Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich
Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB I.1
Für das Gebiet Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center in Frankfurt am Main -
Bergen-Enkheim ist auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts ein
Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.11.2015 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel
innerhalb einer bestehenden gemischten Nutzungsstruktur geschaffen werden.
Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche in verträglichem Umfang sowie die
Unterbringung öffentlicher Nutzungen soll das Einkaufszentrum funktional und
räumlich mit dem Stadtteil verbunden werden und damit einen Mehrwert für die
Bewohner bieten.
II. Der Magistrat wird ermächtigt,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche
Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert
ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Der Magistrat wird
beauftragt beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu klären, ob eine Änderung
des Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich ist. Gegebenenfalls wird der
Magistrat beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu
beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am
südwestlichen Rand des Stadtteils Bergen-Enkheim an der Grenze zu Seckbach.
Südlich schließt der Fechenheimer Wald an, nordwestlich das Seckbacher
Gewerbegebiet, nördlich das Gewerbe- und Mischgebiet Enkheims und östlich der
Enkheimer Ortskern. Der
Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Borsigallee mit der
U-Bahn-Trasse Richtung Enkheim, im Osten durch die Vilbeler Landstraße, im
Süden durch die Bundesautobahn (BAB) A66 sowie im Westen durch deren künftige
Anschlussstelle Bor-sigallee. Die Größe des Plangebiets beträgt etwa 19,7 ha.
Bestand, städtebauliche Situation Den zentralen Bereich des Plangebiets
stellt das seit den 1970er Jahren bestehende Hessen-Center mit einer
Verkaufsfläche von ca. 39.100 m2 dar. Es werden vorwiegend zentren- und
nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten. Dazu gehören neben Bekleidung und
Schuhen auch die Bereiche Lebensmittel, Bücher, Drogerie, Parfümerie und Sport.
Zusätzlich sind Dienstleister wie Frisör und Reinigung, zahlreiche
Gastronomiebetriebe und Arztpraxen vorhanden. Dem Hauptgebäude ist ein Parkdeck
vorgelagert, welches zur Borsigallee offen ist. Der gesamte Komplex besteht aus
einem Untergeschoss, welches 2 m unter dem Straßenniveau liegt, einer
Erdgeschosszone 3 m darüber sowie einem Obergeschoss im eigentlichen
Einkaufszentrum. Die Gebäudeflucht springt etwa 50 m bis 70 m von der
Borsigallee zurück und wird geprägt von zahlreichen Werbeanlagen der ansässigen
Läden. Ein übergeordnetes Gestaltungskonzept sowie die klare Adressierung des
Hessen-Centers sind nicht erkennbar. Der bauliche Zustand des Parkdecks, welches über eine
Rampe nur für den einfahrenden Verkehr von der Borsigallee zu erreichen ist,
ist sanierungsbedürftig. 2014 wurde bereits der östliche Teil abgerissen und zu
einem ebenerdigen Parkplatz umgestaltet. Westlich an den Gebäudekomplex
anschließend befindet sich eine weitere Parkplatzfläche. Insgesamt verfügt das
Einkaufszentrum derzeit über ca. 1.650 Stellplätze. Der ausfahrende Verkehr
wird rückseitig gebündelt und über die innere Erschließungsstraße Am
Hessen-Center abgewickelt. Durch die Lage parallel zur Straße im Zusammenhang
mit der vorherrschenden Topographie, geht von der gesamten Parkanlage sowie dem
eigentlichen Einkaufszentrum sowohl städtebaulich als auch funktional eine
negative Wirkung auf den öffentlichen Raum aus. Der Bereich östlich des Einkaufszentrums Richtung
Enkheimer Ortskern ist hinsichtlich seiner Nutzung gemischt, was sich
insbesondere in einer heterogenen Bebauung widerspiegelt. Gegenüber der
U-Bahn-Endhaltestelle an der Borsigallee befindet sich das zweigeschossige
Volkshaus Enkheim der Saalbau GmbH mit angegliederter Gastronomie. Entlang der
Vilbeler Landstraße befinden sich Gebäudekomplexe mit bis zu sechs Geschossen.
Eine zusammenhängende Bauflucht sowie eine homogene Höhenentwicklung sind nicht
erkennbar. Neben Wohnnutzung und spezialisiertem Einzelhandel sind hier
zahlreiche Dienstleister verschiedenster Branchen sowie kleinere
Handwerksbetriebe vorzufinden. Im rückwärtigen Bereich liegt die
viergeschossige Wohnanlage Riedpark an der Wilhelm-Meiß-Straße und der
Karl-Pfeuffer-Straße. Diese zeichnet sich besonders durch ihre radiale
Baustruktur aus. Zwischen der BAB A66 und der parallel dazu
verlaufenden rückwärtigen Erschließungsstraße Am Hessen-Center befinden sich
Restflächen mit verwildertem Laubbaumbestand. Sie bilden einen räumlichen
Abstand zwischen der Autobahn und der Bebauung. Hier liegt auch ein
überwachsenes Klärbeckenbauwerk. Die Fläche zwischen der bestehenden
Anschlussstelle Bergen-Enkheim und der geplanten Anschlussstelle Borsigallee
gehört zum Feldcheswald. Dieser ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets
"GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone II und
überwiegend mit Laubbäumen bewachsen. Das Plangebiet ist verkehrstechnisch optimal
erschlossen. Sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV stellt die
Borsigallee die zentrale Erschließungsachse dar. Sie verbindet den Stadtteil
Bergen-Enkheim mit dem Frankfurter Zentrum und bietet zudem über die aktuelle
Anschlussstelle der BAB A66 eine überregionale Vernetzung. Mit den oberirdisch
geführten Linien U4 und U7 ist die Innenstadt in 12 Minuten zu erreichen.
Haltepunkte befinden sich auf der Höhe des Eingangsbereichs des
Einkaufszentrums sowie am Knotenpunkt zur Vilbeler Landstraße. Von hier aus
bestehen weitere Linienbusverbindungen Richtung Bergen, Fechenheim sowie die
östlich angrenzenden Gemeinden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010
stellt den Bereich des Hessen-Centers als bestehendes Sondergebiet für
großflächigen Einzelhandel, Zweckbestimmung Einkaufszentrum dar. Östlich
angrenzend befinden sich gemischte Bauflächen mit einer Fläche für den
Gemeinbedarf im Bestand. Im Feldcheswald wird eine ökologisch bedeutsame
Flächennutzung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Zudem
ist dieser Bestandteil des Vorranggebiets Regionaler Grünzug. Nicht überbaute
Restflächen entlang der Bundesautobahn sind Waldflächen. Die BAB A66 wird als bestehende
mehrspurige Bundesfernstraße mit der neuen Anschlussstelle Borsigallee
dargestellt. Entlang der als Fläche für den Straßenverkehr markierten
Borsigallee wird die bestehende Schienenstrecke mit Haltepunkten dargestellt,
entlang der Vilbeler Landstraße eine bestehende überörtliche Fahrradroute.
Der geplante Geltungsbereich
überlagert den Bebauungsplan Nr. 387 - Südlich der Frankfurter Straße / Leuchte
(Riedpark - Hessencenter), rechtsverbindlich seit 28.12.1968, vollständig.
Planungsrecht und Bestand stimmen nicht überein. Für den westlichen Teil (im
Bestand Feldcheswald, AS Bergen-Enkheim, Parkplatz sowie westlicher Teil des
Hessen-Centers) wird im Bebauungsplan Nr. 387 ein Gewerbegebiet (GE) mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0
festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen Geschosse beträgt XII, die Baugrenze
verläuft mit einem Abstand von 5 m parallel zur Borsigallee. Im mittleren
Bereich (im Bestand Hessen-Center mit vorgelagertem Parkbereich) ist
Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 ausgewiesen.
Zulässig sind IV Geschosse, die Baugrenze wird entsprechend fortgeführt.
Zwischen Gewerbegebiet (GE) und Mischgebiet (MI) ist als öffentliche
Verkehrsfläche eine Abzweigung von der Borsigallee festgesetzt, welche im
inneren Bereich als nicht öffentliche Erschließungsstraße weitergeführt wird
und das Plangebiet rückseitig erschließt. Diese Straße entspricht nicht dem
Bestand. Östlich
anschließend (im Bestand Wohnbebauung) befindet sich eine Fläche für den
Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sportgelände. Entlang der Vilbeler Landstraße
sind zwei Mischgebiete (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 sowie
mit IV Geschossen im nördlichen Teil und X Geschossen im südlichen Teil
festgesetzt. Die Baugrenze verläuft parallel zur Straße. Im südlichen Bereich
des Bebauungsplans ist eine Schutzwaldfläche festgesetzt. Für den Kreuzungsbereich Borsigallee
/ Vilbeler Landstraße regelt der Bebauungsplan Nr. 396 - Mainkurstraße,
rechtsverbindlich seit 14.05.1965, die Straßen- und Baufluchtlinien. Das
Bürgerhaus liegt in einem Bereich nach § 34 BauGB. Anlass, Erfordernis und Ziele Das Hessen-Center übernimmt als
Einkaufsstandort eine wichtige Versorgungsfunktion für das östliche Stadtgebiet
und die Umlandgemeinden. Städtebaulich ist der oberzentrale Sonderstandort
jedoch nicht in die bestehende Siedlungsstruktur integriert und stellt keinen
zentralen Versorgungsbereich für Enkheim dar. Gemäß dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main im Sinne eines städtebaulichen
Entwicklungskonzepts nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, §1859) ist es das Ziel, den
Standort des Hessen-Centers langfristig zu sichern und ggf. in verträglichem
Umfang zu erweitern. Der
Betreiber des Hessen-Centers beabsichtigt eine Umstrukturierung und Erweiterung
des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums. Zum einen sind bauliche
Maßnahmen an dem sanierungsbedürftigen Parkdeck notwendig, zum anderen soll die
Erweiterung der Verkaufsfläche den Standort wirtschaftlich sichern. Dabei
sollen zunächst die Parkplatzflächen im Bestand abgerissen und in gestapelter
Bauweise neu errichtet werden. In einem zweiten Schritt soll die Verkaufsfläche
um 14.000 m2 auf insgesamt etwa 53.100 m2 erweitert werden. Der bestehende
Bebauungsplan stellt hierfür keine rechtliche Grundlage dar. Daher soll mit dem
neuen Bebauungsplan Nr. 893 das Planungsrecht zur Realisierung des Vorhabens
geschaffen werden. Eine geplante Erweiterung der Verkaufsfläche bietet
gleichzeitig das notwendige Potenzial zur städtebaulichen Integration des
Standorts. Zwischen der
Stadt Frankfurt am Main und dem Investor ist im Zuge der Aufstellung des neuen
Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, der
die wesentlichen städtebaulichen und funktionalen Grundsätze des Vorhabens
steuert und die Festsetzungen des Bebauungsplans insoweit konkretisiert. Dies
betrifft unter anderem auch die Notwendigkeit eines Wettbewerbs zur Gestaltung
der Fassaden sowie der Außenanlagen zur Borsigallee. Unter Berücksichtigung des Regionalen
Einzelhandelskonzepts des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sowie des
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurden die möglichen
städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens in einer
Voruntersuchung zum Einzelhandel ermittelt und sowohl im innerstädtischen als
auch regionalen Kontext als verträglich bewertet. Da im Zusammenhang mit der
Erweiterung der Verkaufsfläche von einer Steigerung der Frequentierung
auszugehen ist, wurde zudem das bestehende Verkehrsnetz untersucht und als
leistungsfähig eingestuft. Der Geltungsbereich wird über den
Einzelhandelsstandort hinaus erweitert, so dass die bisherigen Festsetzungen
zur Sicherung des Bestands entsprechend angepasst werden. Dabei wird auch die
Verlagerung der Anschlussstelle Borsigallee in Verbindung mit dem Bau des
Riederwaldtunnels nachrichtlich übernommen. Städtebauliche Lösung und planungsrechtliche
Festsetzungen Entsprechend
der planerischen Zielsetzung, den Bestand zu sichern, sieht das städtebauliche
Konzept für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße sowie BAB A66 und dem
Einkaufszentrum eine bestandsorientierte Festsetzung von Art und Maß der
Nutzung vor. Aufgrund der räumlichen Übergangsfunktion zum Enkheimer Ortskern
ist das vorhandene gemischte Nutzungsspektrum mit geringen Harmonisierungen zu
erhalten und zu stärken. Einzelhandel soll aufgrund der Lage zwischen dem
Versorgungsbereich an der Triebstraße sowie dem Sonderstandort Hessen-Center
zum Schutz der Zentren hier ausgeschlossen werden. Der hohe Wohnanteil im
Gebiet soll erhalten und durch den Ausschluss störender Nutzungen,
beispielsweise Vergnügungsstätten, gestärkt werden. Gleichzeitig wird so einer
qualitativen Abwertung dieser Ortsrandbebauung entgegengewirkt. Die Festsetzung
einer maximalen Höhe steuert eine einheitliche vertikale Entwicklung als
baulichen Übergang zum Ortskern. Das bestehende Volkshaus erhält als
öffentliche Nutzung einen besonderen räumlichen und funktionalen Stellenwert
innerhalb des Stadtteils, dem durch eine gesonderte Festsetzung Rechnung
getragen wird. Das
Hessen-Center wird als Sonderstandort Einzelhandel festgesetzt.
Zentrenrelevantes Sortiment ist auf einer Verkaufsfläche von ca. 53.100 m2
zulässig. Das bestehende Gebäude bleibt erhalten und wird umstrukturiert. Durch
den Wegfall des vorgelagerten Parkdecks, welches durch zwei Systemparkhäuser
ersetzt wird, kann die Neubebauung an die Borsigallee heranrücken. Mit der
geplanten Gebäudeflucht sowie einer qualitativen Aufwertung der
straßenzugewandten Freiflächen wird eine attraktive Eingangssituation
geschaffen. Zur Adressierung des Einkaufszentrums ist der Vorsprung eines
Gebäudeteils bis zur Straße vorgesehen. Dadurch ergibt sich gleichzeitig eine
Gliederung zum öffentlichen Raum. Die unbebaute Fläche an der nordöstlichen
Ecke des Einkaufszentrums soll als öffentlich genutzter Platz dienen. Mit
entsprechender Gestaltung sowie dem Angebot publikumsbringender Nutzungen,
beispielsweise Gastronomie, in dem angrenzenden Gebäudeteil wird der
Platz belebt und strukturell an den Ortskern angebunden. Zusätzlich besteht
hier das Raumpotenzial zur Unterbringung einer öffentlichen Nutzung mit einem
funktionalen Mehrwert für den gesamten Stadtteil. Die konzeptionellen Bausteine Kubatur, Freiflächen,
Nutzungen und Gestaltung bieten somit das notwendige Potenzial zur
strukturellen Anbindung des Hessen-Centers an den Enkheimer Ortskern. Aufgrund
der städtebaulichen und funktionalen Wirkung auf den öffentlichen Raum ist für
diese Themen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ein Wettbewerb
durchzuführen. Die Fläche
westlich des Einkaufszentrums wird einer gewerblichen Nutzung unter Ausschluss
von Einzelhandel und Wohnen zugeführt. Sie dient insbesondere zur sinnvollen
städtebaulichen und funktionalen Ergänzung des Einzelhandelsstandorts. Mit der Verlagerung der bestehenden
Anschlussstelle Bergen-Enkheim Richtung Südwesten als neue Anschlussstelle
Borsigallee im Rahmen der Maßnahme Riederwaldtunnel, kann hier eine Geh- und
Radwegeverbindung realisiert werden. Das Planungsrecht übernimmt hier
nachrichtlich die Planfeststellung. Der Feldcheswald ist Bestandteil eines
zusammenhängenden Waldgebiets und des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und
Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone II. Der planungsrechtliche
Umgang mit den Wald- und Grünflächen zwischen Einkaufszentrum bzw. gemischtem
Bereich und BAB A66 ist im Bauleitplanverfahren zu konkretisieren. Die innere
Erschließung erfolgt über die private Straße Am Hessen-Center sowie über die
jeweiligen Grundstücke. Zu III. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele kann ein Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erforderlich werden. Der Magistrat wird die Erforderlichkeit mit dem
RegionalverbandFrankfurtRheinMain klären, sobald die Konzeption zur Neubebauung
hinreichend geklärt wurde. Anlage 1_Lageplan (ca. 3 MB) Anlage
2_Strukturkonzept (ca.
1,9 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
31.05.2016, OA 14
Antrag vom
03.05.2016, OF 5/16
Antrag vom
13.05.2016, OF
19/16
Antrag vom 31.05.2016, OF 20/16
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
19.09.2016, OF
61/16
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 649
Vortrag des
Magistrats vom 26.11.2018, M 224
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
09.03.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16
am 03.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 55 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 28
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des OBR 16
am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 14 2016
1. Der Vorlage
M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird durch die Annahme der
Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage
OF 19/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt.
4. Die Vorlage
OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 55 = Annahme, OA 14 = Prüfung und Berichterstattung)
ÖkoLinX-ARL (M 55 = Ablehnung, OA 14 = Annahme)
1. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION gegen
FRANKFURTER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum
im Ausschuss für Planen und Bauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 55 und OA 14 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 67, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 256, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00