Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) Freigabe von Vorplanungsmitteln
Beschlussvorschlag
I. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung (RSV) zwischen Frankfurt, Eschborn, Steinbach, Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß der beigefügten Plandarstellungen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Regionalverband FrankfurtRheinMain (fortan als "Regionalverband" bezeichnet) die Vorhabenträgerschaft für die Umsetzung übernimmt. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Regionalverband als Vorhabenträger und der Stadt Frankfurt am Main als Baulastträger innerhalb ihres Gebietes werden in einer bilateralen Planungs- und Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben. IV. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Regionalverband die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte F 006 bis F 018 (Schloßstraße bis Gemarkungsgrenze Steinbach bzw. Eschborn) der Radschnellverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. V. Es dient der Kenntnis, dass die Planungen für die Abschnitte F 001 bis F 005 (Holbeinsteg bis Robert-Mayer-Straße) aufgrund der starken Überschneidungen zu anderen Planungsprojekten eigenständig durch den Magistrat erfolgen. VI. Die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 1.212 T€ werden bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70 % in Aussicht genommen werden kann.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 427) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)