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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 817

Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4608 - NR 871 FAG, NR 1060 GRÜNE, OA 641 OBR 8, OA 643 OBR 11, OA 667 OBR 16 - Zu Ziffer I und Ziffer II

  1. ) bis 3.): Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes und von der Entwicklung neuer Baugebiete bzw. Konversionsflächen erfolgen. Damit geht auch eine Überprüfung der Flächenvorgaben einher. Darauf weist bereits M 51 hin. Der genannte Bereich Kaiserstraße/Münchener Straße und seine Einstufung in das Zentrensystem wird gemäß Beschluss in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept übernommen. Eine Einstufung des Flughafens in das Zentrensystem wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept erfolgen. Zu Ziffer IV und VI: Die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur bzw. der Versorgungszentren einschließlich Einzelhandelsneuansiedlungen erfolgt durch die Ausrichtung aller Aktivitäten an der differenzierten Zentrenstruktur. Die Konzentration der Einzelhandelsfläche auf die einzelnen Versorgungszentren ist ein wesentlicher Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aufgrund der mehrpoligen Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist eine vergleichsweise hohe Einzelhandelsbedeutung der städtebaulich integrierten Ortsbezirks-/Ortsteilzentren bzw. der untergeordneten Nahversorgungszentren strukturprägend. Priorität für zukünftige Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte. Eine einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem "Gießkannen-Prinzip" würde die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie ihre Entwicklungsfähigkeit als städtebauliche und soziale Kristallisationspunkte gefährden. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wirkt bei Ansiedlungen sowie Standortanfragen darauf hin, dass die Leerstände in den gewachsenen und definierten Zentren einer angemessenen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren arbeitet die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eng mit den Gewerbevereinen zusammen, um die Standortqualität der Versorgungszentren aufzuwerten Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Aktion "Verkaufsoffene Sonntage der Stadtteile", die Förderung der Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen sowie eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Bei standortbezogenen Problemen von Unternehmen suchen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH individuelle Lösungen und vermitteln bei den städtischen Ämtern. Die Aufwertung der Standortqualitäten erfolgt durch die Erkenntnisumsetzung aus den Ortsteilkonferenzen Einzelhandel und den Folgeveranstaltungen des Wirtschaftsdezernates, wobei der Magistrat dabei beratende und moderierende Funktion übernimmt. Die Darstellung der Einzelhandelszentren und dezentralen Agglomerationen erfolgt auf Grundlage der Definition der Zentren gemäß M 51, Anlage 1a, die für bestimmte Zentrenkategorien eine bestimmte Anzahl an Einzelhandelsbetrieben und eine bestimme Verkaufsfläche vorsieht. Die Differenzierung der Versorgungsstruktur nach vier Kategorien (A-, B-, C- und D-Zentrum) folgt damit gängigen planerischen Mindeststandards und ist somit Resultat tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Die Eingruppierung der Zentren in Heddernheim und Niederursel als D-Zentren im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entspricht auch den Eingruppierungen in die Kategorien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes. Dieses gruppiert nur das Versorgungszentrum Heddernheim als D-Zentrum ein. Die Versorgungszentren Niederursel, Heddernheim/In der Römerstadt und Niederursel, Thomas-Mann-Straße werden als gefährdet bzw. als zu entwickelnd eingestuft. Die Marktstraße in Bergen ist entsprechend den vorstehenden Maßgaben zur Zentreneinstufung sowohl im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept als auch im Regionalen Einzelhandelskonzept als D-Zentrum eingestuft. Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (auch bezüglich Zentrumsumstufungen) wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes erfolgen.Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2009, OA 784 Antrag vom 12.01.2009, OF 394/16 Antrag vom 11.01.2009, OF 499/7

Verknüpfte Vorlagen