Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80, temporäre Auslagerung hier: Reduzierung der Gesamtkosten und Erhöhung des städtischen Investitionskostenzuschusses
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Gesamtbedarf in Höhe von 5.571.604,43 € wird bewilligt.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 5.268.027,40 € wird ein städtischer Investitionskostenzuschuss von bis zu 5.268.027,40 € bewilligt.
- Hiermit wird ein weiterer städtischer Investitionskostenzuschuss von bis zu 876.215,47 € bewilligt.
Begründung
A. Allgemeines
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2669 (M 195) wurde die temporäre Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße (KiZ 47) in Frankfurt am Main bewilligt. Dieser Beschluss beinhaltet die vom Revisionsamt empfohlene Kürzung in Höhe von 1.250.362,29 €. Mit diesem Beschluss wurde ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe der aktivierungsfähigen Aufwendungen von 4.391.811,93 € bewilligt. Eine Umsetzung des Projektes mit der Beschlusssumme in Höhe von 4.391.811,93 € ist nach Einschätzungen des Amtes für Bau und Immobilien heute nicht mehr realisierbar. Die vom Revisionsamt empfohlenen Einsparungen wurden hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Einhaltung der Standards der Kita Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Immobilien und den beauftragten Fachplanern geprüft und sind nur bedingt umsetzbar. Nach intensiver Prüfung seitens des Amt für Bau und Immobilien ergeben sich Einsparungen in Höhe von 365.000,00 €. Ausgehend von dem bewilligten städtischen Investitionskostenzuschuss von 4.391.811,93 € zuzüglich der nichtaktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 303.577,03 € hätten Gesamtkosten in Höhe von 4.695.388,96 € bewilligt werden müssen. Es erfolgte jedoch die Bewilligung der Gesamtkosten in Höhe der ursprünglichen Beantragung in Höhe von 5.937.205,48 €. Die Gesamtkosten wurden demzufolge nicht auf die gekürzten Kosten des Revisionsamtes angepasst. Es wurden demnach gemäß der aktuellen Beschlusslage zu hohe Gesamtkosten bewilligt. Gemäß beigefügtem Kostendeckblatt vom 18.11.2022 ist aktuell ein Gesamtbedarf i. H. v. 5.571.604,43 € erforderlich. Es ergibt sich demnach, gegenüber der aktuellen Beschlusslage, ein Minderbedarf von 365.601,05 €. Ausgehend von diesem neu ermittelten Gesamtbedarf von 5.571.604,43 € abzüglich der unveränderten nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen von 303.577,03 € ergeben sich aktivierungsfähige Aufwendungen von 5.268.027,40 €, bis zu deren Höhe auch ein städtischer Investitionskostenzuschuss bewilligt werden kann. Gegenüber der Beschlusslage ergibt sich demnach ein Mehrbedarf von 876.215,47 €.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Auslagerung können die Kinder und Mitarbeitenden aus dem maroden, mit mehreren Sicherheitsmängeln (Elektrotechnik, Brandschutz, Legionellen) behaftetem Gebäude in ein baulich sicheres Gebäude umziehen.