Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Antrag vom 29.05.2013, NR 614
Betreff: Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet südlich der Strahlenbergerstraße zwischen Kaiserleipromenade und der Bahnanlage in Frankfurt am Main - Oberrad ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 30.09.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines gewerblichen Betriebes unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - wird durch die Kaiserlei-Promenade im Norden und die Bahngleise der ICE-Strecke entlang der Oberräder Gemüseanbauflächen im Süden begrenzt und umfasst das unbebaute Grundstück einschließlich die südlich gelegene Trasse der ICE-Strecke. Im Osten bildet die Bundesautobahn BAB 661 den Abschluss des Plangebiets. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,4 ha und wird gegenwärtig als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB beurteilt. Die Mercedes Benz AG beabsichtigt, mehrere Autohäuser auf Frankfurter und Offenbacher Stadtgebiet an einem gut erreichbaren Standort zusammenzufassen. Das Nutzungsspektrum soll den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt mit integrierter Werkstatt sowie entsprechender Infrastruktur und Verwaltung umfassen. Das unbebaute Grundstück südlich der Kaiserlei-Promenade, im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt, erweist sich aufgrund seiner Lage zwischen Frankfurt und Offenbach in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn BAB 661 sowie mit direktem S-Bahnanschluss als besonders geeigneter Standort für die Konzentrationsmaßnahme. Zudem könnte der bereits auf Offenbacher Stadtgebiet nördlich der Kaiserleipromenade gelegene Verwaltungs- und Autohausstandort von Hyundai durch die Ansiedlung von Mercedes-Benz gestärkt werden. Anlage _Lageplan (ca. 2,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2012, OA 127 Antrag vom 01.01.2012, OF 214/5