Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B
817 Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, §
4608 - NR 871 FAG, NR 1060
GRÜNE, OA 641 OBR 8, OA 643 OBR 11, OA 667 OBR 16 - Zu Ziffer I und Ziffer II 1.) bis 3.): Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird im Hinblick auf das Regionale
Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des
Einzelhandelsbesatzes und von der Entwicklung neuer Baugebiete bzw.
Konversionsflächen erfolgen. Damit geht auch eine Überprüfung der
Flächenvorgaben einher. Darauf weist bereits M 51 hin. Der genannte Bereich
Kaiserstraße/Münchener Straße und seine Einstufung in das Zentrensystem wird
gemäß Beschluss in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept übernommen. Eine
Einstufung des Flughafens in das Zentrensystem wird im Hinblick auf das
Regionale Einzelhandelskonzept erfolgen. Zu Ziffer IV und VI: Die Sicherstellung und Weiterentwicklung der
Versorgungsstruktur bzw. der Versorgungszentren einschließlich
Einzelhandelsneuansiedlungen erfolgt durch die Ausrichtung aller Aktivitäten an
der differenzierten Zentrenstruktur. Die Konzentration der Einzelhandelsfläche
auf die einzelnen Versorgungszentren ist ein wesentlicher Bestandteil des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aufgrund der mehrpoligen Siedlungs- und
Versorgungsstruktur ist eine vergleichsweise hohe Einzelhandelsbedeutung der
städtebaulich integrierten Ortsbezirks-/Ortsteilzentren bzw. der
untergeordneten Nahversorgungszentren strukturprägend. Priorität für zukünftige
Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte.
Eine einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem "Gießkannen-Prinzip" würde
die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie
ihre Entwicklungsfähigkeit als städtebauliche und soziale
Kristallisationspunkte gefährden. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wirkt bei
Ansiedlungen sowie Standortanfragen darauf hin, dass die Leerstände in den
gewachsenen und definierten Zentren einer angemessenen Nutzung zugeführt
werden. Des Weiteren arbeitet die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eng mit
den Gewerbevereinen zusammen, um die Standortqualität der Versorgungszentren
aufzuwerten Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Aktion
"Verkaufsoffene Sonntage der Stadtteile", die Förderung der
Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen sowie eine Vielzahl weiterer
Maßnahmen. Bei standortbezogenen Problemen von Unternehmen suchen die
Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH individuelle Lösungen und
vermitteln bei den städtischen Ämtern. Die Aufwertung der Standortqualitäten erfolgt durch
die Erkenntnisumsetzung aus den Ortsteilkonferenzen Einzelhandel und den
Folgeveranstaltungen des Wirtschaftsdezernates, wobei der Magistrat dabei
beratende und moderierende Funktion übernimmt. Die Darstellung der Einzelhandelszentren und
dezentralen Agglomerationen erfolgt auf Grundlage der Definition der Zentren
gemäß M 51, Anlage 1a, die für bestimmte Zentrenkategorien eine bestimmte
Anzahl an Einzelhandelsbetrieben und eine bestimme Verkaufsfläche vorsieht. Die
Differenzierung der Versorgungsstruktur nach vier Kategorien (A-, B-, C- und
D-Zentrum) folgt damit gängigen planerischen Mindeststandards und ist somit
Resultat tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme.
Die Eingruppierung der Zentren in
Heddernheim und Niederursel als D-Zentren im städtischen Einzelhandels- und
Zentrenkonzept entspricht auch den Eingruppierungen in die Kategorien des
Regionalen Einzelhandelskonzeptes. Dieses gruppiert nur das Versorgungszentrum
Heddernheim als D-Zentrum ein. Die Versorgungszentren Niederursel,
Heddernheim/In der Römerstadt und Niederursel, Thomas-Mann-Straße werden als
gefährdet bzw. als zu entwickelnd eingestuft. Die Marktstraße in Bergen ist entsprechend den
vorstehenden Maßgaben zur Zentreneinstufung sowohl im städtischen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept als auch im Regionalen Einzelhandelskonzept
als D-Zentrum eingestuft. Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (auch bezüglich Zentrumsumstufungen) wird
im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von
der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
13.01.2009, OA 784
Antrag vom
12.01.2009, OF
394/16
Antrag vom 11.01.2009, OF 499/7
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.04.2008, OA 641
Antrag vom
22.04.2008, NR 871
Anregung vom
05.05.2008, OA 643
Anregung vom
03.06.2008, OA 667
Antrag vom
11.09.2008, NR 1060
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2008
Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2
am 12.01.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.
(Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR 6
am 13.01.2009, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4
am 13.01.2009, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
28. Sitzung des OBR
16 am 13.01.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 784 2009
1. Die Vorlage
B 817 dient unter Hinweis auf OA 784 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 394/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 3 CDU (=
Zurückweisung) bei Enthaltung 3 CDU zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7
am 13.01.2009, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 817 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 499/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, FARBECHTE und Jourdan gegen REP(= Kenntnis)
bei Enthaltung CDU
zu 2. CDU gegen FARBECHTE und REP (= Annahme) bei
Enthaltung SPD und Jourdan 28. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 817 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
CDU, 1 BFF und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (=
Kenntnis) bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 BFF 29. Sitzung des OBR 5
am 16.01.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (=
Zurückweisung) 27. Sitzung des OBR
11 am 19.01.2009, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, REP, FDP und BFF gegen SPD (=
Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR
14 am 19.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1
am 20.01.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
10 am 20.01.2009, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
13 am 20.01.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP, BFF und REP gegen GRÜNE (=
Zurückweisung) 27. Sitzung des OBR 9
am 22.01.2009, TO II, TOP 8 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 817 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR
12 am 13.02.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
79 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (=
Kenntnis als Zwischenbericht); FAG (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und
Frauen) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF
(= Annahme) 28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 17.02.2009, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 817 = Kenntnis, OA 784 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 817 = Zurückweisung, OA 784 = Annahme)
28. Sitzung des OBR 9
am 19.02.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 817 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 817 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 784 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, BFF und NPD gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5549, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 0