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Unterliederbach .Engelsruhe. - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Rahmenplan

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.10.2002, M 218 Betreff: Unterliederbach "Engelsruhe" - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Rahmenplan Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1998, § 3331 (M 180) 1. Das .Integrierte Handlungskonzept' bildet die Grundlage für den Erneuerungsprozess in der Siedlung .Engelsruhe'. Das Handlungskonzept soll im weiteren Verlauf des Erneuerungsverfahrens bei Bedarf fortgeschrieben werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Ortsbeirat 6 ein Konzept für einen Beirat .Soziale Stadt' zu entwickeln und im Stadtteil umzusetzen. 3. Der städtebauliche Rahmenplan für die Siedlung Unterliederbach .Engelsruhe' dient zur Kenntnis. 4. Ebenfalls dient zur Kenntnis, dass für einen Teil des Erneuerungsgebietes (Bereich Markomannenweg) ein Bebauungsplan aufzustellen ist, der sich an den Inhalten des städtebaulichen Rahmenplans orientiert. Begründung: Zu 1: Bund und Länder messen dem .Integrierten Handlungskonzept' für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" eine besondere Bedeutung zu. Laut Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung ist die Förderfähigkeit eines Programmgebietes an die Erarbeitung eines auf Fortschreibung angelegten .Integrierten Handlungskonzeptes' gebunden. Das Land Hessen (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) konkretisiert im Rahmen der Hessischen Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" (HEGISS) die Anforderungen an ein .Integriertes Handlungskonzept' und benennt fünf Bausteine für eine Bearbeitung: Baustein 1: Aktivierung und Verbesserung der Chancengleichheit der Bewohnerinnen und Bewohner, Verbesserung der Bürgermitwirkung und des Stadtteillebens. Baustein 2: Stärkung der lokalen Wirtschaft, Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene, Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Bewohnerinnen und Bewohner. Baustein 3: Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens. Baustein 4: Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung des Stadtteils. Baustein 5: Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen durch bauliche und wohnungspolitische Maßnahmen. Das .Integrierte Handlungskonzept' muss, so die Vorgaben des Landes weiter, "ziel- und handlungsorientiert, ganzheitlich und prozesshaft, d.h. diskussions- und fortschreibungsfähig sein, sich gleichzeitig durch eine hohe Akzeptanz bei den beteiligten Akteuren auszeichnen". Zu 2: Im Gegensatz zu herkömmlichen Stadterneuerungsverfahren kommt der Bürgermitwirkung ein besonderes Gewicht zu. Sie ist zu einem eigenständigen Handlungsfeld geworden (Baustein1). Gemäß den HEGISS-Leitlinien soll ein Beirat .Soziale Stadt' gebildet werden, der den Erneuerungsprozess kontinuierlich begleitet. Zu 3: Der städtebauliche Rahmenplan deckt als Fachbeitrag den Baustein 4 (Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung des Stadtteils) des .Integrierten Handlungskonzeptes' ab. Er ist mit seinen Inhalten in das .Integrierte Handlungskonzept' eingeflossen. Zu 4: Der städtebauliche Rahmenplan sieht im Bereich westlich und östlich des Markomannenweges eine Neubebauung mit neuer Erschließung in west/ost-Richtung und einer zentralen Platzanlage vor. Das Neuordnungsgebiet liegt etwa 50 Prozent im Bereich des Fluchtlinienplans Nr. 1442. Der andere Teil liegt überwiegend im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 7d Nr.1 und untergeordnet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NW 6c Nr.1, beide mit Rechtskraft vom 21.06.1977. Es soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der die Grundlage für die beabsichtigte Neuordnung bildet. A. Zielsetzung Zu 1: Strategisch verfolgt das Integrierte Handlungskonzept das Ziel, den Stadtteil Unterliederbach .Engelsruhe' im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie und unter Akzeptanz und Mitwirkung der örtlichen Akteure und Bewohner/innen nachhaltig zu verbessern und zu stabilisieren. Dabei stehen zwei Teilziele im Vordergrund: Das erste Teilziel umfasst die Förderung von Eigeninitiative, Mitverantwortung und Mitwirkungswillen (Mitgestaltungswillen) der im Gebiet lebenden Menschen durch geeignete Mitwirkungsmöglichkeiten am Erneuerungsprozess. Sie dienen dem Aufbau und der Verstetigung von selbsttragenden Strukturen, die langfristig zu einer Gebietsstabilisierung und zu einem positiven Stadtteilimage führen sollen. Das zweite Teilziel unterstreicht den integrierten Handlungsansatz für die Problembewältigung vor Ort. Im Gegensatz zur traditionellen Stadterneuerung stehen städtebauliche und bauliche Anforderungen gleichberechtigt neben sozialen, beschäftigungswirksamen, kultur- und umweltpolitischen sowie wohnungswirtschaftlichen Erfordernissen. Durch einen gezielten und gebündelten Einsatz der Ressourcen und Förderungen sollen die unterschiedlichen Benachteiligungen im Stadtteil wirksam abgebaut werden. Inhaltlich geht es um vielfältige bauliche, soziale, beschäftigungswirksame, kulturelle und umweltpolitische Maßnahmen, die im Sinne größtmöglicher Synergieeffekte eng miteinander vernetzt werden. Sie sind in einer Projektliste zusammengefasst, aus der auch die Gewichtung der Einzelmaßnahmen und ihre zeitliche Priorität hervorgeht. Zu 2: Zum Gelingen der Bewohneraktivierung und -mitwirkung wird angestrebt, das Engagement im Stadtteil auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Hierzu sind offene Beteiligungsformen wichtig. Um jedoch für die gesamte Laufzeit des Erneuerungsverfahrens eine dauerhafte Bürgerbeteiligung und -mitwirkung sicherzustellen, soll ein Beirat .Soziale Stadt' eingerichtet werden, der unter Beteiligung des Ortsbeirates 6 den Erneuerungsprozess begleitet und mitgestaltet. Zu 3+4: Der städtebauliche Rahmenplan umfasst drei verschiedene Entwicklungsstufen. Sie zeigen - je nach Stand des Verfahrens - die möglichen Entwicklungsspielräume und -perspektiven für die Gebietsentwicklung in der Siedlung .Engelsruhe' auf. Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans sollen die städtebaulich relevanten Ergebnisse der Rahmenplanung berücksichtigt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Zu 1: Entsprechend der Leitlinien der Hessischen Gemeinschaftsinitiative (HEGISS) gliedert sich das Integrierte Handlungskonzept für Unterliederbach .Engelsruhe' in die oben aufgeführten fünf Bausteine. Ausgehend von der Ausgangssituation wird für jeden Baustein ein sektorales Leitbild, die Projektziele sowie die für eine Umsetzung vorgesehenen Projekte/Maßnahmen und Erfolgsindikatoren dargestellt. Sie bilden die Handlungsbasis für die an der Umsetzung beteiligten Akteure (vgl. S. 14 - S. 48 Integriertes Handlungskonzept). In einer Projektliste (S. 50 Integriertes Handlungskonzept) werden die bereits begonnenen Projekte, die beabsichtigten Initialprojekte und die weiteren für eine Umsetzung vorgesehenen Projekte/Maßnahmen dargestellt. Initialprojekt bedeutet, dass die Maßnahme für den Erneuerungsprozess von besonderer Bedeutung ist. Zu unterscheiden sind Maßnahmen, die kurzfristig umsetzungsfähig sind und damit auf sichtbare Erfolge hinweisen, oder aber Maßnahmen von entwicklungsperspektivischer Bedeutung mit längerer Vorlaufzeit. Letztere sind mittel- bis langfristig realisierbar. Aufbauend auf die bausteinbezogene Projektliste enthält das .Integrierte Handlungskonzept' vier vorläufige Projekttableaus mit den Inhalten "soziale Maßnahmen", "investive Maßnahmen", "Beschäftigungsmaßnahmen" und "Öffentlichkeitsarbeit", jeweils untergliedert in Projekte, Trägerschaft und einer Kosten und Finanzierungsübersicht. Daneben verweisen die Tableaus auf mögliche Synergieeffekte zu anderen Projekten/Maßnahmen und auf die strategische Bedeutung des Einzelprojektes bezogen auf das Erneuerungsverfahren insgesamt. So aufgebaut ist das .Integrierte Handlungskonzept' ein allgemeinverbindlicher Orientierungsrahmen für die Steuerung und Koordinierung des Erneuerungsverfahrens in der Siedlung Engelsruhe. Es ist ein ganzheitliches und dennoch vorläufiges Konzept, das bei der Weiterentwicklung und Umsetzung im stadtteilöffentlichen Diskurs schärfere Konturen erhält. Es wird in Bewohnerveranstaltungen oder in Arbeitskreisen weiter spezifiziert, in seinen Inhalten und Zielen überprüft, ggf. modifiziert und der aktuellen Entwicklung angepasst. Gleichzeitig werden wichtige Teilschritte vor Ort umgesetzt. Zu 2: Der Beirat .Soziale Stadt' (vgl. Beteiligungsmodell .Soziale Stadt' auf S. 59 des .Integrierten Handlungskonzeptes') soll durch das vor Ort arbeitende Quartiersmanagement (Caritasverband) im Zusammenwirken mit dem Ortsbeirat 6 entwickelt und konstituiert werden. Er wird seine inneren Angelegenheiten, insbesondere die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Form der Ladung und die Sitz- und Abstimmungsordnung durch eine Geschäftsordnung regeln. Als Stadtteilgremium sollen dem Beirat .Soziale Stadt' mehrheitlich Bewohner/-innen angehören, die von den Erneuerungsmaßnahmen unmittelbar betroffen sind und die die Interessenslagen der verschiedenen Bewohnergruppen aus dem Stadtteil abbilden. Darüber hinaus sollen Mitglieder des Ortsbeirates 6 sowie wichtige Funktionsträger aus dem Stadtteil im Beirat .Soziale Stadt' vertreten sein. Der Beirat .Soziale Stadt' wird insbesondere bei der Weiterentwicklung des .Integrierten Handlungskonzeptes' und bei der Entwicklung, der Auswahl und der zeitlichen Umsetzung von einzelnen Maßnahmen und Projekten mitwirken. In seinen Beschlüssen repräsentiert der Beirat .Soziale Stadt' die Meinungen der Stadtteilbewohner/-innen. Der Beirat .Soziale Stadt' gewährleistet die dauerhafte Beteiligung und -mitwirkung der Bewohner/-innen am Erneuerungsprozess und erhöht somit die Akzeptanz der Erneuerung bei den Betroffenen. Darüber hinaus begünstigt der Stadtteilbeirat eine erfolgreiche Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen durch die aktive und mitgestaltende Einbindung der Stadtteilbewohner/-innen. Zu 3+4: Durch das Bebauungsplanverfahren werden die städtebaulich relevanten Inhalte der Rahmenplanung planungsrechtlich abgesichert und bilden damit eine klare und verbindliche Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung. D. Kosten Als Bestandteil des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf- Soziale Stadt" erfolgt die Finanzierung des Projektgebietes Unterliederbach .Engelsruhe' nach den Förderrichtlinien zur Städtebauförderung. Danach beteiligt sich der Bund zu einem Drittel an der Finanzierung der förderfähigen Kosten. Die Bundesmittel werden durch Landes- und Kommunalmittel komplementiert. Die Verzahnung der verschiedenen Fördermittel erfolgt gemäß dem integrierten Handlungsansatz auf der Projektebene. Die Sicherstellung der kommunalen Kofinanzierung ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2002, § 2945 (M 80), erfolgt. Anlage 1a (ca. 364 KB) Anlage 1b (ca. 999 KB) Anlage 1b_Plan1 (ca. 1,4 MB) Anlage 1b_Plan2 (ca. 1,6 MB) Anlage 1b_Plan3 (ca. 1,6 MB) Anlage 1b_Plan4 (ca. 1,6 MB) Anlage 2 (ca. 604 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2003, NR 948 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 49 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.10.2002 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2002, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 218 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.12.2002, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2002, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 17. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.01.2003, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2003, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 18. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 11.02.2003, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.02.2003, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Annahme) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2003, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2003, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.03.2003, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2003, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 20. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 29.04.2003, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 948 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 948 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG zu 2. CDU, GRÜNE und FAG; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und REP (M 218 und NR 948 = Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.05.2003, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2003, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 21. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.06.2003, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 948 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 948 wird hinsichtlich der Ziffer 4. der Vorlage M 218 im Rahmen der Beschlussfassung zu den Vorlagen M 13, NR 974 und NR 976 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2003, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 948 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 948 wird hinsichtlich der Ziffer 4. der Vorlage M 218 im Rahmen der Beschlussfassung zu den Vorlagen M 13, NR 974 und NR 976 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 218 und NR 948 = Annahme mit Zusatz) PDS (M 218 und NR 948 = Annahme) BFF und E.L. (M 218 und NR 948 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 218 = Annahme, NR 948 = Ablehnung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2003, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 948 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 948 wird hinsichtlich der Ziffer 4. der Vorlage M 218 im Rahmen der Beschlussfassung zu den Vorlagen M 13, NR 974 und NR 976 zugestimmt. 3. Der Vorlage M 13 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 974 und NR 976 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 974 wird abgelehnt. b) Dem Rest der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 976 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 2. wie folgt lautet: "Es ist zu prüfen, ob die Zahl der neu zu schaffenden Wohnungen auf max. 220 begrenzt werden kann und ob im Zuge der Neuerrichtungen der Wohnungen zirka 60 Reihen-Einfamilienhäuser geschaffen werden können." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz); BFF und E.L. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und E.L. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE, FAG, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD (= Annahme, außer zweiter Halbsatz der Ziffer 2. = Ablehnung), GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung), PDS (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4904, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003 § 5497, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2003 Aktenzeichen: 61 0