Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“: Unterliederbach-Ost „Engelsruhe“ hier: Finanzierung der Restabwicklung der verbleibenden Bauprojekte
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 49 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale
Stadt": Unterliederbach-Ost "Engelsruhe" hier: Finanzierung
der Restabwicklung der verbleibenden Bauprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012,
§ 1458 (M 24) I. Es dient zur Kenntnis, dass für das
Erneuerungsverfahren Soziale Stadt Unterliederbach-Ost ‚Engelsruhe' (PG 13.01,
Produktdefinition 5.001023) in der sogenannten Nachsorgephase bis 2015 zwei
perspektivisch längerfristige Bauprojekte aus dem Integrierten Handlungskonzept
(Stadtteilplatz "Neue Mitte" und Straßenraumgestaltung Cheruskerweg) als
Restmaßnahmen durchgeführt werden. Für die Finanzierung können Fördermittel von
Bund und Land aus den Förderbescheiden 2006 und 2009 herangezogen werden, deren
Laufzeit bis Ende 2014 verlängert wurde. II. In finanzieller Hinsicht dient es zur Kenntnis,
dass 1. für die Restabwicklung Mittel in
Höhe von 2.900.000,00 € benötigt werden, 2. aus den Förderungsbescheiden des Bundes und Landes
der Jahre 2006 und 2009 noch Fördermittel in Höhe von 1.206.242,00 €
abgerufen werden können und 3. ergänzende Eigenmittel der Stadt in Höhe von
1.693.758,00 € erforderlich sind, die in den Jahren 2013 bis 2015
benötigt werden.
III. Zur Umsetzung der
Restarbeiten der verbleibenden Bauprojekte werden a) die überplanmäßigen Ausgaben 2013 in Höhe von
839.050,16 € genehmigt. b) die überplanmäßigen Ausgaben 2014 in Höhe von rund
1,021 Mio. € zugelassen und c) im Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 1,04
Mio. € bereitgestellt. IV. Die Deckung der ergänzenden
Eigenmittel der Stadt erfolgt aus Ansätzen des Projekts 5.001027
"Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung des
Grundeigentums". Begründung: A. Zielsetzung und Erläuterungen zur
Kostenentwicklung
Das Stadtteilgebiet
Unterliederbach Ost "Engelsruhe" war in der Zeit 1999 bis 2012 Projektgebiet
des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt". Seit Januar 2013 befindet sich das
Gebiet in der sogenannten "Nachsorgephase" im Rahmen des Programms "Aktive
Nachbarschaften" unter Federführung des Dezernats VIII - Soziales, Senioren,
Jugend und Recht. Beim Stadtplanungsamt (Dezernat II) verbleibt die
Restabwicklung der baulichen Projekte, darunter die Durchführung von zwei
Bauprojekten mit langfristiger Perspektive (Stadtteilplatz Neue Mitte,
Straßenraumgestaltung Cheruskerweg). Die genannten Projekte sind im
Integrierten Handlungskonzept zum Programmgebiet Unterliederbach eingestellt
(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2003, § 5497) und vom Land
Hessen als Förderprojekte anerkannt. Nach den Förderrichtlinien des Programms "Soziale
Stadt" ist der Einsatz der bewilligten Fördermittel an den Einsatz der in den
Förderbescheiden festgelegten Komplementärmittel gebunden. Letztere sind von
der Kommune in den städtischen Haushalt einzustellen. Für das
Projektgebiet Unterliederbach-Ost wurde die Finanzierung des städtischen
Eigenanteils durch den Stadtverordnetenbeschluss § 2945 vom 23.05.2002 im
Grundsatz geregelt durch den Einsatz von Mitteln aus den Sonderposten
Sozialbindung des Grundeigentums. Aufgrund einer Umstellung der Fördersystematik des
Programms Soziale Stadt stehen der Stadt über das eigentliche Verfahrensende
hinaus die Fördermittel aus den Bewilligungsbescheiden 2006 und 2009
weiterhin für die Jahre 2013 und 2014/5 zur Verfügung. Die Verlängerung des
Förderzeitraums ermöglicht die Durchführung von den zwei Kernprojekten, die
Straßenraumgestaltung Cheruskerweg sowie den Bau des Stadtteilplatzes "Neue
Mitte". Von beiden Projekten werden integrativ wirkende Impulse auf die weitere
Gebietsentwicklung erwartet. Die geplanten Maßnahmen stärken die
Quartiersidentität und fördern Begegnung, Austausch und interkulturelles
Verständnis füreinander als wichtige Voraussetzung für ein friedvolles
Miteinander im Quartier und eine gemeinschaftliche Gestaltung eines aktiven
Quartierslebens (Übernahme von bürgerschaftlichem Engagement). Die längerfristig angelegten Bauprojekte konnten in
der regulären Laufzeit des Erneuerungsverfahrens nicht umgesetzt werden, da sie
in zeitlicher Abhängigkeit von vorgeschalteten (Bau-)Maßnahmen liegen, die in
Verantwortung von Dritten durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt nun
zeitversetzt in der Nachsorgephase des Programms Soziale Stadt. Dabei wurde in
2013 mit der Maßnahme Straßenraumgestaltung Cheruskerweg bereits begonnen, die
über einen Erschließungsvertrag geregelte Herstellung des Stadteilplatzes "Neue
Mitte" ist für 2014 vorgesehen. Im Falle der Umgestaltung des Straßenzugs
Cheruskerweg ist ein erhöhter Mittelbedarf zu verzeichnen, der sich aus
folgenden Umständen ergibt: Nach Beantragung der Fördermittel beim Land auf der
Grundlage der Projektbeschreibung mit überschlägiger Kostenschätzung erfolgte
eine vertiefte Planung und danach die Ausschreibung, die einen erhöhten
Mittelbedarf zum Ergebnis hatte, da das niedrigste Angebot über der
voraussichtlichen Kostenhöhe lag. Nach der Auftragsvergabe kamen
Kostensteigerungen im Zuge der Bauausführung finanziell erschwerend hinzu.
Ursächlich waren bautechnische Probleme vor Ort, die erst im Zuge der
Ausführung sichtbar wurden. So konnte die Verdichtung des Bodens unter der
Straße aufgrund der Lage einer Wasserleitung nicht in dem Maße durchgeführt
werden, wie ursprünglich geplant. Weiterhin mussten Maßnahmen zum Schutz der
Wurzelbereiche des vorhandenen Baumbestandes ergriffen werden, die erst im Zuge
der Öffnung des Bodens sichtbar wurden. Die Änderung in der Bauausführung in
Kombination mit dem höheren Kostenansatz nach öffentlicher Ausschreibung führen
zu einem Nachfinanzierungsbedarf aus städtischen Mitteln. Alternativen Zur Restabwicklung der Bauprojekte im Sinne der
Zielsetzung sind keine Alternativen ersichtlich. B. Lösung Bereitstellung der städtischen Eigenmittel
entsprechend Ziffer III. C. Kosten a) Finanzbedarf gesamt
Ausgaben:
2.900.000,00 €
Drittmittel
Bund/Land: 1.206.242,00
€ Eigenmittel Stadt: 1.693.758,00 €
b) Finanzbedarfszeitraum 2013
Ausgaben:
839.050,16 € Drittmittel Bund/Land:
446.200,00 € Eigenmittel Stadt:
392.850,16 €
c)
Finanzbedarfszeitraum 2014
Ausgaben: 1.020.949,84 €
Drittmittel
Bund/Land:
70.042,00 € Eigenmittel Stadt:
950.907,84 €
d)
Finanzbedarfszeitraum 2015
Ausgaben: 1.040.000,00 €
Drittmittel
Bund/Land: 690.000,00
€ Eigenmittel Stadt:
350.000,00 € Die haushaltsmäßige Deckung für die Haushaltsjahre
2013 und 2014 erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Projekts 5.001027
"Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung des
Grundeigentums", was im Einklang zu der ursprünglich durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierung des städtischen
Eigenanteils steht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2002, M 80
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2002, M 218
Vortrag des
Magistrats vom 03.12.2010, M 241
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 24 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 17.03.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.
29. Sitzung des OBR 6
am 18.03.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
30 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER;
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
28. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.03.2014, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER;
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER;
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 34
Beschluss: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP; FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4435, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 0