Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“
Stadtverordnetenversammlung
38
27. Februar 2025
27. Februar 2025
Beschluss
I. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1096 werden abgelehnt. II. Die Ziffern 3. bis 5. der Vorlage NR 1096 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Ziffern 3. bis 5. der Drucksache lauten: "3. Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität: - Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbys nachgehen können. 4. Kooperation im Quartier: - Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden, ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist. - Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen. 5. Transparente Finanzierung und Elternentgelte: - Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt." III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Schnitzler, Kunze, Pauli, Yildiz, Lauterwald und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.