Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80 hier: Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M
249 Betreff: Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ
47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80 hier:
Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage Da wegen des sich weiter
verschlechterten Gebäudezustands des von der Stadt zu Nutzung für das
Kinderzentrum 47 angemieteten Bestandsgebäudes Krifteler Str. 80 eine
schnellstmögliche Auslagerung notwendig ist, wird im Vorgriff auf den noch von
der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplan /
Haushaltsplan 2018 folgendes beschlossen: 1. Dem Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage
am Gustavsburgplatz in Frankfurt am Main - Gallus um die Betreuung von 136
Kindern sicherzustellen wird auf Basis der beigefügten Unterlagen
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die
Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 07.11.2017 zugestimmt
hat. 3. Darüber hinaus dient zur Kenntnis,
dass in den Gesamtkosten nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abbau der
Pavillonanlage und das Wiederherrichten des Geländes von 200.000 €
enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß
beigefügter Kostenberechnung auf Grundlage von Vergleichswerten hierfür Mittel
in Höhe von brutto
2.500.000 €
erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass das Kinderzentrum
zeitnah aus dem angemieteten Bestandsgebäude in der Krifteler Str. ausziehen
muss, da aufgrund des maroden Gebäudezustands eine längere Nutzung nicht mehr
sichergestellt werden kann. Eine Pavillonanlage am Gustavsburgplatz in
Frankfurt am Main - Gallus soll zeitnah für 136 Betreuungsplätze errichtet
werden. 6. Die "Temporäre Auslagerung des
Kinderzentrums Krifteler Str. (Kinderzentrum 47)" ist im Investitionsprogramm
2017 - 2020 des Betriebs Kita Frankfurt nicht enthalten. Die Finanzierung der Maßnahme ist im
Erfolgsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt durch Veränderung der Prioritätensetzung im
Rahmen des noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden und von
der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Wirtschaftsplans 2018 unter
Berücksichtigung evtl. Konsolidierungen und / oder sonstiger
Verfügungsbeschränkungen sicherzustellen. 7. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme
wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 2.300.000,00 €
bewilligt. 8. Es dient zur Kenntnis, dass
- die Finanzierung des Investitionszuschusses durch
Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der
Produktgruppe 20.02 sichergestellt werden kann. - im Haushaltsjahr 2018 eine Sollveränderung vom
Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 2.300 000 €
geplant ist. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich
zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47
Kindergarten und Hort) befindet sich in einem angemieteten Gebäude. Das Gebäude
in der Krifteler Str. ist in einem maroden Zustand. Die Wasserleitungen, die
Elektroverkabelung als auch die Heizungsanlage sind in einem desolaten Zustand.
Es gab in der Vergangenheit große Auswirkungen des Gebäudezustands auf den
Betrieb einer Kindertagesstätte (Heizungsanlage tagelang ausgefallen,
Wasserleitungsdefekte, geringe Warmwasserversorgung, veraltete und zu geringe
Stromversorgung). Zudem führte eine plötzlich auftretende große
Rauchentwicklung an der Heizung zu einer Gefahr für die Kinder und die
Mitarbeitenden.
Die Auslagerung des Kinderzentrum
Krifteler Straße (KiZ 47 Kindergarten und Hort) soll auf dem Gustavsburgplatz
erfolgen. Hierfür wurden in der Vergangenheit bereits Planungen
vorgenommen. Die Auslagerung ist für die Dauer von
fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund der Nutzungsdauer von fünf Jahren fordert die
Bauaufsicht, dass die Anforderungen der aktuellen EnEV - 15 % erfüllt werden.
Bei einer Nutzungsdauer von fünf
Jahren ist der Kauf wirtschaftlicher als die Miete einer vergleichbaren
Pavillonanlage.
In der Pavillonanlage sind Räume
für die 4 Kindergartengruppen und 3 Hortgruppen für insgesamt 136 Kinder in
Anlehnung an das bestehende Raumprogramm des Bestandsgebäudes vorgesehen.
Aufgrund der dringend notwendigen Auslagerung und der
Erstellung von zeitnahen Beschlüssen erfolgte eine Kostenberechnung auf Basis
von Vergleichswerten. Die
Baukosten wurden auf der Grundlage von vergleichbaren und realisierten Objekten
ermittelt (BKI Baukosten 2017). B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung der Pavillonanlage können die
Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten
Bestandsgebäude in eine baulich gesicherte Auslagerungsstätte umziehen. Das umzusetzende Raumprogramm entspricht der
derzeitigen Situation im Bestandsgebäude. Das Gebäude wird barrierefrei
errichtet. Der Wärmeschutz der Pavillonanlage
entspricht der ENEV 2016. Gemäß EEWärmeG ist der Wärmebedarf anteilig aus
erneuerbaren Energien zu decken. Unter der Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit, wird als Ersatzmaßnahme der Jahres-Primärenergiebedarf
gemäß EnEV um 15% reduziert. D) Kosten
1.
Investitionsbedarf 2.300.000,00 €
2. Für die Baumaßnahme ist
folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
Pavillonanlage
Jahr
Verpflichtungen Mittelabfluss
2018 2.300.000,00 €
100.000,00 €
2019
2.200.000,00 €
Gesamtsumme brutto
2.300.000,00 €
Rückbau (nicht aktivierungsfähige
Aufwendungen) Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss
2023 200.000,00 €
200.000,00 €
Gesamtsumme brutto
200.000,00 €
3. Zugehörige
zusätzliche Folgekosten keine
4. Zusätzliche Jahresfolgekosten
des Eigenbetriebs a) zusätzliche
personelle Folgekosten keine
b) zusätzliche sächliche Folgekosten
- größere Bauunterhaltung 36.000,00 €
- zusätzliche Betriebskosten 42.043,00 €
(Ansatz : Erfahrungswert aus Vorlage
Kinderzentrum Am Lindenbaum (KiZ 86) für 512 m2, ENEV - 8 % =
42.043,00 €) c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung keine
- Abschreibung abzüglich
Auflösung von Sonderposten
keine
5. Zusätzliche Jahreserträge
keine a) voraussichtliche
Elternentgelte keine
b) Landeszuschuss
keine
6. Leistungen
Dritter
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
8. Sonstiges
keine
Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 107 KB)
Anlage 2_Liegenschaftsplan (ca. 646 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 72 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.11.2022, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 26.05.2023, M 76 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 22.01.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des
Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen
ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des
Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen
ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
18. Sitzung des OBR 1
am 23.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 249 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 249 wird zugestimmt.
18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des
Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen
ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen
des Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu
entsprechen ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Beschlussausfertigung(en): § 2276, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 40 4