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Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich Sperrung der Hauptwache

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Betreff: Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich Sperrung der Hauptwache Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 640 I.1 Die Vorplanung zur Neugestaltung der Zeil im Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache wird zustimmend zur Kenntnis genommen. I.2 Es dient zur Kenntnis, dass die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich Sperrung der Hauptwache bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 10306) vom 17.11.2005 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Diese Maßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Anbindung der Tiefgarage des Baukomplexes "FrankfurtHochVier" und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Neugestaltung der Zeil. I.3 Aus diesem Sachzusammenhang heraus ist es erforderlich beide Projekte in einer Maßnahme im Investitionsprogramm zu veranschlagen. Die entsprechenden zusätzlichen Mittel für die Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich Sperrung der Hauptwache sind für den Haushalt 2008 anzumelden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Basis und innerhalb des in Punkt V und VI beschriebenen Gesamtkostenrahmens von 18,36 Mio. Euro (11,8 Mio. Euro Neugestaltung Zeil; 6,56 Mio. Euro Umgestaltung Große Eschenheimer Straße / Knoten Eschenheimer Tor) die Ausführungsplanung und Ausschreibung voranzutreiben und die erforderlichen Schritte zu einer Aufnahme der Bauarbeiten einzuleiten. Bei unvermeidlicher Überschreitung des Kostenrahmens wird erneut eine Vorlage vorgelegt werden. III.1 Die Finanzierung erfolgt unter "5.001720 Neugestaltung und Aufwertung Zeil / Schöneres Frankfurt" aus dem im Haushalt 2007 zur Verfügung stehenden 4 Mio Euro und den für 2008 und 2009 angemeldeten Mitteln i.H.v. zus. 3,3 Mio Euro (2008: 2,3 Mio Euro, 2009: 1 Mio Euro). 4,5 Mio. Euro werden aus bisher nicht verausgabten Mitteln des Investitionsprogramms "5.001024 Verbesserung der öffentlichen Räume - Innenstadt / Schöneres Frankfurt" finanziert. III.2 Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 6,56 Mio. Euro für die Umgestaltung der Großen Eschenheimer Straße und des Knotens Eschenheimer Tor sind für den Haushalt 2008 anzumelden. IV. Auf eine Bau- und Finanzierungsvorlage auf der Basis einer Kostenberechnung wird verzichtet, damit so früh wie möglich mit den Baumaßnahmen, die in engem Zusammenhang mit dem Baukomplex "FrankfurtHochVier" stehen, begonnen werden kann. Das Revisionsamt wird eine baubegleitende Prüfung durchführen. Unabhängig davon wird die Kostenberechnung dem Revisionsamt so rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Baumaßnahme zur Prüfung vorgelegt, dass Prüfungsfeststellungen bei der Ausschreibung noch berücksichtigt werden können. Die voraussichtlichen Herstellungskosten werden auf den Betrag begrenzt, der sich aus der Prüfung der Kostenberechnung durch das Revisionsamt ergibt. Der Magistrat unterrichtet zur gegebenen Zeit die Stadtverordnetenversammlung entsprechend. V.1 Es dient zur Kenntnis, dass für die Realisierung des Planungskonzeptes ohne Ablöse- und Abrisskosten für die Pavillons 13,76 Mio. Euro erforderlich sind zuzüglich 2,1 Mio. Euro Planungsmittel. Diese Kostenschätzung beinhaltet eine Sicherheitsmarge von etwa 5 %. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, mit der Anliegergemeinschaft über eine Kostenbeteiligung für die Oberflächengestaltung der Zeil zu verhandeln und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. VI.1 Es dient zur Kenntnis, dass zwei neue Gastronomiepavillons die vier vorhandenen ersetzen sollen. Ein dritter, kleinerer Pavillon kann zusätzlich im Bereich Brockhausbrunnen errichtet werden, wenn er von Dritten finanziert und betrieben wird. Die Ablöse- und Abrisskosten für die bestehenden Pavillons in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro sind von der Stadt zu tragen, soweit sie nicht durch die Anliegergemeinschaft finanziert werden. VI.2 Der Magistrat wird beauftragt, mit der FAAG als Eigentümerin und der Anliegergemeinschaft als vorgesehener Betreiberin über die Ablösekosten, den Abriss und Neubau sowie einen zukünftigen Betrieb auf eigene Rechnung zu verhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen. VII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Pavillon von FES und Ordnungsamt an der Einmündung Stiftstraße grundsätzlich abgerissen werden soll, sobald geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für den Kundenservice an anderer Stelle zur Verfügung stehen. Der Magistrat bemüht sich, geeignete Räumlichkeiten im näheren Umfeld der Zeil innerhalb bestehender Gebäude zu finden. Wenn ein entsprechender Ersatz gefunden ist, wird im Rahmen einer erneuten Vorlage der finanzielle Rahmen geklärt. VIII.1 Es dient zur Kenntnis, dass die Gestaltung der Zeil mit hochwertigem Platten- bzw. Pflasterbelag zukünftig eine Beschränkung des Schwerlastverkehrs im Zusammenhang mit Sondernutzungen auf der Zeil erforderlich macht. Die Sondernutzungen selbst werden reduziert auf besondere Ereignisse, die der besonderen Bedeutung der Zeil und den vergleichsweise hohen Instandsetzungskosten angemessen sind, und sollen nur noch auf ausgewiesenen Flächen gemäß beigefügtem Plan (Anlage 5) genehmigt werden. VIII.2 Der Magistrat wird beauftragt, die bestehenden Genehmigungen rechtzeitig vor dem Umbau zu kündigen und neue Genehmigungen nur entsprechend den o.g. Vorgaben zu erteilen. IX. Es dient zur Kenntnis, dass zur Schaffung von Platzflächen auf der Zeil etwa 50 Platanen gefällt werden müssen. X. Es dient zur Kenntnis, dass die Umgestaltung der Konstablerwache sowie von Seitenstraßen der Zeil aus logistischen Gründen nicht zeitgleich (2008) mit der Sperrung der Hauptwache, der Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße und des Verkehrsknotens Eschenheimer Turm sowie der Neugestaltung der Zeil durchgeführt werden können. Die Planungskonzepte für die Konstablerwache und die neu zu gestaltenden Seitenstraßen werden mit separaten Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: A Zielsetzung Die in die Jahre gekommene Zeil soll durch eine Neugestaltung optisch und funktional aufgewertet werden. Unter Beibehaltung des typischen Gestaltungselementes "Baumzug", das der Zeil einen hohen Wiedererkennungswert verleiht, soll die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden durch die Schaffung von freien Flächen, die Erneuerung von Bodenbelägen und der Möblierung sowie durch ein neues Lichtkonzept (s.u.). Gleichzeitig sollen Fortbewegungs- und Ruhezonen sich deutlicher als bisher voneinander unterscheiden und als solche genutzt werden. Darüber hinaus soll vor dem Hintergrund der Entwicklung und Sicherung des Dienstleistungs- und Einkaufsstandortes Innenstadt Frankfurt am Main und insbesondere im Zusammenhang mit der voraussichtlich im Herbst 2008 vorgesehenen Fertigstellung des Bauvorhabens "FrankfurtHochVier" mit dessen Tiefgaragenanbindung an die Große Eschenheimer Straße gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10306 vom 17.11.2005 das Verkehrskonzept zur Umgestaltung von Straßen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Änderung der Verkehrsführung in der westlichen Innenstadt, das u. a. die Sperrung der Hauptwache sowie die Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße und des Knotens Eschenheimer Tor vorsieht, umgesetzt werden. B Alternativen Für die Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße mit dem Verkehrsknoten und die Sperrung der Hauptwache gemäß der bereits beschlossenen Planung gibt es keine Alternativen. Für die Zeil wurden bereits im Jahr 2000 in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb 10 verschiedene Gestaltungskonzepte in einem kooperativen Verfahren erarbeitet. Die Ergebnisse sind in einer Dokumentationsbroschüre dargestellt. Nachdem keines der Konzepte alle vorgegebenen Kriterien erfüllt hatte, gab es keinen ersten Preis. Den 2. Preis teilten sich das Büro Chestnutt Niess aus Berlin in Arbeitsgemeinschaft mit dem Landschaftsarchitekten Karl Bauer und das Büro Schober + Knick Architekten aus München. Diese beiden Büros wurden auch hinzugezogen, als im September 2005 der Zeil-Beirat seine Tätigkeit aufnahm, ein Gremium aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Interessenverbände sowie der Anliegergemeinschaft. Ziel des Beirats war, konsensfähige Eckpunkte für eine Umgestaltung der Zeil zu erarbeiten. Ergänzend zu einer Ausstellung der beiden Preisträgerentwürfe aus dem Jahr 2000 führte das Stadtplanungsamt im November 2005 eine Besucher- und Passantenbefragung durch, um auch die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen. Die beiden o.g. Preisträger-Büros entwickelten in Zusammenarbeit mit dem Beirat vier Varianten für eine Neugestaltung der Zeil, die abweichend von den Wettbewerbsergebnissen insbesondere im Umgang mit dem Platanenzug einen Spielraum von eher konservierend bis völlig frei ausschöpften. In die nähere Auswahl kamen die beiden Varianten mit zwei und mit vier Baumreihen, jedoch ohne abschließende Festlegung seitens des Zeil-Beirates. Diese Festlegung mit 4 Baumreihen traf im September 2006 die Stadtverordnetenversammlung. Die jetzt vorliegende Planung für die Zeil ist das Ergebnis des darauf aufbauenden weiteren Abstimmungsprozesses zwischen Anliegern, Vertretern der politischen Gremien, der Interessenverbände und der Fachverwaltung. Alternativen zu diesem erreichten Konsens kommen daher nicht in Betracht. C Lösung Das Gesamtkonzept zur Aufwertung der Innenstadt beinhaltet mehrere separate Baumaßnahmen: 1. Umbau des Verkehrsknotens Eschenheimer Turm und der Große Eschenheimer Straße bis Hauptwache (gemäß Vorplanungsbeschluss § 10306 vom 17.11.2005). 2. Sperrung der Hauptwache (gemäß Vorplanungsbeschluss § 10306) als Provisorium, bei dem zwischen Biebergasse und Katharinenpforte das Höhenniveau der Fahrbahn und der Straßenabläufe angehoben und eine entsprechende Abgrenzung gegen den Autoverkehr mit stadtgestalterisch geeigneten Elementen vorgenommen wird. 3. Neugestaltung der Zeil im Bereich von der Mündung der Liebfrauenstraße bis zur Konstablerwache sowie vor dem Kaufhof (auf der Nordseite der Zeil zwischen Große Eschenheimer Straße und Liebfrauenstraße), beginnend im Westen. Die vorgenannten Baumaßnahmen stehen in unmittelbarem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. 4. Umgestaltung der Konstablerwache (hierzu wird eine separate Magistratsvorlage erarbeitet). 5. Umgestaltung der erneuerungsbedürftigen Seitenstraßen der Zeil, beginnend mit der Reineckstraße und der Großen Friedberger Straße, im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen (separate Magistratsvorlage). 6. Endgültige Neugestaltung des Platzbereichs um die Hauptwache, der sich optisch und funktional bis zur Liebfrauenstraße erstreckt. Lediglich die Gehwegfläche vor dem Kaufhof wird wegen ihres hohen Erneuerungsbedarfes bereits im Rahmen des Zeil-Umbaus erneuert. Die Gestaltung des Platzbereiches um die Hauptwache umfasst die Schließung der fächerförmigen Abgänge in die B-Ebene, neue Oberflächenbeläge und ggf. Baumpflanzungen und kann erst nach Abschluss der technischen Prüfung und der Machbarkeitsuntersuchungen zur Entrauchung, Entfluchtung und der Statik angegangen werden. Zur Oberflächengestaltung liegen bereits überzeugende Vorschläge aus dem Zeilwettbewerb des Jahres 2000 vor. Der hier vorgelegte Magistratsvortrag für die Neugestaltung der Zeil, die Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor und der Große Eschenheimer Straße sowie die provisorische Sperrung der Hauptwache (Nr. 1 - 3) soll einen zügigen Baubeginn Mitte 2008 ohne gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlage ermöglichen. Da die beiden letztgenannten Maßnahmen bereits in einer Vorplanungsvorlage den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht und von diesen beschlossen wurden, wird im Folgenden ausschließlich der Projektteil "Zeil" behandelt. Zu dem Gestaltungskonzept für die Zeil wurde mit der Zeilanliegergemeinschaft bereits ein Konsens erreicht. Optische und funktionale Gliederung der Zeil Freiflächen: Durch die Einfügung von freien Flächen in den Baumzug werden Aufenthaltsbereiche und Bewegungsflächen für die Querung der Zeil geschaffen an Punkten, die eine hohe Besucherfrequenz aufweisen. Die Freiflächen entstehen an: a) der Einmündung der Liebfrauenstraße b) dem Eingang zur neuen Passage des FrankfurtHochVier-Gebäudekomplexes c) am Brockhausbrunnen d) an der Einmündung Schäfergasse (östlich Karstadt). Durch die Wegnahme kleiner Baumgruppen und Ausbildung von Freiflächen wird der Baumzug in große Baumhaine gegliedert und die Zeil rhythmisiert. Zur Schaffung der Platzflächen müssen 80 Platanen entfernt werden. Der Magistrat bemüht sich, einen Teil davon im Stadtgebiet unterzubringen. Dies erscheint machbar für etwa 30 Bäume. Aufgrund mangelnder Vitalität und des niedrigen Kronenansatzes können Zeil-Bäume nur auf verkehrsfreien Flächen eingepflanzt werden. Die restlichen 50 Platanen müssen gefällt werden. Der in die Baukosten eingerechnete Restwert der Bäume wird für Neupflanzungen an anderen Stellen verwendet. Bewegungs- und Ruhezonen: Die Ruhezonen mit Sitzmöglichkeiten werden zukünftig in der Mitte der Zeil liegen. Die äußeren Baumreihen sollen ergänzend zu den randlichen Gehwegsbereichen als Fortbewegungszonen dienen. Ebenfalls mittig werden Gastronomie-Pavillons und Fahrradständer angeordnet. Der Plan ist als Anlage 1 beigefügt. Pavillons auf der Zeil Die bestehenden, paarweise angeordneten 4 Pavillons sollen abgerissen und auf den frei werdenden Flächen anstelle von jeweils zwei Pavillons mittig je ein größerer Pavillon von bis zu 150 qm errichtet werden. Die Kellerbereiche der bestehenden Pavillons sollen beim Neubau mit verwendet werden. Die Pavillons erhalten Außengastronomieflächen ausschließlich im Bereich der bisherigen Baumfelder, deren zu erhaltender Kleinpflasterteppich die Sommergartenbereiche erkennbar markiert. Der Neubau der Pavillons soll von der FAAG als Eigentümerin der vorhandenen Pavillons übernommen werden, die die Baukosten über ihre zukünftigen Einnahmen refinanzieren wird. Es wird davon ausgegangen, dass Bau und Betrieb wirtschaftlich rentabel sind, wenn Abriss und Ablösekosten (in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro) von der Stadt übernommen werden. Mit der FAAG ist über die endgültige Höhe der Ablösekosten für die bestehenden Verträge zu verhandeln. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass das von der Anlieger-Gemeinschaft vorgeschlagene Gastronomie-Konzept von dieser selbst oder einem von ihr Beauftragten finanziert und betrieben wird. Mit der Anliegergemeinschaft ist dahingehend zu verhandeln. Das hat folgende Vorteile: Es findet eine Bewirtschaftung der Pavillons aus einer Hand statt; Es wird eine hohe Qualität auf Dauer erwartet; Die Anlieger-gemeinschaft wird aus eigenem Interesse ein ansprechende Erscheinungsbild gewährleisten und es wird nicht zuletzt ein aufeinander abgestimmtes Gastronomie-Angebot realisiert werden. Ein dritter Pavillon im Bereich des Brockhausbrunnens mit einer Größe von maximal 50 qm wird entsprechend einem Vorschlag der Anlieger im weiteren Planungsprozess eingefügt, wenn ein tragfähiges Bewirtschaftungskonzept vorliegt und die Finanzierung durch Dritte gesichert ist. Die Hochbauplanung bzw. das architektonische Konzept für die neuen Pavillons werden der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt. Oberfläche der Zeil Die Oberfläche der Zeil soll mit hochwertigem Material gestaltet werden. Dies kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn Schwerlastverkehr ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Verwendung von hochwertigen Platten bzw. Pflaster auf der Zeil ist jedoch ihre grundsätzliche Sperrung für den Schwerlastverkehr und die Einschränkung der Sondernutzungen (s. Sondernutzungen). Baumbestandene Bereiche: Im Bereich unter den Bäumen soll der bestehende Kleinpflasterteppich erhalten werden. Im Umfeld der neuen Pavillons soll der Kleinpflasterteppich nach Herausnahme der Bäume erhalten werden zur Abgrenzung der Sommergärten von den Bewegungsflächen. Bewegungsflächen: Die Bewegungsflächen außerhalb des Baumbestandes werden mit hellen Platten bzw. Pflaster aus hochwertigem Material (z. B. Naturstein) gestaltet, die farblich und in ihrem Rastermaß zum Kleinpflasterteppich passen. Damit wird gegenüber dem Ist-Zustand eine höhere Stabilität erreicht. Da überdies Schwerlastverkehr mit Ausnahme von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen künftig grundsätzlich nicht mehr erlaubt ist (siehe Sondernutzung), ist der Plattenbelag bzw. Pflasterbelag auch aus Sicht der Straßenunterhaltung akzeptabel. Die Platten sollen richtungsneutral verlegt werden, z.B. im römischen Verband (vgl. Anlage 2). Beleuchtung der Zeil Die Beleuchtung der Zeil soll zukünftig mit Hilfe von zwischen den Baumkronen aufgehängten Leuchten erfolgen, die einerseits den Boden anstrahlen, andererseits aber auch das Blätterdach erhellen (vgl. Anlage 3). Ein abgespanntes Gitternetz zur Aufhängung der Leuchten soll am Rand der Baumfelder an Masten befestigt werden, von denen aus auch die seitlichen Bewegungsflächen vor den Schaufenstern erleuchtet werden sollen. Diese Masten werden etwa alle 20 bis 30 m zwischen den äußeren Bäumen stehen. Die Masten sollen technisch so ausgestattet werden, dass die Anliegergemeinschaft an ihnen eine Weihnachtsbeleuchtung installieren und betreiben kann. Eine Bemusterung soll die endgültige Entscheidung bringen. Dabei sind die Vergabevorschriften zu beachten. Sitzmöglichkeiten auf der Zeil Die Sitzmöglichkeiten sollen auch zukünftig rund um die einzelnen Bäume herum angeordnet sein, da diese Anordnung am wenigsten die Freiräume und das Queren der Zeil behindert und eine freie Wahl der Blickrichtung zulässt. Lokalisiert werden die Sitzmöglichkeiten in den beiden mittleren Baumreihen. Von der Zeil-Architektin vorgeschlagen sind das Modell "Chair One" des Designers Konstantin Grcic sowie das Modell "Stadtbank" der Schweizer BURRI AG (vgl. Anlage, Abb. 4). Es kommen aber auch Bankmodelle aus dem Möblierungskatalog der Stadt in Betracht. Die endgültige Entscheidung wird nach einer Bemusterung gefällt. Die Vergabevorschriften sind hier ebenfalls zu beachten. Abfallbehälter und sonstige Einbauten auf der Zeil Es wird geprüft, ob der Abfall auf der Zeil über Einwurfbehälter in größere unterirdische Container geleitet werden kann, die dann im Absaugverfahren geleert werden. Ob dies realisierbar ist, hängt sowohl vom unterirdischen Raumangebot wie auch von der Ausstattung der FES-Fahrzeuge ab. Schalt- und Verteilerkästen sollen grundsätzlich in Abstimmung mit den Versorgern unterirdisch untergebracht werden oder an/ in bestehenden Wänden und Mauern. Strom- und Wasserversorgung für die Sondernutzungsflächen werden am Rand des Kleinpflasterteppichs eingebaut. Fahrradstellplätze auf der Zeil Die bisher häufig als Fahrradständer benutzten stabilen Baumschutzgitter sollen entfernt werden. Stattdessen soll ein geordnetes Fahrradparken an Fahrradständern dezentral an verschiedenen Stellen der beiden mittleren Baumreihen eingerichtet werden (vgl. Anlage 1). Derzeit lassen sich theoretisch an jedem Baum zwei Fahrräder befestigen, wodurch sich rechnerisch eine Gesamtzahl von 580 ergibt. Diese Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten wird grundsätzlich erhalten, kann jedoch unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen an die Zeil und der Fußgängerfrequenzen zukünftig nur etwa zur Hälfte auf der Zeil selbst angeboten werden. In Kombination mit den anderen Nutzungen der mittleren Ruhezone lassen sich dort dezentral verteilt mindestens 280 Fahrradstellplätze unterbringen. Ergänzend sollen etwa 300 Fahrradstellplätze in den einmündenden Nebenstraßen (Große Friedberger Straße, Schäfergasse, Stiftstraße, Brönnerstraße, Hasengasse, Liebfrauenstraße) sowie auf der Hauptwache und in der Einmündung der Großen Eschenheimer Straße eingerichtet werden, so dass mindestens so viel Fahrradstellplätze eingeplant werden wie heute vorhanden sind. Die Anlage 1 zeigt mögliche Abstellplätze für Fahrräder, weitere Detaillierungen erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanung. Darüber hinaus werden vom Karstadt-Konzern Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrräder in dessen Parkhaus geschaffen. Auf neue Baumschutzgitter (dann in neuem Design) soll nur dann zurückgegriffen werden, wenn sich nach einer Probephase herausstellen sollte, dass die Bäume durch die Entfernung der bisherigen Baumschutzgitter beschädigt werden. Vor allem an den für Sondernutzungen freigegebenen Plätzen und an den äußeren Baumreihen muss ggf. nachgebessert werden. Ebenfalls ausgetauscht werden müssen die vorhandenen Baumscheiben, wenn sie sich trotz Fahrverbot für Schwerlastverkehr als nicht stabil genug erweisen sollten. Sondernutzungen auf der Zeil Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei. Um Beschädigungen und Instandsetzungsaufwand am neuen Oberflächenbelag der Zeil zu begrenzen, soll die Zeil nach der Erneuerung grundsätzlich für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Ausnahmen soll es nur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge geben. Eventueller Andienungsverkehr muss fußläufig oder ggf. mit Leichtfahrzeugen erfolgen. Die Sondernutzungen selbst sollen zum einen reduziert werden auf besondere Ereignisse, die der besonderen Bedeutung der Zeil und den vergleichsweise hohen Instandsetzungskosten angemessen sind. Dauerhafte Verkaufsstände incl. den sog. Benefiz-Ständen sollen zukünftig entfallen. Zum anderen sollen Sondernutzungen künftig nur noch auf wenigen Flächen genehmigt werden, die auf dem beigefügtem Plan ausgewiesen sind (Platzflächen am Eingang zur FrankfurtHochVier-Passage und an der Einmündung Schäfergasse) (Anlage 5). Die bestehenden Genehmigungen sind rechtzeitig vor dem Umbau zu kündigen und neue Genehmigungen nur noch entsprechend den o.a. Vorgaben zu erteilen. Pavillon der FES und des Ordnungsamtes (Einmündung Stiftstraße) Der Service-Pavillon von FES und Ordnungsamt an der Einmündung der Stiftstraße soll nach Möglichkeit abgerissen werden. Der Magistrat bemüht sich um eine Ersatzlösung an anderer Stelle. Favorisiert wird die Einrichtung einer Servicestelle innerhalb bestehender Gebäude. Wenn ein Eratz gefunden ist, werden der Gebäuderestwert und die Entschädigung durch eine eigenständige Vorlage geklärt. Zeitlicher Ablauf Für die ingenieurtechnische Planung zur Zeil und der Projektsteuerung für die Zeil und den Umbau Eschenheimer Straße/ Knoten Eschenheimer Turm laufen zurzeit vorschriftsmäßige europaweite Ausschreibungs-Verfahren gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen. Die Arbeiten sollen mit Nachdruck vorangetrieben werden, um möglichst frühzeitig mit den Baumaßnahmen beginnen zu können. Kosten Die Kosten belaufen sich nach der inzwischen vorliegenden Kostenschätzung auf etwa 13,76 Mio. Euro zuzüglich der Planungskosten von etwa 2,1 Mio. Euro. Diese Kosten umfassen auch die Grunderneuerung des gesamten Straßenoberbaus (Tragschichten und Beläge). Zusätzlich kommen nach derzeitiger Kenntnis noch bis zu 2,5 Mio. Euro für den Abriss und die Ablösung der Verträge für die vorhandenen Gastronomie-Pavillons hinzu. Über den Ablöse-Betrag ist mit der FAAG zu verhandeln. Die Neubaukosten für die Pavillons sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass die FAAG die Herstellungskosten aus den zukünftigen Pachteinnahmen refinanzieren kann. Abriss- und Ablösekosten sind dagegen als unrentable Kosten von der Stadt zu übernehmen. Mit der Anliegergemeinschaft soll über eine Kostenbeteiligung an den Neugestaltungskosten für die Zeil verhandelt werden. Die Gesamtkosten von bis zu 18,36 Mio. Euro werden folgendermaßen finanziert: zusätzlich zu den bereits mit Haushalt 2007 zur Verfügung stehenden 4 Mio. Euro bzw. für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 angemeldeten insgesamt 3,3 Mio. Euro (2008: 2,3 Mio. Euro, 2009: 1 Mio. Euro) werden die restlichen Kosten von bis zu 4,5 Mio. Euro aus bisher nicht verausgabten Mitteln des Investitionsprogramms "Verbesserung der öffentlichen Räume - Innenstadt / Schöneres Frankfurt" finanziert. Der aus dem Innenstadtprogramm finanzierte Betrag mindert sich um den mit der Anliegergemeinschaft auszuhandelnden Kostenbeteiligungs-Betrag für die Neugestaltung. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 6,56 Mio. Euro für die Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße und des Knotens Eschenheimer Tor sind für den Haushalt 2008 anzumelden. Die Kostenschätzungen sind als Tabellen in der Anlage beigefügt (Anlage 6 und 7). Kostenberechnungen incl. der zu erwartenden Folgekosten werden auf der Basis der weiterführenden Entwurfs- und Ausführungsplanung erarbeitet und dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2007, NR 518 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 82 Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.06.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.06.2007, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 113 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 32 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 113 und NR 518 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD, LINKE.WASG und BFF abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 518 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffern I.1, II. erster Satz und III. bis X.: CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Ziffern I.2, I.3 und II. zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung); SPD, LINKE.WASG und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und ÖkoLinX/E.L. (M 113 und NR 518 = Ablehnung) NPD (M 113 und NR 518 = Annahme) 14. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 518 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) zu 2. CDU, 1 SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen 3 SPD (= Ablehnung); bei einer Enthaltung SPD 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 518 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffern I.1, II. erster Satz und III. bis X.: CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen REP (= Ablehnung) Ziffern I.2, I.3 und II. zweiter Satz: CDU, GRÜNE und NPD gegen FDP und REP (= Ablehnung) SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen REP (= Ablehnung) SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschlussausfertigung(en): § 2159, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 60 10