Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser
Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE
Begründung
Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 171 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt.
- Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Wohnungsbau sind angesichts des bestehenden Bedarfs in Frankfurt sehr zu begrüßen. Sie sind in weiten Teilen zielgerecht, schlüssig und sinnvoll sowie von dem erkennbaren Willen getragen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist in einigen Details noch eine Optimierung der verfassten Regelungen wünschenswert. zu Pkt. 5.4.1 der Richtlinie: Die in der 88d-Förderung festgesetzten Beträge benachteiligen Familien mit Kindern, da das zulässige umgelegte Pro-Kopf-Einkommen mit steigender Anzahl der Haushaltsmitglieder deutlich sinkt. Die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzte Progression des Haushaltseinkommens weist eine solche Verwerfung nicht auf, so dass eine Orientierung daran den Kreis der Zuwendungsberechtigten unter den 3- und Mehr-Personen-Haushalten erhöht und zu mehr Familienfreundlichkeit des Programms beiträgt. zu Pkt. 5.4.3 der Richtlinie: Es ist zwar vernünftig, Seniorenwohngemeinschaften mit gemischten Einkommensverhältnissen in dem Programm zu berücksichtigen, dies muss sich aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit aber auch in der Mietpreisgestaltung niederschlagen. Der dadurch entstehende bürokratische Mehraufwand hält sich in Grenzen, da er immer nur bei der Mietfestsetzung im Zuge einer Neuvermietung oder der turnusmäßigen Einkommensüberprüfung auftritt. zu Pkt. 5.5 der Richtlinie: Eine gegenüber der Magistratsvorlage stärkere Absenkung der Miethöhe für die Berechtigten der Einkommensstufen 1 und 2 ist angesichts der Einkommensverhältnisse in diesen Zielgruppen dringend geboten. zu Pkt. 6.2 der Richtlinie: Die zwangsweise Vorabfestlegung, ob Wohnungen für Haushalte der Einkommensstufe 1 oder 2 entstehen sollen, lässt zuwenig Raum für Flexibilität. Grundsätzlich sollen alle nach diesem Programm entstehenden Wohnungen von Haushalten sowohl der Einkommensstufe 1 als auch der Einkommensstufe 2 belegt werden können. Der erforderliche finanzielle Ausgleich für die Belegung von Wohnungen mit Haushalten der höheren Einkommensstufe soll stattdessen - ähnlich wie bei der Fehlbelegungsabgabe - über eine Abführung der Mietmehreinnahmen an die Stadt Frankfurt erfolgen. Dies hat zudem den Vorteil, dass für einen Investor keinerlei finanzielle Anreize für eine Konzentration auf Haushalte der Einkommensstufe 2 gegeben sind. Bei der bisher unter 6.2.1. und 6.2.2. vorgesehenen Grundförderung wäre dies zumindest fraglich. Die Erhöhung der Grundförderung von pauschal € 950,- je m2 förderfähiger Wohnfläche auf pauschal € 1050,- ist den stark gestiegenen Baukosten geschuldet und der Sorge, dass ansonsten das Programm für potentielle Investoren nicht attraktiv genug ist, um tatsächlich in Anspruch genommen zu werden. Anlage 1 (ca. 34 KB) #
Inhalt
Antrag vom 14.11.2008, NR 1177
Betreff: Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 171 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt.
- Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Wohnungsbau sind angesichts des bestehenden Bedarfs in Frankfurt sehr zu begrüßen. Sie sind in weiten Teilen zielgerecht, schlüssig und sinnvoll sowie von dem erkennbaren Willen getragen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist in einigen Details noch eine Optimierung der verfassten Regelungen wünschenswert. zu Pkt. 5.4.1 der Richtlinie: Die in der 88d-Förderung festgesetzten Beträge benachteiligen Familien mit Kindern, da das zulässige umgelegte Pro-Kopf-Einkommen mit steigender Anzahl der Haushaltsmitglieder deutlich sinkt. Die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzte Progression des Haushaltseinkommens weist eine solche Verwerfung nicht auf, so dass eine Orientierung daran den Kreis der Zuwendungsberechtigten unter den 3- und Mehr-Personen-Haushalten erhöht und zu mehr Familienfreundlichkeit des Programms beiträgt. zu Pkt. 5.4.3 der Richtlinie: Es ist zwar vernünftig, Seniorenwohngemeinschaften mit gemischten Einkommensverhältnissen in dem Programm zu berücksichtigen, dies muss sich aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit aber auch in der Mietpreisgestaltung niederschlagen. Der dadurch entstehende bürokratische Mehraufwand hält sich in Grenzen, da er immer nur bei der Mietfestsetzung im Zuge einer Neuvermietung oder der turnusmäßigen Einkommensüberprüfung auftritt. zu Pkt. 5.5 der Richtlinie: Eine gegenüber der Magistratsvorlage stärkere Absenkung der Miethöhe für die Berechtigten der Einkommensstufen 1 und 2 ist angesichts der Einkommensverhältnisse in diesen Zielgruppen dringend geboten. zu Pkt. 6.2 der Richtlinie: Die zwangsweise Vorabfestlegung, ob Wohnungen für Haushalte der Einkommensstufe 1 oder 2 entstehen sollen, lässt zuwenig Raum für Flexibilität. Grundsätzlich sollen alle nach diesem Programm entstehenden Wohnungen von Haushalten sowohl der Einkommensstufe 1 als auch der Einkommensstufe 2 belegt werden können. Der erforderliche finanzielle Ausgleich für die Belegung von Wohnungen mit Haushalten der höheren Einkommensstufe soll stattdessen - ähnlich wie bei der Fehlbelegungsabgabe - über eine Abführung der Mietmehreinnahmen an die Stadt Frankfurt erfolgen. Dies hat zudem den Vorteil, dass für einen Investor keinerlei finanzielle Anreize für eine Konzentration auf Haushalte der Einkommensstufe 2 gegeben sind. Bei der bisher unter 6.2.
- und 6.2.
- vorgesehenen Grundförderung wäre dies zumindest fraglich. Die Erhöhung der Grundförderung von pauschal € 950,- je m2 förderfähiger Wohnfläche auf pauschal € 1050,- ist den stark gestiegenen Baukosten geschuldet und der Sorge, dass ansonsten das Programm für potentielle Investoren nicht attraktiv genug ist, um tatsächlich in Anspruch genommen zu werden. Anlage 1 (ca. 34 KB) #Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 171
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