Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassenBarrierefreiheit hat Vorfahrt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2008, ST
586
Betreff: Aufzug
S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten
lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt Wie bereits mit dem Bericht des Magistrats vom
5.12.2007, B 894, dargelegt, wären mit der Errichtung eines Aufzugs an der
S-Bahn-Station Ostendstraße erhebliche Kosten verbunden, die durch die
aufwendige und komplizierte Konstruktion der einzig möglichen Variante eines
nachträglichen Aufzugseinbaus in die Tunnelstation begründet wären. Da der Eigentümer der S-Bahn-Station keine eigenen
Mittel für eine solche Investition einsetzen würde, wäre die Maßnahme kommunal
zu finanzieren. Selbstverständlich würden dabei, wie bei anderen
Verkehrsinvestitionen auch, Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung durch
das Land und den Bund geprüft. Ebenso werden zur Finanzierung des städtischen
Eigenanteils bei Verkehrsinvestitionen auch Stellplatzablösemittel eingesetzt.
Es dient jedoch zur Kenntnis, dass es sich sowohl bei den
Stellplatzablösegeldern als auch bei den Bundes- bzw. Landesmitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um öffentliche Mittel handelt, die nicht
unbegrenzt zur Verfügung stehen. Somit bleibt der Magistrat, auch vor dem Hintergrund
einer Finanzierung im Sinne der Anregung des Ortsbeirats, bei der im Bericht B
894 dargelegten Entscheidung, zunächst das umfangreiche
Aufzugsnachrüstungsprogramm für die städtischen Stadtbahnstationen
abzuarbeiten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.02.2008, OM 1995
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333