Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A.5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knotens Straßburger Straße/Lyoner Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M
156 Betreff:
Ausbau der
Teilanschlussstelle der BAB A 5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss,
Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knotens Straßburger
Straße/Lyoner Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2003, § 5931 (M
93) I. Dem Ausbau der Teilanschlussstelle der
BAB A5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger
Straße sowie dem Ausbau des Knotens Straßburger Straße/Lyoner Straße wird
entsprechend den beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der
vorgenannten Maßnahme 6.945.533,-- € betragen. Diese setzen sich
zusammensetzen aus: a) der Herstellung des Vollanschlusses der BAB A5
Abfahrt Frankfurt-Niederrad in Höhe von 5.963.033,-- € sowie b) dem verkehrsgerechten Umbau des Knotenpunktes
Straßburger Straße/Lyoner Straße in Höhe von 982.500,-- €. Gemäß der zwischen dem Land Hessen und der Stadt
Frankfurt am Main abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung wurde für die
Herstellung des BAB Vollanschlusses eine städtische Kostenbeteiligung von 30 %
zuzüglich Planungskosten festgelegt. Somit entfallen auf den städtischen Anteil
Kosten in Höhe von 2.144.533,-- €. Die Kostenbeteiligung des Bundes
beträgt 70% der Herstellungskosten. Hinzutreten die Kosten für den Umbau des
Knotenpunktes Straßburger Straße/Lyoner Straße in Höhe von 982.500,-- €.
(Anlagen: Kostenübersicht
und Plananlagen 2a, 2b, 3a und 3b) Die Kosten werden auf den Betrag begrenzt, der sich
aus der nachträglichen Prüfung des Revisionsamtes ergibt. III. Zur Durchführung der Maßnahme werden
entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 3.127.033,-- € brutto
bewilligt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für
die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2010 -2013 finanzielle Mittel in Höhe
von 5.457.000,-- € in der Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen,
Projektdefinition 5.001085 - Ergänzung des BAB Anschlusses Niederrad (A5) Ost,
eingestellt sind.
V. Es dient zur weiteren
Kenntnis, dass für den städtischen Kostenanteil an der Baumaßnahme ein Antrag
auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt
wurde, sodass bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer
Förderung in Höhe von bis zu 1.417.740,-- € gerechnet werden kann. VI. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im
Planfeststellungsverfahren und mit dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss
vom 23.03.2010 für die Teilanschlussstelle BAB A5 Frankfurt - Niederrad der
landschaftspflegerische Begleitplan mit der Eingriffs- und Ausgleichsregelung
erfolgt ist. VII. Zur Gewährleistung der der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Straßburger Straße/Lyoner ist die
Einrichtung einer zweiten Linksabbiegespur erforderlich, die einen Eingriff in
den Straßenbaumbestand unvermeidlich werden lässt. Es müssen 13 Bäume gefällt
werden. VIII. Der Baumfällung wird
zugestimmt. Für die zu fällenden Bäume werden im Anschluss an den Knotenpunkt
im Grünstreifen der Lyoner Straße 14 neue Bäume gepflanzt. IX. Es dient zur Kenntnis, dass die
Jahresfolgekosten sich insgesamt auf 195.487,-€ belaufen, die im Rahmen
der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 42.258,-€ entgegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Maßnahme dient der Verbesserung der
verkehrlichen Anbindung der Bürostadt Niederrad an das übergeordnete
Straßennetz, der Vermeidung von Umwegfahrten des Zielverkehrs der Bürostadt aus
Richtung BAB A 5 - Nord über das Frankfurter Kreuz und der Entlastung der
angrenzenden Wohngebiete vom Durchgangsverkehr. Die Reduzierung des
Durchgangsverkehrs in Wohngebieten verbessert die Lebensqualität für die
Bewohner. In der Gesamtbilanz trägt die direkte Anbindung durch die Vermeidung
unnötigen Verkehrs und Staubildung zur Verbesserung der großräumigen
Immissionssituation bei. Zwischen der bestehenden Auffahrt zur BAB A 5
in Richtung Süden und der geplanten Ausfahrrampe ist ein durchgehender
Verflechtungsfahrstreifen von ca. 700 m Länge geplant. Die Einmündung in
die Straßburger Straße einschließlich der Querung der nördlich verlaufenden
Straßenbahngleise erfolgt plangleich und ist lichtsignalgeregelt. Von der Rampe
in die Straßburger Straße ist nur das Linkseinbiegen zulässig. Als
Folgemaßnahme wird der Knotenpunkt Straßburger Straße / Lyoner Straße so
umgebaut, dass das zweistreifige Linksabbiegen von der Straßburger Straße in
die Lyoner Straße (Richtung Bürostadt) möglich ist. B. Alternativen Keine C. Lösung Die geplante Ausfahrrampe hat eine Länge von ca.
320 m. Der Ausfahrstreifen wird einstreifig in die Rampenfahrbahn
ausgeleitet. Die Fahrbahn wird beim Übergang in die Rampe aufgeweitet und
erreicht auf Höhe der baulichen Trennung von der Hauptfahrbahn der BAB A 5
den zwei streifigen Rampenquerschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m.
Die Einmündung in die Straßburger
Straße einschließlich der Querung der nördlich verlaufenden Straßenbahngleise
erfolgt plangleich und ist signalgeregelt geplant. Von der Rampe in die
Straßburger Straße ist nur das Linkseinbiegen zulässig. Zur Gewährleistung der
Verflechtung der zweistreifig einfahrenden Fahrzeuge ist im Verlauf der
Straßburger Straße ein ca. 150 m langer zweistreifiger
Verflechtungsbereich geplant. Für das Prognosejahr 2015 wird für die geplante
Rampe eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von annähernd
9.650 KFZ/24h prognostiziert. Die Verkehrsbelastung in der Straßburger
Straße westlich des Anschlusses nimmt entsprechend dieser Zusatzbelastung zu
und steigt damit in Fahrtrichtung Osten auf ca. 10.000 Kfz/24h an. In
Fahrtrichtung Westen bleibt die Belastung annähernd konstant; sie liegt bei
3.400 Kfz/24h. Stellvertretend für die verkehrlichen Einflüsse im
Bereich Goldstein wurden die Belastungsveränderungen im Tannenkopfweg
ausgewertet. Das Verkehrsaufkommen reduziert sich hier im Querschnitt um ca.
750 Kfz/24h. Dabei nimmt der Durchgangsverkehr um knapp 500 Kfz/h ab.
Für die östlich der Bürostadt
gelegene Adolf-Miersch-Straße ist hingegen eine Zunahme des Verkehrsaufkommens
im Querschnitt um ca. 440 Kfz/24h zu verzeichnen. Gleichzeitig konnte
aufgezeigt werden, dass der Durchgangsverkehr um ca. 750 Kfz/24h
abnimmt. Für die Fahrbeziehung von der
Straßburger Straße in die Lyoner Straße (Richtung Norden) sind zwei
Fahrstreifen vorgesehen. Diese zwei Fahrstreifen werden rund 70 m hinter
dem Knotenpunkt auf einen Fahrstreifen reduziert. Da in der westlichen Knotenpunktzufahrt außer diesen
zwei Linksabbiegestreifen auch ein zusätzlicher Fahrstreifen für den geradeaus
fließenden Verkehr erforderlich ist, sind hier Eingriffe in die angrenzenden
Grünflächen unumgänglich. Hierzu müssen insgesamt dreizehn Bäume mit
Stammdurchmessern von 7 cm bis 22 cm gefällt werden. In der nördlichen Knotenpunktzufahrt werden zwei
Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr und ein Vorbeifahrstreifen für den
Radverkehr angeboten. Der linke Fahrstreifen steht ausschließlich den
Linksabbiegern zu Verfügung, der rechte Fahrstreifen kann von Rechts- und
Linksabbiegern gemeinsam genutzt werden. Zur Ausbildung von insgesamt vier
Fahrstreifen, dem Vorbeifahrstreifen und der Mittelinsel ist ein Eingriff in
den vorhandenen Grünstreifen auf der Westseite auf rund 60 m Länge
erforderlich. Am nördlichen Ende des Planungsbereichs werden der Beginn bzw.
das Ende der Parkstreifen als Grünflächen ausgebildet. Im östlichen
Knotenpunktarm wird auf der Nordseite je ein Fahrstreifen für den
Geradeausverkehr und für die Rechtsabbieger angeboten. Die Wendefahrbahn für
die Beziehung von Osten nach Osten bleibt wie im Bestand erhalten. Auf der
Südseite wird der vorhandene Parkstreifen auf der Fahrbahn um rund 20 m
verkürzt, um reibungslose Verflechtungsvorgänge bei der Reduzierung auf einen
Fahrstreifen zu ermöglichen. Der Radverkehr wird im Planungsbereich derzeit im
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Mit der Umgestaltung des Knotenpunktes
werden Radverkehrsanlagen eingerichtet. Für den Radverkehr und die
Fußgänger werden Furten über alle Knotenpunktarme angeboten. Die Querung der
Gleisanlagen erfolgt signalgesichert. Aktiver Lärmschutz Die am westlichen Fahrbahnrand der BAB A 5
durchgängig vorhandene Lärmschutzwand muss zur Realisierung der Ausfahrrampe
auf einer Länge von ca. 130 m unterbrochen werden. Zum Schutz der Nachbarschaft
vor Verkehrslärm wird am westlichen Fahrbahnrand der Rampe auf einer Länge von
215 m eine neue Lärmschutzwand errichtet. Die neu zu errichtende
Lärmschutzwand ist maximal 6,00 m hoch und wird am Ende über eine Länge
von ca. 40 m bis auf eine Endhöhe von 1,00 m abgetreppt. Ingenieurbauwerke Am Rampenende neben dem Gehweg ist eine Gabionenwand
geplant, um den Eingriff in den Dünenbereich, der Bestandteil des Bannwaldes
ist, so gering wie möglich zu halten. Die Maximalhöhe dieser Wand beträgt ca.
2,80 m. Zwischen der Stützwand am Sendemast
und der auf der gegenüberliegenden Stützwand am Wendhammer liegt zur Überbauung
eines Schachtes und einer Fernwärmeleitung der Netzwerke Rhein-Main ein
Brückenbauwerk.
Öffentliches Grün Im Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2010 ist die
Eingriffs- und Ausgleichsregelung bereits erfolgt. Im Vorgriff auf den vom Land
Hessen avisierten Baubeginn im Sommer 2011 wurden in der Böschung der
Bundesautobahn der A5 bereits Rodungsarbeiten durchgeführt. Durch die Maßnahme ist ein Eingriff in die westliche
angrenzende Kleingartenanlage erforderlich. Der Eingriff wurde durch die
Anordnung einer bis zu 4,30 m hohen Stützwand am Böschungsfuß der Ausfahrrampe
minimiert. Es sind zwei Parzellen von dem Eingriff betroffen. Der Eingriff
beträgt insgesamt ca. 262 m2 Aus Gründen des Gemeinwohls ist für die Umsetzung
der geplanten Maßnahme eine Inanspruchnahme von Bannwaldflächen
erforderlich: Die zusammenhängende Bannwaldfläche
südlich der Straßburger Straße bleibt bestehen. Durch den Wald
können weiterhin die Schutzfunktionen eines Bannwaldes entsprechend der
Bannwalderklärung wahrgenommen werden. Die Bannwaldfestlegung in ihrer
Gesamtheit wird im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Waldes an dieser
Stelle durch die teilweise Aufhebung nicht in Frage gestellt. Der (Bann-)Wald
kann aufgrund seiner verbleibenden Ausdehnung weiterhin seine Funktion
erfüllen, nämlich insbesondere positive Auswirkungen auf Klima, die Reinhaltung
der Luft und den Grundwasserschutz ausüben. Im Sinne des Naturschutzrechtes ist der mit dem
Neubau der Abfahrt verbundene Eingriff in die Natur ausgeglichen.
Betriebsbedingte Neubelastungen durch Lärm sind auf Grund der hohen
Lärmbelastung durch die BAB A 5 nicht feststellbar. Zusätzliche Immissionen im
Bereich der Straßburger Straße sind zwar vorhanden, aber im Verhältnis zur
Vorbelastung nicht erheblich. Grenzwerte werden durch die Maßnahme nicht
überschritten. Überdies entlastet der Verkehr auf der Straßburger Straße das
innerörtliche Verkehrsnetz (Innenstadt, Sachsenhausen und Niederrad) mit allen
positiven Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung. Als Ersatz für die erforderlichen Eingriffe (13 zu
fällenden Bäume) in die vorhandenen Grünstreifen im Knotenpunkt Straßburger
Straße / Lyoner Straße für eine zusätzliche Geradeausspur werden in der Lyoner
Straße im Knotenpunktsbereich im Anschluss an den Knotenpunkt in den
Grünstreifen 14 neue Bäume gepflanzt. Grunderwerb Grunderwerb ist erforderlich. D. Kosten Kostenträger für den Ausbau der Anschlussstelle BAB
A5 Frankfurt - Niederrad sind die Bundesrepublik Deutschland -
Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch die Hessische Straßen- und
Verkehrsverwaltung (HSVV), und die Stadt Frankfurt am Main. Die
Kostenaufteilung ist in der Verwaltungsvereinbarung geregelt. Darin ist
festgelegt, dass sämtliche Kosten einschließlich Grunderwerb und Kosten für
Kompensationsmaßnahmen für die Ausfahrtrampe, die Betriebsrampe und die
Verlegung, Änderung, Sicherung von Leitungen der Kostenteilung gem. § 12
Abs. (3) FStrG. unterliegen. Die Kostenteilung erfolgt entsprechend dem
festgelegten Schlüssel von 70 % für die Bundesrepublik Deutschland und
30 % für die Stadt Frankfurt am Main. Die Abrechnung erfolgt nach den
tatsächlichen Baukosten. Die Kosten für den Umbau des Knoten Straßburger
Straße/Lyoner Straße gehen zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main.
Gesamtkosten
städtische Kosten Ausbau der Anschlussstelle BAB A 5 Frankfurt -Niederrad
5.963.033,00 €
2.144.533,00 € Umbau Knoten Straßburger Straße / Lyonerstraße
982.500,00
€
3.127.033,00 €
Zu BEGRÜNDUNG Kosten: 1. lnvestitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen
durch Zuschüsse und Darlehen) Grunderwerb 9.000,00 € Straßenbau
1.564.923,00 €
Brückenbau
Betonbrücke 686.319,00 € Beleuchtung
34.210,00 €
Amt 16 - IKT
34.650,00 €
Grün- und Freiflächen
164.691,00
€
NRM gemäß
Konzessionsvertrag 56.670,00 € Verkehrssignalanlagen
320.190,00
€
Anlagen der VGF
256.380,00
€
Folgekostenrelevante
Zwischensumme 3.118.033,00 €
Summe
Investitionsbedarf 3.127.033,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: 2010 0,00 € 2011 2.000.000,00 €
2012 1.127.033,00 €
2013 0,00 € 2014 0,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen:
0,00 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben
0,00 € b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
4.600 m2
1,30 €/m2
5.980,00 € Brückenbau Betonbrücke 80% 4.700,41 € Grün- und Freiflächen
3.000,00
€ Verkehrssignalanlagen
(neue Anlagen)
Unterhaltung Anzahl 5.000 €/Stck. 15.000,00
€ Betrieb Anzahl 1.500 €/Stck. 4.500,00
€ Instandsetzung 16.009,50 € Anlagen der VGF (neue
Anlagen) 0,00 € *) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von
1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten
49.211,37 € 2. Abschreibung Straßenbau BND *) 3,33% 52.164,10 € Betonbrücke BND *) 1,25% 8.578,99 € Beleuchtung BND *) 5,00% 1.710,50 € Amt 16 - IKT BND *) 2,00% 693,00 € Grün- und Freiflächen
BND *) 6,67%
10.979,40 €
NRM gemäß Konzessionsvertrag
BND *)
3,33%
1.887,11 € Verkehrssignalanlagen
BND *) 6,67% 21.346,00 €
Anlagen der VGF BND *) 2,50%
6.409,50 € Summe Abschreibung
103.768,60 €
*) BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer c) Durchschnittliche kalkulatorische
Verzinsung 5,00% 42.507,33 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 196.487,30 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten 3,33%
47.258,00 €
6. Leistungen Dritter:
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.
(Auflösung von Sonderposten) Zuwendungen des Bundes
nach GVFG 1.417.740,00 €
Zuwendungen des Landes nach FAG
0,00 € Verwendung Stellplatzablöse
ÖPNV 0,00 € Kostenbeteiligung des Bundes
0,00 € Kostenbeteiligung der Deutschen
Bahn AG 0,00 € 0,00 € Summe Leistungen
Dritter 1.417.740,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
0,00 € 8. Sonstiges: 0,00 € Die Jahresfolgekosten belaufen sich auf insgesamt
196.487,30 €, die im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets
sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 42.258,- €
entgegen. Anlage 1 (ca. 366 KB) Anlage 2a (ca. 982 KB) Anlage 2b (ca. 2,6 MB) Anlage 3a (ca. 464 KB) Anlage 3b (ca. 253 KB) Anlage Kostenuebersicht
(ca. 13 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
22.09.2011, NR 102
Anregung vom
13.09.2011, OA 66
Anregung vom
16.09.2011, OA 81
Antrag vom
14.09.2011, OF
124/5
Antrag vom 12.09.2011, OF 143/6
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 15.03.2002, B 314
Bericht des
Magistrats vom 20.09.2002, B 1079
Vortrag des
Magistrats vom 27.06.2003, M 93 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5, 6
Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6
am 13.09.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 66 2011
1.
Der Vorlage M 156 wird unter Hinweis auf OA 66 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 143/6 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5
am 16.09.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 81 2011
1.
Der Vorlage M 156 wird unter Hinweis auf OA 81 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 124/5 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Annahme bei Enthaltung FDP 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP
23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage M 156 wird abgelehnt. 2.
Der
Vorlage OA 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Der
Vorlage OA 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. LINKE. gegen
Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. LINKE. und
Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3.
LINKE.; CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 156 =
Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird, OA 66
= Annahme) 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 156
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 66
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 81
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der
Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt.
4.
Die
Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD
und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Annahme mit der
Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz)
zu 4.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 156 = Annahme mit
Zusatz, NR 102 = Annahme, OA 66 und OA 81 = Prüfung und
Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 =
Ablehnung) NPD (M 156 = Enthaltung, NR 102, OA 66 und OA 81 =
Annahme) REP (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme)
5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der
Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt.
4.
Die
Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, Piraten und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE
WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt
wird); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme ohne
Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., Piraten, NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 678, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 61 12