Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene und Bus - für den Jahresfahrplan 2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.02.2018, M 40
Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene und Bus - für den Jahresfahrplan 2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1325 (M 51)
- Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2019 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 1.989 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 384 T€/a und somit in Summe 2.373 T€/a.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2019 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o. g. Betrag für den SPNV von 1.989 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2019 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.373 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2019 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem SPNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Das regionale Leistungsangebot - Bus - des RMV besteht aus dem RBNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, die gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung durch die Stadt Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass der ÖPNV deutlich an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr verliert. Des Weiteren wären Überlastungen der lokalen Verkehre der Stadt Frankfurt am Main zu erwarten. Infolgedessen könnten die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards nicht mehr erreicht werden. C. Lösung Während die regionale Grundleistung im SPNV auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2017 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2018 liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1325 (M 51), zum regionalen Leistungsangebot vor. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 30.11.2017, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2019 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen von 9.251.158 Zugkm im Fahrplanjahr 2018 um 324.947 Zugkm auf 9.576.105 Zugkm im Fahrplanjahr
- Die größte Änderung gibt es bei den Linien RE2/4/14 (+208.511 Zugkm in Frankfurt) auf Grund von deutlichen Verstärkungen zwischen dem Rheingau bzw. Mainz und Frankfurt am Main. Im Korridor Wiesbaden/Mainz - Frankfurt kommt es ab 2018 zu erheblichen baubedingten Einschränkungen im Fernstraßennetz. In Wiesbaden wird inzwischen die Salzbachtalbrücke der BAB A66 zwischen den Anschlussstellen Biebrich und Mainzer Straße neu gebaut. Am Wiesbadener Kreuz werden ab 2018 die Brückenbauwerke der BAB A3 über die BAB A66 einschließlich der Auf- und Abfahrten ebenfalls neu gebaut. Zur Entlastung des Straßennetzes hat das Land den RMV gebeten, Möglichkeiten zur Erweiterung des SPNV-Angebots im Korridor Wiesbaden/Mainz - Frankfurt zu ermitteln und umzusetzen. Zwei Ansätze werden verfolgt und sollen - soweit machbar - ggf. auch als Nachtragsbestellung realisiert werden: - Direktzüge in der Hauptverkehrszeit von der rechten Rheinstrecke unter Auslassung von Wiesbaden Hbf über Frankfurt-Höchst nach Frankfurt Hbf - Weiterführung von Zügen der Relation Worms - Mainz Hbf über die Güterzugumfahrung (nicht über Mainz-Kastel) auf die rechtsmainische Strecke (Hochheim - Frankfurt-Höchst) nach Frankfurt Hbf. Bereits nach den Sommerferien 2018, d. h. nach Beendigung der Bauarbeiten im Frankfurter S-Bahntunnel, erreicht der RMV in seinem schienengebundenen Nachtverkehr die "Zielstufe". (Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 hat der RMV bereits die "Vorstufe" eingeführt.) Zum Fahrplanjahr 2019 erfolgt dann nur noch eine Taktverdichtung auf der S-Bahn in der Relation Frankfurt - Frankfurt/Flughafen auf einen 30-Minuten-Takt. Im engeren Kernraum des Rhein-Main-Gebiets werden die Regionalverkehrsangebote abschnittsweise dem S-Bahn-Angebot in der Bedienungshäufigkeit angenähert (30-/60-Minuten-Takt). Das Teilnetz Südhessen/Untermain (RB 58, RE59, RB 75) wurde gemeinsam mit der Bayrischen Eisenbahn-Gesellschaft und dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd neu vergeben. Der Verkehrsvertrag beginnt im Dezember 2018 mit einer Laufzeit von 15 Jahren bis Dezember
- Betreiberin ist die Hessische Landesbahn. Das Angebot umfasst RE- und RB-Leistungen mit einem Leistungsumfang von knapp 1,2 Mio. Zugkm im RMV-Gebiet pro Jahr. Weitere Teilnetze wurden zum Jahresfahrplan 2019 nicht vergeben. Die derzeitige Linie OF-67 wird bereits 2018 auf dem Streckenabschnitt von Frankfurt-Flughafen nach Neu-Isenburg durch die Linie X17 ersetzt. Eine Verlängerung der Linie Frankfurt-Flughafen - Gateway Gardens - Neu-Isenburg wird im Jahr 2019 umgesetzt. Die auf Frankfurt am Main entfallenden Kostenanteile für die X17 liegen in Höhe der bisherigen Beteiligung an der Linie OF-67. Für die Verlängerung wurden für das Jahr 2018 100 T€ eingeplant, welche jährlich mit 1,5 % fortgeschrieben werden. Die bisherige Linie 560 verkehrt als einzige Linie des Linienbündels MKK-Hanau West in Frankfurt am Main. Sie verbindet die Frankfurter Hugo-Junkers-Straße über Maintal-Dörnigheim mit dem Freiheitsplatz in Hanau. Nachdem die Linie in der Vergangenheit durch Aufgabe der Bedienung von Maintal-Bischofsheim bereits einen deutlich schnelleren Linienweg erhalten hat, soll sie nun die neue Schnellbus-Bezeichnung X57 erhalten. Die Buslinie wird zukünftig an der U-Bahnhalte-stelle Enkheim enden. Genaue Angaben zu Finanzierungsanteilen können im derzeitigen Planungsstatus noch nicht aufgezeigt werden. Die Linie X19 (Flughafen - Obertshausen) erhält am Wochenende einen 30-Minuten-Takt. Eine neue Linie X97 Offenbach Hbf - Bad Vilbel (über die A661) bedient Frankfurt an der Unfallklinik/B3, Heiligenstock/Lohrberg und Parkfriedhof Heiligenstock in Richtung Bad Vilbel. Das regionale Nachtbusnetz wird umgestaltet. So entfallen auf der Linie n31 der Abschnitt Konstablerwache - Oberursel Bahnhof sowie die Linie n32 komplett. Aus der bisherigen Linie n33 wird die Linie n96, die den Linienweg Karben - Frankfurt/Haupt-bahnhof - Frankfurt/Konstablerwache - Karben in beiden Richtungen bedient. Die Linie n61 (die südmainische Linienvariante über Offenbach nach Hanau) wird eingestellt, während die nordmainische Variante über Maintal bleibt. Auf der Linie n65 werden am Wochenende keine Fahrten mehr im Abschnitt Offenbach - Ober-Roden angeboten, da nachts die S-Bahnlinie S1 verkehrt. Neu wird stattdessen an den Wochentagen (Montag bis Freitag) ein Fahrtenpaar angeboten. Weitere Planungen von wesentlichen Linienverlaufsänderungen oder Neuausschreibungen sind derzeit für den Jahresfahrplan 2019 nicht bekannt. D. Finanzierung Der aus dem vorliegenden regionalen Leistungsangebot für den Fahrplan 2019 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes voraussichtlich 2.373 T€/a (Schiene: 1.989 T€/a, Bus: 384 T€/a) betragen. Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im SPNV wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die Basis zur Ermittlung der Partnerschaftsfinanzierungsanteile im RBNV bilden die festgelegten Mehrleistungen bei Ausschreibung (bewertet mit dem Durchschnittspreis des Linienbündels, der jährlich mit 1,5 Prozent fortgeschrieben wird), zuzüglich der das Fahrplanjahr 2019 betreffenden neu bestellten Leistungen. Bekannte Neubestellungen sind bis Betriebsstart im Jahr 2018 berücksichtigt. Weitere Neubestellungen ab dem Fahrplanjahr 2019 sind derzeit nicht bekannt. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u.a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der RBNV- und SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u. a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zulasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden RBNV- und SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem leicht positiven Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Der RMV-Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 21.11.2013 und 02.12.2015 beschlossen, die RBNV-Umlage ab dem Jahr 2014 auf null zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Umlagen für den SPNV und den RBNV zunächst nicht mehr negativ werden. Jedoch sind auch künftig wesentliche Aufwandssteigerungen nicht auszuschließen. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrunde liegenden Leistungs- und damit Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlagen nach sich ziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind und es erneut zu einer zusätzlichen finanziellen Kostenbeteiligung der RMV-Gesellschafter über die Umlagen für den SPNV und den RBNV kommt.
Beratungsverlauf 17 Sitzungen
Sitzung
20
OBR 4
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 8
TO I, TOP 16
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR
15
TO I, TOP 9
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Freie Wähler
Sitzung
20
OBR
11
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
20
OBR 2
TO II, TOP 14
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
19
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 12
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung
20
OBR 1
TO I, TOP 35
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 6
TO I, TOP 33
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 7
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR
10
TO II, TOP 16
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 9
TO I, TOP 15
Die Vorlage M 40 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 3
TO II, TOP 23
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Sitzung
20
OBR
12
TO I, TOP 23
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 5
TO I, TOP 46
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 5
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung
22
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung
19
OBR
16
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle