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Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center in Frankfurt am Main - Bergen-Enkheim ist auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.11.2015 zum Aufstellungsbeschluss. I.2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel innerhalb einer bestehenden gemischten Nutzungsstruktur geschaffen werden. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche in verträglichem Umfang sowie die Unterbringung öffentlicher Nutzungen soll das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil verbunden werden und damit einen Mehrwert für die Bewohner bieten. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Der Magistrat wird beauftragt beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu klären, ob eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich ist. Gegebenenfalls wird der Magistrat beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Bergen-Enkheim an der Grenze zu Seckbach. Südlich schließt der Fechenheimer Wald an, nordwestlich das Seckbacher Gewerbegebiet, nördlich das Gewerbe- und Mischgebiet Enkheims und östlich der Enkheimer Ortskern. Der Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Borsigallee mit der U-Bahn-Trasse Richtung Enkheim, im Osten durch die Vilbeler Landstraße, im Süden durch die Bundesautobahn (BAB) A66 sowie im Westen durch deren künftige Anschlussstelle Bor-sigallee. Die Größe des Plangebiets beträgt etwa 19,7 ha. Bestand, städtebauliche Situation Den zentralen Bereich des Plangebiets stellt das seit den 1970er Jahren bestehende Hessen-Center mit einer Verkaufsfläche von ca. 39.100 m2 dar. Es werden vorwiegend zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten. Dazu gehören neben Bekleidung und Schuhen auch die Bereiche Lebensmittel, Bücher, Drogerie, Parfümerie und Sport. Zusätzlich sind Dienstleister wie Frisör und Reinigung, zahlreiche Gastronomiebetriebe und Arztpraxen vorhanden. Dem Hauptgebäude ist ein Parkdeck vorgelagert, welches zur Borsigallee offen ist. Der gesamte Komplex besteht aus einem Untergeschoss, welches 2 m unter dem Straßenniveau liegt, einer Erdgeschosszone 3 m darüber sowie einem Obergeschoss im eigentlichen Einkaufszentrum. Die Gebäudeflucht springt etwa 50 m bis 70 m von der Borsigallee zurück und wird geprägt von zahlreichen Werbeanlagen der ansässigen Läden. Ein übergeordnetes Gestaltungskonzept sowie die klare Adressierung des Hessen-Centers sind nicht erkennbar. Der bauliche Zustand des Parkdecks, welches über eine Rampe nur für den einfahrenden Verkehr von der Borsigallee zu erreichen ist, ist sanierungsbedürftig. 2014 wurde bereits der östliche Teil abgerissen und zu einem ebenerdigen Parkplatz umgestaltet. Westlich an den Gebäudekomplex anschließend befindet sich eine weitere Parkplatzfläche. Insgesamt verfügt das Einkaufszentrum derzeit über ca. 1.650 Stellplätze. Der ausfahrende Verkehr wird rückseitig gebündelt und über die innere Erschließungsstraße Am Hessen-Center abgewickelt. Durch die Lage parallel zur Straße im Zusammenhang mit der vorherrschenden Topographie, geht von der gesamten Parkanlage sowie dem eigentlichen Einkaufszentrum sowohl städtebaulich als auch funktional eine negative Wirkung auf den öffentlichen Raum aus. Der Bereich östlich des Einkaufszentrums Richtung Enkheimer Ortskern ist hinsichtlich seiner Nutzung gemischt, was sich insbesondere in einer heterogenen Bebauung widerspiegelt. Gegenüber der U-Bahn-Endhaltestelle an der Borsigallee befindet sich das zweigeschossige Volkshaus Enkheim der Saalbau GmbH mit angegliederter Gastronomie. Entlang der Vilbeler Landstraße befinden sich Gebäudekomplexe mit bis zu sechs Geschossen. Eine zusammenhängende Bauflucht sowie eine homogene Höhenentwicklung sind nicht erkennbar. Neben Wohnnutzung und spezialisiertem Einzelhandel sind hier zahlreiche Dienstleister verschiedenster Branchen sowie kleinere Handwerksbetriebe vorzufinden. Im rückwärtigen Bereich liegt die viergeschossige Wohnanlage Riedpark an der Wilhelm-Meiß-Straße und der Karl-Pfeuffer-Straße. Diese zeichnet sich besonders durch ihre radiale Baustruktur aus. Zwischen der BAB A66 und der parallel dazu verlaufenden rückwärtigen Erschließungsstraße Am Hessen-Center befinden sich Restflächen mit verwildertem Laubbaumbestand. Sie bilden einen räumlichen Abstand zwischen der Autobahn und der Bebauung. Hier liegt auch ein überwachsenes Klärbeckenbauwerk. Die Fläche zwischen der bestehenden Anschlussstelle Bergen-Enkheim und der geplanten Anschlussstelle Borsigallee gehört zum Feldcheswald. Dieser ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone II und überwiegend mit Laubbäumen bewachsen. Das Plangebiet ist verkehrstechnisch optimal erschlossen. Sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV stellt die Borsigallee die zentrale Erschließungsachse dar. Sie verbindet den Stadtteil Bergen-Enkheim mit dem Frankfurter Zentrum und bietet zudem über die aktuelle Anschlussstelle der BAB A66 eine überregionale Vernetzung. Mit den oberirdisch geführten Linien U4 und U7 ist die Innenstadt in 12 Minuten zu erreichen. Haltepunkte befinden sich auf der Höhe des Eingangsbereichs des Einkaufszentrums sowie am Knotenpunkt zur Vilbeler Landstraße. Von hier aus bestehen weitere Linienbusverbindungen Richtung Bergen, Fechenheim sowie die östlich angrenzenden Gemeinden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010 stellt den Bereich des Hessen-Centers als bestehendes Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, Zweckbestimmung Einkaufszentrum dar. Östlich angrenzend befinden sich gemischte Bauflächen mit einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bestand. Im Feldcheswald wird eine ökologisch bedeutsame Flächennutzung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Zudem ist dieser Bestandteil des Vorranggebiets Regionaler Grünzug. Nicht überbaute Restflächen entlang der Bundesautobahn sind Waldflächen. Die BAB A66 wird als bestehende mehrspurige Bundesfernstraße mit der neuen Anschlussstelle Borsigallee dargestellt. Entlang der als Fläche für den Straßenverkehr markierten Borsigallee wird die bestehende Schienenstrecke mit Haltepunkten dargestellt, entlang der Vilbeler Landstraße eine bestehende überörtliche Fahrradroute. Der geplante Geltungsbereich überlagert den Bebauungsplan Nr. 387 - Südlich der Frankfurter Straße / Leuchte (Riedpark - Hessencenter), rechtsverbindlich seit 28.12.1968, vollständig. Planungsrecht und Bestand stimmen nicht überein. Für den westlichen Teil (im Bestand Feldcheswald, AS Bergen-Enkheim, Parkplatz sowie westlicher Teil des Hessen-Centers) wird im Bebauungsplan Nr. 387 ein Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen Geschosse beträgt XII, die Baugrenze verläuft mit einem Abstand von 5 m parallel zur Borsigallee. Im mittleren Bereich (im Bestand Hessen-Center mit vorgelagertem Parkbereich) ist Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 ausgewiesen. Zulässig sind IV Geschosse, die Baugrenze wird entsprechend fortgeführt. Zwischen Gewerbegebiet (GE) und Mischgebiet (MI) ist als öffentliche Verkehrsfläche eine Abzweigung von der Borsigallee festgesetzt, welche im inneren Bereich als nicht öffentliche Erschließungsstraße weitergeführt wird und das Plangebiet rückseitig erschließt. Diese Straße entspricht nicht dem Bestand. Östlich anschließend (im Bestand Wohnbebauung) befindet sich eine Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sportgelände. Entlang der Vilbeler Landstraße sind zwei Mischgebiete (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 sowie mit IV Geschossen im nördlichen Teil und X Geschossen im südlichen Teil festgesetzt. Die Baugrenze verläuft parallel zur Straße. Im südlichen Bereich des Bebauungsplans ist eine Schutzwaldfläche festgesetzt. Für den Kreuzungsbereich Borsigallee / Vilbeler Landstraße regelt der Bebauungsplan Nr. 396 - Mainkurstraße, rechtsverbindlich seit 14.05.1965, die Straßen- und Baufluchtlinien. Das Bürgerhaus liegt in einem Bereich nach § 34 BauGB. Anlass, Erfordernis und Ziele Das Hessen-Center übernimmt als Einkaufsstandort eine wichtige Versorgungsfunktion für das östliche Stadtgebiet und die Umlandgemeinden. Städtebaulich ist der oberzentrale Sonderstandort jedoch nicht in die bestehende Siedlungsstruktur integriert und stellt keinen zentralen Versorgungsbereich für Enkheim dar. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, §1859) ist es das Ziel, den Standort des Hessen-Centers langfristig zu sichern und ggf. in verträglichem Umfang zu erweitern. Der Betreiber des Hessen-Centers beabsichtigt eine Umstrukturierung und Erweiterung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums. Zum einen sind bauliche Maßnahmen an dem sanierungsbedürftigen Parkdeck notwendig, zum anderen soll die Erweiterung der Verkaufsfläche den Standort wirtschaftlich sichern. Dabei sollen zunächst die Parkplatzflächen im Bestand abgerissen und in gestapelter Bauweise neu errichtet werden. In einem zweiten Schritt soll die Verkaufsfläche um 14.000 m2 auf insgesamt etwa 53.100 m2 erweitert werden. Der bestehende Bebauungsplan stellt hierfür keine rechtliche Grundlage dar. Daher soll mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 893 das Planungsrecht zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden. Eine geplante Erweiterung der Verkaufsfläche bietet gleichzeitig das notwendige Potenzial zur städtebaulichen Integration des Standorts. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Investor ist im Zuge der Aufstellung des neuen Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, der die wesentlichen städtebaulichen und funktionalen Grundsätze des Vorhabens steuert und die Festsetzungen des Bebauungsplans insoweit konkretisiert. Dies betrifft unter anderem auch die Notwendigkeit eines Wettbewerbs zur Gestaltung der Fassaden sowie der Außenanlagen zur Borsigallee. Unter Berücksichtigung des Regionalen Einzelhandelskonzepts des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sowie des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurden die möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens in einer Voruntersuchung zum Einzelhandel ermittelt und sowohl im innerstädtischen als auch regionalen Kontext als verträglich bewertet. Da im Zusammenhang mit der Erweiterung der Verkaufsfläche von einer Steigerung der Frequentierung auszugehen ist, wurde zudem das bestehende Verkehrsnetz untersucht und als leistungsfähig eingestuft. Der Geltungsbereich wird über den Einzelhandelsstandort hinaus erweitert, so dass die bisherigen Festsetzungen zur Sicherung des Bestands entsprechend angepasst werden. Dabei wird auch die Verlagerung der Anschlussstelle Borsigallee in Verbindung mit dem Bau des Riederwaldtunnels nachrichtlich übernommen. Städtebauliche Lösung und planungsrechtliche Festsetzungen Entsprechend der planerischen Zielsetzung, den Bestand zu sichern, sieht das städtebauliche Konzept für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße sowie BAB A66 und dem Einkaufszentrum eine bestandsorientierte Festsetzung von Art und Maß der Nutzung vor. Aufgrund der räumlichen Übergangsfunktion zum Enkheimer Ortskern ist das vorhandene gemischte Nutzungsspektrum mit geringen Harmonisierungen zu erhalten und zu stärken. Einzelhandel soll aufgrund der Lage zwischen dem Versorgungsbereich an der Triebstraße sowie dem Sonderstandort Hessen-Center zum Schutz der Zentren hier ausgeschlossen werden. Der hohe Wohnanteil im Gebiet soll erhalten und durch den Ausschluss störender Nutzungen, beispielsweise Vergnügungsstätten, gestärkt werden. Gleichzeitig wird so einer qualitativen Abwertung dieser Ortsrandbebauung entgegengewirkt. Die Festsetzung einer maximalen Höhe steuert eine einheitliche vertikale Entwicklung als baulichen Übergang zum Ortskern. Das bestehende Volkshaus erhält als öffentliche Nutzung einen besonderen räumlichen und funktionalen Stellenwert innerhalb des Stadtteils, dem durch eine gesonderte Festsetzung Rechnung getragen wird. Das Hessen-Center wird als Sonderstandort Einzelhandel festgesetzt. Zentrenrelevantes Sortiment ist auf einer Verkaufsfläche von ca. 53.100 m2 zulässig. Das bestehende Gebäude bleibt erhalten und wird umstrukturiert. Durch den Wegfall des vorgelagerten Parkdecks, welches durch zwei Systemparkhäuser ersetzt wird, kann die Neubebauung an die Borsigallee heranrücken. Mit der geplanten Gebäudeflucht sowie einer qualitativen Aufwertung der straßenzugewandten Freiflächen wird eine attraktive Eingangssituation geschaffen. Zur Adressierung des Einkaufszentrums ist der Vorsprung eines Gebäudeteils bis zur Straße vorgesehen. Dadurch ergibt sich gleichzeitig eine Gliederung zum öffentlichen Raum. Die unbebaute Fläche an der nordöstlichen Ecke des Einkaufszentrums soll als öffentlich genutzter Platz dienen. Mit entsprechender Gestaltung sowie dem Angebot publikumsbringender Nutzungen, beispielsweise Gastronomie, in dem angrenzenden Gebäudeteil wird der Platz belebt und strukturell an den Ortskern angebunden. Zusätzlich besteht hier das Raumpotenzial zur Unterbringung einer öffentlichen Nutzung mit einem funktionalen Mehrwert für den gesamten Stadtteil. Die konzeptionellen Bausteine Kubatur, Freiflächen, Nutzungen und Gestaltung bieten somit das notwendige Potenzial zur strukturellen Anbindung des Hessen-Centers an den Enkheimer Ortskern. Aufgrund der städtebaulichen und funktionalen Wirkung auf den öffentlichen Raum ist für diese Themen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ein Wettbewerb durchzuführen. Die Fläche westlich des Einkaufszentrums wird einer gewerblichen Nutzung unter Ausschluss von Einzelhandel und Wohnen zugeführt. Sie dient insbesondere zur sinnvollen städtebaulichen und funktionalen Ergänzung des Einzelhandelsstandorts. Mit der Verlagerung der bestehenden Anschlussstelle Bergen-Enkheim Richtung Südwesten als neue Anschlussstelle Borsigallee im Rahmen der Maßnahme Riederwaldtunnel, kann hier eine Geh- und Radwegeverbindung realisiert werden. Das Planungsrecht übernimmt hier nachrichtlich die Planfeststellung. Der Feldcheswald ist Bestandteil eines zusammenhängenden Waldgebiets und des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone II. Der planungsrechtliche Umgang mit den Wald- und Grünflächen zwischen Einkaufszentrum bzw. gemischtem Bereich und BAB A66 ist im Bauleitplanverfahren zu konkretisieren. Die innere Erschließung erfolgt über die private Straße Am Hessen-Center sowie über die jeweiligen Grundstücke. Zu III. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele kann ein Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich werden. Der Magistrat wird die Erforderlichkeit mit dem RegionalverbandFrankfurtRheinMain klären, sobald die Konzeption zur Neubebauung hinreichend geklärt wurde. Anlage 1_Lageplan (ca. 3 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Antrag vom 03.05.2016, OF 5/16 Antrag vom 13.05.2016, OF 19/16 Antrag vom 31.05.2016, OF 20/16 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2016, OF 61/16 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 649 Vortrag des Magistrats vom 26.11.2018, M 224 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 09.03.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 14 2016 1. Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 19/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme, OA 14 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 55 = Ablehnung, OA 14 = Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 55 und OA 14 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 67, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 256, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

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