Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.05.2013, NR 614 Betreff: Bebauungsplan Nr. 887 -
Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet südlich
der Strahlenbergerstraße zwischen Kaiserleipromenade und der Bahnanlage in
Frankfurt am Main - Oberrad ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
30.09.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines gewerblichen Betriebes
unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen geschaffen
werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
887 - Kaiserlei-Promenade - wird durch die Kaiserlei-Promenade im Norden und
die Bahngleise der ICE-Strecke entlang der Oberräder Gemüseanbauflächen im
Süden begrenzt und umfasst das unbebaute Grundstück einschließlich die südlich
gelegene Trasse der ICE-Strecke. Im Osten bildet die Bundesautobahn BAB 661 den
Abschluss des Plangebiets. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,4 ha
und wird gegenwärtig als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
beurteilt. Die Mercedes Benz AG beabsichtigt,
mehrere Autohäuser auf Frankfurter und Offenbacher Stadtgebiet an einem gut
erreichbaren Standort zusammenzufassen. Das Nutzungsspektrum soll den Neu- und
Gebrauchtwagenmarkt mit integrierter Werkstatt sowie entsprechender
Infrastruktur und Verwaltung umfassen. Das unbebaute Grundstück südlich der
Kaiserlei-Promenade, im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche
dargestellt, erweist sich aufgrund seiner Lage zwischen Frankfurt und Offenbach
in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn BAB 661 sowie mit direktem
S-Bahnanschluss als besonders geeigneter Standort für die
Konzentrationsmaßnahme. Zudem könnte der bereits auf Offenbacher Stadtgebiet
nördlich der Kaiserleipromenade gelegene Verwaltungs- und Autohausstandort von
Hyundai durch die Ansiedlung von Mercedes-Benz gestärkt werden. Anlage _Lageplan (ca. 2,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
20.01.2012, OA 127
Antrag vom
01.01.2012, OF
214/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2013, M 93 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 127 2012
1.
Der Vorlage M 228 wird unter Hinweis auf OA 127 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 214/5 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 228 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 127 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 228 = Annahme)
6. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.01.2012, TO I, TOP 7
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 228 und OA 127
= Annahme) NPD (M 228 = Annahme) 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 228 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 127 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und
REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en): § 1170, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 61 00