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Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Ganztag an den Grundschulen" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat hat im Fachausschuss Ganztagsbildung im Oktober 2024 ausführlich vorgestellt, welche Grundschulen zum Schuljahr 2025/26 dem Pakt für den Ganztag beitreten möchten und folglich ab dem kommenden August eine Betreuungsgarantie von 07.30 -17.00 Uhr und ein ganztägiges Ferienprogramm gewährleisten müssen. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Maßnahmen folgende Punkte sicherzustellen:

  1. Transparente Fortschrittsüberwachung: · Der Magistrat erstellt eine Übersicht, welche der genannten Schulen im Zeitplan liegen und wie viele Ganztagsbetreuungsplätze (in absoluten Zahlen und als Versorgungsquote) in den betreffenden Grundschulbezirken angeboten werden können. · Dabei wird auch die aktuelle Anzahl der Betreuungsplätze insgesamt (inklusive der Horte) je Grundschulbezirk dokumentiert. · Es wird dargestellt, wie das Angebot des Pakts für den Ganztag an Grundschulen im Gesamtkonzept mit bestehenden Hortangeboten verzahnt wird.
  2. Unterstützung der Schulen bezüglich Infrastruktur und Personal: · Der Magistrat legt eine Analyse dazu vor, welche der für das Schuljahr 2025/26 für den Pakt vorgesehenen Schulen noch nicht über die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Pakts für den Ganztag verfügen. · Es wird dargestellt, welche Maßnahmen der Magistrat für eine Behebung der noch vorhandenen Engpässe vorsieht und wann die Umsetzung erfolgt.
  3. Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität: · Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbies nachgehen können.
  4. Kooperation im Quartier: · Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist. · Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.
  5. Transparente Finanzierung und Elternentgelte: · Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt. Begründung: Der Ausbau der Ganztagsangebote ist eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Chancengleichheit für Kinder. Die im Herbst 2024 vorgestellten Planungen sind ein wichtiger Schritt, bedürfen jedoch einer beständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirkung, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung zur Deckung des Rechtsanspruchs zeitnah gerecht werden möchte. Laut Gesamtkonzept Ganztag sollen folgende 16 Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2025/26 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 32 Ganztagsschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen: Bildungsregion Süd Martin-Buber-Schule Bildungsregion Ost Kirchnerschule, Linnéschule Bildungsregion West Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule Bildungsregion Mitte Ackermannschule, Elsa-Brandström-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Günderrodeschule, Michael-Ende-Schule, Schwarzburgschule Bildungsregion Mitte-Nord Albert-Schweitzer-Schule, Münzenbergerschule Bildungsregion Nord Grundschulen Harheim, Kalbach und Schule am Erlenbach Die Abstimmung zwischen Ganztagsangeboten und bestehenden Hortstrukturen, die Gewährleistung von Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität für Familien sowie die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und Personalausstattung sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Ebenso wichtig ist die enge Einbindung der Quartiere, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu bieten, ohne die Schulen personell und organisatorisch zu überlasten. Es bedarf einer fundierten Informationsgrundlage, um den Ausbau der Ganztagsangebote bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Denn aus den Ortsbezirken wird berichtet, dass sich die räumlichen und personellen Bedingungen an den Grundschulen gravierend unterscheiden. In der Praxis wird weiterhin deutlich, dass Eltern teilweise keine schulischen Betreuungsangebote annehmen möchten, dass Mensaangebote unzureichend vorhanden sind oder genutzt werden und dass wirkliche Freiräume im schulischen Kontext zum Teil kaum realisierbar sind, da gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtspflicht dies erschweren. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Quartier für die einzelnen Schulen sehr aufwändig zu organisieren ist und es auch hier große Unterschiede gibt.

Inhalt

Antrag vom 15.01.2025, NR 1096

Betreff: Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat hat im Fachausschuss Ganztagsbildung im Oktober 2024 ausführlich vorgestellt, welche Grundschulen zum Schuljahr 2025/26 dem Pakt für den Ganztag beitreten möchten und folglich ab dem kommenden August eine Betreuungsgarantie von 07.30 -17.00 Uhr und ein ganztägiges Ferienprogramm gewährleisten müssen. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Maßnahmen folgende Punkte sicherzustellen:

  1. Transparente Fortschrittsüberwachung: · Der Magistrat erstellt eine Übersicht, welche der genannten Schulen im Zeitplan liegen und wie viele Ganztagsbetreuungsplätze (in absoluten Zahlen und als Versorgungsquote) in den betreffenden Grundschulbezirken angeboten werden können. · Dabei wird auch die aktuelle Anzahl der Betreuungsplätze insgesamt (inklusive der Horte) je Grundschulbezirk dokumentiert. · Es wird dargestellt, wie das Angebot des Pakts für den Ganztag an Grundschulen im Gesamtkonzept mit bestehenden Hortangeboten verzahnt wird.

  2. Unterstützung der Schulen bezüglich Infrastruktur und Personal: · Der Magistrat legt eine Analyse dazu vor, welche der für das Schuljahr 2025/26 für den Pakt vorgesehenen Schulen noch nicht über die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Pakts für den Ganztag verfügen. · Es wird dargestellt, welche Maßnahmen der Magistrat für eine Behebung der noch vorhandenen Engpässe vorsieht und wann die Umsetzung erfolgt.

  3. Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität: · Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbies nachgehen können.

  4. Kooperation im Quartier: · Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist. · Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.

  5. Transparente Finanzierung und Elternentgelte:
    · Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt. Begründung: Der Ausbau der Ganztagsangebote ist eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Chancengleichheit für Kinder. Die im Herbst 2024 vorgestellten Planungen sind ein wichtiger Schritt, bedürfen jedoch einer beständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirkung, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung zur Deckung des Rechtsanspruchs zeitnah gerecht werden möchte. Laut Gesamtkonzept Ganztag sollen folgende 16 Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2025/26 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 32 Ganztagsschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen: Bildungsregion Süd Martin-Buber-Schule Bildungsregion Ost Kirchnerschule, Linnéschule Bildungsregion West Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule Bildungsregion Mitte Ackermannschule, Elsa-Brandström-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Günderrodeschule, Michael-Ende-Schule, Schwarzburgschule Bildungsregion Mitte-Nord Albert-Schweitzer-Schule, Münzenbergerschule Bildungsregion Nord Grundschulen Harheim, Kalbach und Schule am Erlenbach Die Abstimmung zwischen Ganztagsangeboten und bestehenden Hortstrukturen, die Gewährleistung von Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität für Familien sowie die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und Personalausstattung sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Ebenso wichtig ist die enge Einbindung der Quartiere, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu bieten, ohne die Schulen personell und organisatorisch zu überlasten. Es bedarf einer fundierten Informationsgrundlage, um den Ausbau der Ganztagsangebote bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Denn aus den Ortsbezirken wird berichtet, dass sich die räumlichen und personellen Bedingungen an den Grundschulen gravierend unterscheiden. In der Praxis wird weiterhin deutlich, dass Eltern teilweise keine schulischen Betreuungsangebote annehmen möchten, dass Mensaangebote unzureichend vorhanden sind oder genutzt werden und dass wirkliche Freiräume im schulischen Kontext zum Teil kaum realisierbar sind, da gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtspflicht dies erschweren. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Quartier für die einzelnen Schulen sehr aufwändig zu organisieren ist und es auch hier große Unterschiede gibt.

Beratungsverlauf 21 Sitzungen

Sitzung 36
OBR 11
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU Linke
Ablehnung:
SPD
Sitzung 21
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 1096 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Sitzung 35
OBR 7
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 36
OBR 6
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 10
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 15
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 2
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 9
Abgelehnt
a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1096 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 3. bis 5. der Vorlage NR 1096 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Linke ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 36
OBR 16
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 13
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 4
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU FDP VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Grüne Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 36
OBR 1
TO I, TOP 39
Angenommen
Die Vorlage NR 1096 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU FDP BFF
Ablehnung:
SPD ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp VOLT
Sitzung 35
OBR 8
TO I, TOP 22
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1096 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Linke
Ablehnung:
CDU FDP Freie Wähler
Sitzung 36
OBR 9
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
SPD Linke
Enthaltung:
FDP
Sitzung 36
OBR 12
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP VOLT Linke
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 36
OBR 5
TO I, TOP 39
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage NR 1096 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
Abgelehnt
a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1096 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 3. bis 5. der Vorlage NR 1096 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Schnitzler, Kunze, Pauli, Yildiz, Lauterwald und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 37
OBR 5
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1096 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP FRAKTION
Enthaltung:
AFD

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