Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121), in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Kathrin Feller Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied.
Begründung
Zielsetzung und Lösung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Die Neubesetzung erfolgt wegen des Ausscheidens von Frau Hübner aus dem Personalrat.