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Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Soziale Stadt Unterliederbach-Ost .Engelsruhe. - Nachhaltigkeitskonzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 Betreff: Bund-Länder-Programm 'Soziale Stadt' Soziale Stadt Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' - Nachhaltigkeitskonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7267 (M 82) 1. Dem beigefügten Nachhaltigkeitskonzept zum Soziale-Stadt-Gebiet Unterliederbach-Ost .Engelsruhe' wird zugestimmt. Es bildet die Grundlage für eine weiterhin positive Gebietsentwicklung nach Ablauf der Regelförderung. Insbesondere dient es der dauerhaften Absicherung der Strukturen, Prozesse, Projekte und Angebote, die im Rahmen des integrierten Erneuerungsprozesses .Soziale Stadt' zur Stabilisierung und zukunftsfähigen Entwicklung der Siedlung .Engelsruhe' aufgebaut wurden. In Mitverantwortung und Unterstützung der Stadt sollen die Errungenschaften des Entwicklungsprozesses am Leben gehalten und nachhaltig vor Ort verankert werden. 2. Es dient zur Kenntnis, dass für die Verstetigungsphase bis 2012 die erforderlichen Mittel für Stadtteilmanagementleistungen und quartiersbezogene Unterstützungsleistungen im Produktbereich 13.01 Stadtplanung (Sonderposten Sozialbindung des Grundeigentums) bereitstehen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die quartiersbezogene Stadtteilentwicklung gemäß den Inhalten des Nachhaltigkeitskonzeptes nach Anlage 1 fortzuführen. Im Anschluss an die Verstetigungsphase wird für 2 weitere Jahre eine begleitende Nachsorge im Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaften' insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geprüft werden. Ziel ist es, bestehendes Engagement zu festigen und im Sinne der Integration in den Gesamtstadtteil Unterliederbach auszubauen und zu fördern. Begründung: A. Zielsetzung Das Stadtteilgebiet Unterliederbach-Ost ist seit Dezember 1999 Programmgebiet des Bund-Länder-Programms .Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt'. Die fördertechnisch aktive Laufzeit beträgt 10 Jahre (12/2009). Danach folgt eine rd. 3-jährige .Nachlaufphase', in der die bis dato genehmigten Projekte und Maßnahmen analog der degressiv gestaffelten Mittelzuweisungen aus den Zuwendungsbescheiden des Landes umgesetzt werden. Der letzte Förderantrag wurde in 2008 für die aktiven Förderjahre 2008/2009 gestellt. Bestandteil des Antrags war ein vom Ministerium gefordertes .Nachhaltigkeitskonzept'. In ihm wurden die Eckpunkte für eine nachhaltige Absicherung der neu geschaffenen Projekte, Maßnahmen sowie der aufgebauten Akteurs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort über den Zeitraum der Regelförderung hinweg aufgezeigt. Von Belang war ebenso die Frage, in welcher Form das bisher erreichte Niveau an bürgerschaftlichem Engagement dauerhaft gestärkt und weiter entwickelt werden kann als Voraussetzung für eine nachhaltig positive Gebietsentwicklung. Der Zuwendungsbescheid des Landes zum Förderantrag 2008/9 bezog die Inhalte und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes in seiner Förderzusage ein. Das Nachhaltigkeitskonzept wurde in den zurückliegenden Monaten im Beirat .Soziale Stadt' kommuniziert und in einigen Punkten konkretisiert. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll das vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept (Zeitraum bis 12/2012) verbindlich abgesichert werden als Richtschnur für das weitere Vorgehen. B. Alternativen Keine C. Lösung Es ist davon auszugehen, dass die im Regelförderzeitraum sowie im Verstetigungszeitraum bis 2012 noch umzusetzenden Maßnahmen zu einer weitgehenden Stabilisierung im Stadtteil führen werden. Die grundlegenden Ziele des Erneuerungsprozesses werden somit erreicht. Allerdings wird der Stadtteil zur Fortsetzung und Absicherung seiner bisher positiven Entwicklung einen über den Regelzeitraum bleibenden, aber reduzierten Umfang an ressortübergreifender Kooperation, gebietsbezogener Mittelbündelung, Steuerung und externer Unterstützungsstrukturen benötigen, der durch Bestätigung der politischen Gremien Verbindlichkeit erlangt. Das Nachhaltigkeitskonzept führt die wesentlichen Ziele und Erfordernisse für eine erfolgreiche Verstetigung der bisherigen Errungenschaften (Projekte, Maßnahmen, Strukturen, Partnerschaften) im Soziale Stadt Gebiet .Unterliederbach-Ost' auf und unterstützt so langfristig eine positive Zukunftsperspektive des Quartiers. Schwerpunktmäßig werden folgende Handlungsfelder im Nachhaltigkeitskonzept behandelt: - Verbesserungen der materiellen Lebenslagen im Gebiet (Verstetigung von Projekten in den Bereichen Wohnumfeld, Wohnqualität, soziokulturelle Infrastruktur, Freizeit- und Sportförderung sowie Stärkung der lokalen Ökonomie und Nahversorgung / Aufbau eines attraktiven Quartiers- und Nachbarschaftszentrum) - Verbesserungen der nicht materiellen Lebenslagen (Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil, Stärkung von Eigeninitiative, Verbesserung der Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote und Sicherung und Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten) - Verbesserungen der Lebenslagen (gruppenspezifische Projekte, Stärkung der Eigeninitiative, Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten, Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsangebote) - Controlling / Sozialraumbeobachtung - Fördervorrang und Mittelbündelung für das Quartier - Bedarfsgerechte Kooperations- und Steuerungsstrukturen - Unterstützung von Bewohner/innen als Experten und Gestalter ihres Stadtteils - Festlegung verbindlicher Partnerschaften D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Mittel für die Verstetigungsphase bis 2012 in Höhe von rd. 338.400,00€ stehen im Produktbereich 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 13.01 (Stadtplanung) .Sonderposten zur Sozialbindung des Grundeigentums' zur Verfügung. 2. Finanzierungszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für den Finanzierungszeitraum bis 2012 werden Jahresraten von 112.800,00€ veranschlagt. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums Keine 4. Jahresfolgekosten Für die ggf. ab 2013 anfallenden Kosten (Aktive Nachbarschaften) wird eine gesonderte Vorlage eingebracht. 5. Jahreserträge Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine 8. Sonstiges Fehlanzeige Anlage 1 (ca. 28 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.01.2011, OA 1246 Antrag vom 07.01.2011, OF 1683/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2002, M 80 Vortrag des Magistrats vom 23.04.2004, M 82 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 24 Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 49 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 08.12.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 6 am 10.01.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 1246 2011 1. Der Vorlage M 241 wird unter Hinweis auf OA 1246 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1683/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. SPD; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und FREIE WÄHLER (M 241 und OA 1246 = Annahme) FAG (M 241 = Annahme) 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 241 und OA 1246 = Annahme) Stv. Holtz (M 241 und OA 1246 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9308, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 51