Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen Mühlbergschule - Erweiterung und Abriss/Neubau Turnhalle - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 90
Betreff: Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen Mühlbergschule - Erweiterung und Abriss/Neubau Turnhalle - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
- Der Sanierung, Erweiterung und dem Abriss/Neubau der Turnhalle mit Mensa und Betreuung an der Mühlbergschule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von 24.355.828,66,-- € brutto werden bewilligt. Das Vorhaben ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2017-2020 mit Gesamtkosten in Höhe von 9.573.497,- € enthalten. Die Differenz in Höhe von 14.782.331,- € werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Budgetübertrag von dem Projekt 5.006945 gebildet, da diese Mittel für den ursprünglich geplanten Ankauf/Umbau des Gebäudes Frankfurt School of Finance nicht mehr benötigt werden. Es dient zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 3.360.000,- € erwartet werden. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen (ohne BgA Cafeteria und BgA Turnhalle) in Höhe von 21.806.530,63 € erfolgt auf dem Sachkonto, 80785100, PSP-Element 5.002766.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für den BgA Cafeteria in Höhe von 940.926,91 € erfolgt auf dem PSP-Element 5.007351.500.999.200-700. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für den BgA Turnhalle erfolgt in Höhe von 998.538,07 €. Ein entsprechendes PSP Element wurde beantragt. In der Gesamtsumme in Höhe von 24.355.828,66 € sind konsumtive Anteile für die Teilauslagerung in Containern enthalten. Die Verausgabung dieser konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 373.000,00-- € erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag
- In der Gesamtsumme in Höhe von 24.355.828,66 € sind konsumtive Anteile für den Abriss der Turnhalle enthalten. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 236.833,05 € erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag
- Der Neubau orientiert sich am Passivhausstandard. Der Altbau wird energetisch optimiert. Insbesondere auf Grund des Denkmalschutzes kann jedoch kein Passivhausstandard erreicht werden. Der Magistrat wird gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 2443 vom 06.09.2007 darin aufgefordert, sicherzustellen, dass bei künftigen Sanierungen von Gebäuden der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe Passivhaus-Komponenten eingesetzt werden (Dämmung, Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung über 75%). Der Passivhaus-Standard ist anzustreben. Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen gilt als Mindeststandard eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz, als die EnEV verlangt. Es ist anzustreben, dies auch bei denkmalgeschützten Gebäuden - unter Wahrung der Denkmalbelange - zu erreichen." Beim Projekt "Erweiterung und Sanierung der Mühlbergschule" wird der denkmalgeschützte Altbau saniert und um drei Anbauten ergänzt, wobei Altbau und Anbauten ein Gesamtgebäude bilden. Die neu errichteten Gebäudeteile verfügen über eine Hülle in Passivhaus-Qualität. Die zentralen Ziele - sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung - werden umfassend umgesetzt. Die neu errichteten Gebäudeteile unterschreiten die Anforderungen der EnEV 2014 (mit dem Anforderungsniveau ab 01.01.2016) um 53 %. Der denkmalgeschützte Altbau wird energetisch saniert. Im Einzelnen werden die Außenwand gedämmt (Innendämmung des Regelquerschnitts mit 6 cm, U-Wert = 0,45 W/m2/
- K), das Dach gedämmt (Zwischensparrendämmung des Regelquerschnitts von 20 cm, U-Wert = 0,13 W/m2/
- K), neue Fenster eingebaut (2-fach verglaste Fenster, Uw-Wert etwa 1,20 W/m2/
- K)und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut (Wärmebereitstellungsgrad von 80 %). Das Bestandsgebäude unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2014 (mit dem Anforderungsniveau ab 01.01.2016) um 4 %. Eine dreißig prozentige Unterschreitung ist auf Grund des Denkmalschutzes leider nicht möglich (siehe folgende Erläuterungen). Das Dach und die Lüftungstechnik weisen damit auch im Bestandsgebäude Passivhaus-Qualität auf. Aus rein energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wären eine bessere Dämmung der Außenwand und Fenster mit wärmegedämmtem Rahmen und 3-fach-Verglasung wünschenswert gewesen: - Aus nachvollziehbaren Gründen darf aufgrund des Denkmalschutzes keine Außendämmung an der Fassade und in den Fluren und Treppenhäusern mit bauzeitlichen Wandbelägen auch keine Innendämmung ausgeführt werden. - Nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz darf im Bereich der Klassenräume eine Innendämmung - die in diesem Fall aus bauphysikalischen Gründen 6 cm beträgt - eingebaut werden. - Aus für uns gestalterischen Gründen wird vom Denkmalamt für die Fenster eine 2-fach-Verglasung anstelle der aus energetischen Gesichtspunkten empfehlenswerten 3-fach Verglasung vorgegeben.
- Die Baumaßnahmen beginnen im Juni 2017, nach der Auslagerung der Schule und Kita/Hort in die Containeranlage.
- Um den Schulhof zu vergrößern soll die Stichstraße vor dem Altbau als öffentliche Verkehrsfläche entwidmet und dem Schulgelände zugeordnet werden. Die Schließung des oberen Teils der Steinhausenstraße ist nicht erforderlich. Begründung: Die Mühlbergschule ist eine Grundschule in Frankfurt-Sachsenhausen. Sie besteht aus zwei Gebäudeteilen, dem Altbau von 1904 und einer Turnhalle von
- Der denkmalgeschützte Altbau hat vier Vollgeschosse, ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss sowie einen Keller für Heizung und Lagerräume. Zurzeit ist die Schule dreizügig, im
- Schuljahr vierzügig und führt bis zur
- Klasse. Das bedeutet, bis zu 300 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule. Die Nachmittagsbetreuung ist in eigenen Räumen im Erdgeschoss des Schulgebäudes untergebracht.1906 als simultane (konfessionsgemischte) Bürgerschule eröffnet, wurde die Schule 1932 geschlossen und in den folgenden Jahren als Berufsschule für das "Frauengewerbe" weiter geführt. Seit den 50er Jahren ist die Schule wieder als Grundschule in Betrieb. An Stelle eines im Krieg zerstörten, zweigeschossigen Gebäudes steht seit 1964 die Turnhalle. Der Altbau hat seit den 50er Jahren Veränderungen erfahren: das Dachgeschoss bekam Brandschutzbekleidungen, ein Deckenabschnitt zum DG wurde verstärkt, der hölzerne Dachstuhl statisch ertüchtigt, die Treppenhäuser und Flure bekamen RS- und T30 RS-Türen sowie F30 Innenfenster, die Geländer in den Treppenhäusern wurden erhöht, die Fenster und Innentüren ausgetauscht und die Bodenbeläge in den Klassenräumen erneuert. Ob es Kriegsschäden gab, ist nicht bekannt. Aufgrund steigender Schülerzahlen ist es notwendig, die Zügigkeit der Schule auf 5-Zügigkeit zu erhöhen. Entsprechende Anpassungen im Raumbedarf ergeben sich hieraus. Mit dem Neubau des Wohngebietes Henninger Turm wird auch dieser Stadtteil Frankfurts verdichtet, der Bedarf an Grundschulplätzen und an moderner Ganztagesbetreuung steigt. Deshalb soll im Zuge von sowieso notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Haustechnik, Akustik und Brandschutz die Schule auf fünf Züge, mit ca. 500 Schülern erweitert und dafür das Raumgefüge neu organisiert werden. Dabei wird selbstverständlich Barrierefreiheit hergestellt. A. Zielsetzung: Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 01 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im konkreten Fall der Mühlbergschule bedeutet es eine Erweiterung von einer Drei- auf Fünfzügigkeit. Ziel ist die Gesamtsanierung und die Erweiterung mit einer konzeptionellen Planung, um ein der geltenden HBO entsprechendes, barrierefreies und auf die Nutzeranforderungen abgestimmtes Schulgebäude zu erhalten. Dabei werden, soweit möglich und wirtschaftlich umsetzbar, die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Mit dem Neubau des Wohngebietes Henninger Turm wird auch dieser Stadtteil Frankfurts verdichtet, der Bedarf an Grundschulplätzen und an moderner Ganztagesbetreuung steigt. Deshalb soll im Zuge von sowieso notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Haustechnik, Akustik und Brandschutz die Schule auf fünf Züge, mit ca. 500 Schülern erweitert und dafür das Raumgefüge neu organisiert werden. Dabei wird selbstverständlich Barrierefreiheit hergestellt. Dem angepassten Raumprogramm wird zugestimmt. B. Alternativen: Keine C. Lösung: Die Gesamtsanierung der Mühlbergschule wird in einem Bauabschnitt mit insgesamt 24 Monaten Bauzeit realisiert. Die Schule wird für 2 Jahre in einer Containeranlage, in der Pavillonanlage Länderweg, Seehofstraße 45, ausgelagert. Das Baudenkmal wird saniert und erweitert, an Stelle der abgängigen Turnhalle wird ein Neubau für die Ganztagesbetreuung und für zwei Turnhallen errichtet. Alt- und Neubau werden mit einem neuen Treppenhaus mit Aufzug verbunden. Ein dreigeschossiger Anbau wird im Südosten an den Altbau gestellt. Architektonisch bildet er mit dem großen Neubau im Südwesten eine Spange um den Bestand, ist Hinweis auf Neues am Eingang der Schule, als neues Bauteil deckt er den Raumbedarf der wachsenden Schule. Ein eingeschossiger Bestands-WC-Bau wird abgerissen, er war eine nicht bauzeitliche Ergänzung, ein Fremdkörper, der im Schulhof und der barrierefreien Haupterschließung der Schule im Weg ist. Der Schulhof ist in einen unteren vor dem Altbau und einen oberen Schulhof vor dem Neubau gegliedert. In der Stufe zwischen beiden Schulhöfen findet ein eingeschossiger Anbau mit Sonderräumen, Experimentierraum und Bibliothek, Platz. Hier wird ein Bezug zum Schulhof durch bodentiefe Fenster und Türen hergestellt. Die Dachfläche fügt sich in den oberen Schulhof, in unmittelbarer Nähe dazu steht ein denkmalgeschützter Brunnen. Der Altbau bleibt das Schulhaus. Die Geschosse 1 bis 3 und das auszubauende Dachgeschoss als 4.OG beherbergen jeweils eine Klassenstufe. Alle Verwaltungsräume und Lehrerzimmer werden im EG untergebracht. Die breiten Flure des Bestandes bieten sich als Lernlandschaften für einen differenzierenden Unterricht an, Einbauten zum Sitzen, Spielen und für die Garderobe werden dafür fest installiert. Den Klassenstufen 1 bis 3 ist darüber hinaus in dem neuen dreigeschossigen Anbau am Ende der Flure im Südosten je ein Differenzierungsraum zu geordnet. Auch die Klassenstufe 4 bekommt einen Differenzierungsraum, jedoch am anderen Ende des Flurs, im 4.OG des Neubaus für die Ganztagesbetreuung. Die Sonderräume in der Erweiterung des Altbaus in den Schulhof hinein können von Schule und Hort gleichermaßen genutzt werden. Eine Schüler-WC-Anlage wird in einem zweigeschossigen Bestandsbauteil angeordnet, je einmal für Jungen und Mädchen ein halbes Geschoss unter und ein halbes Geschoss über dem Altbau-EG, weitere WC gibt es außer im EG in jeder Etage des Neubauteils. Der Neubau hat vier Ober- und zwei Untergeschosse. Im Erdgeschoss befinden sich Mensa und Produktionsküche mit direkter Anlieferungsmöglichkeit von der Steinhausenstraße. Die Mensa lässt sich in zwei gleich große Räume teilen. Einer davon bietet mit einer Küchenzeile den Kindern die Möglichkeit zum gemeinsamen Kochen und Backen. Im 1.OG sind die Räume für die Ganztagesbetreuung untergebracht, ein Empfangsbüro, ein Garderobenraum, ein Kreativraum und ein großer Raum für vielfältiges Spiel und Rückzug. Feste Einbauten wie Podeste und raumteilende Elemente im großen Raum sollen Spiele ermöglichen und Verstecke bieten. Eine Turnhalle mit Geräteräumen und barrierefreiem WC folgt darüber, für akustische Trennung sorgen eine 35cm dicke Deckenplatte und schwimmender Estrich. Das 4.OG bietet Platz für Umkleiden. Dort wird der halbgeschossige Höhenversatz zwischen Alt- und Neubau für Sitzstufen genutzt, die Unterricht und Pausenaufenthalt ermöglichen. In den beiden Untergeschossen ist die zweite Turnhalle mit den dazugehörigen Nebenräumen und Lehrertoiletten angeordnet. Die Halle selbst liegt im 2.UG unter dem oberen Schulhof, ein Fensterband in der Decke parallel zur äußeren Längsseite des oberen Schulhofes stellt den Tageslichtbezug her und dient der Entrauchung. Auf dem Schulhof kann es als Sitzbank genutzt werden. Im 1.UG befinden sich die Umkleiden, die über eine mit der Turnhalle verbundene Galerie erschlossen werden. Neben dem Aufzug liegt einer von zwei Lehrmittelräumen. Der Aufzug im neuen Verbindungstreppenhaus hat Stationen zu allen Geschossen, sowohl zu denen des Altbaus, als auch zu den jeweils ein halbes Geschoss versetzt liegenden Geschossen des Neubaus. Das Konzept für diese Neuorganisation wurde von den Architekten gemeinsam mit der Schule in einer Leistungsphase 0 erstellt. Die Sanierungsarbeiten starten zum 27.06.
- Dies ist der letzte Termin, um den Anspruch, auf die im Städtebaulichen Vertrag (B 847) zum Henninger Areal vereinbarte Fördermittel, zu sichern. D. Kosten:
- Investitionsbedarf: 23.745.995,-- € brutto
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss Bis 2016 650.000,00 € 545.607,84 € 2017 8.845.166,95 € 9.069.632,35 € 2018 9.086.600,00 € 8.976.711,42 € 2019 2.808.000,00 € 2.806.402,21 € 2020 2.356.228,66 € 2.347.641,79 € Summe 23.745.995,61 € 23.745.995,61 € Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2017 609.833,05 500.000,00 2018 0,00 109.833,05 Summe 609.833,05 609.833,05
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten: Personelle Folgekosten 0 ,-- € Sächliche Folgekosten 516.781,73 € Kapitalkosten 1.351.374,00 € Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 653.015,00 € Abschreibung 634.890,00 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: Fördermittel in Höhe 3.360.000,-- € lt. STBV B 847
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage _Kostendeckblatt (ca. 103 KB)
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
39
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 3
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Sitzung
12
OBR 5
TO I, TOP 58
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 67
Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF
Sitzung
11
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
59
Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP Frankfurter FRAKTION
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF
Sitzung
12
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF
Sitzung
14
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 33
Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF