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Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2013, NR 614 Betreff: Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet südlich der Strahlenbergerstraße zwischen Kaiserleipromenade und der Bahnanlage in Frankfurt am Main - Oberrad ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 30.09.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines gewerblichen Betriebes unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - wird durch die Kaiserlei-Promenade im Norden und die Bahngleise der ICE-Strecke entlang der Oberräder Gemüseanbauflächen im Süden begrenzt und umfasst das unbebaute Grundstück einschließlich die südlich gelegene Trasse der ICE-Strecke. Im Osten bildet die Bundesautobahn BAB 661 den Abschluss des Plangebiets. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,4 ha und wird gegenwärtig als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB beurteilt. Die Mercedes Benz AG beabsichtigt, mehrere Autohäuser auf Frankfurter und Offenbacher Stadtgebiet an einem gut erreichbaren Standort zusammenzufassen. Das Nutzungsspektrum soll den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt mit integrierter Werkstatt sowie entsprechender Infrastruktur und Verwaltung umfassen. Das unbebaute Grundstück südlich der Kaiserlei-Promenade, im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt, erweist sich aufgrund seiner Lage zwischen Frankfurt und Offenbach in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn BAB 661 sowie mit direktem S-Bahnanschluss als besonders geeigneter Standort für die Konzentrationsmaßnahme. Zudem könnte der bereits auf Offenbacher Stadtgebiet nördlich der Kaiserleipromenade gelegene Verwaltungs- und Autohausstandort von Hyundai durch die Ansiedlung von Mercedes-Benz gestärkt werden. Anlage _Lageplan (ca. 2,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2012, OA 127 Antrag vom 01.01.2012, OF 214/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 93 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 127 2012 1. Der Vorlage M 228 wird unter Hinweis auf OA 127 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 214/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 127 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 228 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.01.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 228 und OA 127 = Annahme) NPD (M 228 = Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 228 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 127 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1170, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 61 00