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Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Wohnungsbaudarlehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. in der Vorlage M 171 / Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen auch die kalkulatorischen Zinsen informell auszuweisen und den entsprechenden Zinssatz anzugeben, 2. bei zukünftigen Vorlagen, die sich mit vergleichbaren Sachverhalten befassen, grundsätzlich immer kalkulatorische Zinsen informell auszuweisen und den entsprechenden Zinssatz anzugeben. Begründung: In der M 171 werden Förderdarlehen in Höhe von € 10.000.000,- zu Verfügung gestellt. Die Förderdarlehen werden bis zu 20 Jahre (Dauer der Zweckbindung) zinslos gewährt. Unter dem Punkt D. Kosten/ führt der Magistrat auf:
  2. Kalkulatorische Zinsen = entfällt. Auch wenn der Magistrat nicht weiß, in welcher Höhe die Förderdarlehen abgerufen werden, kann er doch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung erstellen aus der ersichtlich ist, mit welchen kalkulatorischen Zinsen zu rechnen ist. Zum Beispiel: €10.000.000,- x 4,5 % = 450.000,- p. a. x 20 Jahre = € 9.000.000,-. Aus Vereinfachungsgründen wurde die 1%ige Tilgung nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der M 171 und auch bei zukünftigen Vorlagen werden mit diesen Informationen die Stadtverordnenten und auch die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt, welche Kosten mit dem jeweiligen Beschluss verbunden sind.

Inhalt

Antrag vom 30.10.2008, NR 1148

Betreff: Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. in der Vorlage M 171 / Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen auch die kalkulatorischen Zinsen informell auszuweisen und den entsprechenden Zinssatz anzugeben,

  2. bei zukünftigen Vorlagen, die sich mit vergleichbaren Sachverhalten befassen, grundsätzlich immer kalkulatorische Zinsen informell auszuweisen und den entsprechenden Zinssatz anzugeben. Begründung: In der M 171 werden Förderdarlehen in Höhe von € 10.000.000,- zu Verfügung gestellt. Die Förderdarlehen werden bis zu 20 Jahre (Dauer der Zweckbindung) zinslos gewährt. Unter dem Punkt D. Kosten/ führt der Magistrat auf:

  3. Kalkulatorische Zinsen = entfällt. Auch wenn der Magistrat nicht weiß, in welcher Höhe die Förderdarlehen abgerufen werden, kann er doch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung erstellen aus der ersichtlich ist, mit welchen kalkulatorischen Zinsen zu rechnen ist. Zum Beispiel: €10.000.000,- x 4,5 % = 450.000,- p. a. x 20 Jahre = € 9.000.000,-. Aus Vereinfachungsgründen wurde die 1%ige Tilgung nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der M 171 und auch bei zukünftigen Vorlagen werden mit diesen Informationen die Stadtverordnenten und auch die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt, welche Kosten mit dem jeweiligen Beschluss verbunden sind.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 171

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