIMA die Veräußerung an Dritte weiter betreiben, da sie selber die erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigungen nicht beauftragen wird. In einem solchen Fall wäre ein Verbleib der bisherigen Mieter nicht gesichert. Dies ist für viele Vereine von existenzieller Bedeutung, da die Stadt Frankfurt nicht in der Lage ist, adäquate Ausweichräume anzubieten. Durch den Erwerb der Bunkeranlagen wird damit ein wichtiger Beitrag zu Erhalt und Sicherung der städtischen Vereinsvielfallt bzw. in der Friedberger Anlage zum Erhalt einer wichtigen kulturhistorischen Stätte geleistet. Bunker Goldsteinstraße 1:500 Bunker Goldsteinstraße 1:1000 Bunker Küferstraße 1:500 Bunker Küferstraße 1:2000 Bunker Lassallestraße 1:500 Bunker Lassallestraße 1:2000 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:500 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:2000 Bunker Petterweilstraße 1:500 Bunker Petterweilstraße 1:2000 Bunker Friedberger Anlage 1:500 Bunker Friedberger Anlage 1:2000Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, NR 1243 Anregung vom 19.05.2015, OA 626 Antrag vom 18.05.2015, OF 1379/6

Beratungsverlauf 9 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 11
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 1
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 4
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 53
Angenommen
Anregung OA 626 2015 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 626 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 34
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 41
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke BFF Römer
Sitzung 41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP Römer STV
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Römer Linke BFF
Sitzung 43
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 1
Angenommen
1. Die Vorlage NR 1144 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 3. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Krebs
Ablehnung:
SPD Linke BFF Römer ÖkoLinX-ARL REP STV