Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 26.11.2018, M
224 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter hier:
Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 256 (M 55)
I. Das Bebauungsplanverfahren
Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessencenter ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Das seit Juni 2016 von der Stadt Frankfurt am Main
betriebene Bebauungsplanverfahren Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am
Hessencenter diente der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen und der regionalen Abstimmung für eine städtebaulich
integrierte Verkaufsflächenerweiterung des Hessen-Centers. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde
am 16.06.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Folgende Ziele und
Zwecke wurden mit der Planung angestrebt: Der neu aufzustellende Bebauungsplan
sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung
des Sonderstandorts Einzelhandel innerhalb einer bestehenden gemischten
Nutzungsstruktur schaffen. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche sowie der
Unterbringung öffentlicher Nutzungen sollte das Einkaufszentrum funktional und
räumlich mit dem Stadtteil verbunden werden. Gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen der
Ortsbeiratssitzung des OBR 16 am 30.08.2016 die Öffentlichkeit frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche
Auswirkungen informiert. Anlass war, dass der Betreiber des Hessen-Centers -
ECE - eine Umstrukturierung und Erweiterung des Einzelhandels- und
Dienstleistungszentrums beabsichtigte. Eine Erweiterung um anfangs 14.000 m2,
zuletzt 6.000 m2 Verkaufsfläche sollte den Standort wirtschaftlicher machen.
Außerdem standen bauliche Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen Parkdecks an.
Neben der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche soll der Standort
städtebaulich durch eine große urbane Platzfläche und mit ergänzenden
öffentlichen Nutzungen in den Randbereichen integriert werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 387 - Südlich
der Frankfurter Straße / Leuchte (Riedpark - Hessencenter), rechtsverbindlich
seit dem 28.12.1968, eröffnete hierfür keine rechtliche Grundlage. Daher sollte
mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 893 das Planungsrecht zur Realisierung des
Vorhabens geschaffen werden. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans wurde
über den Einzelhandelsstandort hinaus erweitert, um den angrenzenden Bestand zu
sichern. Regionalplanerisch ist das
Einkaufszentrum Hessen-Center im Regionalen Einzelhandelskonzept des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain als Sonderstandort Einzelhandel dargestellt
und genießt dadurch nur eine Bestandssicherung. Die geplante
Verkaufsflächenerweiterung von zuletzt 6.000 m2 ist nicht von den Zielen der
Regionalplanung gedeckt. Da für die erfolgreiche Planung raumbedeutsamer
Vorhaben die regionalplanerische Abstimmung erforderlich ist, bereitete der
Magistrat die Vorabstimmung mit den Nachbarkommunen vor, um die
Erfolgsaussichten für das anstehende regionalplanerische
Zielabweichungsverfahren auszuloten. Argument für eine Zielabweichung war die
Einschätzung, dass durch eine Verkaufsflächenerweiterung nur geringe
Auswirkungen auf die Nachbargemeinden entstehen würden. Im Übrigen sollte die
städtebauliche Einbindung des Hessen-Centers in den Stadtteil insbesondere
durch eine Platzgestaltung erfolgen. Im Ergebnis konnte mit einem Einvernehmen
nicht gerechnet werden. Letztlich hat ECE entschieden, das
Erweiterungsprojekt Hessen-Center nicht weiter zu verfolgen. Angestrebt wird
seitens der Eigentümerin nun eine Generalüberholung der Liegenschaft mit einer
Parkdeckerneuerung im Rahmen des Bestandsschutzes. Damit werden ein regionalplanerisches
Zielabweichungsverfahren und die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens
obsolet. Das Hessen-Center bleibt ein Sonderstandort Einzelhandel. In der in
Aufstellung befindlichen Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzepts
wird die Darstellung des Hessen-Centers entsprechend angepasst. Die bestehende bauliche Anlage des Hessen-Centers
genießt baulichen Bestandsschutz, in dessen Rahmen eine Generalüberholung
rechtlich möglich ist. Der seit dem 28.12.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 387 behält weiterhin seine Gültigkeit. Aufgrund der dargestellten Situation wird das
Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
28.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 224 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
26. Sitzung des OBR
16 am 22.01.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 224 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 22.01.2019, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 224 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 224 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3647, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 61 00