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Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2008, ST 586 Betreff: Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt Wie bereits mit dem Bericht des Magistrats vom 5.12.2007, B 894, dargelegt, wären mit der Errichtung eines Aufzugs an der S-Bahn-Station Ostendstraße erhebliche Kosten verbunden, die durch die aufwendige und komplizierte Konstruktion der einzig möglichen Variante eines nachträglichen Aufzugseinbaus in die Tunnelstation begründet wären. Da der Eigentümer der S-Bahn-Station keine eigenen Mittel für eine solche Investition einsetzen würde, wäre die Maßnahme kommunal zu finanzieren. Selbstverständlich würden dabei, wie bei anderen Verkehrsinvestitionen auch, Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung durch das Land und den Bund geprüft. Ebenso werden zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils bei Verkehrsinvestitionen auch Stellplatzablösemittel eingesetzt. Es dient jedoch zur Kenntnis, dass es sich sowohl bei den Stellplatzablösegeldern als auch bei den Bundes- bzw. Landesmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um öffentliche Mittel handelt, die nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Somit bleibt der Magistrat, auch vor dem Hintergrund einer Finanzierung im Sinne der Anregung des Ortsbeirats, bei der im Bericht B 894 dargelegten Entscheidung, zunächst das umfangreiche Aufzugsnachrüstungsprogramm für die städtischen Stadtbahnstationen abzuarbeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1995 Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333