Fahrradroute Eschersheim - Innenstadt (.Ostparallele Eschersheimer Landstraße.)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 92 Betreff: Fahrradroute Eschersheim - Innenstadt ("Ostparallele Eschersheimer Landstraße") Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1992, § 11549 (M 217) - OA 3086 OBR 9 - 1. Die Vorplanung für die Fahrradroute Eschersheim - Innenstadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. Die Planungskosten werden aus 16.3 Sachkonto 940 800 - Radwegebau - finanziert. - entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2417 vom 21.03.2002 die rechtsverbindliche Ausweisung eines Grundstückstreifens zwischen Anne-Frank-Schule und der angrenzenden Bebauung als öffentliche Verkehrsfläche durch eine Änderung des Bebauungsplanes (NW 61 c, d Nr. 1) in die Wege zu leiten, - eine Bau und Finanzierungsvorlage zu erstellen, - nach Beschlussfassung über die Bau und Finanzierungsvorlage und Bereitstellung ggf. notwendiger Mittel für diese Maßnahme im Haushalt, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen und die FAG-Mittel zu beantragen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Baumaßnahmen (Änderung der Lichtzeichenanlagen, Beschilderung, Markierung, Straßenumbau und Grunderwerb) in einer Größenordnung von 792.000 € aus Stellplatzablösemitteln, FAG-Mitteln und der ggf. verbleibende Differenzbetrag mit Eigenmitteln finanziert werden. Begründung: A.) Zielsetzung In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen dem Stadtteil Eschersheim und der Innenstadt mit einer Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr vorgesehen. Der Magistrat hat hierfür eine Vorplanung erarbeitet. Die Radroute verbindet die Innenstadt ausgehend vom Eschenheimer Turm über Nordend und Dornbusch mit Eschersheim und schließt im Norden an den Grüngürtel-Rundweg entlang der Nidda an. Die Führung erfolgt überwiegend auf verkehrsarmen Wohnstraßen und selbständig geführten Wegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Radroute führt durch die Ortsbezirke 1, 3 und 9. B.) Alternativen Die nachfolgend beschriebenen Alternativen beziehen sich auf die Radroutenführung durch den Sinaipark. Die von der Stadtverordnetenversammlung mit § 4652 vom 06.07.1995 beschlossene Vorplanung zur Anlage einer Geh- /Radwegverbindung durch den Sinaipark ist als Verbindungselement zwischen der Mierendorff- und der Grafenstraße in die Vorplanung der vorliegenden Radroute übernommen worden. Da sich die Planung für diesen Teilabschnitt vor dem Hintergrund der aktuellen planungs- und eigentumsrechtlichen Randbedingungen im Bereich der Anne-Frank-Schule kurzfristig nicht umsetzen lässt (Anlage 4, Blatt 6), ist der Magistrat durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2417 vom 21.03.2002 beauftragt, die rechtsverbindliche Ausweisung eines Grundstücksstreifens zwischen der Anne-Frank-Schule und der angrenzenden östlichen Bebauung als öffentliche Verkehrsfläche zu veranlassen (vgl. Ziff. 2). Für einen Übergangszeitraum, bis die rechtsverbindliche Ausweisung des Grundstücksstreifens als öffentliche Verkehrsfläche vollzogen ist, sind im Sinne einer kurzfristigen Nutzbarmachung der Gesamtroute folgende Möglichkeiten eines provisorischen Lückenschlusses durch den Sinaipark untersucht worden (Anlage 4, Blatt 6.1): Variante 1 sieht eine vergleichsweise umwegige Führung über die Fritz-Tarnow-Straße, die Kirschwaldstraße und einen Verbindungsweg südlich der Turnhalle bis zum Anschluss an das vorhandene Wegenetz des gestalteten Teils des Sinaiparks und darüber im weiteren Verlauf die von der Stadtverordnetenversammlung mit § 4652 vom 06.07.1995 beschlossene Wegeführung vor. Die Varianten 2 und 3 beinhalten eine vom endgültig vorgesehenen Routenverlauf weniger abweichende Linienführung. Derzeitige Trampelpfade wären hierfür in anforderungsgerechter Breite freizuschneiden und zu befestigen. Die magistratsinterne Abstimmung zu den o. g. Provisorien hat ergeben, dass die Varianten 2 und 3 aus natur- und landschaftsschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig sind, da - sie gemäß § 5 HENatG als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen sind, der gemäß § 6a (1) Nr. 1 HENatG als vermeidbar anzusehen ist, - es sich um einen gemäß § 15 d (1) Nr. 3 gesetzlich geschützten Biotop handelt, in den zugunsten eines Provisoriums (für das es Alternativen gibt) eingegriffen werden soll, - die Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung einer Realisierung dieser Lösungen entgegenstehen, da in der Sinaiwildnis Brutvorkommen heimischer Singvögel nachgewiesen wurden, für die auch die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union zu beachten ist, - dieser Teil des Sinaiparks gemäß § 2 (2) LSVO als innerstädtische Brachfläche mit hoher Artenvielfalt geschützt werden soll (Schutzzweck gemäß § 2 LSVO). Das Schutzziel ist dabei gemäß § 2(2) LSVO der Erhalt und die Förderung der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätte und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Nach § 3(3) LSVO sind Maßnahmen nicht genehmigungsfähig, die diesen besonderen Schutzzwecken entgegenstehen. Als zeitlich befristete provisorische Lösung zur Herstellung einer Verbindung zwischen Grafen- und Mierendorffstraße sieht der Magistrat daher eine Führung gemäß Variante 1 vor (Anlage 3, Blatt 1 und Anlage 4, Blatt 6.1). C.) Lösung Anlage 3 Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der Radroute zwischen dem Grüngürtel-Rundweg nördlich von Eschersheim und der Innenstadt im Maßstab 1:5 000. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: - Außerhalb der Ortslage zwischen der Brücke der A 661 über die Nidda bis zur Straße "Im Uhrig" (Anlage 3, Blatt 1, Übersichtslageplan) Die Fahrradroute wird im Norden an den Nidda-Uferweg angebunden. Die Verbindung zwischen dem Niddauferweg und der Straße "Im Uhrig" erfolgt über bestehende Feldwege, die z. T. zu sanieren sind. - Im Uhrig / Alt Eschersheim (Anlage 4, Blätter 1 und 2) In Eschersheim verläuft die Radroute zunächst durch die Straße "Im Uhrig". Diese ist Bestandteil der Tempo 30-Zone 9.9 und als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen. Zur Freigabe für den Radverkehr in Richtung Norden sind Beschielderungsergänzungen gemäß StVO erforderlich. Zusätzliche Markierungen an den Einmündungen "Am grünen Graben" sowie am nordöstlichen Ast der Straße "Im Uhrig" weisen Radfahrer auf die Wartepflicht gegenüber einbiegenden Fahrzeugen hin. Im Einmündungsbereich Im Uhrig/Alt Eschersheim wird eine (bei Bedarf überfahrbare) Insel als Einfahrhilfe für in Gegenrichtung der Einbahnstraße einbiegende Radfahrer angeordnet. - Dreihäusergasse / Geh- und Radweg bis Zehnmorgenstraße / Querung der Zehnmorgenstraße (Anlage 4, Blatt 3) Der westliche Teil der Dreihäusergasse ist bereits gegenwärtig für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung befahrbar. Die bestehende Unterführung am Bahnkörper soll entsprechend der Planfeststellung zum 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt/M.-West und Bad-Vilbel um rund 8,6 m mit der lichten Breite des Bestandes verlängert werden. Der vorhandene Geh- und Radweg zwischen der Unterführung und der Zehnmorgenstraße wird von derzeit 1,75 m bis 2,00 m auf 3,00 m verbreitert. In der Zehnmorgenstraße wird eine Mittelinsel als Querungshilfe angeordnet. Zur Herstellung einer ausreichenden Fahrbahnbreite werden die vorhandenen Radwege auf einer Länge von etwa 55 m durch 1,50 m breite Schutzstreifen ersetzt. Die nördliche Bushaltestelle (Anne-Frank-Siedlung) ist um rund 18 m nach Osten zu verlegen - Victor-Gollancz-Weg (Anlage 4, Blatt 4) Im Victor-Gollancz-Weg (Tempo 30-Zone 9.2) das "Verbot für Fahrzeuge aller Art/Radfahrer frei" durch das Zeichen "gemeinsamer Geh- und Radweg" ersetzt. - Grafenstraße (Anlage 4, Blatt 5) Am südlichen Ende der Kirchhainer Straße werden zur Gewährleistung der Befahrbarkeit in Richtung Norden auf der östlichen Straßenseite je drei "Kölner Teller" entfernt. Die Grafenstraße (Tempo 30 Zone 9.2/9.11) ist sowohl nördlich als auch südlich der Hügelstraße Einbahnstraße in Richtung Süden und daher durch Beschilderungsergänzungen für den Radverkehr in Richtung Norden freizugeben. Dieser wird - wie in Tempo 30-Zonen üblich - im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Querung der Hügelstraße erfolgt signalgeregelt. Der Radverkehr in Richtung Norden wird nördlich des Knotenpunktes ein kurzes Stück im Seitenraum geführt und anschließend auf die Fahrbahn übergeleitet. - Walter-Leiske-Straße - Sinaipark (Anlage 4, Blatt 6) Die Walter-Leiske-Straße (Tempo 30-Zone 9.11) ist nördlich des Wendekreises als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Durchfahrt von der Friedlebenstraße zur Walter-Leiske-Straße wird durch umlegbare Poller verhindert. Das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz "Rettungsweg" ist durch das Zusatzschild "Radverkehr frei" zu ergänzen (Anm.: Dieser Bereich liegt außerhalb des Blattes 6). Die Durchfahrt von der Walter-Leiske-Straße zum Sinaipark erfolgt über eine Wegeverbindung zwischen den Häusern 40 und 42, die von 1,85 m auf 3,00 m zu verbreitern ist (Eingriff in angrenzenden Parkplatz erforderlich). Die Treppe ist durch eine Rampe mit maximal 6 % Querneigung zu ersetzen. Mittel- bis langfristig ist die Querung des Sinaiparks bis zur Fritz-Tarnow-Straße, entsprechend dem Beschluss der StVV § 2417 vom 21.03.2002, durch die rechtsverbindliche Ausweisung eines Grundstückstreifens zwischen der Anne-Frank-Schule und der angrenzenden Bebauung als öffentliche Verkehrsfläche zu sichern. (Blatt 6.1). Diese Planung entspricht dem Beschluss der StvV vom 06.07.1995, § 4652. Nach dem o. g. Beschluss ist kurzfristig eine provisorische Führung abzustimmen, damit die Gesamtroute "Ostparallele Eschersheimer Landstraße" beschlossen und umgesetzt werden kann (Anlage 4, Blatt 6.1). - Provisorien zur Querung des Sinaiparks (Anlage 4, Blatt 6.1) Für einen befristeten Zeitraum bis das Wegerecht zwischen der Schule und der angrenzenden Bebauung zur Realisierung der in 1995 beschlossenen Planung geschaffen ist, wird die Radroute über die Kirschwaldstraße geführt. - Kreuzung Mierendorffstraße / Marbachweg / Bertramstraße (Anlage 4, Blatt 7) An diesem signalgeregelten Knotenpunkt werden in der nördlichen und südlichen Zufahrt aufgeweitete und über Schutzstreifen angebundene Aufstellstreifen markiert. - Bertramstraße zwischen Humserstraße und Adickesallee (Anlage 4, Blatt 8) Dargestellt ist der zurzeit der Planerstellung aktuelle Entwurf für den Ausbau der Bertramstraße im oben genannten Bereich. Von Norden nach Süden ist ein Radfahrstreifen und in Gegenrichtung - wie im Bestand - ein Radweg vorgesehen. - Adickesallee zwischen Bertramstraße und Eysseneckstraße (Anlage 4 Blatt 9) Blatt 9 zeigt die aktuelle Planung für den Ausbau der Adickesallee (FAAG). Deren Querung erfolgt signalgeregelt über die neu gestaltete Verkehrsinsel. Auf der Südseite der Adickesallee ist ein abschnittsweise im Zweirichtungsverkehr nutzbarer Radweg vorgesehen. Die Einmündungen der Falkenstraße und der Eysseneckstraße werden aufgepflastert. Die Route verläuft südlich der Adickesallee durch die Eysseneckstraße. - Hammanstraße (Anlage 4, Blatt 10) Die Hammanstraße (Tempo 30-Zone 3.3) wird zwischen Holzhausenstraße und Vogtstraße durch Beschilderungsergänzungen für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße freigegeben. Im südlichen Abschnitt ist die Planung zur Erweiterung des Holzhausenparks dargestellt. Zwischen Vogtstraße und Fürstenberger Straße werden Radfahrer auf einem Zweirichtungsradweg geführt. Im Bereich der bestehenden Hecke wird ein neuer Gehweg angelegt. Das restliche Teilstück der Hammanstraße wird entsiegelt und dem Holzhausenpark zugeordnet. - Bornwiesenweg (Anlage 4, Blatt 11 und 12) Der südliche Abschnitt der Hammanstraße (zwischen Wolfsgangstraße und Heinestraße) und der Bornwiesenweg (Tempo 30-Zone 3.3) sind als Einbahnstraßen in Richtung Süden durch Beschilderungsergänzungen für den entgegengerichteten Radverkehr freizugeben. In Höhe der Finkenhofstraße wird durch ein Piktogramm auf kreuzende Radfahrer hingewiesen. - Oeder Weg (Anlage 4, Blatt 12) Der Knotenpunkt Bornwiesenweg/Oeder Weg wird umgestaltet. Durch eine Verkleinerung des Einmündungstrichters wird die Verkehrssituation für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer überschaubarer. Darüber hinaus können mehr legale Stellplätze als im Bestand angeboten werden. Die Querung des Oeder Weges für Fußgänger zwischen Bornwiesenweg und Mittelweg wird erleichtert. Der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt Oeder Weg/Querstraße/Jahnstraße wird zur Öffnung für den Radverkehr nach Süden umgestaltet. Dieser erhält in der Fahrbahnmitte des Oeder Weges einen Schutzstreifen für die - dem motorisierten Verkehr nicht mögliche - Weiterfahrt in den südlichen Abschnitt des Oeder Weges (Einbahnstraße in Richtung Norden). Durch einen Radfahrstreifen und entsprechende Beschilderung wird das Radfahren in Gegenrichtung der Einbahnstraße erlaubt. Zusätzlich wird durch Piktogramme auf den entgegenkommenden Radverkehr hingewiesen. Die bestehende Markierung des Schutzstreifens in Richtung Norden wird entfernt. Im Bereich des Knotenpunktes Eschenheimer Anlage/Oeder Weg/Eschersheimer Landstraße wurde die Verknüpfung der Radroute Eschersheim - Innenstadt mit der Planung der Radroute Nordweststadt - Innenstadt in die Planung der zukünftigen Fußgängerquerungsanlagen im Bereich der Wallanlage integriert. D.) Kosten Nach grober und unverbindlicher Kostenschätzung addieren sich die Kosten (brutto) für die bauliche Umsetzung und den Grunderwerb im Verlauf der geplanten Radroute, einschließlich der mit § 4652 vom 06.07.1995 beschlossenen Radwegeführung im Bereich Sinaipark, wie folgt: 1) Ausbruch-, Räumungs- und Erdarbeiten 60.000 € 2) Bauarbeiten 120.000 € 3) Beschilderung, Markierung und Beleuchtung 57.000 € 4) Neu- und Umbauten von Signalanlagen 365.000 € 5) Sonderausstattung und Baustelleneinrichtung 55.000 € 6) Planung, Bauleitung Vermessung 105.000 € 7) Grunderwerb 30.000 € 792.000 € Bei Einrichtung des zeitlich befristeten Provisoriums zur Herstellung eines Lückenschlusses im Bereich des Sinaiparks (Variante 1 der Anlage 4, Blatt 6.1) reduzieren sich die Baukosten um ca. 100.000 €, da die provisorische Führung auf bereits vorhandenen Wegen verläuft, die stellenweise nur leicht ausgebessert werden müssen. Anlage 01 (ca. 137 KB) Anlage 02 (ca. 149 KB) Anlage 03 (ca. 140 KB) Anlage 04 (ca. 90 KB) Anlage 05 (ca. 235 KB) Anlage 06 (ca. 236 KB) Anlage 06_1 (ca. 57 KB) Anlage 07 (ca. 110 KB) Anlage 08 (ca. 143 KB) Anlage 09 (ca. 173 KB) Anlage 10 (ca. 316 KB) Anlage 11 (ca. 209 KB) Anlage 12 (ca. 322 KB) Anlage Uebersichtsplan (ca. 428 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2003, NR 1095 Anregung vom 11.09.2003, OA 1372 Antrag vom 11.09.2003, OF 802/9 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2004, B 359 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 165 Antrag vom 22.10.2015, OF 985/9 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 9 Versandpaket: 02.07.2003 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2003, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 08.09.2003, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 92 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1095 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.09.2003, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 23. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2003, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2003, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 1372 2003 1. Die Vorlage M 92 dient unter Hinweis auf OA 1372 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 802/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP; GRÜNE (= Kenntnis ohne Hinweis auf OA 1372) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2003, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2003, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1372 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2003, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1372 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2003, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1095 und OA 1372 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme ohne Änderung) sowie REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS (M 92, NR 1095 und OA 1372 = Annahme) BFF (M 92 = Ablehnung, NR 1095 und OA 1372 = Annahme) ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 92 = Annahme, NR 1095 und OA 1372 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2003, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1095 und OA 1372 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme ohne Änderung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2003, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1095 und OA 1372 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und PDS gegen GRÜNE, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Änderung) sowie REP und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, REP, PDS und BFF gegen GRÜNE, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, PDS und BFF gegen GRÜNE, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6374, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2003 Aktenzeichen: 66 2