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Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2012

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.05.2011, M 83

Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2012 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 8040 (M 54)

  1. 1 Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2012 sowie der Anhebung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im regionalen Schienenpersonennahverkehr um 1,5% wird zugestimmt. 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) voraussichtlich 3.977 T€/a beträgt.

  2. Es dient ferner zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 ab dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive Umlage möglich - ein Teil der zur Finanzierung der Mehrleistung notwendigen Mittel über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. In 2012 beträgt dieser Anteil 419 T€ und ist im o. g. Betrag von 3.977 T€ enthalten.

  3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2012 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 3.977 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2012 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem Grundangebot von SchienenPersonenNahVerkehrsleistungen sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine, die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt a. M. hätte zur Folge, dass der Rhein-Main-Takt nicht fortgeführt werden könnte. C. Lösung Während die regionale Grundleistung auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2010 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der RMV GmbH wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2011 liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010, § 8040, M 54, vor. Die entsprechende Vereinbarung mit dem RMV für das Fahrplanjahr 2010 wurde am 8.03./30.03.2010 abgeschlossen. Der Aufsichtsrat (AR) der RMV GmbH hat in seiner Sitzung am 15.11.2010, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2012 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o. g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o. g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene Gesamtleistungsangebot 2012 entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresfahrplan. Folgende Änderungen betreffen Frankfurt am Main: Auf den Linien SE 30/SE40 (Mittelhessenexpress) gibt es ab dem Fahrplanjahr 2012 erneut einen teilweisen Betreiberwechsel sowie ein geändertes Betriebskonzept im Zusammenhang mit der Linie

  4. Die Maßnahmen werden nur leistungsmäßig beschrieben, aber der Finanzierungsanteil für Frankfurt ist mit Null ausgewiesen. Auf der Linie 65 ist eine neue Spätfahrt ab Frankfurt Hbf geplant, die partnerschaftlich finanziert werden soll. Allerdings ist auch hier der Finanzierungsanteil für Frankfurt mit Null ausgewiesen. D. Finanzierung Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - Schiene - für den Fahrplan 2012 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt a. M. wird vsl. vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes 3.977 T€/a betragen. Damit trägt die Stadt Frankfurt am Main mit ca. 17,8 % des kommunalen Anteils an der Partnerschaftsfinanzierung einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung des SPNV, was auf die zentrale Lage Frankfurts zurückzuführen ist. Der geplante Partnerschaftsfinanzierungsanteil Frankfurts ist um ca. 1,36 % von ca. 3,924 Mio. € auf ca. 3,977 Mio. € angestiegen und im Wirtschaftsplan von traffiQ bzw. in der Mittelfristplanung sowie in den Haushaltsanmeldung berücksichtigt. Während die reguläre Mehrleistungsfinanzierung um 1,5 % fortgeschrieben wurde, steigt der umlagenindizierte Anteil um ca. 0,19 % von 418,6 T€ auf 419,4 T€. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u. a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u. a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zu Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Im Jahr 2007 und 2008 gab es eine leicht positive SPNV-Umlage, so dass davon auszugehen ist, dass die SPNV-Umlage zunächst keine negativen Entwicklungen nimmt. Jedoch sind auch künftig Aufwandssteigerungen in den Bereichen Energie, Vertrieb und Infrastruktur zu erwarten. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrunde liegenden Leistungs- und Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlage nach sich ziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind.