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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 817 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4608 - NR 871 FAG, NR 1060 GRÜNE, OA 641 OBR 8, OA 643 OBR 11, OA 667 OBR 16 - Zu Ziffer I und Ziffer II 1.) bis 3.): Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes und von der Entwicklung neuer Baugebiete bzw. Konversionsflächen erfolgen. Damit geht auch eine Überprüfung der Flächenvorgaben einher. Darauf weist bereits M 51 hin. Der genannte Bereich Kaiserstraße/Münchener Straße und seine Einstufung in das Zentrensystem wird gemäß Beschluss in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept übernommen. Eine Einstufung des Flughafens in das Zentrensystem wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept erfolgen. Zu Ziffer IV und VI: Die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur bzw. der Versorgungszentren einschließlich Einzelhandelsneuansiedlungen erfolgt durch die Ausrichtung aller Aktivitäten an der differenzierten Zentrenstruktur. Die Konzentration der Einzelhandelsfläche auf die einzelnen Versorgungszentren ist ein wesentlicher Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aufgrund der mehrpoligen Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist eine vergleichsweise hohe Einzelhandelsbedeutung der städtebaulich integrierten Ortsbezirks-/Ortsteilzentren bzw. der untergeordneten Nahversorgungszentren strukturprägend. Priorität für zukünftige Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte. Eine einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem "Gießkannen-Prinzip" würde die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie ihre Entwicklungsfähigkeit als städtebauliche und soziale Kristallisationspunkte gefährden. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wirkt bei Ansiedlungen sowie Standortanfragen darauf hin, dass die Leerstände in den gewachsenen und definierten Zentren einer angemessenen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren arbeitet die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eng mit den Gewerbevereinen zusammen, um die Standortqualität der Versorgungszentren aufzuwerten Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Aktion "Verkaufsoffene Sonntage der Stadtteile", die Förderung der Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen sowie eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Bei standortbezogenen Problemen von Unternehmen suchen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH individuelle Lösungen und vermitteln bei den städtischen Ämtern. Die Aufwertung der Standortqualitäten erfolgt durch die Erkenntnisumsetzung aus den Ortsteilkonferenzen Einzelhandel und den Folgeveranstaltungen des Wirtschaftsdezernates, wobei der Magistrat dabei beratende und moderierende Funktion übernimmt. Die Darstellung der Einzelhandelszentren und dezentralen Agglomerationen erfolgt auf Grundlage der Definition der Zentren gemäß M 51, Anlage 1a, die für bestimmte Zentrenkategorien eine bestimmte Anzahl an Einzelhandelsbetrieben und eine bestimme Verkaufsfläche vorsieht. Die Differenzierung der Versorgungsstruktur nach vier Kategorien (A-, B-, C- und D-Zentrum) folgt damit gängigen planerischen Mindeststandards und ist somit Resultat tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Die Eingruppierung der Zentren in Heddernheim und Niederursel als D-Zentren im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entspricht auch den Eingruppierungen in die Kategorien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes. Dieses gruppiert nur das Versorgungszentrum Heddernheim als D-Zentrum ein. Die Versorgungszentren Niederursel, Heddernheim/In der Römerstadt und Niederursel, Thomas-Mann-Straße werden als gefährdet bzw. als zu entwickelnd eingestuft. Die Marktstraße in Bergen ist entsprechend den vorstehenden Maßgaben zur Zentreneinstufung sowohl im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept als auch im Regionalen Einzelhandelskonzept als D-Zentrum eingestuft. Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (auch bezüglich Zentrumsumstufungen) wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes erfolgen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2009, OA 784 Antrag vom 12.01.2009, OF 394/16 Antrag vom 11.01.2009, OF 499/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.04.2008, OA 641 Antrag vom 22.04.2008, NR 871 Anregung vom 05.05.2008, OA 643 Anregung vom 03.06.2008, OA 667 Antrag vom 11.09.2008, NR 1060 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2008 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 12.01.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2009, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 13.01.2009, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 28. Sitzung des OBR 16 am 13.01.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 784 2009 1. Die Vorlage B 817 dient unter Hinweis auf OA 784 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 394/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 3 CDU (= Zurückweisung) bei Enthaltung 3 CDU zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 13.01.2009, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage B 817 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 499/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE und Jourdan gegen REP(= Kenntnis) bei Enthaltung CDU zu 2. CDU gegen FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und Jourdan 28. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 817 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 BFF 29. Sitzung des OBR 5 am 16.01.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) 27. Sitzung des OBR 11 am 19.01.2009, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, REP, FDP und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2009, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 27. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2009, TO II, TOP 8 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 817 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 12 am 13.02.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht); FAG (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 17.02.2009, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 817 = Kenntnis, OA 784 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 817 = Zurückweisung, OA 784 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, BFF und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5549, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 0

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