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KEG: Konsequenzen aus dem Controllingversagen des Magistrats

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Public Corporate Governance Codex der Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen zu ändern:
    • a)Zukünftig gilt das Operative Beteiligungscontrolling nicht nur für Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Frankfurt am Main, sondern auch für Gesellschaften, an denen die Stadt mit 50% beteiligt ist.
    • b)Gegenstand des Operativen Beteiligungscontrollings ist auch die Liquiditätsplanung und Liquiditätsentwicklung.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten,
    • a)was er bei der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), bei der sich spätestens mit Vorlage der Zahlen für den Beteiligungsbericht 2024 die schlechte Ertragslage und Liquiditätsentwicklung abgezeichnet hat, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens unternommen hat;
    • b)wann er bzw. die von ihm entsendeten Aufsichtsratsmitglieder von der aktuellen Liquiditätskrise erfahren haben.
  3. Der Magistrat wird ferner beauftragt, mit der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass diese, ihrer Beteiligungshöhe entsprechend, von dem Überbrückungsdarlehen in Höhe von 10 Mio. € die Hälfte übernimmt.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, die bisher von ihm in den Aufsichtsrat der KEG entsandten Personen von dieser Funktion zu entbinden und neue Aufsichtsratsmitglieder zu benennen.

Begründung

Der am 27.02.2025 hektisch in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Koalitionsantrag zur finanziellen Absicherung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) zeigt, dass Frankfurt wieder einmal im Krisenmodus regiert wird: Der Magistrat hat wichtige Gesellschaften der Stadt nicht im Griff. Es liegt ein erhebliches politisches Kontroll- und Führungsversagen vor, konkret beim Aufsichtsrat. Hier ist die Mehrheitskoalition mit ihren Aufsichtsratsmitgliedern und Stadträtin Sylvia Weber als Vorsitzender in der Verantwortung. Verantwortung heißt auch, notwendige Konsequenzen zu ziehen. Im Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt für das Jahr 2024 heißt es auf Seite 75: "Im Berichtsjahr (2023) hat sich die Erfolgslage des Unternehmens deutlich verschlechtert. Gegenüber einem signifikanten Jahresüberschuss im Vorjahr ist ein erheblicher Jahresverlust zu verzeichnen. Trotz höherer Erlöse aus der Hausbewirtschaftung und einer Bestandserhöhung blieb das Ergebnis aufgrund gestiegener Aufwendungen für Grundstücksverkäufe, Abschreibungen und Zinslasten weit unter dem Vorjahresergebnis." Gegenüber der Stadt Frankfurt am Main bestanden laut Beteiligungsbericht zum Stichtag Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 48,39 Mio. € (Vj. 36,97 Mio. €), etwa ein Viertel der Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2023 der KEG. Im Jahr 2023 wurde ein Verlust von 1,7 Mio. € gemacht. Im Vorjahr lag dagegen der Gewinn bei 1,2 Mio. €. Der Magistrat hätte nach seinem eigenen Beteiligungsbericht 2024 eigentlich gewarnt sein und spätestens ab Juni 2024 das Unternehmen enger überwachen müssen. Gemäß Public Corporate Governance Codex der Stadt Frankfurt am Main findet unter 4.1.1 ein operatives Beteiligungscontrolling statt. Demzufolge soll ein Quartals-Reporting vierteljährlich erfolgen. Weiter heißt es: "Die vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungsunternehmen werden in engem Kontakt zwischen den Unternehmensbetreuern/Unternehmensbetreuerinnen und Controllern des Beteiligungsmanagements analysiert und erläutert." Nach dem Verständnis eines effektiven Beteiligungscontrollings sollte die Liquiditätsplanung und Überwachung der Liquiditätsentwicklung selbstverständlich sein, scheint aber im Fall der KEG nicht stattgefunden zu haben. Zwar gilt das operative Beteiligungs-Controlling 4.1.1. nur für Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Frankfurt. Die KEG wird im Beteiligungsbericht als Minderheitsbeteiligung geführt, zusammen mit Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH und Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, weil die Stadt mit genau 50% beteiligt ist. Diese Begrenzung im Public Corporate Governance Codex muss angesichts der relevanten Größenordnung einer 50%-Beteiligung geändert werden. Der Magistrat hat bei der KEG sehenden Auges zugelassen, dass eine für die Stadtentwicklung bewährte und wichtige Trägergesellschaft in eine kritische Lage gerät. Die bisher tätigen Aufsichtsräte müssen daher ausgetauscht und die Controlling-Regeln verbessert werden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1190 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF-BIG VOLT
Ablehnung:
CDU Linke FRAKTION AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 35
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1190 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF-BIG VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU Linke FRAKTION AFD ÖkoLinX-ELF

Reden im Parlament

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