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Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“: Unterliederbach-Ost „Engelsruhe“ hier: Finanzierung der Restabwicklung der verbleibenden Bauprojekte

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 49 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt": Unterliederbach-Ost "Engelsruhe" hier: Finanzierung der Restabwicklung der verbleibenden Bauprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1458 (M 24) I. Es dient zur Kenntnis, dass für das Erneuerungsverfahren Soziale Stadt Unterliederbach-Ost ‚Engelsruhe' (PG 13.01, Produktdefinition 5.001023) in der sogenannten Nachsorgephase bis 2015 zwei perspektivisch längerfristige Bauprojekte aus dem Integrierten Handlungskonzept (Stadtteilplatz "Neue Mitte" und Straßenraumgestaltung Cheruskerweg) als Restmaßnahmen durchgeführt werden. Für die Finanzierung können Fördermittel von Bund und Land aus den Förderbescheiden 2006 und 2009 herangezogen werden, deren Laufzeit bis Ende 2014 verlängert wurde. II. In finanzieller Hinsicht dient es zur Kenntnis, dass 1. für die Restabwicklung Mittel in Höhe von 2.900.000,00 € benötigt werden, 2. aus den Förderungsbescheiden des Bundes und Landes der Jahre 2006 und 2009 noch Fördermittel in Höhe von 1.206.242,00 € abgerufen werden können und 3. ergänzende Eigenmittel der Stadt in Höhe von 1.693.758,00 € erforderlich sind, die in den Jahren 2013 bis 2015 benötigt werden. III. Zur Umsetzung der Restarbeiten der verbleibenden Bauprojekte werden a) die überplanmäßigen Ausgaben 2013 in Höhe von 839.050,16 € genehmigt. b) die überplanmäßigen Ausgaben 2014 in Höhe von rund 1,021 Mio. € zugelassen und c) im Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 1,04 Mio. € bereitgestellt. IV. Die Deckung der ergänzenden Eigenmittel der Stadt erfolgt aus Ansätzen des Projekts 5.001027 "Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung des Grundeigentums". Begründung: A. Zielsetzung und Erläuterungen zur Kostenentwicklung Das Stadtteilgebiet Unterliederbach Ost "Engelsruhe" war in der Zeit 1999 bis 2012 Projektgebiet des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt". Seit Januar 2013 befindet sich das Gebiet in der sogenannten "Nachsorgephase" im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaften" unter Federführung des Dezernats VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht. Beim Stadtplanungsamt (Dezernat II) verbleibt die Restabwicklung der baulichen Projekte, darunter die Durchführung von zwei Bauprojekten mit langfristiger Perspektive (Stadtteilplatz Neue Mitte, Straßenraumgestaltung Cheruskerweg). Die genannten Projekte sind im Integrierten Handlungskonzept zum Programmgebiet Unterliederbach eingestellt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2003, § 5497) und vom Land Hessen als Förderprojekte anerkannt. Nach den Förderrichtlinien des Programms "Soziale Stadt" ist der Einsatz der bewilligten Fördermittel an den Einsatz der in den Förderbescheiden festgelegten Komplementärmittel gebunden. Letztere sind von der Kommune in den städtischen Haushalt einzustellen. Für das Projektgebiet Unterliederbach-Ost wurde die Finanzierung des städtischen Eigenanteils durch den Stadtverordnetenbeschluss § 2945 vom 23.05.2002 im Grundsatz geregelt durch den Einsatz von Mitteln aus den Sonderposten Sozialbindung des Grundeigentums. Aufgrund einer Umstellung der Fördersystematik des Programms Soziale Stadt stehen der Stadt über das eigentliche Verfahrensende hinaus die Fördermittel aus den Bewilligungsbescheiden 2006 und 2009 weiterhin für die Jahre 2013 und 2014/5 zur Verfügung. Die Verlängerung des Förderzeitraums ermöglicht die Durchführung von den zwei Kernprojekten, die Straßenraumgestaltung Cheruskerweg sowie den Bau des Stadtteilplatzes "Neue Mitte". Von beiden Projekten werden integrativ wirkende Impulse auf die weitere Gebietsentwicklung erwartet. Die geplanten Maßnahmen stärken die Quartiersidentität und fördern Begegnung, Austausch und interkulturelles Verständnis füreinander als wichtige Voraussetzung für ein friedvolles Miteinander im Quartier und eine gemeinschaftliche Gestaltung eines aktiven Quartierslebens (Übernahme von bürgerschaftlichem Engagement). Die längerfristig angelegten Bauprojekte konnten in der regulären Laufzeit des Erneuerungsverfahrens nicht umgesetzt werden, da sie in zeitlicher Abhängigkeit von vorgeschalteten (Bau-)Maßnahmen liegen, die in Verantwortung von Dritten durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt nun zeitversetzt in der Nachsorgephase des Programms Soziale Stadt. Dabei wurde in 2013 mit der Maßnahme Straßenraumgestaltung Cheruskerweg bereits begonnen, die über einen Erschließungsvertrag geregelte Herstellung des Stadteilplatzes "Neue Mitte" ist für 2014 vorgesehen. Im Falle der Umgestaltung des Straßenzugs Cheruskerweg ist ein erhöhter Mittelbedarf zu verzeichnen, der sich aus folgenden Umständen ergibt: Nach Beantragung der Fördermittel beim Land auf der Grundlage der Projektbeschreibung mit überschlägiger Kostenschätzung erfolgte eine vertiefte Planung und danach die Ausschreibung, die einen erhöhten Mittelbedarf zum Ergebnis hatte, da das niedrigste Angebot über der voraussichtlichen Kostenhöhe lag. Nach der Auftragsvergabe kamen Kostensteigerungen im Zuge der Bauausführung finanziell erschwerend hinzu. Ursächlich waren bautechnische Probleme vor Ort, die erst im Zuge der Ausführung sichtbar wurden. So konnte die Verdichtung des Bodens unter der Straße aufgrund der Lage einer Wasserleitung nicht in dem Maße durchgeführt werden, wie ursprünglich geplant. Weiterhin mussten Maßnahmen zum Schutz der Wurzelbereiche des vorhandenen Baumbestandes ergriffen werden, die erst im Zuge der Öffnung des Bodens sichtbar wurden. Die Änderung in der Bauausführung in Kombination mit dem höheren Kostenansatz nach öffentlicher Ausschreibung führen zu einem Nachfinanzierungsbedarf aus städtischen Mitteln. Alternativen Zur Restabwicklung der Bauprojekte im Sinne der Zielsetzung sind keine Alternativen ersichtlich. B. Lösung Bereitstellung der städtischen Eigenmittel entsprechend Ziffer III. C. Kosten a) Finanzbedarf gesamt Ausgaben: 2.900.000,00 € Drittmittel Bund/Land: 1.206.242,00 € Eigenmittel Stadt: 1.693.758,00 € b) Finanzbedarfszeitraum 2013 Ausgaben: 839.050,16 € Drittmittel Bund/Land: 446.200,00 € Eigenmittel Stadt: 392.850,16 € c) Finanzbedarfszeitraum 2014 Ausgaben: 1.020.949,84 € Drittmittel Bund/Land: 70.042,00 € Eigenmittel Stadt: 950.907,84 € d) Finanzbedarfszeitraum 2015 Ausgaben: 1.040.000,00 € Drittmittel Bund/Land: 690.000,00 € Eigenmittel Stadt: 350.000,00 € Die haushaltsmäßige Deckung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Projekts 5.001027 "Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung des Grundeigentums", was im Einklang zu der ursprünglich durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierung des städtischen Eigenanteils steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2002, M 80 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2002, M 218 Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 49 wird zugestimmt. 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 49 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.03.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4435, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 0