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Bau der Autobahnabfahrt Niederrad - Verhinderung des Verkehrsabflusses in Richtung Goldstein durch bauliche Maßnahmen

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Verhinderung des Verkehrsabflusses in Richtung Goldstein durch bauliche Maßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 156 vom 19.08.2011 .Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A 5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knoten Straßburger Straße/Lyoner Straße' wird mit folgender Ergänzung zugestimmt: Am Knotenpunkt mit der Straßburger Straße wird auch mit baulichen Maßnahmen ein verbotswidriges Rechtsabbiegen von der Ausfahrrampe in Richtung Goldstein erschwert. Dies könnte beispielsweise durch eine nicht überfahrbare Fahrspurbegrenzung entlang des Kurvenradius am rechten Rand der rechten Linksabbiegespur zwischen Straßenbahntrasse und Straßburger Straße geschehen. Begründung: Die Verkehrsprognosen für den Bau der Autobahnabfahrt Niederrad sagen eine Verringerung der Verkehrsmenge für Goldstein voraus. So werden im Tannenkopfweg dann 750 Kfz/24 Std. weniger verkehren. Voraussetzung dafür ist ein Verbot des Rechtsabbiegens von der Ausfahrrampe in Richtung Goldstein. Richtigerweise sehen die Planungen daher auch nur ein Linksabbiegen in Richtung Bürostadt vor. Um das Rechtsabbiegen allerdings konsequenter zu verhindern, sollten zusätzlich zu Beschilderung und Fahrbahnmarkierung auch bauliche Vorkehrungen getroffen werden.

Inhalt

Antrag vom 22.09.2011, NR 102

Betreff: Bau der Autobahnabfahrt Niederrad - Verhinderung des Verkehrsabflusses in Richtung Goldstein durch bauliche Maßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 156 vom 19.08.2011 .Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A 5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knoten Straßburger Straße/Lyoner Straße' wird mit folgender Ergänzung zugestimmt: Am Knotenpunkt mit der Straßburger Straße wird auch mit baulichen Maßnahmen ein verbotswidriges Rechtsabbiegen von der Ausfahrrampe in Richtung Goldstein erschwert. Dies könnte beispielsweise durch eine nicht überfahrbare Fahrspurbegrenzung entlang des Kurvenradius am rechten Rand der rechten Linksabbiegespur zwischen Straßenbahntrasse und Straßburger Straße geschehen. Begründung: Die Verkehrsprognosen für den Bau der Autobahnabfahrt Niederrad sagen eine Verringerung der Verkehrsmenge für Goldstein voraus. So werden im Tannenkopfweg dann 750 Kfz/24 Std. weniger verkehren. Voraussetzung dafür ist ein Verbot des Rechtsabbiegens von der Ausfahrrampe in Richtung Goldstein. Richtigerweise sehen die Planungen daher auch nur ein Linksabbiegen in Richtung Bürostadt vor. Um das Rechtsabbiegen allerdings konsequenter zu verhindern, sollten zusätzlich zu Beschilderung und Fahrbahnmarkierung auch bauliche Vorkehrungen getroffen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.09.2011

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