Stand der Planung .Abfahrt BAB 5 in ein bestehendes Wohngebiet.
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Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 314
Betreff: Stand der Planung "Abfahrt BAB 5 in ein bestehendes Wohngebiet" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.1997, § 600 - NR 37 CDU, OA 88, l. B 23/01 - Als Grundlage für eine sachgerechte und abwägungsfehlerfreie Entscheidung für eine im Rahmen der Planfeststellung zu verfolgende Variante zur Vervollständigung der Anschlussstelle Niederrad wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) eine Überarbeitung und Ergänzung des im Jahre 1999 vorgelegten Gutachtens gefordert. Die nun vorliegende überarbeitete Untersuchung enthält, aufbauend auf einer Grobanalyse, eine Verkehrsuntersuchung (mit Bewertung der städtebaulichen Integration), eine Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit, ein Gutachten zu den schalltechnischen Auswirkungen sowie einen abschließenden Variantenvergleich. Im Ergebnis wird die Variante "1a links" (Anschluss Straßburger Straße) zur Ausführung empfohlen, da sie bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz, der städtebaulichen Integration und nach der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit Vorteile gegenüber den anderen Lösungen aufweist. Die abschließende Empfehlung des Gutachtens, das dem HMWVL und dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) Ende 2001 zugeleitet wurde, weicht damit von der im zur Zeit ruhenden Planfeststellungsverfahren verfolgten Variante "4a" (Anschluss Schwanheimer Ufer-Südseite) und von den durch Beschlüsse der StVV § 411 vom 17.07.97 zum Antrag der CDU-Fraktion NR 37 vom 04.06.97 und § 600 vom 25.09.97 zur Anregung des Ortsbeirates 6, OA 88 vom 01.07.97 an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesenen Vorlagen ab. Das HMWVL hat der vorgeschlagenen Variante mit Schreiben vom 7. Januar 2002 zugestimmt. Aufgrund der von den bisherigen Planungen abweichenden Variante ist die Einstellung des zur Zeit ruhenden sowie die Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens und - vorab - die Herbeiführung eines Stadtverordnetenbeschlusses erforderlich.Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2002, NR 618 Antrag vom 01.08.2002, OF 316/5