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Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 26.11.2018, M 224

Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 256 (M 55) I. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Das seit Juni 2016 von der Stadt Frankfurt am Main betriebene Bebauungsplanverfahren Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am Hessencenter diente der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen und der regionalen Abstimmung für eine städtebaulich integrierte Verkaufsflächenerweiterung des Hessen-Centers. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 16.06.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Folgende Ziele und Zwecke wurden mit der Planung angestrebt: Der neu aufzustellende Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel innerhalb einer bestehenden gemischten Nutzungsstruktur schaffen. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche sowie der Unterbringung öffentlicher Nutzungen sollte das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil verbunden werden. Gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen der Ortsbeiratssitzung des OBR 16 am 30.08.2016 die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen informiert. Anlass war, dass der Betreiber des Hessen-Centers - ECE - eine Umstrukturierung und Erweiterung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums beabsichtigte. Eine Erweiterung um anfangs 14.000 m2, zuletzt 6.000 m2 Verkaufsfläche sollte den Standort wirtschaftlicher machen. Außerdem standen bauliche Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen Parkdecks an. Neben der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche soll der Standort städtebaulich durch eine große urbane Platzfläche und mit ergänzenden öffentlichen Nutzungen in den Randbereichen integriert werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 387 - Südlich der Frankfurter Straße / Leuchte (Riedpark - Hessencenter), rechtsverbindlich seit dem 28.12.1968, eröffnete hierfür keine rechtliche Grundlage. Daher sollte mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 893 das Planungsrecht zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans wurde über den Einzelhandelsstandort hinaus erweitert, um den angrenzenden Bestand zu sichern. Regionalplanerisch ist das Einkaufszentrum Hessen-Center im Regionalen Einzelhandelskonzept des Regionalverbands FrankfurtRheinMain als Sonderstandort Einzelhandel dargestellt und genießt dadurch nur eine Bestandssicherung. Die geplante Verkaufsflächenerweiterung von zuletzt 6.000 m2 ist nicht von den Zielen der Regionalplanung gedeckt. Da für die erfolgreiche Planung raumbedeutsamer Vorhaben die regionalplanerische Abstimmung erforderlich ist, bereitete der Magistrat die Vorabstimmung mit den Nachbarkommunen vor, um die Erfolgsaussichten für das anstehende regionalplanerische Zielabweichungsverfahren auszuloten. Argument für eine Zielabweichung war die Einschätzung, dass durch eine Verkaufsflächenerweiterung nur geringe Auswirkungen auf die Nachbargemeinden entstehen würden. Im Übrigen sollte die städtebauliche Einbindung des Hessen-Centers in den Stadtteil insbesondere durch eine Platzgestaltung erfolgen. Im Ergebnis konnte mit einem Einvernehmen nicht gerechnet werden. Letztlich hat ECE entschieden, das Erweiterungsprojekt Hessen-Center nicht weiter zu verfolgen. Angestrebt wird seitens der Eigentümerin nun eine Generalüberholung der Liegenschaft mit einer Parkdeckerneuerung im Rahmen des Bestandsschutzes. Damit werden ein regionalplanerisches Zielabweichungsverfahren und die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens obsolet. Das Hessen-Center bleibt ein Sonderstandort Einzelhandel. In der in Aufstellung befindlichen Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzepts wird die Darstellung des Hessen-Centers entsprechend angepasst. Die bestehende bauliche Anlage des Hessen-Centers genießt baulichen Bestandsschutz, in dessen Rahmen eine Generalüberholung rechtlich möglich ist. Der seit dem 28.12.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 387 behält weiterhin seine Gültigkeit. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 26
OBR 16
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter BFF
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL