Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich Schließung der Hauptwache
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M
82 Betreff:
Neugestaltung der Zeil
zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens
Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich Schließung
der Hauptwache Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
05.07.2007, § 2159 (M 113) Auf Antrag des Magistrats vom 12.05.2010
1. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen i.H.v.
18,36 Mio. € durch Beschluss § 2159 vom 05.07.2007 freigegeben wurde.
b) der Magistrat am 03.08.2009 zusätzliche Mittel
i.H.v. 485.806,69 €, begrenzt auf den Betrag, den die
Magistratsvergabekommission (MVK) zum Nachtrag beschließt, bewilligt hat.
c) die Deckung der vorgenannten, durch den Magistrat
beschlossenen, Mehrkosten aus den um die konsumtiven Planungsmittel i.H.v. 923
T€ angepassten Veranschlagungen dieser Maßnahme erfolgt. d) somit bisher insgesamt 18.845.806,69 €
bewilligt wurden.
2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass für die
Neugestaltung der Zeil im Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache
und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Großen Eschenheimer
Straße einschließlich der Schließung der Hauptwache zusätzliche Kosten in Höhe
von rd. 3.334.200,- € entstehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen
sich hierdurch auf 22.180.000,- Mio. €. 3. Die erforderlichen Mittel werden in vorgenannter
Höhe genehmigt, bei Nachträgen jedoch begrenzt auf die Beträge, die die MVK
beschließt. 4. Die Deckung der zusätzlichen Kosten erfolgt
aus a) den noch verfügbaren Mittel
i.H.v. rd. 437 T€ aus der Anpassung der Veranschlagungen um die
konsumtiven Planungsmittel i.H.v. 923 T€, b) erwarteten Einnahmen i.H.v. 1.731.000,- €
(aus Stellplatzablöse 0,9 Mio. €, Erstattungen von Anliegern 0,38 Mio.
€ und städtebaulichem Vertrag 0,45 Mio. €), c) im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 zu bildenden
Haushaltsresten aus dem Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt i.H.v.
1.166.200,- € 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Veränderungen
haushalterisch zu beordnen sowie die Stadtverordnetenversammlung nach
Erstellung der Schlussrechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme zu
unterrichten. Begründung: A -
Zielsetzung Mit Beschluss vom 05.07.2007, §
2159, hat die Stadtverordnetenversammlung für die Neugestaltung der Zeil im
Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des
Knotens Eschenheimer Tor sowie der großen Eschenheimer Straße einschließlich
Schließung der Hauptwache auf Basis der Kostenschätzung einer Vorplanung einen
Gesamtkostenrahmen von 18,36 Mio. Euro bewilligt. Auf die Erstellung einer
Bau- und Finanzierungsvorlage mit Kostenberechnung wurde ausdrücklich
verzichtet. Im Rahmen der Konkretisierung der
Planung für die Zeil zeigte sich, dass die für die Neugestaltung Zeil - auf der
Grundlage der Kostenschätzung - veranschlagten Mittel nicht auskömmlich waren.
Die höheren Kosten wurden jedoch durch Minderausgaben bei der Umgestaltung der
Großen Eschenheimer Straße ausgeglichen. Im Rahmen der Bauausführung und
Umsetzung der Planung ergaben sich weitere unvermeidbare Kosten. Mit Magistratsbeschluss Nr. 1130 vom 03.08.2009
wurden für zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen eine Erhöhung der
Gesamtkostenrahmens um 485.806,69 € bewilligt. Somit wurden bisher
insgesamt 18,84 Mio. Euro bewilligt. Entsprechend Ziffer II des Beschlusses § 2159 wurde
festgelegt, dass bei einer unvermeidlichen Überschreitung des Kostenrahmens der
Stadtverordnetenversammlung eine erneute Vorlage vorzulegen ist. B - Alternativen Keine. C - Lösung Der vorgelegte Vortrag des Magistrats, mit
Darstellung des zusätzlichen Kostenbedarfs, wird beschlossen. Die Baumaßnahme
wird - wie bisher - durch das Revisionsamt baubegleitend geprüft. Eine
eventuell zusätzlich erforderlich werdende Überschreitung des Kostenrahmens
wird nach Schlussrechnung der Maßnahme und Prüfung durch das Revisionsamt zur
Beschlussfassung vorgelegt. D - Kosten Die unvermeidliche Überschreitung des Kostenrahmens
ist vor allem in folgenden Positionen begründet: - Vollständiger Austausch des
Kleinpflasterbereiches -
Bodenaustausch unter dem Kleinpflaster - Erhöhter Aufwand der Anpassungsarbeiten im Bereich
des großformatigen Plattenbelages - Ausführung der Stadtraummöblierung nach
durchgeführten Bemusterungen - Statisch belastbare Konkretisierung des
Beleuchtungskonzeptes -
Bauzeitenverlängerung (Behinderung durch Baumaßnahmen Dritter) - Mehraufwand Nachtarbeit entlang
der Geschäftsfassaden -
Beschleunigungsmaßnahmen Aufgrund von Minderausgaben in anderen
Kostenpositionen war zwar eine Verrechnung von einzelnen der aufgeführten
Positionen innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtkostenrahmes möglich.
Jedoch konnte keine Kompensation aller zusätzlich entstandenen Kostenpositionen
bzw. der zur Verhandlung anstehenden Nachträge im Rahmen des
Gesamtkostenrahmens erreicht werden, sodass ein zusätzlicher
Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt
3.334.200 €
besteht. Zur Gegenfinanzierung stehen den Mehrkosten
erwartete Einnahmen in Höhe von 1.731.300,- Euro aus Erstattungen von
Anliegern, einem Städtebaulichen Vertrag sowie Stellplatzablösemitteln
gegenüber. Der verbleibende Fehlbetrag wird zum einen durch bereits im Haushalt
für die Maßnahme eingestellte Mittel in Höhe von noch 437.200,- € gedeckt,
und zum anderen durch zu bildende Haushaltsreste 2009 aus dem
Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
31.05.2010, OF
653/1 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 113
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP
48 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage M 82 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 24 Der
Geschäftsordnungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und FAG, die Beratung der
Vorlage M 82 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit
den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen von
LINKE. und FAG abgelehnt. Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 82
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung); FAG (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD, ÖkoLinX-ARL Stv.
Schenk (= Ablehnung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 82
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. FAG, FREIE WÄHLER und
Stv. Holtz (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1
am 15.06.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2010
1.
Der Vorlage M 82 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 653/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Im Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 82, werden 380.000 Euro als
Beitrag der Anlieger angegeben. Laut seinerzeitigen Pressemeldung war von
einer Summe von einer Million Euro als Beteiligung der Anlieger gesprochen
worden. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, warum es jetzt nur
noch 380.000 Euro sind."
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2.
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 8179, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 60 10