Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich Sperrung der Hauptwache
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M
113 Betreff:
Neugestaltung der Zeil zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache und
Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße
einschließlich Sperrung der Hauptwache Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006,
§ 640 I.1 Die Vorplanung zur
Neugestaltung der Zeil im Bereich zwischen Liebfrauenstraße und Konstablerwache
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. I.2 Es dient zur Kenntnis, dass die Vorplanung zur
Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße
einschließlich Sperrung der Hauptwache bereits mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (§ 10306) vom 17.11.2005 zustimmend zur Kenntnis
genommen wurde. Diese Maßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Anbindung
der Tiefgarage des Baukomplexes "FrankfurtHochVier" und stehen in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Neugestaltung der Zeil. I.3 Aus diesem Sachzusammenhang heraus ist es
erforderlich beide Projekte in einer Maßnahme im Investitionsprogramm zu
veranschlagen. Die entsprechenden zusätzlichen Mittel für die Umgestaltung des
Knotens Eschenheimer Tor sowie der Große Eschenheimer Straße einschließlich
Sperrung der Hauptwache sind für den Haushalt 2008 anzumelden.
II. Der Magistrat wird beauftragt,
auf dieser Basis und innerhalb des in Punkt V und VI beschriebenen
Gesamtkostenrahmens von 18,36 Mio. Euro (11,8 Mio. Euro Neugestaltung Zeil;
6,56 Mio. Euro Umgestaltung Große Eschenheimer Straße / Knoten Eschenheimer
Tor) die Ausführungsplanung und Ausschreibung voranzutreiben und die
erforderlichen Schritte zu einer Aufnahme der Bauarbeiten einzuleiten. Bei
unvermeidlicher Überschreitung des Kostenrahmens wird erneut eine Vorlage
vorgelegt werden.
III.1 Die Finanzierung erfolgt
unter "5.001720 Neugestaltung und Aufwertung Zeil / Schöneres Frankfurt"
aus dem im Haushalt 2007 zur Verfügung stehenden 4 Mio Euro und den für 2008
und 2009 angemeldeten Mitteln i.H.v. zus. 3,3 Mio Euro (2008: 2,3 Mio Euro,
2009: 1 Mio Euro). 4,5 Mio. Euro werden aus bisher nicht verausgabten Mitteln
des Investitionsprogramms "5.001024 Verbesserung der öffentlichen Räume -
Innenstadt / Schöneres Frankfurt" finanziert. III.2 Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 6,56 Mio.
Euro für die Umgestaltung der Großen Eschenheimer Straße und des Knotens
Eschenheimer Tor sind für den Haushalt 2008 anzumelden. IV. Auf eine Bau- und Finanzierungsvorlage auf der
Basis einer Kostenberechnung wird verzichtet, damit so früh wie möglich mit den
Baumaßnahmen, die in engem Zusammenhang mit dem Baukomplex "FrankfurtHochVier"
stehen, begonnen werden kann. Das Revisionsamt wird eine baubegleitende Prüfung
durchführen. Unabhängig davon wird die Kostenberechnung dem Revisionsamt so
rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Baumaßnahme zur Prüfung vorgelegt,
dass Prüfungsfeststellungen bei der Ausschreibung noch berücksichtigt werden
können. Die voraussichtlichen Herstellungskosten werden auf den Betrag
begrenzt, der sich aus der Prüfung der Kostenberechnung durch das Revisionsamt
ergibt. Der Magistrat unterrichtet zur gegebenen Zeit die
Stadtverordnetenversammlung entsprechend. V.1 Es dient zur Kenntnis, dass für die Realisierung
des Planungskonzeptes ohne Ablöse- und Abrisskosten für die Pavillons 13,76
Mio. Euro erforderlich sind zuzüglich 2,1 Mio. Euro Planungsmittel. Diese
Kostenschätzung beinhaltet eine Sicherheitsmarge von etwa 5 %. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, mit der
Anliegergemeinschaft über eine Kostenbeteiligung für die Oberflächengestaltung
der Zeil zu verhandeln und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. VI.1 Es dient zur Kenntnis, dass zwei neue
Gastronomiepavillons die vier vorhandenen ersetzen sollen. Ein dritter,
kleinerer Pavillon kann zusätzlich im Bereich Brockhausbrunnen errichtet
werden, wenn er von Dritten finanziert und betrieben wird. Die Ablöse- und
Abrisskosten für die bestehenden Pavillons in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro
sind von der Stadt zu tragen, soweit sie nicht durch die Anliegergemeinschaft
finanziert werden. VI.2 Der Magistrat wird beauftragt, mit der FAAG als
Eigentümerin und der Anliegergemeinschaft als vorgesehener Betreiberin über die
Ablösekosten, den Abriss und Neubau sowie einen zukünftigen Betrieb auf eigene
Rechnung zu verhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen. VII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der
Pavillon von FES und Ordnungsamt an der Einmündung Stiftstraße grundsätzlich
abgerissen werden soll, sobald geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für den
Kundenservice an anderer Stelle zur Verfügung stehen. Der Magistrat bemüht
sich, geeignete Räumlichkeiten im näheren Umfeld der Zeil innerhalb bestehender
Gebäude zu finden. Wenn ein entsprechender Ersatz gefunden ist, wird im Rahmen
einer erneuten Vorlage der finanzielle Rahmen geklärt. VIII.1 Es dient zur Kenntnis, dass die Gestaltung der
Zeil mit hochwertigem Platten- bzw. Pflasterbelag zukünftig eine Beschränkung
des Schwerlastverkehrs im Zusammenhang mit Sondernutzungen auf der Zeil
erforderlich macht. Die Sondernutzungen selbst werden reduziert auf besondere
Ereignisse, die der besonderen Bedeutung der Zeil und den vergleichsweise hohen
Instandsetzungskosten angemessen sind, und sollen nur noch auf ausgewiesenen
Flächen gemäß beigefügtem Plan (Anlage 5) genehmigt werden. VIII.2 Der Magistrat wird beauftragt, die bestehenden
Genehmigungen rechtzeitig vor dem Umbau zu kündigen und neue Genehmigungen nur
entsprechend den o.g. Vorgaben zu erteilen. IX. Es dient zur Kenntnis, dass zur Schaffung von
Platzflächen auf der Zeil etwa 50 Platanen gefällt werden müssen. X. Es dient zur Kenntnis, dass die Umgestaltung der
Konstablerwache sowie von Seitenstraßen der Zeil aus logistischen Gründen nicht
zeitgleich (2008) mit der Sperrung der Hauptwache, der Umgestaltung der Große
Eschenheimer Straße und des Verkehrsknotens Eschenheimer Turm sowie der
Neugestaltung der Zeil durchgeführt werden können. Die Planungskonzepte für die
Konstablerwache und die neu zu gestaltenden Seitenstraßen werden mit separaten
Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: A Zielsetzung Die in die Jahre gekommene Zeil soll durch eine
Neugestaltung optisch und funktional aufgewertet werden. Unter Beibehaltung des
typischen Gestaltungselementes "Baumzug", das der Zeil einen hohen
Wiedererkennungswert verleiht, soll die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert
werden durch die Schaffung von freien Flächen, die Erneuerung von Bodenbelägen
und der Möblierung sowie durch ein neues Lichtkonzept (s.u.). Gleichzeitig
sollen Fortbewegungs- und Ruhezonen sich deutlicher als bisher voneinander
unterscheiden und als solche genutzt werden. Darüber hinaus soll vor dem Hintergrund der
Entwicklung und Sicherung des Dienstleistungs- und Einkaufsstandortes
Innenstadt Frankfurt am Main und insbesondere im Zusammenhang mit der
voraussichtlich im Herbst 2008 vorgesehenen Fertigstellung des Bauvorhabens
"FrankfurtHochVier" mit dessen Tiefgaragenanbindung an die Große Eschenheimer
Straße gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10306 vom
17.11.2005 das Verkehrskonzept zur Umgestaltung von Straßen im Zusammenhang mit
der vorgesehenen Änderung der Verkehrsführung in der westlichen Innenstadt, das
u. a. die Sperrung der Hauptwache sowie die Umgestaltung der Große Eschenheimer
Straße und des Knotens Eschenheimer Tor vorsieht, umgesetzt werden. B Alternativen Für die Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße
mit dem Verkehrsknoten und die Sperrung der Hauptwache gemäß der bereits
beschlossenen Planung gibt es keine Alternativen. Für die Zeil wurden bereits im Jahr 2000 in einem
städtebaulichen Ideenwettbewerb 10 verschiedene Gestaltungskonzepte in einem
kooperativen Verfahren erarbeitet. Die Ergebnisse sind in einer
Dokumentationsbroschüre dargestellt. Nachdem keines der Konzepte alle
vorgegebenen Kriterien erfüllt hatte, gab es keinen ersten Preis. Den 2. Preis
teilten sich das Büro Chestnutt Niess aus Berlin in Arbeitsgemeinschaft mit dem
Landschaftsarchitekten Karl Bauer und das Büro Schober + Knick Architekten aus
München. Diese beiden Büros wurden auch hinzugezogen, als im September 2005 der
Zeil-Beirat seine Tätigkeit aufnahm, ein Gremium aus Vertretern der Politik,
der Verwaltung und der Interessenverbände sowie der Anliegergemeinschaft. Ziel
des Beirats war, konsensfähige Eckpunkte für eine Umgestaltung der Zeil zu
erarbeiten. Ergänzend zu einer Ausstellung der beiden Preisträgerentwürfe aus
dem Jahr 2000 führte das Stadtplanungsamt im November 2005 eine Besucher- und
Passantenbefragung durch, um auch die Öffentlichkeit zu informieren und zu
beteiligen. Die beiden o.g. Preisträger-Büros entwickelten in Zusammenarbeit
mit dem Beirat vier Varianten für eine Neugestaltung der Zeil, die abweichend
von den Wettbewerbsergebnissen insbesondere im Umgang mit dem Platanenzug einen
Spielraum von eher konservierend bis völlig frei ausschöpften. In die nähere
Auswahl kamen die beiden Varianten mit zwei und mit vier Baumreihen, jedoch
ohne abschließende Festlegung seitens des Zeil-Beirates. Diese Festlegung mit 4
Baumreihen traf im September 2006 die Stadtverordnetenversammlung. Die jetzt vorliegende Planung für die Zeil ist das
Ergebnis des darauf aufbauenden weiteren Abstimmungsprozesses zwischen
Anliegern, Vertretern der politischen Gremien, der Interessenverbände und der
Fachverwaltung. Alternativen zu diesem erreichten Konsens kommen daher nicht in
Betracht. C Lösung Das Gesamtkonzept zur Aufwertung der Innenstadt
beinhaltet mehrere separate Baumaßnahmen: 1. Umbau des Verkehrsknotens Eschenheimer Turm und
der Große Eschenheimer Straße bis Hauptwache (gemäß Vorplanungsbeschluss §
10306 vom 17.11.2005). 2.
Sperrung der Hauptwache (gemäß Vorplanungsbeschluss § 10306) als Provisorium,
bei dem zwischen Biebergasse und Katharinenpforte das Höhenniveau der Fahrbahn
und der Straßenabläufe angehoben und eine entsprechende Abgrenzung gegen den
Autoverkehr mit stadtgestalterisch geeigneten Elementen vorgenommen wird.
3. Neugestaltung der Zeil im
Bereich von der Mündung der Liebfrauenstraße bis zur Konstablerwache sowie vor
dem Kaufhof (auf der Nordseite der Zeil zwischen Große Eschenheimer Straße und
Liebfrauenstraße), beginnend im Westen. Die vorgenannten Baumaßnahmen stehen in unmittelbarem
sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. 4. Umgestaltung der Konstablerwache (hierzu wird eine
separate Magistratsvorlage erarbeitet). 5. Umgestaltung der erneuerungsbedürftigen
Seitenstraßen der Zeil, beginnend mit der Reineckstraße und der Großen
Friedberger Straße, im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen (separate
Magistratsvorlage). 6.
Endgültige Neugestaltung des Platzbereichs um die Hauptwache, der sich optisch
und funktional bis zur Liebfrauenstraße erstreckt. Lediglich die Gehwegfläche
vor dem Kaufhof wird wegen ihres hohen Erneuerungsbedarfes bereits im Rahmen
des Zeil-Umbaus erneuert. Die Gestaltung des Platzbereiches um die Hauptwache
umfasst die Schließung der fächerförmigen Abgänge in die B-Ebene, neue
Oberflächenbeläge und ggf. Baumpflanzungen und kann erst nach Abschluss der
technischen Prüfung und der Machbarkeitsuntersuchungen zur Entrauchung,
Entfluchtung und der Statik angegangen werden. Zur Oberflächengestaltung liegen
bereits überzeugende Vorschläge aus dem Zeilwettbewerb des Jahres 2000 vor.
Der hier vorgelegte Magistratsvortrag für die
Neugestaltung der Zeil, die Umgestaltung des Knotens Eschenheimer Tor und
der Große Eschenheimer Straße sowie die provisorische Sperrung der Hauptwache
(Nr. 1 - 3) soll einen zügigen Baubeginn Mitte 2008 ohne gesonderte Bau- und
Finanzierungsvorlage ermöglichen. Da die beiden letztgenannten Maßnahmen
bereits in einer Vorplanungsvorlage den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht
und von diesen beschlossen wurden, wird im Folgenden ausschließlich der
Projektteil "Zeil" behandelt. Zu dem Gestaltungskonzept für die Zeil wurde mit der
Zeilanliegergemeinschaft bereits ein Konsens erreicht. Optische und funktionale Gliederung der Zeil Freiflächen: Durch die Einfügung von
freien Flächen in den Baumzug werden Aufenthaltsbereiche und Bewegungsflächen
für die Querung der Zeil geschaffen an Punkten, die eine hohe Besucherfrequenz
aufweisen. Die Freiflächen entstehen an: a) der Einmündung der Liebfrauenstraße b) dem Eingang zur neuen Passage des
FrankfurtHochVier-Gebäudekomplexes c) am Brockhausbrunnen d) an der Einmündung Schäfergasse (östlich
Karstadt). Durch die Wegnahme kleiner
Baumgruppen und Ausbildung von Freiflächen wird der Baumzug in große Baumhaine
gegliedert und die Zeil rhythmisiert. Zur Schaffung der Platzflächen müssen 80 Platanen
entfernt werden. Der Magistrat bemüht sich, einen Teil davon im Stadtgebiet
unterzubringen. Dies erscheint machbar für etwa 30 Bäume. Aufgrund mangelnder
Vitalität und des niedrigen Kronenansatzes können Zeil-Bäume nur auf
verkehrsfreien Flächen eingepflanzt werden. Die restlichen 50 Platanen müssen
gefällt werden. Der in die Baukosten eingerechnete Restwert der Bäume wird für
Neupflanzungen an anderen Stellen verwendet. Bewegungs- und Ruhezonen: Die Ruhezonen
mit Sitzmöglichkeiten werden zukünftig in der Mitte der Zeil liegen. Die
äußeren Baumreihen sollen ergänzend zu den randlichen Gehwegsbereichen als
Fortbewegungszonen dienen. Ebenfalls mittig werden Gastronomie-Pavillons und
Fahrradständer angeordnet. Der Plan ist als Anlage 1 beigefügt. Pavillons auf der Zeil Die bestehenden, paarweise angeordneten 4 Pavillons
sollen abgerissen und auf den frei werdenden Flächen anstelle von jeweils zwei
Pavillons mittig je ein größerer Pavillon von bis zu 150 qm errichtet werden.
Die Kellerbereiche der bestehenden Pavillons sollen beim Neubau mit verwendet
werden. Die Pavillons erhalten Außengastronomieflächen ausschließlich im
Bereich der bisherigen Baumfelder, deren zu erhaltender Kleinpflasterteppich
die Sommergartenbereiche erkennbar markiert. Der Neubau der Pavillons soll von der FAAG als
Eigentümerin der vorhandenen Pavillons übernommen werden, die die Baukosten
über ihre zukünftigen Einnahmen refinanzieren wird. Es wird davon ausgegangen,
dass Bau und Betrieb wirtschaftlich rentabel sind, wenn Abriss und Ablösekosten
(in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro) von der Stadt übernommen werden. Mit der
FAAG ist über die endgültige Höhe der Ablösekosten für die bestehenden Verträge
zu verhandeln. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass das von der
Anlieger-Gemeinschaft vorgeschlagene Gastronomie-Konzept von dieser selbst oder
einem von ihr Beauftragten finanziert und betrieben wird. Mit der
Anliegergemeinschaft ist dahingehend zu verhandeln. Das hat folgende Vorteile:
Es findet eine Bewirtschaftung der Pavillons aus einer Hand statt; Es wird eine
hohe Qualität auf Dauer erwartet; Die Anlieger-gemeinschaft wird aus eigenem
Interesse ein ansprechende Erscheinungsbild gewährleisten und es wird nicht
zuletzt ein aufeinander abgestimmtes Gastronomie-Angebot realisiert werden.
Ein dritter Pavillon im Bereich des Brockhausbrunnens
mit einer Größe von maximal 50 qm wird entsprechend einem Vorschlag der
Anlieger im weiteren Planungsprozess eingefügt, wenn ein tragfähiges
Bewirtschaftungskonzept vorliegt und die Finanzierung durch Dritte gesichert
ist. Die Hochbauplanung bzw. das
architektonische Konzept für die neuen Pavillons werden der
Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt. Oberfläche der Zeil Die Oberfläche der Zeil soll mit hochwertigem
Material gestaltet werden. Dies kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn
Schwerlastverkehr ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Verwendung von
hochwertigen Platten bzw. Pflaster auf der Zeil ist jedoch ihre grundsätzliche
Sperrung für den Schwerlastverkehr und die Einschränkung der Sondernutzungen
(s. Sondernutzungen). Baumbestandene Bereiche: Im Bereich unter den
Bäumen soll der bestehende Kleinpflasterteppich erhalten werden. Im Umfeld der
neuen Pavillons soll der Kleinpflasterteppich nach Herausnahme der Bäume
erhalten werden zur Abgrenzung der Sommergärten von den Bewegungsflächen.
Bewegungsflächen: Die Bewegungsflächen
außerhalb des Baumbestandes werden mit hellen Platten bzw. Pflaster aus
hochwertigem Material (z. B. Naturstein) gestaltet, die farblich und in ihrem
Rastermaß zum Kleinpflasterteppich passen. Damit wird gegenüber dem Ist-Zustand
eine höhere Stabilität erreicht. Da überdies Schwerlastverkehr mit Ausnahme von
Einsatz- und Rettungsfahrzeugen künftig grundsätzlich nicht mehr erlaubt ist
(siehe Sondernutzung), ist der Plattenbelag bzw. Pflasterbelag auch aus Sicht
der Straßenunterhaltung akzeptabel. Die Platten sollen richtungsneutral verlegt
werden, z.B. im römischen Verband (vgl. Anlage 2). Beleuchtung der Zeil Die Beleuchtung der Zeil soll zukünftig mit Hilfe von
zwischen den Baumkronen aufgehängten Leuchten erfolgen, die einerseits den
Boden anstrahlen, andererseits aber auch das Blätterdach erhellen (vgl. Anlage
3). Ein abgespanntes Gitternetz zur Aufhängung der Leuchten soll am Rand der
Baumfelder an Masten befestigt werden, von denen aus auch die seitlichen
Bewegungsflächen vor den Schaufenstern erleuchtet werden sollen. Diese Masten
werden etwa alle 20 bis 30 m zwischen den äußeren Bäumen stehen. Die Masten sollen technisch so ausgestattet werden,
dass die Anliegergemeinschaft an ihnen eine Weihnachtsbeleuchtung installieren
und betreiben kann. Eine Bemusterung soll die endgültige Entscheidung bringen.
Dabei sind die Vergabevorschriften zu beachten. Sitzmöglichkeiten auf der Zeil Die Sitzmöglichkeiten sollen auch
zukünftig rund um die einzelnen Bäume herum angeordnet sein, da diese Anordnung
am wenigsten die Freiräume und das Queren der Zeil behindert und eine freie
Wahl der Blickrichtung zulässt. Lokalisiert werden die Sitzmöglichkeiten in den
beiden mittleren Baumreihen. Von der Zeil-Architektin vorgeschlagen sind das
Modell "Chair One" des Designers Konstantin Grcic sowie das Modell "Stadtbank"
der Schweizer BURRI AG (vgl. Anlage, Abb. 4). Es kommen aber auch Bankmodelle
aus dem Möblierungskatalog der Stadt in Betracht. Die endgültige Entscheidung
wird nach einer Bemusterung gefällt. Die Vergabevorschriften sind hier
ebenfalls zu beachten. Abfallbehälter und sonstige Einbauten auf der
Zeil Es wird geprüft, ob der
Abfall auf der Zeil über Einwurfbehälter in größere unterirdische Container
geleitet werden kann, die dann im Absaugverfahren geleert werden. Ob dies
realisierbar ist, hängt sowohl vom unterirdischen Raumangebot wie auch von der
Ausstattung der FES-Fahrzeuge ab. Schalt- und Verteilerkästen sollen grundsätzlich in
Abstimmung mit den Versorgern unterirdisch untergebracht werden oder an/ in
bestehenden Wänden und Mauern. Strom- und Wasserversorgung für die
Sondernutzungsflächen werden am Rand des Kleinpflasterteppichs eingebaut.
Fahrradstellplätze auf der Zeil Die bisher häufig als Fahrradständer
benutzten stabilen Baumschutzgitter sollen entfernt werden. Stattdessen soll
ein geordnetes Fahrradparken an Fahrradständern dezentral an
verschiedenen Stellen der beiden mittleren Baumreihen eingerichtet werden (vgl.
Anlage 1). Derzeit lassen sich theoretisch an jedem Baum zwei Fahrräder
befestigen, wodurch sich rechnerisch eine Gesamtzahl von 580 ergibt. Diese
Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten wird grundsätzlich erhalten, kann jedoch
unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen an die Zeil und
der Fußgängerfrequenzen zukünftig nur etwa zur Hälfte auf der Zeil selbst
angeboten werden. In Kombination mit den anderen Nutzungen der mittleren
Ruhezone lassen sich dort dezentral verteilt mindestens 280 Fahrradstellplätze
unterbringen. Ergänzend sollen etwa 300 Fahrradstellplätze in den einmündenden
Nebenstraßen (Große Friedberger Straße, Schäfergasse, Stiftstraße,
Brönnerstraße, Hasengasse, Liebfrauenstraße) sowie auf der Hauptwache und in
der Einmündung der Großen Eschenheimer Straße eingerichtet werden, so dass
mindestens so viel Fahrradstellplätze eingeplant werden wie heute vorhanden
sind. Die Anlage 1 zeigt mögliche Abstellplätze für Fahrräder, weitere
Detaillierungen erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanung. Darüber hinaus werden vom Karstadt-Konzern
Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrräder in dessen Parkhaus geschaffen.
Auf neue Baumschutzgitter (dann in neuem Design) soll
nur dann zurückgegriffen werden, wenn sich nach einer Probephase herausstellen
sollte, dass die Bäume durch die Entfernung der bisherigen Baumschutzgitter
beschädigt werden. Vor allem an den für Sondernutzungen freigegebenen Plätzen
und an den äußeren Baumreihen muss ggf. nachgebessert werden. Ebenfalls
ausgetauscht werden müssen die vorhandenen Baumscheiben, wenn sie sich trotz
Fahrverbot für Schwerlastverkehr als nicht stabil genug erweisen sollten.
Sondernutzungen auf der Zeil Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der
durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände,
Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am
Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand
verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form
stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei. Um Beschädigungen und Instandsetzungsaufwand am neuen
Oberflächenbelag der Zeil zu begrenzen, soll die Zeil nach der Erneuerung
grundsätzlich für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Ausnahmen soll es nur
für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge geben. Eventueller
Andienungsverkehr muss fußläufig oder ggf. mit Leichtfahrzeugen erfolgen.
Die Sondernutzungen selbst sollen zum einen reduziert
werden auf besondere Ereignisse, die der besonderen Bedeutung der Zeil und den
vergleichsweise hohen Instandsetzungskosten angemessen sind. Dauerhafte
Verkaufsstände incl. den sog. Benefiz-Ständen sollen zukünftig entfallen. Zum
anderen sollen Sondernutzungen künftig nur noch auf wenigen Flächen genehmigt
werden, die auf dem beigefügtem Plan ausgewiesen sind (Platzflächen am Eingang
zur FrankfurtHochVier-Passage und an der Einmündung Schäfergasse) (Anlage 5).
Die bestehenden Genehmigungen sind
rechtzeitig vor dem Umbau zu kündigen und neue Genehmigungen nur noch
entsprechend den o.a. Vorgaben zu erteilen. Pavillon der FES und des Ordnungsamtes (Einmündung
Stiftstraße) Der
Service-Pavillon von FES und Ordnungsamt an der Einmündung der Stiftstraße soll
nach Möglichkeit abgerissen werden. Der Magistrat bemüht sich um eine
Ersatzlösung an anderer Stelle. Favorisiert wird die Einrichtung einer
Servicestelle innerhalb bestehender Gebäude. Wenn ein Eratz gefunden ist,
werden der Gebäuderestwert und die Entschädigung durch eine eigenständige
Vorlage geklärt.
Zeitlicher Ablauf Für die ingenieurtechnische Planung
zur Zeil und der Projektsteuerung für die Zeil und den Umbau Eschenheimer
Straße/ Knoten Eschenheimer Turm laufen zurzeit vorschriftsmäßige europaweite
Ausschreibungs-Verfahren gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche
Leistungen. Die Arbeiten sollen mit Nachdruck vorangetrieben werden, um
möglichst frühzeitig mit den Baumaßnahmen beginnen zu können. Kosten Die Kosten belaufen sich nach der inzwischen
vorliegenden Kostenschätzung auf etwa 13,76 Mio. Euro zuzüglich der
Planungskosten von etwa 2,1 Mio. Euro. Diese Kosten umfassen auch die
Grunderneuerung des gesamten Straßenoberbaus (Tragschichten und Beläge).
Zusätzlich kommen nach derzeitiger Kenntnis noch bis zu 2,5 Mio. Euro für den
Abriss und die Ablösung der Verträge für die vorhandenen Gastronomie-Pavillons
hinzu. Über den Ablöse-Betrag ist mit der FAAG zu verhandeln. Die Neubaukosten für die Pavillons sind in der
Kostenschätzung nicht enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass die FAAG die
Herstellungskosten aus den zukünftigen Pachteinnahmen refinanzieren kann.
Abriss- und Ablösekosten sind dagegen als unrentable Kosten von der Stadt zu
übernehmen. Mit der Anliegergemeinschaft soll
über eine Kostenbeteiligung an den Neugestaltungskosten für die Zeil verhandelt
werden. Die Gesamtkosten von bis zu 18,36
Mio. Euro werden folgendermaßen finanziert: zusätzlich zu den bereits mit
Haushalt 2007 zur Verfügung stehenden 4 Mio. Euro bzw. für die Haushaltsjahre
2008 und 2009 angemeldeten insgesamt 3,3 Mio. Euro (2008: 2,3 Mio. Euro, 2009:
1 Mio. Euro) werden die restlichen Kosten von bis zu 4,5 Mio. Euro aus bisher
nicht verausgabten Mitteln des Investitionsprogramms "Verbesserung der
öffentlichen Räume - Innenstadt / Schöneres Frankfurt" finanziert. Der aus dem
Innenstadtprogramm finanzierte Betrag mindert sich um den mit der
Anliegergemeinschaft auszuhandelnden Kostenbeteiligungs-Betrag für die
Neugestaltung. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von
6,56 Mio. Euro für die Umgestaltung der Große Eschenheimer Straße und des
Knotens Eschenheimer Tor sind für den Haushalt 2008 anzumelden. Die Kostenschätzungen sind als Tabellen in der Anlage
beigefügt (Anlage 6 und 7). Kostenberechnungen incl. der zu erwartenden
Folgekosten werden auf der Basis der weiterführenden Entwurfs- und
Ausführungsplanung erarbeitet und dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt.
Anlage 1 (ca. 1,3 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
27.06.2007, NR 518
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.05.2010, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 05.10.2020, M 156
Antrag vom
16.10.2020, OF
1482/1 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
27.06.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.06.2007, TO I, TOP 42
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 113 auf den
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP
54 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 113 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF
12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 32
Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der
Vorlagen M 113 und NR 518 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen von SPD, LINKE.WASG und BFF abgelehnt. Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 518 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 518 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. Ziffern I.1, II. erster Satz und III. bis X.: CDU,
GRÜNE und FDP; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Ziffern I.2, I.3
und II. zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung); SPD, LINKE.WASG
und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im
Plenum) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und ÖkoLinX/E.L. (M 113 und NR 518
= Ablehnung) NPD (M 113 und NR 518 = Annahme)
14. Sitzung des OBR 1
am 04.07.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 518 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG (= Ablehnung)
zu 2. CDU, 1 SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen 3 SPD (=
Ablehnung); bei einer Enthaltung SPD 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 113 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 518 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern I.1, II. erster Satz und III. bis X.: CDU,
GRÜNE, FDP und NPD gegen REP (= Ablehnung) Ziffern I.2, I.3 und II.
zweiter Satz: CDU, GRÜNE und NPD gegen FDP und REP (= Ablehnung)
SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht
teilgenommen.
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen REP (= Ablehnung)
SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung
nicht teilgenommen. Beschlussausfertigung(en): § 2159, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 60 10