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Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Bus - für den Jahresfahrplan 2017

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 88

Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Bus - für den Jahresfahrplan 2017

  1. Dem Leistungsangebot für den regionalen Busnahverkehr (RBNV) und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2017 wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung des RBNV werden im Haushalt 2017 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf die kommenden Haushaltsjahre, ab 2017 bis einschließlich 2024, gegenüber dem RMV eine Finanzierungszusage für die auf Frankfurt entfallenden Leistungsanteile der neu zum Fahrplanwechsel 2016 auszuschreibenden regionalen Linienbündel (LGG Flughafen Süd, HTK-VT3, MKK-Hanau West) abzugeben.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung voraussichtlich 246,5 T€ / a betragen werden. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot Bus des RMV besteht aus dem Grundangebot des Regionalen Busnahverkehrs sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, welche gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung Der besonderen Bedeutung Frankfurts als Oberzentrum im Rhein-Main-Verkehrsverbund ist hier Rechnung zu tragen. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass der ÖPNV deutlich an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr verliert. Dies hätte sowohl Auswirkungen auf die lokalen Verkehre benachbarter Gebietskörperschaften als auch auf die lokalen Verkehre Frankfurts. C. Lösung Die regionale Grundleistung (Status quo) wurde auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt. Darüber hinausgehende Leistungen werden auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sogenannten Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Die erforderlichen Vereinbarungen werden für die Stadt Frankfurt am Main für jedes Fahrplanjahr von traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, mit der RMV GmbH abgeschlossen. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 02.12.2015, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2017, inkl. der finanziellen Auswirkungen, zugestimmt. Während die finanziellen Auswirkungen für den SPNV bereits feststehen (§ 6869 vom 25.02.2016, M 11/16), wird der exakte Finanzierungsanteil für den RBNV erst nach Vorliegen der Vergabeergebnisse im Herbst 2016 feststehen. Für das Fahrplanjahr 2017 werden drei Linienbündel des RBNV mit Verkehrsleistungen auf Frankfurter Stadtgebiet neu ausgeschrieben. Dabei ergeben sich partiell auch partnerschaftlich finanzierende und über das Status quo-Angebot hinausgehende Mehrleistungen. Die Linie 751 (Landkreis Groß-Gerau - LGG - Flughafen Sü
    • d)bedient heute als Regionalbuslinie des RMV die Relation Darmstadt - Gräfenhausen - Walldorf - Flughafen Terminal 1 und erschließt hierbei den nordwestlichen und westlichen Bereich des Frankfurter Flughafens. Dort stellt sie das einzige öffentliche ÖPNV-Angebot dar. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird das bisherige "Bündel LGG Flughafen Süd" durch die RMV GmbH neu vergeben, dazu diesem Zeitpunkt die bisherigen Verkehrsverträge und Linienkonzessionen auslaufen. Das "Bündel" wird dann - wie schon im derzeitigen Fahrplanjahr - nur noch aus der Linie 751 bestehen, da das Angebot der früheren Linie 752 (Rüsselsheim Walldorf - Frankfurt Flughafen Terminal 1) bereits zum Fahrplanjahr 2016 in das Leistungsangebot der Linie 751 integriert wurde. Die Summe der Mehrleistungen beträgt für Frankfurt 96.142 Nutzwagenkilometer/a. Die Linien 251 und 253 werden im neuen Linienbündel Hochtaunuskreis (HTK) - Vordertaunus 3 (HTK-VT3) zusammengefasst, nachdem die bisherigen Bündelzuschnitte durch Lokalisierung anderer enthaltener Linien nicht mehr passend waren. Die Linie 251 verbindet Kronberg, Steinbach und Oberursel-Weißkirchen mit dem Frankfurter Nordwestzentrum. Der Linienweg führt über den Frankfurter Riedberg. Hier werden die Haltestellen Max-Planck-Institut/FIS und Geozentrum exklusiv durch die Linie 251 bedient. Auch für die Haltestelle Annette-Kolb-Weg stellt die Linie 251 nach der Linienwegserweiterung der Linie 29 das Grundangebot dar, welches nur noch an Schultagen von einzelnen Fahrten der Linie 28 ergänzt wird. Königstein, Bad Soden und Sulzbach werden durch die Linie 253 mit dem Bahnhof in Frankfurt-Höchst verbunden. Von besonderer Bedeutung für diese Linie ist die Bedienung des großen Sulzbacher Einkaufszentrums "Main-Taunus-Zentrum". Für Frankfurt betrachtet, wird auf beiden Linien das heutige Fahrplanangebot fortgeschrieben. Gegenüber dem Status quo von 2001 sind in diesem Linienbündel insgesamt 26.500 Nutzwagenkilometer/a Mehrleistung enthalten. Die bisherige Linie 560 verkehrt als einzige Linie des Linienbündels Main-Kinzig-Kreis (MKK) -Hanau West in Frankfurt am Main. Sie verbindet die Frankfurter Hugo-Junkers-Straße über Maintal-Dörnigheim mit dem Freiheitsplatz in Hanau. Nachdem die Linie in der Vergangenheit durch Aufgabe der Bedienung von Maintal-Bischofsheim bereits einen deutlich schnelleren Linienweg erhalten hat, soll sie nun die neue Schnellbus-Bezeichnung X57 erhalten. Für Dezember 2017 ist zudem eine Verlängerung über den Hanauer Hauptbahnhof bis Erlensee geplant. Die hinterlegten Mehrleistungen für Frankfurt betragen 4.000 Nutzwagenkilometer/a. Der Umfang des Fahrtenangebots in Frankfurt bleibt konstant. Die Vergabe dieser Leistungen durch den RMV soll im Wege einer Ausschreibung erfolgen. Für die Grundlagen dieser Vergabe benötigt die Verbundgesellschaft verpflichtende Erklärungen der an der Finanzierung beteiligten Gebietskörperschaften. Diese Verpflichtung geht über den Zeitraum der üblichen Haushaltsplanung (mittelfristige Finanzplanung traffiQ) hinaus und ist deshalb ausdrücklich von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. D. Finanzierung Die Partnerschaftsfinanzierung von RBNV sowie SPNV basiert auf Artikel 5 Abs. 2
    • c)des Grundvertrages des RMV, nach dem das Land Hessen Zuwendungen im Rahmen des Partnerschaftsmodells von 50% der angekauften zusätzlichen Verkehrsleistungen gewährt. Die verbleibenden 50% werden durch die Nutznießer der jeweiligen Verbund-Buslinien finanziert. Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - RBNV - für den Fahrplan 2017 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main wird voraussichtlich - vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes - 179 T€ betragen. Hinzu kommen zusätzliche Kosten in der Partnerschaftsfinanzierung für Mehrleistungen im Rahmen der Neuvergaben in Höhe von voraussichtlich (Basis: Auftragswertabschätzung des RMV): LGG Flughafen Süd (751) ca. 60 T€/a HTK-VT3 (251, 253) ca. 6.5 T€/a MKK-Hanau West (560) ca. 1 T€/a Diese Mittel sind für den Zeitraum bis 2020 bereits in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ für den Produktbereich 16.10 im städtischen Haushalt enthalten.Nebenvorlage: Anregung vom 06.06.2016, OA 25 Antrag vom 22.05.2016, OF 25/11

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 2
OBR 6
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
OBR 8
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
OBR 12
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
OBR 5
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke BFF
Sitzung 2
OBR 11
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 25 2016 1. Der Vorlage M 88 wird unter Hinweis auf OA 25 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 25/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter BFF
Sitzung 2
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter BFF
Sitzung 4
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL BFF