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Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 93 Betreff: Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1170 (M 228) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 28.10.2011 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 19.12.2011 bis 23.01.2012 durchgeführt worden sind. II. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat auch im westlichen Plangebiet eine fuß- und radverkehrstaugliche Verbindung zwischen der Ortslage Oberrad und dem Kaiserlei-Gebiet anstrebt. Sofern sich hierfür eine tragfähige Lösung findet, soll hierfür über ein gesondertes Verfahren Baurecht hergestellt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1 (ca. 4,1 MB) Anlage 2_Begr (ca. 2,8 MB) Anlage 3_Textt (ca. 18 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2013, OF 636/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M 228 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2344 Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 127 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 05.06.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.06.2013, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2344 2013 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3388, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 61 00