Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Soziale Stadt Unterliederbach-Ost .Engelsruhe. - Nachhaltigkeitskonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M
241 Betreff:
Bund-Länder-Programm
'Soziale Stadt' Soziale Stadt Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' -
Nachhaltigkeitskonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7267 (M
82) 1. Dem beigefügten Nachhaltigkeitskonzept zum
Soziale-Stadt-Gebiet Unterliederbach-Ost .Engelsruhe' wird zugestimmt. Es
bildet die Grundlage für eine weiterhin positive Gebietsentwicklung nach Ablauf
der Regelförderung. Insbesondere dient es der dauerhaften Absicherung der
Strukturen, Prozesse, Projekte und Angebote, die im Rahmen des
integrierten Erneuerungsprozesses .Soziale Stadt' zur Stabilisierung und
zukunftsfähigen Entwicklung der Siedlung .Engelsruhe' aufgebaut wurden. In
Mitverantwortung und Unterstützung der Stadt sollen die Errungenschaften des
Entwicklungsprozesses am Leben gehalten und nachhaltig vor Ort verankert
werden. 2. Es dient zur Kenntnis, dass für
die Verstetigungsphase bis 2012 die erforderlichen Mittel für
Stadtteilmanagementleistungen und quartiersbezogene Unterstützungsleistungen im
Produktbereich 13.01 Stadtplanung (Sonderposten Sozialbindung des
Grundeigentums) bereitstehen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die
quartiersbezogene Stadtteilentwicklung gemäß den Inhalten des
Nachhaltigkeitskonzeptes nach Anlage 1 fortzuführen. Im Anschluss an die
Verstetigungsphase wird für 2 weitere Jahre eine begleitende Nachsorge im
Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaften' insbesondere im Hinblick auf die
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geprüft werden. Ziel ist es,
bestehendes Engagement zu festigen und im Sinne der Integration in den
Gesamtstadtteil Unterliederbach auszubauen und zu fördern. Begründung: A. Zielsetzung Das Stadtteilgebiet Unterliederbach-Ost ist seit
Dezember 1999 Programmgebiet des Bund-Länder-Programms .Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt'. Die fördertechnisch aktive
Laufzeit beträgt 10 Jahre (12/2009). Danach folgt eine rd. 3-jährige
.Nachlaufphase', in der die bis dato genehmigten Projekte und Maßnahmen analog
der degressiv gestaffelten Mittelzuweisungen aus den Zuwendungsbescheiden des
Landes umgesetzt werden. Der letzte Förderantrag wurde in 2008 für die
aktiven Förderjahre 2008/2009 gestellt. Bestandteil des Antrags war ein vom
Ministerium gefordertes .Nachhaltigkeitskonzept'. In ihm wurden die Eckpunkte
für eine nachhaltige Absicherung der neu geschaffenen Projekte, Maßnahmen sowie
der aufgebauten Akteurs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort über den Zeitraum
der Regelförderung hinweg aufgezeigt. Von Belang war ebenso die
Frage, in welcher Form das bisher erreichte Niveau an bürgerschaftlichem
Engagement dauerhaft gestärkt und weiter entwickelt werden kann als
Voraussetzung für eine nachhaltig positive Gebietsentwicklung. Der Zuwendungsbescheid des Landes zum Förderantrag
2008/9 bezog die Inhalte und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes in
seiner Förderzusage ein. Das Nachhaltigkeitskonzept wurde in den
zurückliegenden Monaten im Beirat .Soziale Stadt' kommuniziert und in einigen
Punkten konkretisiert. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
soll das vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept (Zeitraum bis 12/2012) verbindlich
abgesichert werden als Richtschnur für das weitere Vorgehen. B. Alternativen Keine C. Lösung Es ist davon auszugehen, dass die im
Regelförderzeitraum sowie im Verstetigungszeitraum bis 2012 noch umzusetzenden
Maßnahmen zu einer weitgehenden Stabilisierung im Stadtteil führen werden. Die
grundlegenden Ziele des Erneuerungsprozesses werden somit erreicht. Allerdings wird der Stadtteil zur Fortsetzung und
Absicherung seiner bisher positiven Entwicklung einen über den Regelzeitraum
bleibenden, aber reduzierten Umfang an ressortübergreifender Kooperation,
gebietsbezogener Mittelbündelung, Steuerung und externer
Unterstützungsstrukturen benötigen, der durch Bestätigung der politischen
Gremien Verbindlichkeit erlangt. Das Nachhaltigkeitskonzept führt die wesentlichen
Ziele und Erfordernisse für eine erfolgreiche Verstetigung der bisherigen
Errungenschaften (Projekte, Maßnahmen, Strukturen, Partnerschaften) im Soziale
Stadt Gebiet .Unterliederbach-Ost' auf und unterstützt so langfristig eine
positive Zukunftsperspektive des Quartiers. Schwerpunktmäßig werden folgende Handlungsfelder im
Nachhaltigkeitskonzept behandelt: - Verbesserungen der materiellen Lebenslagen im
Gebiet (Verstetigung von
Projekten in den Bereichen Wohnumfeld, Wohnqualität, soziokulturelle
Infrastruktur, Freizeit- und Sportförderung sowie Stärkung der lokalen Ökonomie
und Nahversorgung / Aufbau eines attraktiven Quartiers- und
Nachbarschaftszentrum) -
Verbesserungen der nicht materiellen Lebenslagen (Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil,
Stärkung von Eigeninitiative, Verbesserung der Ausbildungs- und
Qualifizierungsangebote und Sicherung und Verbesserung von
Beschäftigungsmöglichkeiten) - Verbesserungen der Lebenslagen (gruppenspezifische Projekte,
Stärkung der Eigeninitiative, Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten,
Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsangebote) - Controlling / Sozialraumbeobachtung - Fördervorrang und Mittelbündelung
für das Quartier -
Bedarfsgerechte Kooperations- und Steuerungsstrukturen - Unterstützung von Bewohner/innen als Experten und
Gestalter ihres Stadtteils -
Festlegung verbindlicher Partnerschaften D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Mittel für die Verstetigungsphase bis 2012
in Höhe von rd. 338.400,00€ stehen im Produktbereich 13 (Stadtplanung),
Produktgruppe 13.01 (Stadtplanung) .Sonderposten zur Sozialbindung des
Grundeigentums' zur Verfügung. 2. Finanzierungszeitraum mit Angabe der
Jahresraten Für den Finanzierungszeitraum
bis 2012 werden Jahresraten von 112.800,00€ veranschlagt. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
Umfangs- und Zeitraums Keine 4. Jahresfolgekosten Für die ggf. ab 2013 anfallenden Kosten (Aktive
Nachbarschaften) wird eine gesonderte Vorlage eingebracht. 5. Jahreserträge Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine 8. Sonstiges Fehlanzeige Anlage 1 (ca. 28 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
10.01.2011, OA 1246
Antrag vom 07.01.2011,
OF 1683/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2002, M 80
Vortrag des
Magistrats vom 23.04.2004, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 24
Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 49 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 08.12.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 6
am 10.01.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 1246 2011
1.
Der Vorlage M 241 wird unter Hinweis auf OA 1246 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 1683/6 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP
21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP zu 2. SPD; CDU, GRÜNE
und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und FREIE WÄHLER (M
241 und OA 1246 = Annahme) FAG (M 241 = Annahme)
50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP und NPD (M 241 und OA 1246 = Annahme) Stv. Holtz (M 241
und OA 1246 = Enthaltung) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD
zu
2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE
WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 9308, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 51