Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M
93 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 887 -
Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2)
BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, §
1170 (M 228) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 28.10.2011 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom
19.12.2011 bis 23.01.2012 durchgeführt worden sind. II. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem
Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt
werden. Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. IV. Es dient zur Kenntnis,
dass der Magistrat auch im westlichen Plangebiet eine fuß- und
radverkehrstaugliche Verbindung zwischen der Ortslage Oberrad und dem
Kaiserlei-Gebiet anstrebt. Sofern sich hierfür eine tragfähige Lösung findet,
soll hierfür über ein gesondertes Verfahren Baurecht hergestellt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1 (ca. 4,1 MB) Anlage 2_Begr (ca. 2,8 MB) Anlage 3_Textt (ca. 18 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.06.2013, OF
636/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2011, M 228
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2013, OM 2344
Vortrag des
Magistrats vom 24.07.2015, M 127
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
05.06.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP
15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (=
Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.06.2013, TO I, TOP 12
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (=
Annahme) 22. Sitzung des OBR 5
am 28.06.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2344 2013
1.
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung FAG zu 2. Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 93
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER
und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3388, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 61 00