Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.05.2014, M 96 Betreff: Beschluss zur Modernisierung von
Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau
unterirdischer S-Bahn-Stationen I. Es dient zur Kenntnis,
dass 1. die Stadt Frankfurt am Main und
die Deutsche Bahn AG beabsichtigen, bei der Modernisierung und dem
barrierefreien Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsstationen zu kooperieren.
2. als gemeinsames Projekt die Verkehrsstation
Frankfurt-Ostbahnhof (Regionalbahnhalt) aufgewertet und darauf aufbauend
im Anschluss barrierefrei umgebaut werden soll. 3. die Verkehrsstation Galluswarte, die S-Bahnstation
Ostendstraße sowie die unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief,
Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und
Flughafen-Regionalbahnhof barrierefrei umgebaut werden sollen. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass 1. die unter Ziffer I. genannten Maßnahmen in den
Rahmenvertrag über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von
Personenbahnhöfen im Rahmen des "Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen"
aufgenommen wurden. 2. im aktuellen Investitionsprogramm 2014-2017 für
Maßnahmen der "Verbesserung Bahnhöfe und Umfeld" Gesamtausgaben von 50 Mio.
€ veranschlagt sind, die sich derzeit wie folgt auf drei Maßnahmen
verteilen: Bahnhof Höchst: 6,5 Mio. € (PG 13.01, Projekt Nr. 5.006015),
Ostbahnhof: 3,5 Mio. € (5.006016) und Hauptbahnhof: 40
Mio. € (5.006017). III. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu:
1. Für die unter Ziffer I. benannten Zwecke werden
städtische Investitionsmittel i. H. v. insgesamt maximal
6 Mio. € als Zuschüsse zur Verfügung gestellt; sie sind gemäß
Ziffer II. 2. bereits im Haushalt veranschlagt. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, für die Aufwertung
und den barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Frankfurt-Ostbahnhof und den
barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Galluswarte, der S-Bahnstation
Ostendstraße sowie der unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief,
Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen
Regionalbahnhof mit der Deutschen Bahn AG jeweils Realisierungs- und
Finanzierungsverträge abzuschließen. 3. Der städtische Finanzierungsanteil zur
Durchführung der Maßnahme Ostbahnhof i. H. v. 3,5 Mio. € und der
weiteren Maßnahmen i. H. v. 2,5 Mio. € wird bewilligt. Die hierfür
benötigten und im Haushalt unter den Projekt Nr. 5.006016 (Ostbahnhof) und
5.006017 (Hauptbahnhof) bereitstehenden Mittel werden in Höhe der oben
genannten Beträge freigegeben. 4. Eine Anpassung der Veranschlagungen an die
Gegebenheiten aus diesem Beschluss unter Einhaltung des Gesamtbetrages von 50
Mio. € erfolgt im Haushalt 2015/2016. IV. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Verkehrsstationen Frankfurt-Ostbahnhof,
Galluswarte, Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Ostendstraße,
Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof haben
sämtlich wichtige Funktionen für die Verkehrserschließung für Einwohner,
Pendler und Besucher der Stadt. Die Stationen weisen funktionale und
gestalterische Mängel auf und bedürfen einer Aufwertung. Mit Ratifizierung der UN-Konvention des Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet, Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderung eine
gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Von großer
Bedeutung ist dabei eine einheitliche barrierefreie Gestaltung möglichst vieler
wichtiger Stationen, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Mobilität zu
ermöglichen. Zusätzlich dient der Abbau von
Barrieren ebenso Menschen mit temporärer eingeschränkter Mobilität, sei es
durch das Mitführen von Kinderwägen bzw. schwerem Gepäck oder von
Fahrradfahrern, die im Rahmen von kombinierten Verkehrskonzepten mit dem ÖPNV
unterwegs sind.
B. Lösung Die Umbaumaßnahme wird die Attraktivität der Bahnhöfe
deutlich steigern. Der Nutzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist durch
den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen durch Aufzüge deutlich verbessert.
Das taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie die Erneuerung des
Wegeleit- und Fahrgastinformationssystems führt zu einer Verbesserung der
Übersichtlichkeit in den Verkehrsstationen. Für die im Folgenden erläuterten Maßnahmen bzw.
Projekte liegen (mit Ausnahme der Verkehrsstation Ostbahnhof) noch keine
Entwürfe vor, die Planungen befinden sich im Stadium der Grundlagenermittlung.
Die genannten Kosten sind daher als Grobkostenschätzungen auf Grundlage
vergleichbarer Projekte zu verstehen. Für die verschiedenen Maßnahmen sollen durch die
Vereinbarung zwischen Stadt und DB ergänzend zur Rahmenvereinbarung zwischen DB
und Land Budgets festgelegt werden, innerhalb derer im Rahmen der Planungen -
etwa durch Auswahl geeigneter Materialien und Standards - die Maßnahmen
abzuwickeln sind. Daher werden hier die funktionalen Ziele der Maßnahmen
beschrieben. a) Ostbahnhof Der Ostbahnhof hat eine wichtige Bedeutung für die
Erschließung des Ostends. Durch die Veränderung des Gebietes mit Ansiedlung
EZB, Bauprojekte im Bereich der Ferdinand-Happ-Straße und der alten Feuerwache
u. w. entsteht zusätzlicher Verkehr, für den auch das ÖPNV-Angebot zu
verbessern ist. Bereits jetzt ist der Ostbahnhof Umsteigestation zur U-Bahn,
mittelfristig wird nach einer möglichen Verwirklichung des Baus der
Nordmainischen S-Bahn eine weitere Umsteige-beziehung entstehen. Da nicht mehr alle Bahnsteiganlagen benötigt werden,
soll die nicht mehr erforderliche Infrastruktur einschließlich der
Bahnsteigdächer zurückgebaut werden. Der Mittelbahnsteig wird erneuert, erhält
eine neue Überdachung und Beleuchtung und wird mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet. Die Unterführung wird saniert und
attraktiv gestaltet. Da hierfür Sperrzeiten für den Eisenbahnverkehr im Sommer
2014 vorgenommen werden müssen, ist mit dieser Maßnahme vorab zu beginnen.
Der barrierefreie Ausbau erfolgt in einem zweiten
Schritt, gemäß der Vereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Land Hessen. Hierfür
sind Mittel des Landes vorgesehen. Es soll voraussichtlich eine Verbindung
zwischen dem verbleibenden aufgewerteten Regionalbahnsteig und dem über der
U-Bahnstation der VGF vorhandenen Fußgängerdurchstich durch den Bahndamm
hergestellt werden. Eine erste Studie unter Mitwirkung der Stadt, dem RMV und
der DB AG ist abgeschlossen worden und bildet die Grundlage für die anstehenden
Planungen. Die Realisierung für diesen zweiten Abschnitt ist ab 2017 geplant.
Die neu zu bauende S-Bahnstation wird beim Bau der Nord-Mainischen S-Bahn
ebenfalls barrierefrei angebunden. b) Galluswarte Durch die dynamische Entwicklung des Stadtteils ist
mit zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Derzeit ist der Ausgang Richtung Norden
(Kölner Straße) sehr schmal und unkomfortabel. Dieser Ausgang soll verbreitert
und in diesem Bereich ein Aufzug eingebaut werden. Auch hier wird ein taktiles
Leitsystem eingebaut. Die Leitsysteme für Blinde führen mit Rillenplatten
jeweils von den Bahnsteigkanten zu den Treppen oder Aufzügen, an Abzweigungen
oder Gefahrenstellen werden Noppenplatten als Aufmerksamkeitsbereiche
eingebaut. Durch den Farbkontrast erleichtern die hellen Platten auch
Sehbehinderten die Orientierung. c) S-Bahnstation Ostendstraße Die S-Bahnstation soll barrierefrei ausgebaut werden.
Neben einem Aufzug soll wie oben beschrieben ein taktiles Leitsystem
installiert werden. Da ein durchgehender Aufzug von der sehr tief liegenden
Station bis an die Oberfläche erhebliche Kosten verursacht, ist derzeit geplant
zwei Aufzüge mit einer Zwischenebene zu installieren. Hierdurch werden
erhebliche Kosten gespart. d) Unterirdische Verkehrsstationen: Hauptbahnhof
Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokal-bahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main)
Flughafen Regionalbahnhof In den o.g. Stationen wird jeweils ein durchgehendes
taktiles Leitsystem eingebaut (s.o.). Die vorhandenen Aufzüge werden in das
Leitsystem eingebunden. Im Rahmen der Brandschutzsanierung werden auch die
Beleuchtung und die Beschilderungen erneuert. Dadurch wird das Gesamtbild
aufgewertet und die verbesserte Beleuchtung kann das Sicherheitsgefühl
verbessern. In den Stationen wird jeweils geprüft, ob nicht mehr notwendige
Einbauten entfernt werden können, falls notwendig wird das Mobiliar (Bänke
etc.) erneuert. Die unterirdische S-Bahnstation Taunusanlage wird derzeit
bereits als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und DB AG umgestaltet und ist somit
nicht durch den Beschluss berührt. C. Alternativen Der Rahmenvertrag über die Modernisierung und
Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen im Rahmen des
"Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen" zwischen der Deutschen Bahn AG, dem
Land Hessen und den Aufgabenträgern RMV, NVV und VRN setzt eine
Finanzierungsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main voraus. Sollte diese
Beteiligung nicht erfolgen, so werden sich die Maßnahmen voraussichtlich auf
einen Zeitraum nach 2019 verschieben. Es ist davon auszugehen, dass nach Ablauf
der GVFG-Förderung im Jahr 2019 eine finanzielle Beteiligung des Landes bei
dieser Maßnahme nicht mehr erfolgt. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf (Anteil Stadt Frankfurt
am Main): Investitionskostenzuschuss 6.000.000 € Im Folgenden sind die veranschlagten Gesamtkosten der
Einzelprojekte sowie die Finanzierungsanteile von Stadt, DB AG und Land
erläutert. Die DB AG wird Vorhabenträgerin der
Maßnahmen, sodass nach derzeitigem Stand keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die
Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt. Die genannten
Gesamtkosten umfassen die Planungs- und Baukosten. Die Anlagen verbleiben im Eigentum und in der
Unterhaltspflicht der DB AG. Da es sich um Maßnahmen der DB AG handelt, wird diese
bei den zuständigen Landesbehörden Zuschussanträge nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz
(FAG) stellen. Da die Fördermittelanträge von der DB AG gestellt werden, hat
die Stadt insoweit keine eigene Antragsmöglichkeit. Die für die Maßnahme abzuschließenden Realisierungs-
und Finanzierungsvereinbarungen werden die Kostenbeteiligung des Landes und den
Anteil der Stadt als Maximalbetrag beinhalten. Sollten sich aus den Maßnahmen
Minderkosten ergeben, sind diese auf andere Projekte übertragbar. Die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen und
Finanzierungsanteile im Überblick: a) Ostbahnhof Gesamtkosten: 4.350.000
€ Anteil
Stadt: 3.500.000 €
Anteil DB: - Anteil Land: 850.000 €
b) Galluswarte Gesamtkosten: 1.000.000
€ Anteil
Stadt: 450.000 €
Anteil DB: - Anteil Land: 550.000 €
c) S-Bahnstation Ostendstraße Gesamtkosten: 1.350.000
€ Anteil
Stadt: 550.000 €
Anteil DB: - Anteil Land: 800.000 €
d) Unterirdische S-Bahnstationen
(für die Stationen Hauptbahnhof
Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main)
Flughafen Regionalbahnhof wird ein Gesamtbudget vorgesehen, aus dem die Mittel
nach Ausarbeitung der Vorplanung verteilt werden) Gesamtkosten: 7.000.000
€ Anteil
Stadt: 1.500.000 €
Anteil DB: 2.500.000 €
Anteil Land: 3.000.000 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten:
2014 (Planungs- und Baukosten Ostbahnhof)
3.500.000 € ab 2017 (Planungs- und Baukosten der übrigen
Maßnahmen) 2.500.000 €
Insgesamt: 6.000.000 €
3. Folgeinvestitionen:
keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche
Ausgaben
keine (Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG)
b) Sachkosten
Abschreibung auf immaterielles
Anlagevermögen (Investitionskostenzuschuss) (lineare AfA bei 50 Jahren betriebsgewöhnlicher
Nutzungsdauer)
In den Jahren 2014-2016 (3,5 Mio. €)
70.000 €
In den Jahren 2017-2063 (6,0 Mio. €)
120.000 €
In den Jahren 2064-2066 (2,5 Mio. €)
50.000 €
Bauunterhaltungskosten
keine (Infrastruktur ist im Eigentum der
DB AG)
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung (6,0 Mio. € x 4,00 % / 2)
120.000 €
Durchschnittliche
Jahresfolgekosten:
240.000 €
5. Jahreserträge:
keine
6. Leistungen Dritter:
keine
Die Stadt Frankfurt am
Main wird bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz
(FAG) stellen, da die Fördermittel bereits von der DB AG in Anspruch genommen
werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits
berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierungs- und
Finanzierungsvereinbarung beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes.
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen:
keine
8. Sonstiges: -
Anlage 1_Bauwerksplan_Personenunterfuehrung (ca. 523 KB) Anlage 2_Lageplan_Bauabschnitte_I_und_II (ca. 1,1 MB) Anlage
3_Erlaeuterungsbericht (ca.
202 KB) Anlage 4_Uebersicht_Kostenanteil (ca. 110 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
14.06.2014, OF
393/4 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333
Antrag vom
13.09.2016, OF 56/4
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 184
Vortrag des
Magistrats vom 11.09.2020, M 140
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 21.05.2014 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 02.06.2014, TO I, TOP 8
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 96 wird
zurückgestellt. 31. Sitzung des OBR 4
am 03.06.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 96 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5
am 13.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und
Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen sind) 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und
Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen sind)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und
REP (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 1
am 17.06.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und
Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen sind) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 41
Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen
LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und
Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen sind) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) 19. Sitzung der KAV am
07.07.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 96 wird
zurückgestellt. 32. Sitzung des OBR 4
am 15.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2014
1. Dem Antrag,
sich mit der Vorlage M 96 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 393/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD
zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
21. Sitzung der
KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 4755, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 69