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Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hier: Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.02.2019, M 26

Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hier: Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2511 (M 40)

  1. Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2020 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 2.189 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 367 T€/a und somit in Summe 2.556 T€/a.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2020 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag für den SPNV von 2.189 T€ enthalten.

  3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2020 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.556 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2020 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzung Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem SPNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Das regionale Leistungsangebot - Bus - des RMV besteht aus dem RBNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, welche gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung durch die Stadt Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass der ÖPNV deutlich an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr verliert. Des Weiteren wären Überlastungen der lokalen Verkehre der Stadt Frankfurt am Main zu erwarten. Infolgedessen könnten die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards nicht mehr erreicht werden. C. Lösung Während die regionale Grundleistung im SPNV auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2018 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2019 liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018, § 2511 (M 40), zum regionalen Leistungsangebot vor. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 27.11.2018, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2020 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt - bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen - von 9.672.983 Zugkm im Fahrplanjahr 2019 um 265.848 Zugkm auf 9.938.831 Zugkm im Fahrplanjahr

  4. Die größte Änderung gibt es bei den Linien RE59/RB58 (+171.234 Zugkm in Frankfurt) aufgrund von deutlichen Verstärkungen zwischen Frankfurt und Hanau. Die Veränderungen zum Jahresfahrplan 2020 gegenüber dem Vorjahresfahrplan resultieren im Wesentlichen aus der Inbetriebnahme des S-Bahn-Haltepunkts "Frankfurt - Gateway Gardens" für die Linien S8 und S9. Die mit dem Halt veränderte Streckenführung zieht Anpassungen im Gesamtverkehrsfahrplan auf der südmainischen Strecke zwischen Frankfurt Hbf und Wiesbaden Hbf nach sich, von denen auch Regionalverkehrslinien betroffen sind. Nach aktuellem Stand werden die Fahrzeiten der Linien RE 2 und RE 3 in diesem Abschnitt zugunsten einer häufigeren Bedienung der Zwischenhalte "Mainz-Bischofsheim" und "Mainz-Rö-misches Theater" vereinheitlicht. Allerdings sind die Fahrplanprüfungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Fahrpläne endgültig feststehen. Nach Abschluss der Arbeiten für das neue elektronische Stellwerk im S-Bahn-Tunnel wurde im Sommer 2018 der durchgängige stündliche Nachtverkehr in Wochenendnächten im S-Bahn-Netz umgesetzt. Zum Jahresfahrplan 2019 wurde das regionale Nachtfahrtenangebot komplettiert. Aufgrund der gestiegenen Verkehrsnachfrage und weiterer Anforderungen prüft der RMV die zeitlichen Erweiterung der HVZ-Taktbedienung von 6 bis 10 Uhr und von 13 bis 20 Uhr bei der S-Bahn. Darunter fallen u.a. zusätzliche Verdichterfahrten vormittags bei S1 von/nach Höchst sowie abends auf den Linien S1, S5 und S6. Damit werden weitere Fahrten für zeitlich flexible Pendler angeboten und im Vorgriff auf mögliche Einschränkungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) zusätzliche Kapazitäten im S-Bahnverkehr geschaffen. Darüber hinaus wird mit DB Regio geprüft, mit zusätzlichen Frühfahrten die Erreichbarkeit der Frankfurter Innenstadt zu verbessern und mehr Langzüge einzusetzen. Die im Oktober 2018 vorgenommenen Kapazitätsverstärkungen bei der Linie RB 12 werden beibehalten. Der RMV ist mit den EVU im Gespräch, um weitere kurzfristig umsetzbare Angebotsergänzungen zu den Hauptverkehrszeiten zu erörtern und behält sich eine bedarfsbezogene Umsetzung vor. Die mit dem Jahresfahrplan 2019 startenden nordmainischen Verbindungen von Eltville an Wiesbaden Hbf vorbei nach Frankfurt Hbf und zurück in der HVZ sowie ganztägig zwischen Mainz Hbf und Frankfurt Hbf werden 2020 fortgesetzt. Sie ergänzen die sehr stark nachgefragten Regionalverkehrsverbindungen in diesem Korridor, entlasten die südmainische Strecke über den Flughafen und Gateway Gardens und eröffnen durch ihre Linienführungen neue Verbindungsqualitäten. Mit der Einrichtung neuer Expressbuslinien - sowohl rund um Frankfurt am Main als auch zu verschiedenen Oberzentren in der Region - konnte der RMV ein neues Verkehrsangebot etablieren, das Lücken im Netz schließt und damit eine Vielzahl neuer Verbindungen mit attraktiven Reisezeiten schafft. Bereits nach kurzer Anlaufzeit hat sich die Verkehrsnachfrage auf einzelnen Buslinien so gut entwickelt, dass das Angebot verdichtet werden musste. Der RMV hat in Folge der erfolgreichen Einführung daher entschieden, das X-Bus-Angebot deutlich auszuweiten. In Hinblick auf Frankfurt am Main wird derzeit geprüft, inwieweit es sinnvoll ist, ergänzende Busverbindungen in der HVZ zur Entlastung besonders stark nachgefragter SPNV-Achsen einzurichten. Bis zum Wirksamwerden des angestoßenen Infrastrukturausbaus für den SPNV besteht bis weit in die 20er Jahre hinein der Bedarf, über ein ergänzendes Bussystem die weiter steigende Nachfrage zu bedienen. Dieses System setzt gezielt bei Teilen der SPNV-Nachfrage an, welche durch eine direktere Start-Ziel-Linienführung mittels Bussen verlagerbar sind. Als Pilotlinie könnte die Verbindung zwischen Eschborn Gewerbegebiet Süd und Frankfurt, U-Bahn-Station Miquel-Adickes-Allee dienen. Im Nachtverkehr steht mittlerweile das Grundgerüst durch die Leistungserweiterung auf den S-Bahnlinien. Entsprechende Anpassungen im Regionalbusverkehr wurden festgelegt. Weitere Planungen von wesentlichen Linienverlaufsänderungen oder Neuausschreibungen sind derzeit für den Jahresfahrplan 2020 nicht bekannt. D. Finanzierung Der aus dem vorliegenden regionalen Leistungsangebot für den Fahrplan 2020 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes voraussichtlich 2.556 T€/a (Schiene: 2.189 T€/a, Bus: 367 T€/a) betragen. Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im SPNV wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Aufgrund der Eröffnung der S-Bahn-Anbindung von Gateway Gardens erhöht sich jedoch der SPNV-Betrag um 200 T€ gegenüber dem Vorjahreswert. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u.a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der RBNV- und SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u.a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zulasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden RBNV- und SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem leicht positiven Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Der RMV-Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 21.11.2013 und 02.12.2015 beschlossen, die RBNV-Umlage ab dem Jahr 2014 auf null zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Umlagen für den SPNV und den RBNV zunächst nicht mehr negativ werden. Jedoch sind auch künftig wesentliche Aufwandssteigerungen nicht auszuschließen. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrunde liegenden Leistungs- und damit Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlagen nach sich ziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind und es erneut zu einer zusätzlichen finanziellen Kostenbeteiligung der RMV-Gesellschafter über die Umlagen für den SPNV und den RBNV kommt.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 15
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 7
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 4
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke FDP Bff Und Dffm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 30
OBR 1
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 10
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 8
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 67
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 11
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP Bei Enthaltung Bff Linke
Sitzung 30
OBR 2
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 16
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 9
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage M 26 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 30
OBR 3
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 30
OBR 12
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF