Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2018
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 51
Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 261 (M 88)
- Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2018 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 1.989 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 378 T€/a und somit in Summe 2.367 T€/a.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2018 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag von 1.989 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2018 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.367 T€ einzugehen. Diese Mitte werden im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot -Schiene- des RMV besteht aus dem SPNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Das regionale Leistungsangebot -Bus- des RMV besteht aus dem RBNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, welche gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung durch die Stadt Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass der ÖPNV deutlich an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr verliert. Des Weiteren wären Überlastungen der lokalen Verkehre der Stadt Frankfurt am Main zu erwarten. Infolgedessen könnten die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards nicht mehr erreicht werden. C. Lösung Während die regionale Grundleistung im SPNV auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2016 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2017 liegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016, § 6869 (M 11), zum regionalen SPNV-Angebot und vom 16.06.2016, § 261 (M 88), zum regionalen RBNV-Angebot vor. Die entsprechenden Vereinbarungen mit dem RMV für das Fahrplanjahr 2017 wurden abgeschlossen. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 16.11.2016, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2018 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen von 8.957.555 Zugkm im Fahrplanjahr 2017 um 69.517 Zugkm auf 9.027.072 Zugkm im Fahrplanjahr
- Die größte Änderung gibt es bei den Linien RE60/RB67/68 (+36.129 Zugkm in Frankfurt) aufgrund eines neuen Bedienkonzeptes mit Zugflügelungen. Es dient zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den o. g. Maßnahmen der RMV kurzfristig zum 10.12.2017 die Vorstufe eines neuen Nachtverkehrsnetzes einführen will. Neu verkehrt in den Wochenendnächten dann auch die S1 auf ihrem gesamten Linienweg, allerdings ebenfalls umgeleitet über Frankfurt Süd und Offenbach Hbf. Ab Hauptbahnhof verkehren die Linien S5, S6 und S7 nach Friedrichsdorf, Friedberg und Riedstadt-Goddelau. Die S3 verkehrt zwischen Frankfurt Süd und Darmstadt. Im Gegensatz zu den übrigen im Stundentakt verkehrenden Linien soll auf der S7 nur ein Fahrtenpaar angeboten werden. Im RE-Verkehr sollen neu nächtliche Einzelleistungen nach Limburg, Fulda und Aschaffenburg eingeführt werden. In der Zielstufe ab der
- Jahreshälfte 2018 verkehren alle S-Bahn-Linien (außer S9) auf ihren gesamten Linienwegen. Die Linie S4 verkehrt hierbei nur zwischen Frankfurt-Rödelheim und Kronberg. Für die Nächte Sonntag bis Donnerstag ist ein überarbeitetes regionales Nachtbusnetz geplant. Dieses soll zum Dezember 2018 eingeführt werden. Einzelne Linien werden bereits zum Dezember 2017 in Betrieb genommen. Diese Nachtverkehre sind nicht Bestandteil des Beschlusses nach Ziffer
- Im RBNV sind für das Fahrplanjahr 2018 folgende Veränderungen seitens des RMV geplant: Die derzeitige Linie OF-67 wird 2018 auf dem Streckenabschnitt von Frankfurt-Flughafen nach Neu-Isenburg durch die Linie X17 ersetzt und ein weiterer Bestandteil des 2017 begonnenen Schnellbusnetzes sein. Die finanzielle Beteiligung Frankfurts wird sich an den derzeitigen Werten der Linie OF-67 orientieren. Durch das neue Konzept wechselt die Linie von einem lokalen Status in das Regionalbusnetz. Das Finanzierungsvolumen des RBNV erhöht sich dementsprechend. Die bisherige Berücksichtigung der Linie OF-67 an anderer Stelle im Wirtschaftsplan entfällt hierfür. Die bisherige Linie 560 verkehrt als einzige Linie des Linienbündels MKK-Hanau West in Frankfurt am Main. Sie verbindet die Frankfurter Hugo-Junkers-Straße über Maintal-Dörnigheim mit dem Freiheitsplatz in Hanau. Nachdem die Linie in der Vergangenheit durch Aufgabe der Bedienung von Maintal-Bischofsheim bereits einen deutlich schnelleren Linienweg erhalten hat, soll sie nun die neue Schnellbus-Bezeichnung X57 erhalten und über Hanau hinaus bis Erlensee verlängert werden. Zudem bestehen Planungen, die Buslinie an der U-Bahnhaltestelle Enkheim enden zu lassen. Genaue Angaben zu Mehrleistungen und Finanzierungsanteilen können im derzeitigen Planungsstatus noch nicht aufgezeigt werden. Weiterer Planungen von Linienverlaufsänderungen oder Neuausschreibungen, die über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, § 261, hinausgehen, sind derzeit nicht bekannt. D. Finanzierung Der aus dem vorliegenden regionalen Leistungsangebot für den Fahrplan 2018 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes voraussichtlich 2.367 T€/a (Schiene: 1.989 T€/a, Bus: 378 T€/a) betragen. Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im SPNV wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die Basis zur Ermittlung der Partnerschaftsfinanzierungsanteile im RBNV bilden die festgelegten Mehrleistungen bei Ausschreibung (bewertet mit dem Durchschnittspreis des Linienbündels, der jährlich mit 1,5 Prozent fortgeschrieben wird), zuzüglich der das Fahrplanjahr 2018 betreffenden neu bestellten Leistungen. Bekannte Neubestellungen sind bis Betriebsstart im Jahr 2016 berücksichtigt. Weitere Neubestellungen ab dem Fahrplanjahr 2017 sind derzeit nicht bekannt. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u.a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der RBNV- und SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u. a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zulasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden RBNV- und SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem leicht positiven Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Der RMV-Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 21.11.2013 und 02.12.2015 beschlossen, die RBNV-Umlage ab dem Jahr 2014 auf null zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Umlagen für den SPNV und den RBNV zunächst nicht mehr negativ werden. Jedoch sind auch künftig wesentliche Aufwandssteigerungen nicht auszuschließen. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrunde liegenden Leistungs- und damit Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlagen nach sich ziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind und es erneut zu einer zusätzlichen finanziellen Kostenbeteiligung der RMV-Gesellschafter über die Umlagen für den SPNV und den RBNV kommt.
Beratungsverlauf 13 Sitzungen
Sitzung
11
OBR 4
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke DFFM
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP BFF
Sitzung
10
OBR
16
TO I, TOP 15
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
11
OBR 7
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR 5
TO I, TOP 46
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR
11
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
11
OBR 2
TO II, TOP 24
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
10
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung
11
OBR 6
TO I, TOP 39
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR 1
TO I, TOP 38
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR
10
TO II, TOP 22
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR 9
TO I, TOP 30
Die Vorlage M 51 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
11
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung
13
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF