Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich Schließung der Hauptwache

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 82 Betreff: Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich Schließung der Hauptwache Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2159 (M 113) Auf Antrag des Magistrats vom 12.05.2010 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen i.H.v. 18,36 Mio. € durch Beschluss § 2159 vom 05.07.2007 freigegeben wurde. b) der Magistrat am 03.08.2009 zusätzliche Mittel i.H.v. 485.806,69 €, begrenzt auf den Betrag, den die Magistratsvergabekommission (MVK) zum Nachtrag beschließt, bewilligt hat. c) die Deckung der vorgenannten, durch den Magistrat beschlossenen, Mehrkosten aus den um die konsumtiven Planungsmittel i.H.v. 923 T€ angepassten Veranschlagungen dieser Maßnahme erfolgt. d) somit bisher insgesamt 18.845.806,69 € bewilligt wurden. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass für die Neugestaltung der Zeil im Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Großen Eschenheimer Straße einschließlich der Schließung der Hauptwache zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 3.334.200,- € entstehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich hierdurch auf 22.180.000,- Mio. €. 3. Die erforderlichen Mittel werden in vorgenannter Höhe genehmigt, bei Nachträgen jedoch begrenzt auf die Beträge, die die MVK beschließt. 4. Die Deckung der zusätzlichen Kosten erfolgt aus a) den noch verfügbaren Mittel i.H.v. rd. 437 T€ aus der Anpassung der Veranschlagungen um die konsumtiven Planungsmittel i.H.v. 923 T€, b) erwarteten Einnahmen i.H.v. 1.731.000,- € (aus Stellplatzablöse 0,9 Mio. €, Erstattungen von Anliegern 0,38 Mio. € und städtebaulichem Vertrag 0,45 Mio. €), c) im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 zu bildenden Haushaltsresten aus dem Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt i.H.v. 1.166.200,- € 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Veränderungen haushalterisch zu beordnen sowie die Stadtverordnetenversammlung nach Erstellung der Schlussrechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme zu unterrichten. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss vom 05.07.2007, § 2159, hat die Stadtverordnetenversammlung für die Neugestaltung der Zeil im Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich Schließung der Hauptwache auf Basis der Kostenschätzung einer Vorplanung einen Gesamtkostenrahmen von 18,36 Mio. Euro bewilligt. Auf die Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage mit Kostenberechnung wurde ausdrücklich verzichtet. Im Rahmen der Konkretisierung der Planung für die Zeil zeigte sich, dass die für die Neugestaltung Zeil - auf der Grundlage der Kostenschätzung - veranschlagten Mittel nicht auskömmlich waren. Die höheren Kosten wurden jedoch durch Minderausgaben bei der Umgestaltung der Großen Eschenheimer Straße ausgeglichen. Im Rahmen der Bauausführung und Umsetzung der Planung ergaben sich weitere unvermeidbare Kosten. Mit Magistratsbeschluss Nr. 1130 vom 03.08.2009 wurden für zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen eine Erhöhung der Gesamtkostenrahmens um 485.806,69 € bewilligt. Somit wurden bisher insgesamt 18,84 Mio. Euro bewilligt. Entsprechend Ziffer II des Beschlusses § 2159 wurde festgelegt, dass bei einer unvermeidlichen Überschreitung des Kostenrahmens der Stadtverordnetenversammlung eine erneute Vorlage vorzulegen ist. B - Alternativen Keine. C - Lösung Der vorgelegte Vortrag des Magistrats, mit Darstellung des zusätzlichen Kostenbedarfs, wird beschlossen. Die Baumaßnahme wird - wie bisher - durch das Revisionsamt baubegleitend geprüft. Eine eventuell zusätzlich erforderlich werdende Überschreitung des Kostenrahmens wird nach Schlussrechnung der Maßnahme und Prüfung durch das Revisionsamt zur Beschlussfassung vorgelegt. D - Kosten Die unvermeidliche Überschreitung des Kostenrahmens ist vor allem in folgenden Positionen begründet: - Vollständiger Austausch des Kleinpflasterbereiches - Bodenaustausch unter dem Kleinpflaster - Erhöhter Aufwand der Anpassungsarbeiten im Bereich des großformatigen Plattenbelages - Ausführung der Stadtraummöblierung nach durchgeführten Bemusterungen - Statisch belastbare Konkretisierung des Beleuchtungskonzeptes - Bauzeitenverlängerung (Behinderung durch Baumaßnahmen Dritter) - Mehraufwand Nachtarbeit entlang der Geschäftsfassaden - Beschleunigungsmaßnahmen Aufgrund von Minderausgaben in anderen Kostenpositionen war zwar eine Verrechnung von einzelnen der aufgeführten Positionen innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtkostenrahmes möglich. Jedoch konnte keine Kompensation aller zusätzlich entstandenen Kostenpositionen bzw. der zur Verhandlung anstehenden Nachträge im Rahmen des Gesamtkostenrahmens erreicht werden, sodass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 3.334.200 € besteht. Zur Gegenfinanzierung stehen den Mehrkosten erwartete Einnahmen in Höhe von 1.731.300,- Euro aus Erstattungen von Anliegern, einem Städtebaulichen Vertrag sowie Stellplatzablösemitteln gegenüber. Der verbleibende Fehlbetrag wird zum einen durch bereits im Haushalt für die Maßnahme eingestellte Mittel in Höhe von noch 437.200,- € gedeckt, und zum anderen durch zu bildende Haushaltsreste 2009 aus dem Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2010, OF 653/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 82 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 24 Der Geschäftsordnungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und FAG, die Beratung der Vorlage M 82 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen von LINKE. und FAG abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FAG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD, ÖkoLinX-ARL Stv. Schenk (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2010 1. Der Vorlage M 82 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 653/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Im Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 82, werden 380.000 Euro als Beitrag der Anlieger angegeben. Laut seinerzeitigen Pressemeldung war von einer Summe von einer Million Euro als Beteiligung der Anlieger gesprochen worden. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, warum es jetzt nur noch 380.000 Euro sind." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 8179, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 60 10