Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2011
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.03.2010, M 54
Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5701 (M 20)
- 1 Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2011 sowie der Anhebung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im regionalen Schienenpersonennahverkehr um 1,5% wird zugestimmt. 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die finanzielle Belastung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) voraussichtlich 3.924 T€/a beträgt. 1.3 Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Entwicklung der SPNV-Umlage gemäß Prognose des RMV (Sensitivitätsbetrachtung vom September 2008) den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2010 mit zusätzlich 1,423 Mio. € und im Jahr 2011 mit zusätzlich 0,982 Mio. € belasten würde. Der RMV geht jedoch nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Hessen davon aus, dass eine negative Entwicklung der SPNV-Umlage vermieden werden kann.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 ab dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils durchgeführt wird. Demnach wird ein Teil der zur Finanzierung der Mehrleistung notwendigen Mittel über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. In 2011 beträgt dieser Anteil 419 T€ und ist im o. g. Betrag von 3.924 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Dezernat VI (traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH) zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2010/2011 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 3.924 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2010/2011 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: I. Vorbemerkungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem Grundangebot von SchienenPersonenNahVerkehrsleistungen sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Während die regionale Grundleistung auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verbundverkehrsunternehmen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2009 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der RMV GmbH wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2010 liegt ein Beschluss (M 20 vom 02.02.2009; StVV § 5701 vom 26.03.2009) vor. Die entsprechende Vereinbarung mit dem RMV für das Fahrplanjahr 2009 wurde am 23.01./27.02.2009 abgeschlossen. Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - Schiene - für den Fahrplan 2011 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt a. M. wird vsl. vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes 3.924 T€/a betragen. Damit trägt die Stadt Frankfurt am Main mit ca. 18,3 % des kommunalen Anteils an der Partnerschaftsfinanzierung einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung des SPNV, was auf die zentrale Lage Frankfurts zurückzuführen ist. Die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt a. M. hätte zur Folge, dass der Rhein-Main-Takt nicht realisiert werden könnte. II. Zu den Beschlussziffern Der Aufsichtsrat der RMV GmbH hat in seiner Sitzung am 18.11.2009, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2011 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. Laut RMV beträgt die Partnerschaftsfinanzierung im SPNV inkl. Umlagebelastung und der Preisfortschreibung von 1,5% im Jahr 2011 3.924 T€. Dieses in der o. g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene Gesamtleistungsangebot 2011 entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresfahrplan. Sowohl auf der Linie SE 10 (Frankfurt - Wiesbaden - Rheingau) als auch auf den Linien SE 30/RE40 (Mittelhessenexpress) gibt es ab dem Fahrplanjahr 2011 einen Betreiberwechsel sowie ein geändertes Betriebskonzept. Diese Änderungen erfolgen aber laut Beschluss des RMV-AR vom 18.11.2009 aufwandsneutral bezüglich der Partnerschaftsfinanzierung für Frankfurt am Main. Eine wesentliche Änderung bereits ab Sommer 2010 gibt es auf der S-Bahn-Linie 2, welche ab dann in der Hauptverkehrszeit auch durch den Frankfurter S-Bahn-Tunnel im 15-Min.-Takt verkehrt. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Umsetzung der Tunnelertüchtigung. Die Durchbindung erfolgt bezüglich der Partnerschaftsfinanzierung im Wesentlichen aufwandsneutral, da die zusätzlichen Betriebsleistungen durch Wegfall von Fahrten auf der Linie S1 im Tagesverkehr zwischen Frankfurt Hbf (hoch) - Frankfurt Höchst (-Hattersheim) kompensiert werden. Gemäß AR-Beschluss des RMV vom 16.03.2005 kommt seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes Abrechnungsverfahren im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung zur Anwendung. Dieses neue Abrechnungsverfahren ist für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutral. Demnach wird ein Teil der zur Finanzierung der Mehrleistung notwendigen Mittel über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Da dieser Betrag nach altem Verfahren mit der Partnerschaftsfinanzierung abgefordert wurde, entsteht für die Stadt Frankfurt am Main hieraus keine Mehrbelastung. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u. a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u. a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zu Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Bis einschließlich 2005 hat die Stadt Frankfurt am Main durch dieses Verfahren profitiert, da die Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen, kommunalem Partnerschaftsfinanzierungsanteil und Landesmitteln über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen lagen. Diese so genannte positive SPNV-Umlage wurde in den Jahren 1998 bis 2005 über die lokale Einnahmenaufteilung an die lokalen Verkehrsunternehmen (VGF, ICB, Alpina, RKH) als Fahrgeldeinnahmen weitergeleitet. Der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main konnte so mittel- und unmittelbar um durchschnittlich 2,5 Mio. € p. a. entlastet werden. Aufgrund gestiegener Energie- und Treibstoffpreise, Trassen- und Stationsgebühren sowie dem Einsatz neuer und damit teurerer Fahrzeuge lagen die Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen im Jahr 2006 erstmals über den Erlösen aus Regionalisierungsmitteln, Partnerschaftsfinanzierung und Fahrgeldeinnahmen. Die SPNV-Umlage war dadurch erstmalig negativ. In den Jahren 2007 und 2008 konnte aufgrund der außerordentlichen starken Tariferhöhung infolge der Kürzung der Regionalisierungsmittel im Dezember 2006 sowie aufgrund zusätzlicher Landeshilfen dennoch eine positive SPNV-Umlage erzielt werden. Für die nächsten Jahre ist gemäß einer Sensitivitätsbetrachtung des RMV vom September 2008 von einer negativen SPNV-Umlage auszugehen, die gemäß RMV-Einnahmenaufteilungsvertrag zu 100 % von den kommunalen Gebietskörperschaften zu tragen wäre. Diese Entwicklung würde den städtischen Haushalt im Jahr 2010 zusätzlich mit 1,423 Mio. € und im Jahr 2011 mit zusätzlich 0,982 Mio. € belasten. Der RMV geht jedoch nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Hessen davon aus, dass eine negative Entwicklung der SPNV-Umlage vermieden werden kann. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o. g. Rahmenbedingungen abwickeln.