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Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80 hier: Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 249 Betreff: Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80 hier: Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage Da wegen des sich weiter verschlechterten Gebäudezustands des von der Stadt zu Nutzung für das Kinderzentrum 47 angemieteten Bestandsgebäudes Krifteler Str. 80 eine schnellstmögliche Auslagerung notwendig ist, wird im Vorgriff auf den noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplan / Haushaltsplan 2018 folgendes beschlossen: 1. Dem Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage am Gustavsburgplatz in Frankfurt am Main - Gallus um die Betreuung von 136 Kindern sicherzustellen wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 07.11.2017 zugestimmt hat. 3. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtkosten nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abbau der Pavillonanlage und das Wiederherrichten des Geländes von 200.000 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung auf Grundlage von Vergleichswerten hierfür Mittel in Höhe von brutto 2.500.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass das Kinderzentrum zeitnah aus dem angemieteten Bestandsgebäude in der Krifteler Str. ausziehen muss, da aufgrund des maroden Gebäudezustands eine längere Nutzung nicht mehr sichergestellt werden kann. Eine Pavillonanlage am Gustavsburgplatz in Frankfurt am Main - Gallus soll zeitnah für 136 Betreuungsplätze errichtet werden. 6. Die "Temporäre Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Str. (Kinderzentrum 47)" ist im Investitionsprogramm 2017 - 2020 des Betriebs Kita Frankfurt nicht enthalten. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Erfolgsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt durch Veränderung der Prioritätensetzung im Rahmen des noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden und von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Wirtschaftsplans 2018 unter Berücksichtigung evtl. Konsolidierungen und / oder sonstiger Verfügungsbeschränkungen sicherzustellen. 7. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 2.300.000,00 € bewilligt. 8. Es dient zur Kenntnis, dass - die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sichergestellt werden kann. - im Haushaltsjahr 2018 eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 2.300 000 € geplant ist. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47 Kindergarten und Hort) befindet sich in einem angemieteten Gebäude. Das Gebäude in der Krifteler Str. ist in einem maroden Zustand. Die Wasserleitungen, die Elektroverkabelung als auch die Heizungsanlage sind in einem desolaten Zustand. Es gab in der Vergangenheit große Auswirkungen des Gebäudezustands auf den Betrieb einer Kindertagesstätte (Heizungsanlage tagelang ausgefallen, Wasserleitungsdefekte, geringe Warmwasserversorgung, veraltete und zu geringe Stromversorgung). Zudem führte eine plötzlich auftretende große Rauchentwicklung an der Heizung zu einer Gefahr für die Kinder und die Mitarbeitenden. Die Auslagerung des Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47 Kindergarten und Hort) soll auf dem Gustavsburgplatz erfolgen. Hierfür wurden in der Vergangenheit bereits Planungen vorgenommen. Die Auslagerung ist für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund der Nutzungsdauer von fünf Jahren fordert die Bauaufsicht, dass die Anforderungen der aktuellen EnEV - 15 % erfüllt werden. Bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ist der Kauf wirtschaftlicher als die Miete einer vergleichbaren Pavillonanlage. In der Pavillonanlage sind Räume für die 4 Kindergartengruppen und 3 Hortgruppen für insgesamt 136 Kinder in Anlehnung an das bestehende Raumprogramm des Bestandsgebäudes vorgesehen. Aufgrund der dringend notwendigen Auslagerung und der Erstellung von zeitnahen Beschlüssen erfolgte eine Kostenberechnung auf Basis von Vergleichswerten. Die Baukosten wurden auf der Grundlage von vergleichbaren und realisierten Objekten ermittelt (BKI Baukosten 2017). B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung der Pavillonanlage können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in eine baulich gesicherte Auslagerungsstätte umziehen. Das umzusetzende Raumprogramm entspricht der derzeitigen Situation im Bestandsgebäude. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Der Wärmeschutz der Pavillonanlage entspricht der ENEV 2016. Gemäß EEWärmeG ist der Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, wird als Ersatzmaßnahme der Jahres-Primärenergiebedarf gemäß EnEV um 15% reduziert. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 2.300.000,00 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 2.300.000,00 € 100.000,00 € 2019 2.200.000,00 € Gesamtsumme brutto 2.300.000,00 € Rückbau (nicht aktivierungsfähige Aufwendungen) Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2023 200.000,00 € 200.000,00 € Gesamtsumme brutto 200.000,00 € 3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs a) zusätzliche personelle Folgekosten keine b) zusätzliche sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 36.000,00 € - zusätzliche Betriebskosten 42.043,00 € (Ansatz : Erfahrungswert aus Vorlage Kinderzentrum Am Lindenbaum (KiZ 86) für 512 m2, ENEV - 8 % = 42.043,00 €) c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine 5. Zusätzliche Jahreserträge keine a) voraussichtliche Elternentgelte keine b) Landeszuschuss keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen 8. Sonstiges keine Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 107 KB) Anlage 2_Liegenschaftsplan (ca. 646 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 72 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 195 Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 76 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.01.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 249 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 249 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass den Empfehlungen des Revisionsberichtes hinsichtlich der energetischen Ausführung zu entsprechen ist) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 2276, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 40 4