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Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2014

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.02.2013, M 24

Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1325 (M 25)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat des RMV in seiner Sitzung am 21.11.2012 das regionale Leistungsangebot sowie die Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2014 festgelegt hat.

  2. Der mit dem o. g. Beschluss verbundenen finanziellen Belastung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Höhe von voraussichtlich 3.986 T€/a wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr wird auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 ab dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive Umlage möglich - ein Teil der zur Finanzierung der Mehrleistung notwendigen Mittel über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. In 2014 beträgt dieser Anteil 420 T€ und ist im o. g. Betrag von 3.986 T€ enthalten.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2014 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 3.986 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2014 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem Grundangebot von SchienenPersonenNahVerkehrsleistungen sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt a. M. hätte zur Folge, dass der Rhein-Main-Takt nicht fortgeführt werden könnte. C. Lösung Während die regionale Grundleistung auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2012 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2013 liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012, § 1325 (M 25), vor. Die entsprechenden Vereinbarungen mit dem RMV für das Fahrplanjahr 2013 wurden abgeschlossen. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 21.11.2012, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2014 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o. g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o. g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene Gesamtleistungsangebot 2014 entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresfahrplan. Wesentliche Änderungen sind 2014 ggü. 2013 nicht vorgesehen. D. Finanzierung Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - Schiene - für den Fahrplan 2014 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt a. M. wird vsl. vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes 3.986 T€/a betragen. Damit trägt die Stadt Frankfurt am Main mit ca. 17,8 % des kommunalen Anteils an der Partnerschaftsfinanzierung einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung des SPNV, was auf die zentrale Lage Frankfurts zurückzuführen ist. Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im regionalen Schienenpersonennahverkehr wird auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Dementsprechend verringert sich der Partnerschaftsfinanzierungsanteil Frankfurts gegenüber dem Vorjahr um 48 T€. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u. a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u. a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zulasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Nach diesem Beschluss ist keine negative SPNV-Umlage mehr ausgewiesen worden. Jedoch sind auch künftig wesentliche Aufwandssteigerungen in den Bereichen Energie, Vertrieb und Infrastruktur zu erwarten. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrunde liegenden Leistungs- und damit Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlage nachsichziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind. Anlage 1 (ca. 459 KB)